Steuerung durch Planung und Manahmen Teil 1 Harte

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Steuerung durch Planung und Maßnahmen Teil 1: Harte und weiche Instrumente der örtlichen und

Steuerung durch Planung und Maßnahmen Teil 1: Harte und weiche Instrumente der örtlichen und regionalen Gesamtplanung Teil 2: Steuer, vergünstigungen, Subventionen Fördermittel Infrastruktur (Verkehrswege) Behördenstandorte Bodenpolitik, Flächenmanagement 1 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Teil 1: Steuerung durch Planung Werkzeuge Neue Aufgaben, Zukunft für Planer. Innen Örtliche und

Teil 1: Steuerung durch Planung Werkzeuge Neue Aufgaben, Zukunft für Planer. Innen Örtliche und überörtliche Angelegenheiten Überörtliche Angelegenheiten l l Fachplanung Raumordnung Harte und weiche Instrumente der Gesamtplanung l l 2 regional örtlich TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Werkzeuge und ihr Gebrauch Universalwerkzeuge l Word, Schraubenzieher, Kombi Zange, Adidas Samba, RO Plan,

Werkzeuge und ihr Gebrauch Universalwerkzeuge l Word, Schraubenzieher, Kombi Zange, Adidas Samba, RO Plan, FNP/B Plan Spezialwerkzeuge l Teilpläne, Satzungen, Entwicklungspläne, Konzepte Werkzeugkasten l l 3 Bau. GB Bau. O ROG (Fachplanungsgesetze) TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Neue Aufgaben für Planer. Innen Strategische Umweltprüfung (RL 2001/42/EG) Umweltbericht bei Aufstellung von Landesentwicklungsplänen

Neue Aufgaben für Planer. Innen Strategische Umweltprüfung (RL 2001/42/EG) Umweltbericht bei Aufstellung von Landesentwicklungsplänen Bsp. MV: Raumentwicklungsprogramm 2004 (Entwurf) http: //www. am. mv regierung. de/raumordnung/doku/neuaufstellung/Internet_LEP_Band_II_symb. pdf Regionalplänen Bauleitplänen Warum SUP neben UVP? (vgl. § 3 Abs. 1 a UVPG) Die bisherige UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) setzt „auf Projektebene und damit am Ende von Planungs und Entscheidungsprozessen häufig zu spät“ ein. „Aufgabe der „Strategischen Umweltprüfung“ ist es demgegenüber, bereits lange vor der Entscheidung über konkrete Einzelprojekte, Strategien und Planungen hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit zu durchleuchten. . . Dies gilt vor allem bei Plänen und Programmen in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei, Energie, Industrie, Verkehr, Abfallwirtschaft, Wasserwirtschaft, Telekommunikation, Fremdenverkehr, Raumordnung oder Bodennutzung. “ http: //www. bundestag. de/bic/analysen/2004_10_12. pdf o UVPG: http: //bundesrecht. juris. de/bundesrecht/uvpg/gesamt. pdf o EU Richtlinie: http: //www. bmu. de/files/sup_richtlinie. pdf 4 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Neue Aufgaben für Planer. Innen Vorzulegende Informationen im Umweltbericht (Anhang I RL 2001/42/EG v.

Neue Aufgaben für Planer. Innen Vorzulegende Informationen im Umweltbericht (Anhang I RL 2001/42/EG v. 27. 6. 2001 gem Artikel 5 Absatz 1 der RL; Bau. GB Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2 a) Inhalt: ermitteln – beschreiben – bewerten 1. Einleitung: a) Kurzdarstellung Inhalt und wichtigste Ziele des Bauleitplans, Beschreibung der Festsetzungen mit Angaben über Standorte, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund Boden der gepl. Vorhaben, b) Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese. . . berücksichtigt wurden, 2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 ermittelt wurden, mit Angaben der a) Bestandsaufnahme. . . des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die. . . erheblich beeinflusst werden, b) Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung, c) geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen und d) in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und der räumliche Geltungsbereich des Bauleitplans zu berücksichtigen sind, 3. folgenden zusätzlichen Angaben: a) Beschreibung der. . . technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei Zusammenstellung. . . aufgetreten sind. . . b) Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt und c) allgemein verständliche Zusammenfassung („nichttechnisch“) 5 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Neue Aufgaben für Planer. Innen o (Regionale) Entwicklungskonzepte (endogene Potentiale aktivieren: Interaktion – Innovation

Neue Aufgaben für Planer. Innen o (Regionale) Entwicklungskonzepte (endogene Potentiale aktivieren: Interaktion – Innovation – Wachstum o o Raumordnung Regionalökonomie (GA) Ländliche Entwicklung (EU Leader; GAK: ILEK) Regionalmanagement Regionalökonomie (GA) Ländliche Entwicklung (EU Leader; GAK) 6 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Entwicklungskonzepte Inhalte Entwicklungskonzept (ILEK und LEADER+) Integr. Reg. Entwicklungskonzept (GA) Stärken , Schwächenanalyse Entwicklungsziele

Entwicklungskonzepte Inhalte Entwicklungskonzept (ILEK und LEADER+) Integr. Reg. Entwicklungskonzept (GA) Stärken , Schwächenanalyse Entwicklungsziele definieren Handlungsfelder festlegen Umsetzungsstrategie darstellen prioritäre Entwicklungsprojekte beschreiben • Stärken , Schwächenanalyse • Entwicklungsziele, Handlungsprioritäten festlegen Entwicklungsanstrengungen der Region sowie Abstimmung/ Verzahnung der Entwicklungs maßnahmen der Politikbereiche und ebenen darstellen, Vorrangige Entwicklungsprojekte aufführen • Region= Gebiet mit räumlichem und funktionalem Zusammenhang • Quelle: GAK Rahmenplan 2004 2007, Grundsätze für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung, http: //bmvel. zadi. de/gak/doc/integr entw. doc Quelle: 33. Rahmenplan GA http: //dip. bundestag. de/btd/15/031/1503151. pdf http: //www. bmwi. de/Navigation/Wirtschaftspolitik/regionalpolitik. html 7 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Neue Aufgaben für Planer. Innen Flächennutzungsplanung: 15 Jahre Rhythmus Soziale Stadt Entwicklungskonzept (gem. §

Neue Aufgaben für Planer. Innen Flächennutzungsplanung: 15 Jahre Rhythmus Soziale Stadt Entwicklungskonzept (gem. § 171 e Bau. GB Voraussetzung für Gemeindebeschluss über Abgrenzung der Sozialen Stadt, Ziele und Maßnahmen darstellen, die der Verbesserung der Wohn und Arbeitsverhältnisse und stabiler Bewohnerstrukturen dienen; Beteiligung von Betroffenen und öffentlichen Aufgabenträgern ) Stadtumbau städtebauliches Entwicklungskonzepte(gem. § 171 b Bau. GB Voraussetzung für Gemeindebeschluss über Stadtumbaugebiet; Stadtumbaugebiet=erheblicher Funktionsverlust insb. durch Überangebot baulicher Anlagen (Wohnungsleerstand). Fördervoraussetzung des Bundes für das Programm Stadtumbau Ost vgl. VV Städtebauförderung 2004; Darstellung von Zielen und Maßnahmen, Beteiligung von Betroffenen und öffentlichen Aufgabenträgern) 8 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Örtliche Gesamtplanung Art. 28 GG: Recht der Gemeinden, „alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft. .

Örtliche Gesamtplanung Art. 28 GG: Recht der Gemeinden, „alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft. . . in eigener Verantwortung zu regeln“ Kommunale Planungshoheit FNP Berlin http: //www. stadtentwicklung. berlin. de/planen/fnp/ 9 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Überörtliche Angelegenheiten Belange der überörtlichen Gemeinschaft Fachplanung Raumordnung l l l Bau. GB §

Überörtliche Angelegenheiten Belange der überörtlichen Gemeinschaft Fachplanung Raumordnung l l l Bau. GB § 1 Abs. 4 ROG § 4 Abs. 1 Bauleitpläne an Ziele der Raumordnung anpassen, bzw. sie beachten Regionales Raumordnungsprogramm Hannover 2005 http: //www. region hannover. de/deutsch/umwelt/dez. III/fb_plan/team_rp/raum_2005. htm 10 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

überörtliche Belange der Fachplanung Abfall öffentliche Planungsträger (§ 7 Bau. GB): Bergbau; Rohstoffabbau Bodenschutz

überörtliche Belange der Fachplanung Abfall öffentliche Planungsträger (§ 7 Bau. GB): Bergbau; Rohstoffabbau Bodenschutz • treffen mit rechtsverbindlicher Denkmalschutz Wirkung Regelungen zur Energietrassen Bodennutzung für Fachbelang (sog. Forstwirtschaft Immissionsschutz Fachplanung, Bsp. Straßenbehörden) Luft Lärm (Umgebungslärm) • setzen ggü. Eigentümern durch Lärm (Fluglärm) Landwirtschaft Natur und Landschaftsschutz Mehrstufigkeit der Fachplanung: Verkehr Luftverkehr 1. Vorbereitende Fachplanung Personenbeförderung 2. Verbindliche Fachplanung Schiene Straße 3. gebietsbezogene Nutzungsregelung Wasserstraße 4. Vorhaben bezogene Planfeststellung Verteidigung Wasserwirtschaft Schützende Fachplanung (Wasserversorgung) komm. Eingreifende Fachplanung (Abwasserbeseitigung) komm. Gewässerschutz Gewässerausbau 11 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II Hochwasserschutz (HWS)

Fachplanung schützende Fachplanungen: Landwirtschaft Denkmalschutz Forst Immissionsschutz (Luft, Lärm, Boden) Natur und Landschaftsschutz Wasserwirtschaft

Fachplanung schützende Fachplanungen: Landwirtschaft Denkmalschutz Forst Immissionsschutz (Luft, Lärm, Boden) Natur und Landschaftsschutz Wasserwirtschaft (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Gewässerschutz, Gewässerausbau, Hochwasserschutz) eingreifende Fachplanungen: Abfall Bergbau , Rohstoffe Verkehr (Schiene, Straße, Wasserstraße, Luftverkehr) Verteidigung 12 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Fachplanung Stufen von Selbstbindung zu Außenwirksamkeit 1. Vorbereitend: (La. Pro, Forstl. Rahmenplan) 2. Verbindlich:

Fachplanung Stufen von Selbstbindung zu Außenwirksamkeit 1. Vorbereitend: (La. Pro, Forstl. Rahmenplan) 2. Verbindlich: (Abfall, Boden, Wasser/Abwasser) 3. gebietsbezogen: Nutzungsregelung (NSG, WSG, BSG) 4. Vorhaben bezogen: Planfeststellung (privilegiert, nicht privilegiert) (Bsp. Hochspannungsleitung, Bundesfernstraße) 13 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

überörtliche Belange der Raumordnung Gesellschaftliche Trends Einkommens , Kaufkraftsteigerung, Wohlstand Individualisierung/Wohnkosten Motorisierung/Mobilität/Geschwindigkeit (Aktionsraumvergrößerung/„Verkleinerung“ von

überörtliche Belange der Raumordnung Gesellschaftliche Trends Einkommens , Kaufkraftsteigerung, Wohlstand Individualisierung/Wohnkosten Motorisierung/Mobilität/Geschwindigkeit (Aktionsraumvergrößerung/„Verkleinerung“ von Räumen), Globalisierung/Rationalisierung (Betriebskosten), demografischer Wandel Folgen Konzentrationsprozesse bei DL/EH; Unterversorgung Ballung, Suburbanisierung, Zersiedelung, Flächenverbrauch, Verinselung, Verkehr/Wegelängen, Energieverbrauch größere Einzugsbereiche für soz. Infrastruktur (z. B. Schulen) Konsequenz: Übergemeindliche, gemeinwohlorientierte RO 14 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Geschichte der Raumordnung Mittelalter: Ostkolonisation; Neuzeit: Binnenkolonisation Beginn Regionalplanung/Raumordnung „von unten“ (interkommunale Abstimmung, zunächst

Geschichte der Raumordnung Mittelalter: Ostkolonisation; Neuzeit: Binnenkolonisation Beginn Regionalplanung/Raumordnung „von unten“ (interkommunale Abstimmung, zunächst keine staatliche Aufgabe) l Umland Wachstum großer Städte (1910: Zweckverband Großberlin) l Industrieagglomerationen (1920: Ruhrgebiet (Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk; 1920 1933 Halle Merseburg; West Sachsen, Groß Hamburg) von der Heide, Kommentar zum Raumordnungsgesetz 4. Aufl. 1999 Blotevogel: http: //www. uni duisburg. de/FB 6/geographie/Studium/Lehrveranstaltungen/SS 2003/Blotevogel/Raumordnung Regionalpolitik/2 Gesch_Raumordnung_u_Regionalpol. pdf 15 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Geschichte der Raumordnung Beginn staatlicher Raumordnung: l 1935 Reichsstelle für Raumordnung/Reichsarbeitsgemeinschaft f. RO (Zeitschrif

Geschichte der Raumordnung Beginn staatlicher Raumordnung: l 1935 Reichsstelle für Raumordnung/Reichsarbeitsgemeinschaft f. RO (Zeitschrif Ru. R ab 1936) Aufgabe zusammenfassende, übergeordnete Planung; Selbstverständnis: „Volksgemäße Ordnung des Raumes, Fehler und Schäden der überkommenen Raumordnung beseitigen, durch planvolle Besiedelung, Schaffung gesunder Sozialstruktur alle politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Kräfte entfalten. “ l l konzeptionelle und begriffliche Grundlagen für Raumordnung der Nachkriegszeit. 1939 45 Stabshauptamt „Planung und Boden“ der SS unter Himmler : Planungsgrundlagen für Neuordnung der Siedlung zunächst im „Wartheland“, dann im gesamten eroberten Gebiet im Osten: „Generalplan Ost“ für die „Germanisierung“ der annektierten polnischen Gebiete und Generalgouvernement. Landesplanungsgesetze: NRW 1950, Bayern 1957, S H 1961, Hessen u. Ba. Wü 1962, Saarland 1964, Nds/RP 1966 Raumordnung des Bundes (1963 RO Bericht, 1965 ROG Föderalismusstreit) von der Heide, Kommentar zum Raumordnungsgesetz 4. Aufl. 1999 Blotevogel: http: //www. uni duisburg. de/FB 6/geographie/Studium/Lehrveranstaltungen/SS 2003/Blotevogel/Raumordnung Regionalpolitik/2 Gesch_Raumordnung_u_Regionalpol. pdf 16 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Geschichte der Raumordnung Nach dem Krieg: Abneigung gegen Planung (Dirigismus, NS Vergangenheit) Planungsanlässe (Wiederaufbau,

Geschichte der Raumordnung Nach dem Krieg: Abneigung gegen Planung (Dirigismus, NS Vergangenheit) Planungsanlässe (Wiederaufbau, Flüchtlinge, Landflucht) Planungseuphorie, „Blütezeit“ 1965 75 (Globalsteuerung, St. Wa. G 1966) Höhepunkt 1965 72: "integrierte Entwicklungsplanung, Systematisierung, hohe Komplexität, Verwissenschaftlichung) Bedeutungsverlust und Krise (1975 1990) l Ab 1975 Krise der Raumplanung: Steuerungsanspruch der Raumplanung von Politik und Fachplanung abgelehnt l politisch weitgehend bedeutungslos Ab 80 er Jahre: "perspektivischer Inkrementalismus" 17 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Geschichte der Raumordnung Ab 1990: Neue Herausforderungen (dt. Einheit, EU Integration) Übertragung RO auf

Geschichte der Raumordnung Ab 1990: Neue Herausforderungen (dt. Einheit, EU Integration) Übertragung RO auf neue Länder Raumordnungsbedarf infolge deutscher Einheit (g. L) ökologische Ziele; Leitbild der "nachhaltigen Raumentwicklung„ RO und Regionalpolitik zur "regionalen Entwicklungspolitik„ Europäische Integration und Globalisierung Europäisierung der Regionalpolitik 1993 "Raumordnungspolitischer Orientierungsrahmen" 1995 "Raumordnungspolitischer Handlungsrahmen" 1997/99 "Europäisches Raumordnungskonzept" EUREK 18 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

überörtliche Belange der Raumordnung Aufgaben Teilräume entwickeln, ordnen, sichern durch l l RO Pläne

überörtliche Belange der Raumordnung Aufgaben Teilräume entwickeln, ordnen, sichern durch l l RO Pläne Abstimmung raumbedeutsamer Planungen u. Maßnahmen (ROV) Konfliktausgleich Vorsorge für Funktionen u. Nutzungen des Raumes Leitvorstellung „nachhaltige Raumentwicklung“ mit Maßgaben: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. freie Entfaltung der Persönlichkeit, Verantwortung ggü. künftigen Generationen, natürliche Lebensgrundlagen schützen und entwickeln, Standortvoraussetzungen für wirtschaftliche Entwicklungen, Gestaltungsmöglichkeiten der Raumnutzung langfristig offen halten, prägende Vielfalt der Teilräume stärken, gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilräumen herstellen, räumliche u. strukturelle Ungleichgewichte alte/neue Länder ausgleichen, räumliche Voraussetzungen für Zusammenhalt EU und Europa schaffen. 19 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

überörtliche Belange der Raumordnung gleichwertige Lebensverhältnisse (GG), ausgeglichene „wisök“ Verhältnisse in Teilräumen (ROG), Daseinsvorsorge

überörtliche Belange der Raumordnung gleichwertige Lebensverhältnisse (GG), ausgeglichene „wisök“ Verhältnisse in Teilräumen (ROG), Daseinsvorsorge bei wichtigen Gütern (sozialer Bundesstaat) Zentrale Orte: Gewährleister der Nachhaltigkeitsforderung (§ 1 Abs. 2 ROG): l l l Ökonomisch: Auslastung/effiziente Nutzung öffentl. Infrastruktur, Rentabilität privater Güter und Dienstleistungen durch ausreichend tragfähige Versorgungsbereiche Ökologisch: Ressourcenschonung (weniger Siedlungsflächenverbrauch, Schutz wertvoller Freiräume, weniger Treibstoffverbrauch durch Verkehrsminimierung (Summe aller Wege zum Zentrum am kürzesten (Bsp. Schule zentral und dezentral) Sozial: keine unversorgten Räume entstehen lassen (sozialer Bundesstaat) 20 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

überörtliche Belange der Raumordnung 49 Grundsätze des Bundes zur Raumordnung und Bau. GB (§

überörtliche Belange der Raumordnung 49 Grundsätze des Bundes zur Raumordnung und Bau. GB (§ 2 Abs. 2 ROG): räumlich zu: sachlich zu: 1. Erholung 1. Siedlungsstruktur 2. Freizeit/Sport 2. Freiraumstruktur 3. Kultur / Kulturlandschaft 3. Verdichtungsräume 4. Land- und Forstwirtschaft 5. Lärmschutz/Luftreinhaltung 4. ländliche Räume 6. Naturgüter/Biotopverbund 5. strukturschwache Räume 7. Siedlungstätigkeit 8. 9. 10. 11. 12. 13. 21 Soziale und technische Infrastruktur Verkehr Verteidigung Wasserwirtschaft/Hochwasserschutz Wirtschaft/Gewerbe/DL Wohnen TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

überörtliche Belange der Raumordnung 49 Grundsätze des Bundes zur Raumordnung und Bau. GB (§

überörtliche Belange der Raumordnung 49 Grundsätze des Bundes zur Raumordnung und Bau. GB (§ 2 Abs. 2 ROG): • Konzentration auf Zentrale Orte Siedlungstätigkeit (Wohnen, Arbeitsstätten) soziale Infrastruktur Einzelhandel, großfl. EH (verbrauchernahe Versorgung, Zentrale Versorgungsbereiche) • • Verdichtete Räume: Wohn , Produktions und DL Schwerpunkte Siedlungsentwicklung auf integr. Verkehrssystem ausrichten Eigenentwicklung der Gemeinden bei Wohnraumversorgung gewährleisten • • • Freiraum für Luftausch erhalten Siedlungsnahe Erholung (in N+L) sicherstellen Verkehrsverlagerung in hoch belasteten Räumen auf Schiene und Wasserstraße, • • Verkehrsvermeidung durch Funktionsmischung (Bsp. Zentrale Orte) Reduzierung Flächenverbrauch (Gemeinden „Bürgermeisterwettbewerb“) Zielgruppe u. a. : Pendler, Gütertransit 22 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Überörtlicher Belang Verkehrsvermeidung Soziale Infrastruktur in zentralen Orten konzentrieren Verkehr vermeiden 3 km 4

Überörtlicher Belang Verkehrsvermeidung Soziale Infrastruktur in zentralen Orten konzentrieren Verkehr vermeiden 3 km 4 Schüler: Schulweg insgesamt? Schule 5 km • Zentraler Schulstandort: 4 x 5 km = 20 km • Dezentraler Schulstandort: 9 + 8 + 4 + 3 km = 24 km 8 km 5 km 4 km Schule 5 km 9 km 5 km 23 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

 Instrumente der (Gesamt)planung regional: Leitvorstellung, Grundsätze Ziele im Raumordnungs(teil)plan (Landes und Regionalplan) ROV

Instrumente der (Gesamt)planung regional: Leitvorstellung, Grundsätze Ziele im Raumordnungs(teil)plan (Landes und Regionalplan) ROV (UVP) Zielabweichung Untersagung Vertrag informelle Planungen Fachplanungen (FP, Nutzungsregelung, Planfeststellung) örtlich: Bauleitplanung Satzungen informelle Planungen/Fachplanungen 24 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Raumentwicklung Übersicht raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen raumbedeutsame Planungen raumbedeutsame Maßnahmen raumbedeutsam = raumbeanspruchend und

Raumentwicklung Übersicht raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen raumbedeutsame Planungen raumbedeutsame Maßnahmen raumbedeutsam = raumbeanspruchend und raumbeeinflussend Raumplanung Fachplanung überfachlich, zusammenfassend Raumordnung § Bund: Leitvorstellungen, Grundsätze (Ziele nur in AWZ/Meer) Überörtliche Gesamtplanung § Land: Landesplanung, Ziele im Raumordnungsplan für Landesgebiet § Region: Regionalplanung, Ziele im Regionalplan (Raumordnungsplan für Teilräume der Länder) Bauleitplanung Örtliche Gesamtplanung/ Ortsplanung § Gemeinde: Flächennutzungsplan, Bebauungsplan 25 § (Bau-)Vorhaben bzw. § Anlagen, (einschließlich Anlagen der technischen Infrastruktur, vor allem im Außenbereich gem. § 35 Bau. GB) vorbereitende Fachplanung § Bodennutzungen (vor gebietsbezogene Nutzungsregelung allem im Außenbereich gem. § 35 Bau. GB) § Fördermittel Vorhaben-bezogene Planfeststellung Bei überörtlicher Bedeutung „Privilegierte Fachplanung“ gem. § 38 Bau. GB TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

6 Ebenen der Raumentwicklung/ Raumplanung 1. überörtlich Raumentwicklung EU: 25 Staaten, 453 Mio. Einwohner,

6 Ebenen der Raumentwicklung/ Raumplanung 1. überörtlich Raumentwicklung EU: 25 Staaten, 453 Mio. Einwohner, 116 EW/km² Europäisches Raumentwicklungskonzept (EUREK), aber keine RO-Kompetenz; 3 Leitbilder, 60 Optionen: polyzentrisches System von Metropolregionen (Integrationszonen der Weltwirtschaft) auch durch TEN gewährleisten; Erschließung Metropolregionen durch TEN vorrangig; Realisierung über Strukturfonds, TEN-Projekte. Raumplanung (Bund, Länder, Regionen, Gemeinden) Raumordnung des Bundes (§§ 1, 2, 18 a ROG): Leitbilder und 49 Grundsätze („allgemeine Vorgaben“; Ziele der RO bzw. RO-Plan nur in AWZ): u. a. Dezentrale Konzentration; Siedlungstätigkeit und soz. Infrastruktur in ZO, TI in der Fläche; Verkehrsvermeidung; Verdichtungsraum, ländlicher Raum, strukturschwacher Raum; Erholung, Freizeit, Kultur, Land- und Forstwirtschaft, Naturgüter, Verkehr, Verteidigung, Wirtschaft/ Dienstleistungen/ Gewerbe, Wohnen. Realisierung über Geld, Fördermittel, Fachplanung des Bundes. Raumordnung in den Ländern (§§ 6 ff ROG): - Landesplanung: 1 : 100. 000 - 1 : 300. 000 26 Ziele der Raumordnung (verbindliche Vorgaben = „Festlegungen“) in Raumordnungsplänen (Landesentwicklungspläne) zur Konkretisierung der Grundsätze des Bundes: Zentrale Orte, Entwicklungsachsen, Siedlungsschwerpunkte, Standorte u. Trassen raumbedeutsamer Infrastruktur, großflächiger EH; Vorranggebiete, Eignungsgebiete; für Landesgebiet zusammenfassenden, übergeordneten Plan auf stellen, in Stadtstaaten reicht FNP; Realisierung über Anpassungspflicht gem. ROG und Bau. GB. - Regionalplanung (115 Regionen; § 9 ROG): 1: 50. 000 – 1 : 100 000 Planpflicht in Ländern mit mindestens zwei Verflechtungsbereichen von Oberzentren; Grundsätze und Ziele der Landesplanung konkretisieren: z. B. ZO unterer Stufe, Vorranggebiete u. -standorte, Eignungsgebiete; sonstige innergemeindliche gebietsscharfe Abgrenzungen (z. B. Versorgungskerne für TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II EH); Grünzäsuren; Realisierung über Anpassungspflicht gem. ROG und

6 Ebenen der Raumplanung 2. örtlich: 12. 353 Gemeinden: Bauleitplanung Flächennutzungsplan (FNP) 1: 5.

6 Ebenen der Raumplanung 2. örtlich: 12. 353 Gemeinden: Bauleitplanung Flächennutzungsplan (FNP) 1: 5. 000 1: 50. 000 „Darstellungen“: Art der Nutzung, Verkehrsflächen Bebauungsplan (B Plan); VEP 1 : 1. 000 1 : 5000 „Festsetzungen“: Art und Maß der Nutzung: GFZ, GRZ, Baugrenze, Baulinie, Bauweise, Bauhöhe, Höhe, Bepflanzung 27 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Raumplanungsebenen – Anpassung – Gegenstrom - öffentliche u. private Belange Europäisches Raumentwicklungskonzept – EUREK

Raumplanungsebenen – Anpassung – Gegenstrom - öffentliche u. private Belange Europäisches Raumentwicklungskonzept – EUREK Leitbild „regional ausgewogene nachhaltige Entwicklung“, 3 Leitbilder, 60 Optionen Raumordnung des Bundes (ROG, Ro. V) Gegenstromprinzip (§ 1 Abs. 3 ROG) Anpassungspflicht gilt nur für an der Planung Beteiligte Beteiligung soll Abwägungsfehler vermeiden helfen: Bau. GB § 4 a Abs. 1: Die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung dienen insbesondere der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange. Leitvorstellung „nachhaltige Raumentwicklung“ mit 8 Maßgaben, ( § 1 Abs. 2 ROG, s. u. Notizen); 49 Grundsätze der Raumordnung, im Sinne der Leitvorstellung anzuwenden. Nur in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) von Nord- und Ostsee stellt der Bund auch Ziele der Raumordnung auf (wie die Länder und Regionen) Anpassungspflicht: die planerische Letztentscheidung nach Beteiligung und Abwägung ist bindend für nachfolgende Planungsebenen, öffentliche Planungsträger, Träger öffentlicher Belange und Öffentlichkeit (§ 1 Abs. 4 und § 7 Bau. GB, § 4 Abs. 1 u. § 5 ROG) Landesplanung (Lapla. G, RO-Pläne) Grundsätze der Raumordnung durch Raumordnungspläne konkretisieren, darin bilden Ziele der Raumordnung das eigentliche Steuerungsinstrument (verbindl. Vorgabe, abschließend abgewogen, planerische Letztentscheidung als zeichn. /textliche Festlegung mit Anpassungspflicht für Gemeinden und TÖB), zu kennzeichnen Fachplanung en Regionalplanung (Lapla. G/Regpla. G) Öffentliche Planungsträg er ROG § 7 Abs. 6: Es ist vorzusehen, dass den öffentlichen Grundsätze und hochstufige Ziele der Raumordnung durch Regionalpläne Stellen und der Öffentlichkeit (Raumordnungspläne für Teilräume der Länder) weiter konkretisieren, Entwicklung frühzeitig und effektiv aus Raumordnungsplan für das Landesgebiet Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Beteiligung, Abwägung ( Anpassungspflicht (sofern beteiligt; Raumordnungsplans und seiner bottom up) top down) Begründung sowie zum Umweltbericht zu geben ist. Vgl. §§ 3, 4, 4 a Bau. GB Bauleitplanung Gemeinden (Bau. GB) 28 Öffentlichk eit Darstellungen (FNP) und Festsetzungen (B-Plan, VE-Plan, weitere Satzungen) nach Anpassung an die Ziele der Raumordnung TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II § 5 ROG, § 7 Bau. GB Träger öffentlicher Belange

regional Formelle Instrumente Planung Sicherung Mobilisierung Planung Grundsätze der Raumordnung (§ 2 ROG) Grundsätze

regional Formelle Instrumente Planung Sicherung Mobilisierung Planung Grundsätze der Raumordnung (§ 2 ROG) Grundsätze und Ziele in Raumordnungsplänen, Teilplänen l Bsp. großflächiger Einzelhandel Zielabweichungsverfahren (ZAV) ROV/UVP Vertrag Sicherung der Planung Untersagung Vertrag Mobilisierung Informelle Instrumente, Fördermittel 29 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Grundsätze und Ziele der Raumordnung Grundsätze: allgemeine Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des

Grundsätze und Ziele der Raumordnung Grundsätze: allgemeine Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums. . . als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs oder Ermessensentscheidungen Grundsätze und sonstige Erfordernisse (in Aufstellung befindliche Ziele der RO, Ergebnisse von Raumordnungsverfahren, landesplanerische Stellungnahmen) sind zu „berücksichtigen“ („gelbe Ampel“). Ziele: Verbindliche Vorgabe als textliche oder zeichnerische Festlegung, räumlich oder sachlich bestimmt, Beteiligung von Gemeinden und TÖB; abschließend abgewogen, Letztentscheidung; Kein Abwägungsspielraum, Beachtung/ Anpassung („rote Ampel“); für öffentliche Stellen (u. a. kommunale Bauleitplanung) gilt Beachtenspflicht bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen gem. § 4 Abs. 1 ROG bzw. Anpassungspflicht gem. § 1 Abs. 4 Bau. GB (Eselsbrücke: Zahlendreher 4 1, 1 4); Anpassungspflicht gem. Bau. GB schließt auch nachträgliche Änderung von Bauleitplänen, insbesondere FNP, ein. 30 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Ziele der Raumordnung Kontext Flächenverbrauch Nähe Bauleitplan Ziele der RO „verbindliche Vorgabe in Form

Ziele der Raumordnung Kontext Flächenverbrauch Nähe Bauleitplan Ziele der RO „verbindliche Vorgabe in Form räumlich oder sachlich bestimmter oder bestimmbarer textlicher oder zeichnerischer Festlegung in RO Plänen“ § 3 ROG smart Regel Spezifisch, messbar, akzeptiert, realistisch, terminisiert Unterschied Ziel u. Grundsatz: Ziel: Kein Abwägungsspielraum Beachtung = „rote Ampel“ Grundsatz: Abwägungsspielraum Berücksichtigung = „gelbe Ampel“ 31 Inhalt räumlich und sachlich bestimmt, textliche oder zeichn. Festlegung Form sprachlich verbindlich: ist zu; hat zu, zulässig, Vorrang vor Ziele "Festlegungen" Landesplanerische Letztentscheidung Beachtens /Anpassungspflicht für Bauleitplanung Konkretisierung ja, Abwägung nein (i. S. berücksichtigen) TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

 Ziele der RO Sprachliche Verbindlichkeit Problem: „Soll“ Ziele „i. d. R“ Ziele „Fälle

Ziele der RO Sprachliche Verbindlichkeit Problem: „Soll“ Ziele „i. d. R“ Ziele „Fälle bestimmen, in denen Ausnahme von dem festgelegten Ziel zulässig ist. “ „Neben der Regel auch die Ausnahme mit Bestimmtheit festlegen. “ OVG Münster, Urteil vom 06. 2005 – 10 D 145/04. NE –, Zf. BR 2005, 815; (818); Bay. VGH Urteil vom 19. 04. 2004 – 15 B 99. 2605 –, Bau. R 2005, 84 (84); BVerw. G, Urteil vom 18. 09. 2003 – 4 CN 20. 02 –, Zf. BR 2004, 177 (177). 32 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Grundsatz oder Ziel? 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 33 Eine

Grundsatz oder Ziel? 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 33 Eine ressourcenschonende Siedlungsstruktur soll angestrebt werden. Siedlungserweiterungen zu Lasten des „Freiraumes mit besonderem Schutzanspruch“ sind unzulässig. Im Verlauf von „Grünzäsuren“ ist das Zusammenwachsen von Siedlungsbereichen zu verhindern, bezogen auf bestehende Bebauungsgrenzen ist eine weitere Siedlungstätigkeit unzulässig. Wohnungsnahe Versorgungs und Freizeiteinrichtungen sollen geschaffen werden. Einer teilräumlich einseitigen Konzentration von Einzelhandelsgroßprojekten soll entgegengewirkt werden. In Gemeinden ohne mittel und oberzentrale Funktion ist Siedlungsentwicklung nur für die Eigenentwicklung möglich, ein Angebotszuwachs von 10 % des Wohnungsbestandes von 2003 darf im Planungszeitraum nicht überschritten werden. Raumbedeutsame Einzelhandelsbetriebe mit mehr als 5. 000 m² Verkaufsfläche sind in der Regel nur Ober und Mittelzentren zuzuordnen. Besucherintensive, städtebaulich nicht integrierbare Freizeiteinrichtungen sind an Schienenhaltepunkten (mind. S Bahn und Regionalbahn) anzulegen. Eine enge verkehrsgünstige Zuordnung von Wohn und Arbeitsstätten ist anzustreben. TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Raumordnung des Bundes ROG 1998 Leitbild nachhaltige Raumentwicklung Leitbilder für Entwicklung im Bundesgebiet (ORA

Raumordnung des Bundes ROG 1998 Leitbild nachhaltige Raumentwicklung Leitbilder für Entwicklung im Bundesgebiet (ORA 1993) Grundsätze (keine Ziele!!!) l in LEP und Regionalplänen als Ziele zu konkretisieren Ziele der Raumordnung nur in deutscher ausschließlicher Wirtschaftszone (AWZ) durch BMVBW als RVO (§ 18 a ROG) Zuständigkeit: Bundesländer = 12 Seemeilen Zone, Küstenmeer (Hoheitsgebiet der Bundesrepublik, d. h. Hoheitsgebiet des jeweiligen Landes) Bund = 12 200 Seemeilen Zone, Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) Deutschlands (kein nationales Hoheitsgebiet aber nationales Nutzungsrecht gem. Seerechtsübereinkommen von 1982 und Proklamation der dt. AWZ und des Küstenmeeres vom 11. 1994; (Behörde: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (Hamburg, Rostock) Helmut von Nicolai, Rechtliche Aspekte einer Raumordnung auf dem Meer, in: Iz. R Heft 7/8. 2004, S. 491 http: //www. bmvbw. de/Anlage 12140/Bericht zur Offshore Windenergienutzung 03. 12. 01. pdf http: //www. dewi. de/dewi_neu/deutsch/themen/studien/pdf/tagungsband_block 5. pdf 34 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

ROG Grundsätze Siedlungsstruktur l l l Dezentrale Siedlungsstruktur mit Vielzahl von Zentren und Stadtregionen

ROG Grundsätze Siedlungsstruktur l l l Dezentrale Siedlungsstruktur mit Vielzahl von Zentren und Stadtregionen Siedlungstätigkeit konzentrieren auf leistungsfähige ZO Brachflächenwiedernutzung vor Freirauminanspruchnahme Verdichtungsraum l l l als Wohn , Produktions , DL Schwerpunkt sichern Siedlungsentwicklung auf integriertes Verkehrssystem ausrichten Sicherung von Freiräumen Grünbereiche für Freiraumverbund sichern Attraktivität des ÖPNV durch Schnittstellen erhöhen http: //www. bbr. bund. de/infosite/daten. htm 35 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

ROG Grundsätze Ländliche Räume l l l als Lebensräume mit eigenständiger Bedeutung entwickeln Ökolog.

ROG Grundsätze Ländliche Räume l l l als Lebensräume mit eigenständiger Bedeutung entwickeln Ökolog. Funktionen für Gesamtraum erhalten Zentrale Orte als Träger der Entwicklung unterstützen Strukturschwache Räume l l Entwicklungsvoraussetzungen bevorzugt verbessern durch qualifizierte Ausbildungs und Erwerbsmöglichkeiten Verbesserung der Umweltbedingungen und Infrastrukturausstattung http: //www. bbr. bund. de/infosite/daten. htm 36 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

ROG Grundsätze Naturgüter l Biotopverbund (§ 3 BNat. Sch. G: 10 % Landesfläche) vorbeugender

ROG Grundsätze Naturgüter l Biotopverbund (§ 3 BNat. Sch. G: 10 % Landesfläche) vorbeugender Hochwasserschutz (Rückgewinnung Auen, Rückhaltefläche, gefährdete Flächen) Wohnen und Mischung l l Wohnbedarf bei Gebietsausweisung für AP Rechnung tragen, sinnvolle Zuordnung von Wohn und GE Gebieten Eigenentwicklung der Gemeinden bei Wohnraumversorgung gewährleisten Infrastruktur l l Flächendeckende Grundversorgung mit techn. Infrastr. (V+E) Soziale Infrastruktur in Zentralen Orten bündeln 37 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

ROG Grundsätze Verkehr l Voraussetzungen für Verlagerung auf Schiene und Wasser in hochbelasteten Räumen

ROG Grundsätze Verkehr l Voraussetzungen für Verlagerung auf Schiene und Wasser in hochbelasteten Räumen und Korridoren verbessern l Verkehr vermeiden durch Funktionsmischung 38 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Raumordnungspläne, Teilpläne Ziele der Raumordnung (Karte, Text) und Gebietsbezug: Gemeinde/Zentraler Ortsteil Versorgungskern, Ortskern, Stadtzentrum,

Raumordnungspläne, Teilpläne Ziele der Raumordnung (Karte, Text) und Gebietsbezug: Gemeinde/Zentraler Ortsteil Versorgungskern, Ortskern, Stadtzentrum, Innenstadt, City, integrierte Lage Standort (Symbol) linienhaftes Element Fläche 39 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

RO Pläne – Ziele und Gebietsbezug Gemeinde Eigenbedarf, Zentralortfunktion, Wachstum/Richtwert 40 TU Berlin, ISR

RO Pläne – Ziele und Gebietsbezug Gemeinde Eigenbedarf, Zentralortfunktion, Wachstum/Richtwert 40 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

RO Pläne – Ziele und Gebietsbezug Ortsteil Wachstum/Orientierungswerte Wohnungsschwerpunkte Gewerbeschwerpunkte Sport , Freizeit Tourismusfunktionen

RO Pläne – Ziele und Gebietsbezug Ortsteil Wachstum/Orientierungswerte Wohnungsschwerpunkte Gewerbeschwerpunkte Sport , Freizeit Tourismusfunktionen Ortskern, Innenstadt, Stadtzentrum, City, Versorgungskern, zentrale integrierte Lage (Bsp. Potsdam, Karstadt; ECE Center Cottbus) Großflächiger Einzelhandel zentralörtliche Funktionen: Kultur, DL, Freizeit, Bildung 41 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

RO Pläne – Ziele und Gebietsbezug Standort (Symbol) Grünzäsur GVZ, Flughafen, Hafen, Deponie Wohnbau

RO Pläne – Ziele und Gebietsbezug Standort (Symbol) Grünzäsur GVZ, Flughafen, Hafen, Deponie Wohnbau , Gewerbestandort Haltepunkt Einzugsbereich 42 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Haltepunkt Einzugsbereich Erschließungsstandards für Siedlungsflächen n Fußweg zur Haltestelle (Luftlinienradius): n 1. 000 m

Haltepunkt Einzugsbereich Erschließungsstandards für Siedlungsflächen n Fußweg zur Haltestelle (Luftlinienradius): n 1. 000 m SPNV Bahnhof (Regional und S Bahn) n 600 m U Bahnhof, n 550 m Straßenbahnhaltestelle n 500 m Bus Haltestelle. Verbindungsstandards n Messgröße für Verbindungsstandard n Reisezeitverhältnis ÖPNV/MIV (1, 0 sehr gut; > 2, 0 ungünstig) n Bzw. Reiszeitdifferenz ÖPNV MIV (0 = sehr gut) 43 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Gegensteuerung 44 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Gegensteuerung 44 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

RO Pläne – Ziele und Gebietsbezug linienhaftes Element Alleen, Uferränder, Stadtkante Verkehrs und Leitungstrassen

RO Pläne – Ziele und Gebietsbezug linienhaftes Element Alleen, Uferränder, Stadtkante Verkehrs und Leitungstrassen Achsen 45 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

RO Pläne – Ziele und Gebietsbezug Fläche (Vorranggebiete, Eignungsgebiete, bzw. Standortbereich Vorsorgegebiete) Siedlungsflächen (Erweiterung)

RO Pläne – Ziele und Gebietsbezug Fläche (Vorranggebiete, Eignungsgebiete, bzw. Standortbereich Vorsorgegebiete) Siedlungsflächen (Erweiterung) Freiraumschutz, (Natur, Acker, Wald, Wasser) Rohstoffabbau Windnutzung Hochwasserschutz Erholung, Tourismus 46 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Zielabweichungsverfahren (§ 11 ROG) Abweichung im Einzelfall zulassen wenn raumordnerisch vertretbar Grundzüge der Planung

Zielabweichungsverfahren (§ 11 ROG) Abweichung im Einzelfall zulassen wenn raumordnerisch vertretbar Grundzüge der Planung nicht berührt (Atypischer Fall, Gleichheitsgrundsatz) antragsbefugt: alle, die Ziele der RO zu beachten haben GL ZAV: Großbeeren JVA, Großziethen, Splittersiedlung Umsiedlung Selchow 47 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Raumordnungsverfahren (§ 15 ROG) – Wann? Ro. V Folgende Planungen, Maßnahmen, wenn im Einzelfall

Raumordnungsverfahren (§ 15 ROG) – Wann? Ro. V Folgende Planungen, Maßnahmen, wenn im Einzelfall raumbedeutsam u. überörtliche Bedeutung, weitere (P+M, rb, üB) nach Landesrecht möglich: 1. Bim. Sch-Anlage (§ 4 Bim. Sch. G) im Außenbereich, Nr. 1 -10, Anlage 1 UVPG 2. kerntechnische Anlage 3. Endlagerung radioaktiver Abfälle 4. Deponie 5. Abwasserbehandlungsanlage 6. Rohrleitungsanlage 7. Gewässerausbau, Häfen ab 100 ha, Deiche/Dämme, Landgewinnung Meer 8. Bundesfernstraße 9. Schienenstrecken Bund, Rangierbahnhöfe, KLV-Terminals 10. Versuchsanlage für spurgeführten Verkehr Vorhabenbezogene 11. Bundeswasserstraße Fachplanungen 12. Flugplatz 13. (aufgehoben) Planfeststellung 14. HS-Freileitungen ab 110 k. V, Gasleitungen ab 300 mm 15. Feriendörfer, Hotelkomplexe, Beherbergung, Freizeitanlagen 16. bergbauliche Vorhaben Landesplanungsvertrag Berlin 17. Abbau oberflächennahe Rohstoffe ab 10 ha Fläche Brandenburg: 18. Magnetschwebebahnen Art. 16 Abs. 2 Landesstraßen 19. Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe 48 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Raumordnungsverfahren 1. Überörtlich raumbedeutsames Vorhaben? 2. Antragskonferenz: Erörterung Untersuchungsrahmen (Scoping), Erstellung ROV Verfahrensunterlage, Vollständigkeitsprüfung

Raumordnungsverfahren 1. Überörtlich raumbedeutsames Vorhaben? 2. Antragskonferenz: Erörterung Untersuchungsrahmen (Scoping), Erstellung ROV Verfahrensunterlage, Vollständigkeitsprüfung (Verfahrens Beschleunigung) 3. Einleitung: auf Antrag bzw. von Amts wegen; Beginn 6 Monats-Frist 4. Beteiligungsverfahren: Verfahrensunterlage vom Träger der Planung öffentliche Auslegung in betroffenen Gemeinden, Ämtern, Kreisen und Bezirken von Berlin, Verteilung an die TÖB zur Stellungnahme 5. Prüfung der Raum und Umweltverträglichkeit Grundlage: Verfahrensunterlage, Stellungnahmen BV, Recherchen, ggf. Erörterungstermin Bewertung durch Landesplanung (Ziele, Grundsätze und sonst. Erfordernisse der RO) 6. Abschluss: landesplanerische Beurteilung (sonstiges Erfordernis d. RO) Feststellung, ob wie geplant, mit Maßgaben oder nicht vereinbar (Rechtswirkung? ) 7. Unterrichtung: Vorhabenträger, Beteiligte und Öffentlichkeit 49 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Raumordnungsverfahren (§ 15 ROG) Berlin Brandenburg 1990 6/2001 Anträge gesamt: 1. 096 Verzicht auf

Raumordnungsverfahren (§ 15 ROG) Berlin Brandenburg 1990 6/2001 Anträge gesamt: 1. 096 Verzicht auf ROV: 571 (Absehensregel § 15 Abs. 2 ROG) l l davon Zustimmung: 477 Ablehnung: 94 ROV positiv: 260 ROV negativ: 25 Antrag zurückgezogen: 125 Laufende ROV: 100 Quelle: Raumordnungsverfahren im gemeinsamen Planungsraum Berlin Brandenburg, http: //www. mlur. brandenburg. de/g/gl_rov. pdf, S. 13 50 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Abgeschlossene ROV in Berlin Brandenburg 1990 6/2001 Abgeschlossene ROV: 289 94 % positiv 17

Abgeschlossene ROV in Berlin Brandenburg 1990 6/2001 Abgeschlossene ROV: 289 94 % positiv 17 ROV negativ Positive landesplanerische Beurteilung „fast immer mit Maßgaben verbunden“ Bsp. Flughafen, Magnetbahn, Schnellbahntrasse Quelle: Raumordnungsverfahren im gemeinsamen Planungsraum Berlin Brandenburg, http: //www. mlur. brandenburg. de/g/gl_rov. pdf, S. 27 51 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Untersagungsverfahren (§ 12 ROG) Planungen und Maßnahmen (Baugenehmigung), die gegen Ziele der RO verstoßen

Untersagungsverfahren (§ 12 ROG) Planungen und Maßnahmen (Baugenehmigung), die gegen Ziele der RO verstoßen (auch in Aufstellung befindlich) Bsp. LEP Flughafen Schönefeld (Art. 14 Lpl. V): l l l 6 Untersagungen 9 weitere im Verfahren 78 Planungen kritisch eingestuft Vorsorge gegen ungesunde Lebensbedingungen und Entschädigungspflichten, die bei Änderung von Bebauungsplänen entstehen: Bsp. Windteilpläne 52 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Bsp. großflächiger Einzelhandel Definition: Auswirkungen anzunehmen ab 1. 200 m² Geschossfläche 700 m² Verkaufsfläche

Bsp. großflächiger Einzelhandel Definition: Auswirkungen anzunehmen ab 1. 200 m² Geschossfläche 700 m² Verkaufsfläche 1. Auswirkungen auf Nahversorgung (Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich der großflächigen EH Betriebe vgl. § 11 Abs. 3 Bau. NVO) nahversorgungsrelevant: Lebensmittel Ausreichende Nahversorgung: Vollsortimenter (ggf. Bäcker, Metzger) in 500 -1000 m Entfernung Bsp. NRW: 29 % unterversorgt: disp. Siedlungsbereiche, Einfamilienhausgebiete 53 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Bsp. großflächiger Einzelhandel 2. Auswirkungen auf Zentrale Versorgungsbereiche (in der Gemeinde oder in anderen

Bsp. großflächiger Einzelhandel 2. Auswirkungen auf Zentrale Versorgungsbereiche (in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden vgl. § 11 Abs. 3 Bau. NVO) Sortimentsliste „Kölner Liste“, Flächenproduktivität (Umsatz je m² VKF/Jahr) innenstadtrelevant/zentrenrelevant: Textilien, Schuhe, Uhren/Schmuck, Photo/Optik, Sportartikel/Spielwaren, Drogerie/ Pharmazie, Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik „Grüne Wiese relevant“: Möbel (Gegenbeispiel: Stilwerk), Gartencenter, Teppiche, Tapeten, Fahrzeuge, KFZ Teile, Bau und Heimwerkerbedarf (hoher Bedarf an Präsentationsflächen, seltene Nachfrage, motorisierte Kundschaft, niedrige Flächenproduktivität) 54 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Einzelhandel http: //www public. tu bs. de: 8080/~schroete/planungsri chtwerte. htm#Wirtschaft 55 TU Berlin, ISR

Einzelhandel http: //www public. tu bs. de: 8080/~schroete/planungsri chtwerte. htm#Wirtschaft 55 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Einzelhandel 56 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Einzelhandel 56 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Bsp. großflächiger Einzelhandel Steuerung: Betriebsgröße, Sortiment, Zentralort, Lage im Stadtgebiet Zentralitätsgebot Kongruenzgebot/Beeinträchtigungsverbot Städtebaul. Integrationsgebot

Bsp. großflächiger Einzelhandel Steuerung: Betriebsgröße, Sortiment, Zentralort, Lage im Stadtgebiet Zentralitätsgebot Kongruenzgebot/Beeinträchtigungsverbot Städtebaul. Integrationsgebot Großflächiger EH mit zentrenrelevantem Sortiment: LEP Hessen 2000: nur in OZ, MZ (zentr. Ortsteile) RP Region Stuttgart: nur in zentralörtl. Versorgungskern 57 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Bsp. großflächiger Einzelhandel LEPro Berlin Brandenburg: § 16 (6) Einrichtungen der privaten Versorgung von

Bsp. großflächiger Einzelhandel LEPro Berlin Brandenburg: § 16 (6) Einrichtungen der privaten Versorgung von überörtlicher Bedeutung und großflächige Einzelhandelsbetriebe sind nur dort zuzulassen, wo deren Nutzungen nach Art, Lage und Umfang der angestrebten zentralörtlichen Gliederung sowie der in diesem Rahmen zu sichernden Versorgung der Bevölkerung entsprechen. LEP e. V Berlin Brandenburg: 1. 0. 8 Die Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe außerhalb der Kernbereiche der Brandenburger Zentren im engeren Verflechtungsraum und der städtischen Zentren in Berlin ist nur zulässig, wenn Art und Umfang des geplanten Angebotes zentrenverträglich sind und der räumliche Zusammenhang zum vorhandenen Siedlungsbereich gewahrt wird. LEP e. V-Entwurf 1. 0. 8: Die Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe außerhalb der Zentren ist unzulässig. 58 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Regional – informelle Planung Unterscheidungsmerkmale: ohne Rechtsgrundlage, Verfahrensregeln, Beteiligung nicht zwingend handlungs und umsetzungsorientiert

Regional – informelle Planung Unterscheidungsmerkmale: ohne Rechtsgrundlage, Verfahrensregeln, Beteiligung nicht zwingend handlungs und umsetzungsorientiert (Ergänzung formeller Instrumente) kleinräumige Projekte und Maßnahmen kurz bis mittelfristig angelegt Starker Impuls: Raumordnungspolitischer Orientierungsrahmen 1993 (ORA) Raumordnungspolitischen Handlungsrahmen 1995 (HARA) „Mehr Aktionen und Projekte statt Programme und Pläne“ Kooperationsbedarf in Stadtregionen: Grenzen als Wachstumsbremse Konferenztyp – Zusammenarbeitstyp – Verbandstyp – Gebietskörperschaftliche Lösung (Stadtkreis, Regionalstadt, Eingemeindung) 59 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Regional – informelle Planung Europäisches Raumentwicklungskonzept (EUREK) ORA, HARA, raumordnerisches bzw. regionales Leitbild (Bund,

Regional – informelle Planung Europäisches Raumentwicklungskonzept (EUREK) ORA, HARA, raumordnerisches bzw. regionales Leitbild (Bund, Land, Region) Raumordnerisches, Regionales bzw. Räumliches Strukturkonzept Regionales Entwicklungskonzept der Raumordnung Regionales bzw. integriertes ländliches Entwicklungskonzept (GA, GAK) Modellvorhaben der Raumordnung l l l Regionalkonferenz, Regionalforen (häufig in Verbindung mit Reg. Entw. Konzept) Anpassungsstrategien schrumpfende ländliche Regionen in den neuen Ländern Regionales Flächenmanagement Regionale Sanierungs und Entwicklungsgebiete Städtenetze Wettbewerbe („Regionen der Zukunft“) Transnationale Zusammenarbeit (Interreg) Modellvorhaben Regionen AKTIV (Ländliche Entwicklung) forstliche Rahmenplanung, Landschaftsentwicklungskonzept (LEK) Aktionsprogramm, IBA Regionalmanagement (Potenziale, Projekte) Regionalmarketing (Vermarktung) 60 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Steuerung kommunal Bau. GB Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht Erster Teil Bauleitplanung Zweiter Teil Sicherung

Steuerung kommunal Bau. GB Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht Erster Teil Bauleitplanung Zweiter Teil Sicherung der Bauleitplanung Dritter Teil Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung Vierter Teil Bodenordnung Fünfter Teil Enteignung Sechster Teil Erschließung Siebter Teil Maßnahmen für den Naturschutz (vgl. Erschließung) Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht Erster Teil Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen Zweiter Teil Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen Dritter Teil Stadtumbau Vierter Teil Soziale Stadt Fünfter Teil Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote Baugesetzbuch: http: //bundesrecht. juris. de/bundesrecht/bbaug/index. html 61 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Steuerung kommunal Planung Sicherung Mobilisierung Bauleitplanung: (soweit, sobald, sparsam) Flächennutzungsplan (§ 5 f Bau.

Steuerung kommunal Planung Sicherung Mobilisierung Bauleitplanung: (soweit, sobald, sparsam) Flächennutzungsplan (§ 5 f Bau. GB) Bebauungsplan (§§ 8 ff, 30 Bau. GB) PPP Vorhaben und Erschließungsplan (§§ 12, 30 Bau. GB) Städtebaulicher Vertrag (§§ 11 Bau. GB) Baugesetzbuch: http: //bundesrecht. juris. de/bundesrecht/bbaug/index. html 62 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Kommune – Bau. GB Satzungen Übergangsbereich Innen Außen Grauzone 34 er Innenbereich Klarstellungssatzung (Abs.

Kommune – Bau. GB Satzungen Übergangsbereich Innen Außen Grauzone 34 er Innenbereich Klarstellungssatzung (Abs. 4 Nr. 1, Grenze 34/35) Ergänzungssatzung (Nr. 3, einzelne Außenbereichsflächen, Arrondierung) Entwicklungssatzung(Nr. 2, bebaute Bereich im Außenbereich als 34 er, FNP Bauflächendarstellung, Problem: Streusiedlung, Aussiedlerhöfe, Vorwerke, Weiler, Loose) 35 er Außenbereich: Außenbereichssatzung (Abs. 6 erlaubte Verfestigung Splittersiedlung: Lückenschließung, Dachgeschossausbau, Verbot von Erweiterung Splittersiedlung) 63 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Innenbereich im Zusammenhang bebauter Ortsteil Klarstellungssatzung § 34 Abs. 4 Nr. 1 Bau. GB

Innenbereich im Zusammenhang bebauter Ortsteil Klarstellungssatzung § 34 Abs. 4 Nr. 1 Bau. GB Wesensmerkmale des im Zusammenhang bebauten Ortsteils: - Bebauungskomplex von gewissem Gewicht (gemessen an Zahl der Bauten für ständigen Aufenthalt von Menschen) - Ausdruck organ. Siedlungsstruktur - im Gebiet einer Gemeinde Dauerwohnen Freizeitwohnen, vorübergehender Aufenthalt Grauzone, Übergangsbereich Ergänzungs. Entwicklungssatzung § 34 Abs. 4 Nr. 3 Bau. GB § 34 Abs. 4 Nr. 2 Bau. GB, wenn Flächen im F-Plan als Bauflächen dargestellt einzelne angrenzende Außenbereichsfläch en sofern von angrenzender Bebauung geprägt, vereinbar mit städtebaulicher Entwicklung (u. a. Ziele der RO, vgl. MSWVaktuell 4/99 S. 48), u. ohne Planungsbedürfnis historische Streu- und Bandbebauung organische Siedlungsstruktur: Aussiedlerhöfe (Flurbereinigung), Vorwerke, Weiler, Loose/Oderbruch, Streusiedl. /Spreewald, Reihendörfer ("gesteigertes Durchsetzungsvermöge n ggü. öffentlichen Belangen") bebaute Bereiche im Außenbereich, sofern als Baufläche im FPlan dargestellt Außenbereichssatzung ("Lückenfüllungssatzung") § 35 Abs. 6 Bau. GB bebaute Bereiche im Außenbereich nicht landwirtschaftlich geprägte Wohnbebauung von einigem Gewicht. Unbeachtliche Belange: Entstehen und Verfestigen von Splittersiedlungen, F-Plandarstellung von Wald u. Landwirtsch. weiterhin beachtlich: Erweiterung v. Splittersiedlungen Splittersiedlung unorganische Siedlungsstruktur: zusammenhang, regellos, funktionslos, z. B. bandartige, einzeilige Bebauung, Behelfsbauten, fehlende Infrastruktur, nicht privilegierte Erweiterungen von privilegierten Vorhaben Kleingärten, Wochenendgrundstücke (Wochenendhäuser keine ortsteilfähigen Bauten, OVG Sachsen, BVerw. G), Gartennutzung im Vordergrund Was ist Entstehung, Verfestigung, Erweiterung einer Splittersiedlung? Entstehung einer Splittersiedlung ist das erstmalige Entstehen einer baulichen Anlage von gewissem Gewicht. Erweiterung ist räumliche Vergrößerung (darf nicht durch Außenbereichssatzung als Belang zurückgedrängt werden!) Verfestigung ist jede Verstärkung der Splittersiedlungsnutzung (z. B. durch Lückenschließung, Dachgeschoss-Ausbau) Bestandsschutz Privilegierung § 35 Abs. 1 Bau. GB Wohnnutzung im Außenbereich u. a. : ggf. teilprivilegiert nach § 35 Abs. 4, oder entprivilegiert, d. h. Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung, dann Splittersiedlung andere Nutzungen z. B. Sport- und Reitplätze 64 „Die Großmutter wohnte aber draußen im Wald, eine halbe Stunde vom Dorf“ nehmen am Bebauungszusammenhang i. d. R. nicht teil, wenn sie den optischen "Eindruck der Geschlossenheit " unterbrechen TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II Landwirtschaft Einzelhof, Einöde(hof), Einzelgehöft, Aussiedlerhof Einschicht, Weiler (in Bayern: 3 – 9 Wohngebäude), Rotte, Drubbel, Streusiedlung Vorwerk Wind und Wassermühlen in exponierter Lage außerhalb der Ortschaft (Wohnung des Betreibers) Forsthaus (Förster) Bahnwärterhaus (Kommunikation) Schrankenwärterposten Streckenwärterhaus (Kontrolle, Streckenlaufen) Straße Chausseehäuser als Mautstationen (jede Meile = 7532, 48 m – Preußen) Wasserwege Schleusenwärterhäuschen

Kommune – Bau. GB Satzungen Sanierungssatzung (§ 142 Bau. GB) Entwicklungssatzung (§ 165 Bau.

Kommune – Bau. GB Satzungen Sanierungssatzung (§ 142 Bau. GB) Entwicklungssatzung (§ 165 Bau. GB: erhöhter Wohn , Arbeitsstättenbedarf, Brachflächen, Gemeinbedarf) Erhaltungssatzung (172 Bau. GB, Gestalt, Zusammensetzung, Umstrukturierung) 65 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Kommune – Bau. GB Satzungen weitere Satzungen nach Bau. GB: Erschließung (§ 132 Bau.

Kommune – Bau. GB Satzungen weitere Satzungen nach Bau. GB: Erschließung (§ 132 Bau. GB) Ausgleich und Ersatz (§ 135 c Bau. GB) „Der Beitrag/Betrag ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück“ Sicherung Veränderungssperre (§ 14 Bau. GB, § 15 Bau. GB Zurückstellung von Baugesuchen) Teilungsgenehmigung (§ 19 Bau. GB) Fremdenverkehrsfunktion (§ 22 Bau. GB, Begründung, Teilung Wohnungseigentum) Mobilisierung Besonderes Vorkaufsrecht (§ 25 Bau. GB) 66 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Bauland Mobilisierung Umfrage unter 910 Gemeinden, Stadt+Dorf 1999 67 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung

Bauland Mobilisierung Umfrage unter 910 Gemeinden, Stadt+Dorf 1999 67 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Bauland Mobilisierung Neue Instrumente? 21 % Instrumente ausreichend? 72 % Anteil Gemeinden, die Strategietyp

Bauland Mobilisierung Neue Instrumente? 21 % Instrumente ausreichend? 72 % Anteil Gemeinden, die Strategietyp einsetzen für: 68 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Kommune städtebauliche Gebote VA, seltene Anwendung auch ohne B Plan: Modernisierungs , Instandsetzungsgebot (§

Kommune städtebauliche Gebote VA, seltene Anwendung auch ohne B Plan: Modernisierungs , Instandsetzungsgebot (§ 177 Bau. GB) B Plangebiet: Baugebot (bzw. Baulücke im 34 er Gebiet § 176 Bau. GB) Rückbau oder Entsiegelungsgebot (§ 179 Bau. GB) lt. B Plan: Pflanzgebot (§ 178 Bau. GB) Baugesetzbuch: http: //bundesrecht. juris. de/bundesrecht/bbaug/index. html 69 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Kommune – Satzungen nach Bau. O über örtliche Bauvorschriften (§ 89 Bbg Bau. O):

Kommune – Satzungen nach Bau. O über örtliche Bauvorschriften (§ 89 Bbg Bau. O): Ortsbild: Gestaltungs , Abstandsflächen , Werbeanlagen , Einfriedungs , Begrünungssatzung; Notwendige Nebenanlagen: Kinderspielplatz , Stellplatz , Fahrradstellplatzsatzg. Ablösesatzung für notwendige Spiel /Stellplätze 70 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Kommune – weitere Satzungen nach anderen Gesetzen: Straßenverkehrsgesetz § 6 a (6): l Parkgebührensatzung

Kommune – weitere Satzungen nach anderen Gesetzen: Straßenverkehrsgesetz § 6 a (6): l Parkgebührensatzung “Nutzung des Parkraums durch möglichst große Anzahl von Verkehrsteilnehmern ist zu gewährleisten. „. . . werden die Landesregierungen ermächtigt, Gebührenordnungen zu erlassen. . Ermächtigung kann durch Rechtsverordnung weiter übertragen werden. “ Denkmalschutzgesetz (Bsp. Brandenburg): l Denkmalbereichssatzung Gemeindeordnung der Länder (aus Gründen des öffentlichen Wohls, wenn z. B. zur Einhaltung von Umweltschutzbestimmungen erforderlich: l Satzung für Anschluss und Benutzungszwang bei Wasserleitung l Kanalisation l Straßenreinigung l Fernwärme l (Beschränkung auf bestimmte Gemeindeteile und best. Gruppen von Grundstücken möglich) 71 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Kommune – informelle Planung Ergebnisse einer von Gemeinde beschlossenen sonst. Planung bei Aufstellung der

Kommune – informelle Planung Ergebnisse einer von Gemeinde beschlossenen sonst. Planung bei Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen, vgl. § 1 Abs. 5 Nr. 10 Bau. GB Rahmenplan, städtebaulicher Entwicklungsgutachten STEP /Stadtentwicklungskonzept (z. B. Einzelhandel, Verkehr, Gewerbe, Büro, Wohnen, Ver und Entsorgung, Spielplatz, Friedhof, Kleingarten) stadtentwicklungspolitisches Handlungskonzept, integriertes Konzept (Fördervoraussetzung des Bundes für die Programme Soziale Stadt, vgl. VV Städtebauförderung 2004) Entwicklungskonzept (gem. § 171 e Bau. GB Voraussetzung für Gemeindebeschluss über Abgrenzung der Sozialen Stadt, Ziele und Maßnahmen darstellen, die der Verbesserung der Wohn und Arbeitsverhältnisse und stabiler Bewohnerstrukturen dienen; Beteiligung von Betroffenen und öffentlichen Aufgabenträgern ) städtebauliches Entwicklungskonzept (gem. § 171 b Bau. GB Voraussetzung für Gemeindebeschluss über Stadtumbaugebiet; Stadtumbaugebiet=erheblicher Funktionsverlust insb. durch Überangebot baulicher Anlagen (Wohnungsleerstand). Fördervoraussetzung des Bundes für das Programm Stadtumbau Ost vgl. VV Städtebauförderung 2004; Darstellung von Zielen und Maßnahmen, Beteiligung von Betroffenen und öffentlichen Aufgabenträgern) 72 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II

Kommune – informelle Planung „Ergebnisse einer von Gemeinde beschlossenen sonst. Planung bei Aufstellung der

Kommune – informelle Planung „Ergebnisse einer von Gemeinde beschlossenen sonst. Planung bei Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen, vgl. § 1 Abs. 5 Nr. 10 Bau. GB“ Ortsentwicklungsplan, Bereichsentwicklungsplan Städtebauliches Strukturkonzept Bebauungskonzept Verkehrsentwicklungskonzept, plan (Generalverkehrsplan o. Ä. , Fördervoraussetzung des Bundes gem. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, vgl. § 3 Ziff. 1 b) städtebaulicher oder architektonischer Entwurf, Wettbewerb bzw. Modell Bundes bzw. Landesgartenschauen 73 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II