Spendenrecht Edgar Oberlnder Mitglied im Landesausschuss Recht Steuern
Spendenrecht Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Juli 2018
Vereinsberatung : Steuern Verein muss gemeinnützig sein Verwendung des amtlichen Vordrucks Freiwilligkeit Regeln Ordnungsmäßige Erfassung im Kassenbuch Nachweis über die satzungsmäßige Verwendung Vereinsvermögen muss der Höhe der ausgestellten Zuwendungsbestätigungen entsprechen Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
Vereinsberatung : Steuern Geldzuwendung Geldeingang auf dem Bankkonto des Vereins Bargeldhingabe Ausstellung einer Quittung für den Spender Einzahlung des Betrages auf dem Vereinskonto Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
Vereinsberatung : Steuern Sachzuwendung Hingabe eines Wirtschaftsgutes an den Verein Feststellung des Wertes des Wirtschaftsgutes Führung des Nachweises über den Wert des Wirtschaftsgutes Ausstellung der Zuwendungsbestätigung „Sachzuwendung“ Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Prüfung, ob Wirtschaftsgut aus dem Betriebs- oder Privatvermögen des Spenders stammt
Vereinsberatung : Steuern Aufwandszuwendung Verzichtserklärung für Aufwandsersatz, innerhalb von 3 Monaten nach dem Ereignis Vertragliche Vereinbarung zwischen Verein und MA Vorstandsbeschluss über Aufwandsersatz Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung (ankreuzen des Worts „JA“ auf dem Vordruck) Nachweis über die Höhe des Aufwandes ist der Kopie der Zuwendungsbestätigung beizufügen Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Nachweis über Aufwand muss vorliegen
Vereinsberatung : Steuern Elektronische Zuwendungungsbestätigung Gesetzliche Grundlage: Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahren Gelten Ausschließlich für Geldspenden elektronische Spendenbescheinigung muss als PDF Datei übermittelt werden Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Für Aufwandsspenden und Sachspenden gelten die bisherigen Regellungen
Vereinsberatung : Steuern Anzeigepflicht der Nutzung von elektronischen Spendenbescheinigungen an die Finanzverwaltung • • • Elektronische Spendenbescheinigung für Geldspenden entspricht dem amtlich vorgeschriebenen Muster In den elektronischen Spendenbescheinigung muss eine Bestätigung über die Anzeige des Verfahrens zur maschinellen Erstellung von Spendenbescheinigungen an das zuständige Finanzamt enthalten sein (Datum der Anzeige) Die elektronische Spendenbescheinigung muss eine elektronische Unterschrift im Rahmen der Vertretungsberechtigung als Faksimile (PDF-Datei) oder in gescannter Form enthalten Das Verfahren muss gegen unbefugten Eingriff gesichert werden. Buchungen der Spenden und Ausstellungen der Spendenbescheinigungen müssen gleichzeitig erfolgen. Eine Prüfung durch die Finanzverwaltung muss jederzeit möglich sein (§ 145 Abgabenordnung) Der Verein muss über ein Kontrollmechanismus hinsichtlich der elektronischen Spenden verfügen. Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
Vereinsberatung : Steuern Checkliste über den Inhalt der elektronischen Spendenbescheinigungen • • • Art der Bescheinigung = Geldspende Aussteller = Verein Name und Anschrift des Zuwendenden = Name des Spenders Betrag der Zuwendung in Ziffern und Buchstaben Tag der Zuwendung Angaben, welcher Zweck der Verein verfolgt = Förderung des Sports und …. . Angabe, dass es sich um eine Geldspende handelt Angabe, dass es sich nicht um einen Mitgliedsbeitrag handelt Hinweis zur Anmeldung des elektronischen Verfahrens beim zuständigen Finanzamt Unterschrift, Faksimile oder gescannte Unterschrift mit Datum der Ausstellung Hinweis auf die Spendenhaftung Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
Vereinsberatung : Steuern Falle Aufwandsspende • Voraussetzung: Erstattungsanspruch muss bestehen aufgrund eines Vertrages, der Satzung oder eines Vorstandsbeschlusses. Der Anspruch auf die Erstattung darf nicht unter der Bedingung des Verzichts eingeräumt worden sein. • Bedingung: Der Verein muss im Zeitpunkt der Fälligkeit der Schuld ausreichende Mittel zur Verfügung haben, um die Zahlungsverpflichtung erfüllen zu können. Der Verein muss bereits im Zeitpunkt der Zusage des Aufwandsersatzes, der Ehrenamtspauschalen oder Tätigkeitsvergütung mach ohne Berücksichtigung einer Rückspende wirtschaftlich/finanziell in der Lage sein, die Zahlungen tatsächlich zu leisten. Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
Vereinsberatung : Steuern Kleinspenden bis 200 € Nachweis: Bareinzahlungsnachweis oder Buchungsbestätigung des Kreditinstituts Bestandteil des Nachweises • der steuerbegünstigte Zweck „Sport“ • Angaben über die Freistellung des Vereins von der Körperschaftssteuer • Angaben, on es sich um eine Spende oder Mitgliedsbeitrag handelt • Name und Kontonummer des Auftraggebers und Empfängers • den Betrag • den Buchungstag Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
Vereinsberatung : Steuern Sammelbestätigung Kennzeichnung der Spendenbescheinigung (Zuwendungsbestätigung) durch Ersatz des Wortes „Bestätigung“ durch das Wort „ Sammelbestätigung“. Listenförmige Angaben der Einzelspenden auf der Rückseite der Spendenbescheinigung mit: Datum des Geldeingangs Betrag Art der Zuwendung Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
Vereinsberatung : Steuern Zuwendungshaftung Bei Zuwiderhandlungen gegen das Spendenrecht z. B. durch Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen die nicht den Gemeinnützigkeitsbereich des Vereins betreffen die Summe aller Zuwendungsbestätigungen höher als das Vereinsvermögens ist Ausstellung von Gefälligkeitsbescheinigungen Nichtverwendung des amtlich vorgeschriebenen Vordrucks „Zuwendungsbestätigung“ Folge: Zuwendungshaftung in Höhe von 30% Einkommensteuer und 15 % Gewerbesteuer des Betrages der auf der Zuwendungsbestätigung bescheinigt worden ist. Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
Vereinsberatung : Steuern Hinweise Die Verwendung der amtlichen Vordrucke „Geldzuwendungen“ und „Sachzuwendungen“ ist zwingend notwendig, sonst wäre der Tatbestand der Haftung erfüllt. Zuwendungsbestätigungen können nur mit Unterschrift des Vereinsvorstandes im Sinne des § 26 BGB ausgestellt und nach den in der Vereinssatzung festgelegten Vertretungsvollmachten unterschrieben werden. Die Ausstellung von Gefälligkeitsbescheinigungen führt zur Haftung. Die amtlichen Vordrucke dürfen keine Anrede, Gruß- oder Dankesworte enthalten. Unrichtig oder zu Unrecht ausgestellte Zuwendungsbestätigungen sind zurückzufordern, zu ändern oder für ungültig zu erklären. Bei der Ungültigkeitserklärung muss das Original der Zuwendungsbestätigung vorliegen. Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
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