Standardisierungsprozess Inklusion am BK Kleve I Registrierungsphase Herbst
Standardisierungsprozess: Inklusion am BK Kleve I Registrierungsphase Herbst – Ende Januar II Anmeldephase Februar - April III Vorbereitungsphase Übergang von Sek. I zur Sek. II Mai - Juli IV Umsetzungsphase NTA/Sonderpädagogischer Förderbedarf V Prüfungsphase Beschulung am BK Kleve Berufliche Gymnasien - Höhere Berufsschulen - Duales System Hinweis für die folgenden Folien: Links zu den Dokumenten |1
I Registrierungsphase Infotag Kontaktaufnahme durch: BK Kleve durch: Eltern Schüler/Schülerin abgebende Schulen … Beratungsgespräche durch: - Beratungsteam - Inklusionsbeauftragten der Abteilungen Registrierung im Online Verfahren durch: - Eltern - Schüler/Schülerin II Anmeldephase |2
II Anmeldephase Persönliche Anmeldung/Beratungsgespräche durch: - - Fachlehrer/Fachlehrerinnen der Bildungsgänge Inklusionsbeauftragten der Abteilungen Anschreiben an die abgebenden Schulen zur Klärung des Unterstützungsbedarfs Anschreiben an die Eltern/Schülerinnen zum Verfahrensablauf durch: - Stabstellenleitung Inklusion Anerkannte Behinderung • • • Sehen Hören Körperliche und motorische Entwicklung Autismus … Anerkannte Behinderung • • Emotionale und soziale Entwicklung Sprache Lernen … |3
Einholen … • der Zuweisung der Oberen Schulaufsichtsbehörde • der Zustimmung des Schulträgers durch: - Schulleitung - Stabstellenleitung Inklusion Aufnahmebestätigung an die Eltern/Schülerinnen durch: - Obere Schulaufsichtsbehörde - Schulleitung (Abteilungen) Information der Inklusionsbeauftragten der Abteilungen durch: Stabstellenleitung Inklusion III Vorbereitungsphase
III Vorbereitungsphase Einholen von Informationen über Maßnahmen zur Beschulung durch: Inklusionsbeauftragten der Abteilungen Erstellen der Inklusionsmappe zur Dokumentation durch: Inklusionsbeauftragten der Abteilungen Information an die Stundenplanung/Kollegium/Bildungsgangleitung durch: Inklusionsbeauftragten der Abteilungen IV Umsetzungsphase NTA/Sonderpädagogischer Förderbedarf |5
IV Umsetzungsphase NTA/Sonderpädagogischer Förderbedarf Antrag auf Fortführung des sonderpädagogischen Förderbedarfes an die Obere Schulaufsichtsbehörde durch: - Eltern - Schüler/Schülerin Antrag auf NTA an die Schulleitung durch: - Eltern Schüler/Schülerin Beratungsgespräch mit Eltern/Schülerin/Integrationskraft/ Obere Schulaufsichtsbehörde etc. durch: Inklusionsbeauftragten der Abteilungen Anlegen/Vervollständigen der Inklusionsmappe durch: Inklusionsbeauftragten der Abteilungen Einreichen der Unterlagen zur Gewährung eines NTA/einer sonderpädagogischen Unterstützung an die Inklusionsbeauftragten der Abteilungen durch: - Eltern - Schüler/Schülerin
Einberufung der Klassenkonferenz zur Formulierung des NTA und ggf. des sonderpädagogischen Förderplanes durch: - Klassenleitung - Inklusionsbeauftragten der Abteilungen Bestätigung des NTA und ggf. des sonderpädagogischen Förderplanes durch: - Fachlehrer/Fachlehrerinnen (Unterschrift) - Schulleitung (Genehmigung) - Inklusionsbeauftragten der Abteilungen und der Stabstellenleitung Inklusion (Unterschrift) Aushändigung einer Kopie des unterschriebenen NTA und ggf. sonderpädagogischen Förderplanes an… …die Eltern/Schülerin/Kammer …die Obere Schulaufsichtsbehörde durch: Inklusionsbeauftragten der Abteilungen durch: Stabstellenleitung Inklusion
Abheften der Originale in den Inklusionsmappen im Inklusionsbüro durch: Inklusionsbeauftragten der Abteilungen Dokumentation der in Anspruch genommenen Maßnahmen durch: - Fachlehrer/Fachlehrerinnen Mindestens jährliche Evaluation der in Anspruch genommenen Maßnahmen des NTA und ggf. sonderpädagogischen Förderplanes durch: - Klassenkonferenz Schulleitung Inklusionsbeauftragten der Abteilungen Stabstellenleitung Inklusion V Prüfungsphase Berufliche Gymnasien - Höhere Berufsfachschulen - Duales System
V Prüfungsphase Berufliches Gymnasium - Höhere Berufsfachschule - Duales System Gewährter NTA Kontaktaufnahme und Einreichung der Unterlagen für die Prüfungen… Berufliches Gymnasium …an die Obere Schulaufsichtsbehörde durch: Stabstellenleitung Inklusion Höhere Berufsfachschule … bei der Einreichung der Prüfungsvorschläge Duales System … an die Kammern durch: Inklusionsbeauftragten der Abteilungen durch: - Bi. Ga-Leitungen - Inklusionsbeauftragten der Abteilungen Genehmigung der Maßnahmen zum NTA durch die Obere Schulaufsichtsbehörde und die Kammern Umsetzung der Maßnahmen bei Zwischen-/Abschlussprüfungen in den Abteilungen |9
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