Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig Behrde fr betrieblichen Arbeits Umwelt
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig Behörde für betrieblichen Arbeits-, Umwelt- und technischen Verbraucherschutz Rechtliche Aspekte im Strahlenschutz an Schulen
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig Vortragsinhalte Ø Die Vorschriften Ø Die Beteiligten Ø Die Paragraphen Ø FAQ Ø Ausblick 10. 01. 2017 Dr. Hans-Jürgen Stork 2
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig Strahlenschutz an Schulen 10. 01. 2017 Dr. Hans-Jürgen Stork 3
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig Grundlegende Vorschriften I Strl. Sch. V rad. Stoffe RöV Röntgengeräte Beides sind selbstvollziehende Rechtsnormen mit Bindungscharakter Regelungsinhalte: Ø Anwendungsbereich Ø Umgangsvorschriften wie Genehmigung oder Anzeige Ø Verantwortlichkeiten für die Betreiber oder diejenigen mit Umgang Ø Anforderungen an diejenigen mit Umgang Ø Personenschutz Ø Verwendungs- und Meldevorschriften 10. 01. 2017 Dr. Hans-Jürgen Stork 4
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig Grundlegende Vorschriften II Richtlinie Sicherheit im Unterricht (Ri. SU) Empfehlung der KMK Ø besitzt keine direkte Bindungswirkung, muss umgesetzt werden Gem. Rd. Erl. d. MK u. d. MU v. 19. 03. 2014 (Gem. Rd. Erl. ) : Ø erklärt die Ri. SU in Niedersachsen für verbindlich an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen Regelungsinhalte : Ø Verantwortlichkeiten Ø Aufgaben & Verknüpfungen 10. 01. 2017 Dr. Hans-Jürgen Stork 5
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig Die Beteiligten I Der Strahlenschutzverantwortliche (SSV) ist durch Ziffer 3. 1 des Gem. Rd. Erl. der Schulträger Ø Verantwortung für die Organisation des Strahlenschutzes Der Strahlenschutzbevollmächtigte (SSBevoll. ) wird von der NLSch. B nach Ziffer 3. 2 des Gem. Rd. Erl. ernannt, auf ersuchen des Schulträgers Ø Wahrnehmung der Aufgaben zur Umsetzung der Organisation des Strahlenschutz Der Strahlenschutzbeauftragte (SSB) wird nach Ziffer 3. 3 des Gem. Rd. Erl. von der Schulleitung bestellt Ø Durchführung d. Strahlenschutzorganisation/Beratung SSBevoll. 10. 01. 2017 Dr. Hans-Jürgen Stork 6
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig Die Beteiligten II Das Gewerbeaufsichtsamt (GAA) Aufgaben werden durch Ziffer 3. 4. 1 des Gem. Rd. Erl. geregelt Ø Überwachung der Einhaltung der Rechtsnormen (grundlegende Vorschriften I) und Beratung Die Niedersächsische Landesschulbehörde (NLSch. B) Aufgaben werden durch Ziffer 3. 4. 2 bis 3. 4. 4 des Gem. Rd. Erl. geregelt Ø Bescheinigung der Fachkunde (FK) Ø Führt Liste der Schulen mit rad. Stoffen & Röntgengeräten Ø Führt Liste der SSB der Schulen inkl. der Daten Ø Unterstützt die Schulleitungen bzgl. der FK-Aktualisierungen Ø organisiert und führt eine Liste der Aktualisierungskurse 10. 01. 2017 Dr. Hans-Jürgen Stork 7
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig Regelungen in der Strl. Sch. V und RöV I § 7 Strl. Sch. V Umgangsgenehmigung für rad. Stoffe Ø Relevant bei rad. Stoffe mit alter BAZ und neuem Umgangsort u. bei Erwerb v. rad. Stoffen < FG & Vorhandensein v. Stoffen >FG Antragstellung durch SSV oder SSBevoll. je nach Regelung § 117 Abs. 7 -9 Strl. Sch. V alte Bauartzulassungen (BAZ) Ø Regelungen zu rad. Stoffen mit alter BAZ & altem Umgangsort § 25 - § 27 Strl. Sch. V Regelungen zu neuen BAZ Ø kein SSV (nicht in § 31 genannt) u. SSB; Meldungen bleiben § 4 RöV Anzeige bauartzugelassener Röntgengeräte Ø Anzeige 2 Wochen vor Inbetriebnahme und Abmeldung § 8 - § 12 RöV Regelungen zu den BAZ Ø Alle Schulröntgeneinrichtungen besitzen eine BAZ 10. 01. 2017 Dr. Hans-Jürgen Stork 8
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig Regelungen in der Strl. Sch. V und RöV II § 30 Strl. Sch. V / § 18 a RöV Fachkunde (FK) Ø Voraussetzung: geeignete Ausbildung + erfolgreiche Kursteilnahme wird nach Prüfung v. NLSch. B ausgestellt; alle 5 J. Aktualisierung § 31 Strl. Sch. V / § 13 RöV SSV und SSB Ø bei juristischen Personen Mitteilung ans GAA welche natürliche Person aus vertretungsberechtigtem Organ die Aufgabe des SSV bekleidet, mit Befugnissen und der Organisationsstruktur Ø das GAA ist über jedwede Änderung zu informieren Ø Bestellung der SSB mit Aufgabe und Befugnissen ist dem GAA mitzuteilen sowie jedwede Änderung (neuer SSB, Abmeldung) Ø Im Rahmen der Bestellung ist dem GAA auch die Bescheinigung der Fachkunde zu zusenden (besteht aus Ausbildungsnachweis, Kursteilnahme und der Urkunde über die Fachkunde) 10. 01. 2017 Dr. Hans-Jürgen Stork 9
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig Regelungen in der Strl. Sch. V und RöV III § 34 Strl. Sch. V / § 18 a RöV Strahlenschutzanweisung Ø regelt welche Strahlenschutzmaßnahmen für einen sicheren Betrieb zu beachten sind § 35 Strl. Sch. V / § 18 Abs. 1 Nr. 4 RöV Auslegung Rechtsnormen Ø regelt die Zurverfügungstellung der Rechtsnormen § 38 Strl. Sch. V / § 36 RöV Unterweisung Ø dient der Aufklärung über Gefahren sowie die Sicherheits- und Schutzmaßnahmen, jährl. Wiederholung, Vorlage auf Verlangen § 66 Strl. Sch. V / § 18 Abs. 1 Nr. 5 RöV Sachverständigenprüfung Ø Vorlage beim GAA 10. 01. 2017 Dr. Hans-Jürgen Stork 10
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig Regelungen in der Strl. Sch. V und RöV IV § 70 Strl. Sch. V / § 42 RöV Melde- und Mitteilungspflichten Ø Erwerbsmeldung in 1 Monat, Jahresmeldung bis 31. 01. Folgejahr Ø bei RöV außergewöhnliche Betriebszustände, unverzügl. Meldung § 69 Strl. Sch. V / § 4 Abs. 7 RöV Abgabe bzw. Verbleib Ø Empfänger benötigt Genehmigung oder muss Anzeige stellen § 76 Strl. Sch. V Ablieferung Ø Verlassen des Dschungels 10. 01. 2017 Dr. Hans-Jürgen Stork 11
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig FAQ I Fachkunde Ø Bestehend aus Ausbildung & erfolgreiche Kursteilnahme Umsetzung durch NLSch. B, stellt Bescheinigung aus Anforderungen regeln die Ziffern 8. 5 bzw. 9. 5 der Ri. SU Anzahl SSB Ø 2 wegen Umgangsbeaufsichtigung n. § 31 Abs. 2 Strl. Sch. V nach 3. 4. 4 Satz 2 Gem. Rd. Erl. Übernahme Kurskosten für 2 SSBevoll. Benennung aus Ziffer 2. 2 Gem. Rd. Erl. v. 12. 07. 2005 Ø besteht nicht mehr, da Erlass verfallen Strahlenschutzanweisung Fortgeltung Ø zumindest Änderung des SSV 10. 01. 2017 Dr. Hans-Jürgen Stork 12
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig FAQ II SSV Änderungen durch den Gem. Rd. Erl. v. 19. 03. 2014 Ø Auch in öffentlichen Schulen der Träger, wie bisher schon bei Schulen in freier Trägerschaft Ø Benennung einer natürlichen Person aus dem vertretungsberechtigten Organ SSV als Eigentümer der Einrichtungen Ø freie Verfügungsgewalt über Einrichtungen laut § 903 BGB Ø Verschiebbarkeit der Einrichtungen zwischen den Schulen unter seiner Aufsicht Sachverständigenprüfungen Ø bei Röntgeneinrichtungen alle 5 Jahre Ø bei rad. Stoffen gemäß BAZ, Sachverständigem oder Richtlinie 10. 01. 2017 Dr. Hans-Jürgen Stork 13
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig Sachverständige nach Strl. Sch. V und RöV Dichtheitsprüfungen nach § 66 Abs. 4 und 5 Strl. Sch. V Ø TÜV NORD Ensys Gmb. H & Co. KG, Große Bahnstr. 31, 22525 Hamburg, Tel. : 040/85572116 Ø Labor für Radioisotope am Institut für Forstbotanik der Georg-August-Universität Göttingen, Büsgenweg 2, 37077 Göttingen, Tel. : 0551/39 -3484 Ø MHH Hannover, -Zentraler Strahlenschutz-, OE 8253, Carl-Neuberg-Str. 1, 30623 Hannover, Tel. : 0511/532 -3087 oder -3197 Überprüfungen von Röntgeneinrichtungen nach § 4 u. 18 RöV Ø Ø AMD TÜV Gmb. H, Haumannplatz 4, 45130 Essen, Tel. : 0201/8797 -166 Ingenieurbüro Harms + Partner, Lindenstr. 31 a, 27367 Sottrum, Tel. : 04264/2015 Prüfstelle für Strahlenschutz Gmb. H, Klusterfeld 2, 30974 Wennigsen, Tel. : 05109/63652 TÜV NORD Ensys Gmb. H & Co. KG, Röntgentechnik, -Am TÜV 1, 30519 Hannover, Tel. : 0800/986 -1800 Ø TÜV Hessen Gmb. H, Hans-Böckler Str. 4, 35440 Linden, Tel. : 06403/9008 -65 10. 01. 2017 Dr. Hans-Jürgen Stork 14
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig FAQ III Fallbeispiele Rad. Stoffe Nr. > FG 1 Ja < FG Ja 3 4 Ja Ja BAZ SSB Meldung n. Strl. Sch. V Meldung n. Gem. Rd. Erl. Ja Ja Nein Ja Nein Ja Ja < FG in Σ > FG Ja 2 SSV 10. 01. 2017 Dr. Hans-Jürgen Stork 15
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig Ausblick Verwendung rad. Stoffe im Unterricht Ø Erwerb neuer Schulstrahler > Freigrenze mit BAZ nur eine BAZ (Bf. S 01/10 Strl. Sch. V), Nutzungsdauer 10 Jahre Ø Erwerb neuer Schulstrahler < Freigrenze ohne BAZ bei vorhandenen Strahlern Prüfung ob Freigrenze überschritten, dann Genehmigung notwendig wenn > 10% Freigrenze Ø Verwendung alter Strahler an anderer Schule bei Überschreiten der Freigrenze Genehmigung notwendig, dabei ggf. auch vorhandene Strahler mitberücksichtigen Das Strahlenschutzgesetz Ø Für den Strahlenschutz an Schulen werden sich inhaltlich keine großen Änderungen ergeben 10. 01. 2017 Dr. Hans-Jürgen Stork 16
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Tel. : 0531 35476 -178 Fax: 0531 35476 -333 Hans-Juergen. Stork@gaa-bs. niedersachen. de 10. 01. 2017 Dr. Hans-Jürgen Stork 17
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig Internet-Link für die Jahresmeldung rad. Stoffe: http: //www. gewerbeaufsicht. niedersachsen. de/service_favoriten/downlo ads_gefahrenschutz/strahlenschutz-52106. html Internet-Link für die An- und Abmeldung von Röntgeneinrichtungen: www. gewerbeaufsicht. niedersachsen. de/gefahrenschutz/strahlenschut z_schutz_vor_verschiedener_strahlung/ionisierende_strahlung_radioak tive_und_roentgenstrahlung/sicherheit-beiroentgeneinrichtungen-und-stoerstrahlern-52035. html Internet-Link für die Antragsvordrucke zur Genehmigung rad. Stoffe: www. gewerbeaufsicht. niedersachsen. de/gefahrenschutz/strahlenschut z_schutz_vor_verschiedener_strahlung/ionisierende_strahlung_radioak tive_und_roentgenstrahlung/radioaktive_strahlung/genehmigungen/antr agsformulare/antragstellung-133247. html 10. 01. 2017 Dr. Hans-Jürgen Stork 18
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