Stipendienvertrge Ersatz fr Arbeitsvertrge Unter und zu welchen
Stipendienverträge Ersatz für Arbeitsverträge? Unter und zu welchen Bedingungen sind Stipendienverträge sinnvoll und notwendig? Vortrag Forschungsreferenten-Treffen 2006 Forschungsreferat 23. Februar 2006 Gottschalkstraße 22
Finanzierung von Promotionen · Arbeitverträge auf Landesstellen · Arbeitsverträge aus Drittmittel · Stipendien Forschungsreferat 23. Februar 2006 Gottschalkstraße 22
Vorteile der Arbeitsverträge: · Sozial- und Krankenversicherung, · zusätzliche Ressourcen zum persönlichen Entgeld Nachteile: · Möglicher Konflikt mit Dienstleistung bei Landesverträgen · Thema muss eng an der geplanten Dissertation sein bei Drittmittelverträgen Forschungsreferat 23. Februar 2006 Gottschalkstraße 22
Vorteile der Stipendien: · vollständige Konzentration auf die wissenschaftliche Arbeit Nachteile: · keine Sozial- und Krankenversicherung, · keine zusätzlichen Ressourcen zum persönlichen Entgeld (Geräte, Verbrauchsmaterial, Reisekosten, Publikationskosten) Forschungsreferat 23. Februar 2006 Gottschalkstraße 22
Aber: Stipendien sind wesentlich billiger!!! Wissenschaftsrat „Empfehlungen zur Doktorandenausbildung“, November 2002 (Drs. 5459/02) Tabelle S. 32 Forschungsreferat 23. Februar 2006 Gottschalkstraße 22
Zugriff auf Promotions-Stipendien erfolgt vor allem aus den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften, dann den Naturwissenschaften und wenig aus den Ingenieurwissenschaften Forschungsreferat 23. Februar 2006 Gottschalkstraße 22
Ursachen: Arbeitsmarktchancen · Entscheidung der DFG für ganze Stellen in manchen Bereichen Tradition: · Mit Stipendien "groß" geworden · Projektförmiges Arbeiten kein "Arbeitsstil" · Der Aufwand für einen Projektantrag ist wie der für eine Publikation Forschungsreferat 23. Februar 2006 Gottschalkstraße 22
Förderung der Besten mit Stipendien? ? ? Die Guten können sich die Stellen aussuchen. Selektion: · Der Knecht, die Magd für die Landesstelle · Die Uninteressanten für ein Stipendium · Die Besten für Drittmittelstellen Forschungsreferat 23. Februar 2006 Gottschalkstraße 22
Wann machen Stipendien Sinn? · Finanzierung in der Nähe einer halben Stelle · Zusätzlich notwendige Ressourcen sind im Fachgebiet (oder anderswo) verfügbar · Förderung bis 3 Jahre · Einbettung in ein Konzept wie Graduierten-Kolleg Uni-interne Programme Zusammenfassung von Stipendiaten unter ein Thema (Stiftungen) Forschungsreferat 23. Februar 2006 Gottschalkstraße 22
Die Ordnung zur Vergabe von Promotions-Stipendien der Universität Kassel ein Beispiel für die Einbettung in ein Konzept http: //www. uni-kassel. de/wiss_tr/stipendien/ gradfoeg. ghk Forschungsreferat 23. Februar 2006 Gottschalkstraße 22
Das Ziel · Die Dauer von Promotionen soll nicht länger als vier Jahre betragen. · Die frühe Selbständigkeit junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler soll gefördert werden. · Es sollen qualitativ hochwertige Ergebnisse erzielt werden. Forschungsreferat 23. Februar 2006 Gottschalkstraße 22
Dies verlangt eine strukturierte Promotionsphase. Maßnahmen in diesem Sinne sind: · Das "Konzept zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses" vom Oktober 2003 · Der "Leitfaden für die Betreuung von Promotionen an der Universität Kassel" · Die "Ordnung zur Vergabe von Promotionsstipendien der Universität Kassel". Forschungsreferat 23. Februar 2006 Gottschalkstraße 22
Quellen für Stipendien · Landesmittel · Forschungsfördernde Institutionen · Freie Drittmittel Forschungsreferat 23. Februar 2006 Gottschalkstraße 22
Stipendien aus freien Drittmitteln Sie dürfen nicht Arbeitsverträge ersetzen oder umgehen, sondern nur für spezifische Bedarfe eingesetzt werden wie z. B. · Kennenlernen-Phase von möglichen Doktoranden aus dem Ausland · Überbrückungs- oder Abschlussfinanzierung von (ausländischen) Doktoranden (, die wieder in ihr Heimatland zurückgehen werden) Forschungsreferat 23. Februar 2006 Gottschalkstraße 22
Es gibt zwei schlechte, aber „prägnante“ Gründe, aus freien (Dritt-) Mitteln Stipendien zu vergeben • Das Geld reicht nicht für einen Arbeitsvertrag • Die Befristung von Arbeitsverträgen soll umgangen werden Beide Gründe sind arbeitsrechtlich von großer Brisanz und können bei Klage durchaus zu unbefristeten Verträgen führen. Forschungsreferat 23. Februar 2006 Gottschalkstraße 22
Wie sollte ein Procedere für freie Stipendien aussehen? · Mindestens fachbereichsinterne Ausschreibung vornehmen · Stipendienvertrag zwischen Stipendiat und Universität abschließen Forschungsreferat 23. Februar 2006 Gottschalkstraße 22
Vertrag regelt - Art des Stipendiums (z. B. Forschungsoder Ausbildungsstipendium) - Laufzeit - Höhe des monatlichen Zuwendung (bei Promotionen sollte dieser nicht unter 1. 000 € liegen) Forschungsreferat 23. Februar 2006 Gottschalkstraße 22
- Rechte und Pflichten der Vertragsparteien keine wissenschaftliche Gegenleistung oder Arbeitnehmertätigkeit Bereitstellung eines Arbeitsplatzes und von Arbeitsmitteln Berichterstattung über die Fortschritte im geförderten Vorhaben Anwesenheitspflicht im Fachbereich / Fachgebiet Unfallversicherung am Arbeitsplatz Forschungsreferat 23. Februar 2006 Gottschalkstraße 22
Zur Steuerpflicht gilt folgendes - Forschungsstipendien sind steuerpflichtige Stipendien. Für die Versteuerung ist der Stipendiat verantwortlich - Ausbildungsstipendien ( z. B. für Promotion und Studium) sind steuerfreie Stipendien Forschungsreferat 23. Februar 2006 Gottschalkstraße 22
Der Vertrag gilt nach der Unterschrift durch • die Hochschulleitung, • den Projektleiter / die Projektleiterin des Drittmittel. Projektes und • den Stipendiaten / die Stipendiatin. Forschungsreferat 23. Februar 2006 Gottschalkstraße 22
Solche Regelungen sichern ein Mindestmaß · an Rechtsicherheit · an Verantwortlichkeiten · an Prüfung, ob ein inhaltlich gleichlautender Arbeitsvertrag besteht oder wegen Befristung ausgelaufen ist. · ob bei einem ausländischen Stipendiaten Regelungen mit dem Heimatland zur Sozialversicherung bestehen. Forschungsreferat 23. Februar 2006 Gottschalkstraße 22
Promotions-Stipendien können sinnvoll sein, wenn • zusätzlich notwendige Ressourcen gesichert sind • sie in der Größe von halben Stellen liegen • sie nicht der Umgehung von Arbeitsrecht dienen Forschungsreferat 23. Februar 2006 Gottschalkstraße 22
Dr. Wolfgang Adamczak Universität Kassel Uni. Kassel. Transfer Forschungsreferat Gottschalkstraße 22 34109 Kassel Tel. : 0561/804 -2224 Email: wissinfo@uni-kassel. de http: //www. uni-kassel. de/wiss_tr/ Forschungsreferat 23. Februar 2006 Gottschalkstraße 22
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