Staub Ein alter Hut mit neuem Grenzwert Tagung
Staub – Ein alter Hut mit neuem Grenzwert Tagung für Betriebsrätinnen und Betriebsräte BG RCI 28. Juni 2017 Empfingen Frank Beschorner Präventionsfeld Glas/Keramik VBG BV-Würzburg
Staub – Ein alter Hut mit neuem Grenzwert Ø Ø Der Allgemeine Staubgrenzwert Gesundheitsgefahren Vorgehen bei Überschreitung des Grenzwertes Die TRGS 504 „Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A- und E-Staub“ Ø Hilfestellungen für den Übergangszeitraum Ø Weitere Grenzwerte für Stäube Dr. Guldner/Beschorner Allgemeiner Staubgrenzwert 28. 10. 2015 Seite 2
Allgemeiner Staubgrenzwert Chronologie zum Beschluss des AGS 11/2013 Allgemeiner Staubgrenzwert in der TRGS 900 vom 02. 04. 2014 (aktuelle Fassung: 07. 06. 2017) AGS (TRGS 900) 1983: A-Staub: 6 mg/m³ 2002: A-Staub: 3 mg/m³ E-Staub: 10 mg/m³ 04/2014 Dr. Guldner/Beschorner Staubgrenzwert Allgemeiner A-Staub: 1, 25 mg/m³ E-Staub: 10 mg/m³ 28. 10. 2015 Seite 3
A-Staub: 1, 25 mg/m³ E-Staub: S 10 mg/m³ Lungengängigkeit von Aerosolen (Abscheidegrad ≥ 50 %) Nasen-, Rachen-, Kehlkopfstaub > 9 µm Tracheobronchialstaub E-Staub 4 - 9 µm Alveolengängiger Staub (A-Staub) Dr. Guldner/Beschorner Allgemeiner Staubgrenzwert < 4 µm 28. 10. 2015 Seite 4
Staub – Gesundheitsgefahren Bronchialbaum Flimmerhärchen Dr. Guldner/Beschorner Allgemeiner Staubgrenzwert 28. 10. 2015 Seite 5
Staub – Gesundheitsgefahren abc Flimmerhärchen Dr. Guldner/Beschorner Bronchialbaum Allgemeiner Staubgrenzwert Alveolen (Lungenbläschen) 28. 10. 2015 Seite 6
abc 100 µm abc . 1 µm 4 µm 50 µm Makrophage Alveolenraum Dr. Guldner/Beschorner Allgemeiner Staubgrenzwert 28. 10. 2015 Seite 7
Gesundheitsgefahren Silikose Nasenkarzinom Lungenkrebs Staub Farmerlunge Kehlkopfkrebs Asbestose Allergisches Asthma Bronchitis Dr. Guldner/Beschorner Allgemeiner Staubgrenzwert 28. 10. 2015 Seite 8
Allgemeiner Staubgrenzwert Beschluss des AGS vom November 2013: AGW für A-Staub: 1, 25 mg/m³ für Stäube mit einer mittleren Dichte von 2, 5 g/cm³ -> Wenn an einem Arbeitsplatz Materialien besonders niedriger Dichte (z. B. Kunststoffe, Papier) oder besonders hoher Dichte (z. B. Metalle) verwendet werden, kann mit der Materialdichte umgerechnet werden. Der AGW gilt für unlösliche Stäube (Löslichkeit kann aber berücksichtigt werden, z. B. bei Anteilen von Zucker, Kalisalz oder Gips) Dosisbasiertes Überwachungskonzept, über max. 1 Monat Dr. Guldner/Beschorner Allgemeiner Staubgrenzwert 28. 10. 2015 Seite 9
Allgemeiner Staubgrenzwert Mischstäube In der Praxis können die Staubfraktionen auch Anteile enthalten, für die stoffspezifische Beurteilungsmaßstäbe festgelegt sind. Diese Stoffe müssen ermittelt und getrennt beurteilt werden. z. B. : - Quarzhaltige Stäube krebserzeugende Stäube (Nickel, Chrom(VI)) bleihaltige Stäube Hartholzstäube sensibilisierende Stäube (Mehlstaub, Getreide- und Futtermittel, Tierische Stoffe, Naturgummilatex) der ASGW ist als allgemeine Obergrenze zur Festlegung von Schutzmaßnahmen anzuwenden Dr. Guldner/Beschorner Allgemeiner Staubgrenzwert 28. 10. 2015 Seite 10
Allgemeiner Staubgrenzwert Beschluss des AGS vom 11/2013: Übergangsfristen Für Tätigkeiten, bei denen der AGW für die alveolengängige Fraktion (A-Staub) von 1, 25 mg/m³ nachweislich nicht eingehalten werden kann, gilt übergangsweise bis zum 31. 12. 2018 ein Beurteilungsmaßstab für die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen in Höhe des bisherigen A-Staub-AGW von 3, 0 mg/m³, unter folgenden Bedingungen: Ø Aktuelle Gefährdungsbeurteilung nach den Vorgaben der Gefahrstoffverordnung, insbesondere Umsetzung von Anhang I Nummer 2. 3 Absätze 1 -7 der Gef. Stoff. V „Ergänzende Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit Exposition gegenüber einatembaren Stäuben“ Ø Ø Branchenübliche Verfahrens- und Betriebsweisen Schutzmaßnahmenkonzept existiert und ist kommuniziert Atemschutz wird zur Verfügung gestellt und wird bei Expositionsspitzen getragen Dr. Guldner/Beschorner Allgemeiner Staubgrenzwert 28. 10. 2015 Seite 11
GB nach Gef. Stoff. V § 6 (8) Der Arbeitgeber hat die Gefährdungsbeurteilung unabhängig von der Zahl der Beschäftigten erstmals vor Aufnahme der Tätigkeit zu dokumentieren; dabei sind anzugeben: 1. die Gefährdungen am Arbeitsplatz, 2. das Ergebnis der Prüfung auf Möglichkeiten einer Substitution nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 4, 3. eine Begründung für einen Verzicht auf eine technisch mögliche Substitution, sofern Schutzmaßnahmen nach § 9 oder § 10 zu ergreifen sind, 4. a) die durchzuführenden Schutzmaßnahmen einschließlich derer, die wegen der Überschreitung eines Arbeitsplatzgrenzwerts zusätzlich ergriffen wurden sowie der geplanten Schutzmaßnahmen, die zukünftig ergriffen werden sollen, um den Arbeitsplatzgrenzwert einzuhalten, …. >>> KVP Dr. Guldner/Beschorner Allgemeiner Staubgrenzwert 28. 10. 2015 Seite 12
Allgemeiner Staubgrenzwert – Systematik des Übergangszeitraumes bis 31. 12. 2018 A-Fraktion > 3 mg/m³ A-Fraktion > 1, 25 mg/m³, aber < 3 mg/m³ (bis 31. 12. 2018) Schutzmaßnahmen nicht ausreichend Sofort: Expositionsmindernde Maßnahmen Erneute Ermittlung der Exposition Schutzmaßnahmen übergangsweise ausreichend Maßnahmen nach branchenüblichen Verfahrensund Betriebsweisen anwenden Schutzmaßnahmenkonzept erstellen Schutzmaßnahmen ausreichend A-Fraktion < 1, 25 mg/m³ Dr. Guldner/Beschorner Einhaltung bis spätestens 31. 12. 2018 Allgemeiner Staubgrenzwert 28. 10. 2015 Seite 13
Allgemeiner Staubgrenzwert Beschluss des AGS vom November 2013: TRGS Schutzmaßnahmen- TRGS 504 „Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A- und E-Staub“ für die Übergangszeit bis zum 31. 12. 2018 Ziel: - Schaffung eines rechtskonformen Zustands für die Betriebe auch bei Überschreitung des neuen AGW, bei Einhaltung des Standes der Technik - Beschreibung des Standes der Technik - Vorschläge für ein Schutzmaßnahmenkonzept, mit dem eine Einhaltung des AGW erreicht werden kann Dr. Guldner/Beschorner Allgemeiner Staubgrenzwert 28. 10. 2015 Seite 14
TRGS – Hilfestellung für die Übergangszeit Dr. Guldner/Beschorner Allgemeiner Staubgrenzwert 28. 10. 2015 Seite 15
TRGS 504 - Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A- und E-Staub Maßnahmenkonzept zur Einhaltung des Grenzwertes für A-Staub vermeiden Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen Personenbezogene Maßnahmen Auswahl und Kombination geeigneter Schutzmaßnahmen KVP – Kontinuierlicher Verbesserungsprozess Prüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen geeignete Kontrollmaßnahmen/Kontrollmessplan ggf. Weiterentwicklung des Standes der Technik Dr. Guldner/Beschorner Allgemeiner Staubgrenzwert 28. 10. 2015 Seite 16
Wie könnte ein Schutzmaßnahmenkonzept aussehen? Aufstellung eines Maßnahmenplans im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Konkrete Beschreibung - aufgrund welcher Maßnahmen/Maßnahmenkombination, - in welchen Zeiträumen und - in welchem Ausmaß eine weitere Expositionsminderung erreicht werden soll Priorisierung der durchzuführenden Maßnahmen Optimierung der Maßnahmen (z. B. Optimierung von Absauganlagen) Dr. Guldner/Beschorner Allgemeiner Staubgrenzwert 28. 10. 2015 Seite 17
TRGS 504 - Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A- und E-Staub Maßnahmenkonzept zur Einhaltung des Grenzwertes für A-Staub vermeiden 28. 10. 2015 Dr. Guldner/Beschor Seite 18
Aktueller Stand der Diskussion Prinzipieller Aufbau einer Absauganlage – DGUV Information 209 -078 (BGI/GUV-I 7006 -2) Staub vermeiden Technische Maßnahmen Dr. Guldner/Beschorner Allgemeiner Staubgrenzwert 28. 10. 2015 Seite 19
Aktueller Stand der Diskussion Stand der Technik Dr. Guldner/Beschorner Allgemeiner Staubgrenzwert 28. 10. 2015 Seite 20
Staub richtig absaugen Dr. Guldner/Beschorner Allgemeiner Staubgrenzwert 28. 10. 2015 Seite 21
Staub richtig absaugen Technische Maßnahmen Dr. Guldner/Beschorner Allgemeiner Staubgrenzwert 28. 10. 2015 Seite 22
Staub richtig absaugen Technische Maßnahmen Scheibe Dr. Guldner/Beschorner Allgemeiner Staubgrenzwert 28. 10. 2015 Seite 23
Vorgehensweise bei Überschreitung des AGW von 1, 25 mg/m³ für A-Staub Aktuelle Gefährdungsbeurteilung liegt vor, Vorgaben des Anhangs I Nr. 2. 3 Gef. Stoff. V sind umgesetzt Schichtmittelwert unterschreitet den Beurteilungsmaßstab 3 mg/m³ Atemschutz wird während des Übergangzeitraumes zur Verfügung gestellt und getragen Techn. Schutzmaßnahmen nach branchenüblichen Verfahrens- und Betriebsweisen sind umgesetzt? Eigene Ermittlungen Schutzmaßnahmenkonzept inklusive Maßnahmenplan 28. 10. 2015 Unterrichtung/Unterweisung Dr. Guldner/Beschorner Allgemeiner der Beschäftigten Seite 24
TRGS 504 Inhalte von Branchen- oder tätigkeitsspezifischen Hilfestellungen gemäß TRGS 504 Anhang 1: 1. Beschreibung der staubrelevanten Tätigkeiten 2. Ermittlung der technischen Schutzmaßnahmen nach den branchenüblichen Verfahrens- und Betriebsweisen 3. Expositionsniveau bei branchenüblichen Verfahrensund Betriebsweisen 4. Schutzmaßnahmenkonzept 28. 10. 2015 Dr. Guldner/Beschorner Allgemeiner Seite 25
TRGS 504 – Hilfen für die Übergangszeit In Vorbereitung: - Kies-/Sand- und Quarzsandindustrie Dr. Guldner/Beschorner Allgemeiner Staubgrenzwert 28. 10. 2015 Seite 26
TRGS 504 – Hilfen für die Übergangszeit Dr. Guldner/Beschorner Allgemeiner Staubgrenzwert 28. 10. 2015 Seite 27
TRGS 504 – Hilfen für die Übergangszeit Dr. Guldner/Beschorner Allgemeiner Staubgrenzwert 28. 10. 2015 Seite 28
TRGS 504 – Hilfen für die Übergangszeit Dr. Guldner/Beschorner Allgemeiner Staubgrenzwert 28. 10. 2015 Seite 29
TRGS 504 – Hilfen für die Übergangszeit Dr. Guldner/Beschorner Allgemeiner Staubgrenzwert 28. 10. 2015 Seite 30
Branchenspezifische Schutzmaßnahmen Stand der Technik - Branchenlösung der BG ETEM Beispiele für abgestimmte Systeme Dr. Guldner/Beschorner Allgemeiner Staubgrenzwert 28. 10. 2015 Seite 31
S Gefährdungsbeurteilung bei Partikelförmigen Gefahrstoffen Physikalische und biologisch-toxische Eigenschaften Kanzerogen Asbest, Arsen Chromate, Azofarben Fibrogen/irritativ Asbest, Quarz, KMF, Allgemeiner Staub Toxisch Blei, Cadmium, Antimon, Farbstäube, Fluoride Teilchengröße und -form E-Staub Sensibilisierend Mehlstaub, Nickel, Cobalt, Phenol-Formaldehydharz A-Staub Nanopartikel Fasern Biobeständigkeit/Löslichkeit Oberfläche Dr. Guldner/Beschorner Allgemeiner Staubgrenzwert 28. 10. 2015 Seite 32
Siliciumdioxid Kristalline Si. O 2 -Modifikationen Grundbaustein Si. O 4 -Tetraeder Quarz Cristobalit kristallin Tridymit amorph Moganit Beurteilungsmaßstab für Quarz-A-Staub 0, 05 mg/m³ Seite 33
Beurteilungsmaßstab (BM) für Quarz-A-Staub 0, 05 mg/m³ Historie: 1951 Silikoseverordnung 1971 MAK-Wert 0, 15 mg/m³ Quarz im Feinstaub; Mittelungsdauer: a 1973 UVV „Gesundheitsgefährlicher mineralischer Staub“ 2005 MAK-Wert für Quarz im Feinstaub wird aufgehoben 2015 AGS 0, 05 mg/m 3 als Beurteilungsmaßstab (BM) ÜF 8 Ø Ist ein risikobasierter Beurteilungsmaßstab Ø ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung anzuwenden zur Beurteilung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen Ø Arbeitsmedizinische Vorsorge? Die TRGS 559 "Mineralischer Staub" wird entsprechend überarbeitet. Dr. Guldner/Beschorner Allgemeiner Staubgrenzwert 28. 10. 2015 Seite 34
Grenzwerte DNEL AGW TRK DMEL Beurteilungs maßstäbe TK/AK* * TK = stoffspezifische Toleranzkonzentration AK = stoffspezifische Akzeptanzkonzentration Dr. Guldner 23. 11. 2020 Seite 35
Grenzwerte Welche Grenzwerte/Maßstäbe stehen für die Beurteilung der Exposition zur Verfügung? • AGW • AK/TK Arbeitsplatzgrenzwert TRGS 900 Akzeptanz- und Toleranzkonzentration gem. dem Risikobezogenen Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen TRGS 910 • Beurteilungsmaßstäbe - Sind Einzelfälle - Erfüllen nicht die Kriterien der TRGS 900 und 910 - Sind nicht technikbasiert - Sind in technischen Regeln TRGS zu erläutern und mit Schutzmaßnahmen zu hinterlegen • EU-Grenzwerte veröffentlicht in der Agenzien- und in der Krebsrichtlinie Dr. Guldner 23. 11. 2020 Seite 36
Beurteilungsmaßstab für Quarz Welche Beurteilungsmaßstäbe gibt es zur Zeit? • BM für Quarzfeinstaub AGS 2015 Erläuterung in der TRGS 559 50 µg/m³ (A) • BM für A-Staub AGS 2014 bis 31. 12. 2018 Erläuterung in der TRGS 504 3 mg/m³ (A) • BM für Holzstaub AGS 2006 2 mg/m³ (E) • BM für Nano. GBS AGS 2015 siehe auch Bek. GS 527 110 -190 µg/m³ (A) Dr. Guldner 23. 11. 2020 Seite 37
Beurteilungsmaßstab für Quarz § Ø Ø Ø Bei der AGS-Sitzung am 02. /03. Mai 2016 wurde beschlossen, wie Beurteilungsmaßstäbe (BM), die nicht die festgelegten Kriterien der Bek. GS 901 (AGW) oder Anlage 3 der TRGS 910 (ERB) erfüllen und nicht technikbasiert sind, anzuwenden sind. Es handelt sich um Einzelfälle, die in stoffspezifischen TRGS zu erläutern und mit Schutzmaßnahmen zu hinterlegen sind Der BM ist bei der Gefährdungsbeurteilung und zur Kontrolle der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen und einzuhalten Begründete Ausnahmen (Nichteinhaltung des BM) sind in der stoffspezifischen TRGS zu beschreiben (inkl. Maßnahmen und Expositionsniveau) Dazu ist ein Maßnahmenkonzept zu entwickeln, das beschreibt, wie innerhalb von 3 Jahren der BM eingehalten werden kann BM wird in der TRGS 900 bzw. 910 mit Hinweis auf die stoffspezifische TRGS veröffentlicht Überprüfung der stoffspezifischen TRGS vom AGS nach 3 Jahren Dr. Guldner 23. 11. 2020 Seite 38
Quarz-A-Staub 0, 05 mg/m³ Dr. Guldner/Beschorner Allgemeiner Staubgrenzwert 28. 10. 2015 Seite 39
www. staub-info. de Dr. Guldner/Beschorner Allgemeiner Staubgrenzwert 28. 10. 2015 Seite 40
Staub – Eigenschaften abc Dr. Guldner/Beschorner Allgemeiner Staubgrenzwert 28. 10. 2015 Seite 41
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Guldner/Beschorner Allgemeiner Staubgrenzwert 28. 10. 2015 Seite 42
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