Sozialversicherungsrecht Rechtsanwltin Bettina Schmidt Fachanwltin fr Arbeitsrecht Fachanwltin
Sozialversicherungsrecht Rechtsanwältin Bettina Schmidt Fachanwältin für Arbeitsrecht Fachanwältin für Sozialrecht 02. 12. 2020 Rechtsanwältin Bettina Schmidt 1
Meldepflichten des AG l geregelt in § 28 a SGB IV l AG hat eigenständig zu prüfen, in welcher Höhe Gesamtsozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind l Gesamtsozialversicherungsbeitrag Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung 02. 12. 2020 Rechtsanwältin Bettina Schmidt 2
Arbeitsentgelt und Beiträge l§ 14 SGB IV – bestimmt, was als Entgelt der Beitragsberechnung zugrunde gelegt wird l Beiträge - § 22 Abs. 1 SGB IV Entstehungsprinzip, nicht Zuflussprinzip l Fälligkeit - § 23 SGB IV l Verjährung - § 25 Abs. 1 SGB IV 02. 12. 2020 Rechtsanwältin Bettina Schmidt 3
Geringfügige Beschäftigung § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV – entgeltgeringfügige Beschäftigung Arbeitsentgelt </= 450 € monatlich l § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV – zeitgeringfügige Beschäftigung Arbeitszeit befristet auf < 3 Monate oder 70 Arbeitstage innerhalb eines Jahres + Arbeitsentgelt > 450 € l 02. 12. 2020 Rechtsanwältin Bettina Schmidt 4
Unterscheidung zwischen § 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB IV l AG hat keinen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung zu tragen (§ 249 b SGB V) l Keine Zusammenrechnung mit einer nicht geringfügigen Beschäftigung 02. 12. 2020 Rechtsanwältin Bettina Schmidt 5
§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IVEntgeltgeringfügigkeit Euro-Grenze ist zu prognostizieren l Auch im Bereich der geringfügigen Beschäftigung gilt für die Feststellung der Versicherungspflicht und der Beitragshöhe das Entstehungsprinzip ! l 450 l Einmalzahlungen l Rückwirkende 02. 12. 2020 Lohnerhöhungen Rechtsanwältin Bettina Schmidt 6
§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IVEntgeltgeringfügigkeit l l l AG hat Pauschalbeitrag in Höhe von 30 % an die Minijobzentrale (Knappschaft) zu zahlen: 13 % Krankenversicherung 15 % Rentenversicherung 2 % pauschale Lohnsteuer Rentenversicherungspflicht ab 2013 AN zahlt dann zusätzlichen Beitrag zur Rentenversicherung in Höhe von derzeit 3, 6 % Befreiung auf Antrag 02. 12. 2020 Rechtsanwältin Bettina Schmidt 7
§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IVZeitgeringfügigkeit l Zeitliche Beschränkung der Beschäftigung ihrer Eigenart nach, z. B. bei Befristung (immer schriftlich ! - § 14 Abs. 4 Tz. Bf. G) l Berufsmäßigkeit schließt Geringfügigkeit aus: „wenn die Beschäftigung für den AN nicht nur von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist“. 02. 12. 2020 Rechtsanwältin Bettina Schmidt 8
Geringfügige Beschäftigung l Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit - § 5 Abs. 2 SGB VI l L – beschäftigt seit 01. 07. 2012 geringfügig l Kein schriftlicher Arbeitsvertrag l 19. 06. 2018 – Schlaganfall Arbeitsunfähigkeit + voll erwerbsgemindert 02. 12. 2020 Rechtsanwältin Bettina Schmidt 9
Zusammenrechnung geringfügiger Beschäftigungen l mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen l mehrere kurzfristige Beschäftigungen 02. 12. 2020 l geringfügig entlohnte neben nicht geringfügig entlohnter Beschäftigung l Konsequenzen für den Arbeitgeber Rechtsanwältin Bettina Schmidt 10
Versicherungs- und Beitragspflicht des Gesellschafter. Geschäftsführers einer Gmb. H Kapitalanteil >/= 50 % des Stammkapitals der Gmb. H selbständig l Kapitalanteil < 50 % des Stammkapitals der Gmb. H kommt es darauf an, ob der Gmb. HGeschäftsführer mit seinem Anteil alle ihm nicht genehmen Entscheidungen verhindern kann l 02. 12. 2020 Rechtsanwältin Bettina Schmidt 11
Neue Rechtsprechung des BSG vom 29. 07. 2015 – B 12 KR 23/13: Aufgabe der „Kopf-und-Seele. Rechtsprechung BSG vom 11. 2015 „ Drei St. Martin. Entscheidungen“ zuletzt BSG vom 14. 03. 2018 – B 12 KR 13/17: Zusammenfassung der Rechtsprechung 02. 12. 2020 Rechtsanwältin Bettina Schmidt 12
Vertrauensschutz l Umstritten ist, ob sich bei Familiengesellschaften zumindest bis zur ausdrücklichen Aufgabe der „Kopf-und. Seele-Rechtsprechung Vertrauensschutz ergeben kann: l Bejahend 02. 12. 2020 – Legde, ASR 2017, 90 Rechtsanwältin Bettina Schmidt 13
Vertrauensschutz l In der Rechtsprechung verneinend: l LSG NRW vom 22. 06. 2016 – L 8 R 529/15 l LSG Baden-Württemberg vom 22. 12. 2017 – L 10 R 1637/17 l LSG NRW vom 27. 06. 2018 – L 8 R 884/17 – zwar verneinend, aber Revision zugelassen bei BSG anhängig B 12 R 25/18 R 02. 12. 2020 Rechtsanwältin Bettina Schmidt 14
Absicherungsmöglichkeiten für die Gmb. H l Statusfeststellungsverfahren nach § 7 a SGB IV l Beanstandung und Erstattung zu Unrecht gezahlter Rentenversicherungsbeiträge (§ 202 SGB VI) l Leistungserbringung durch Bundesagentur für Arbeit § 336 SGB III 02. 12. 2020 Rechtsanwältin Bettina Schmidt 15
Freie Mitarbeit – abhängige Beschäftigung l Stichwort: „Scheinselbständigkeit“ l § 7 Abs. 1 SGB IV = Definition der abhängigen Beschäftigung für das gesamte Sozialversicherungsrecht l Rechtsfolge einer Fehleinschätzung durch den AG § 28 g SGB IV l Absicherung über Clearingverfahren nach § 7 a SGB IV 02. 12. 2020 Rechtsanwältin Bettina Schmidt 16
Gesetzliche Krankenversicherung l Kreis der Versicherungspflichtigen - § 5 SGB V l Versicherungsfreiheit - § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V l Befreiung von der Versicherungspflicht – § 8 Abs. 1 SGB V 02. 12. 2020 Rechtsanwältin Bettina Schmidt 17
Gesetzliche Krankenversicherung Beginn der Versicherungspflicht mit dem Eintritt in das Beschäftigungsverhältnis (§ 186 Abs. 2 SGB V) l Sonderfall: Eintritt von Versicherungspflicht nach Vollendung des 55. Lebensjahres l Achtung: keine Möglichkeit mehr über Bezug von Alg II Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nach Vollendung des 55. Lebensjahres zu begründen l 02. 12. 2020 Rechtsanwältin Bettina Schmidt 18
Gesetzliche Krankenversicherung l Freiwillige Versicherung l abschließende Regelung der Beitrittsberechtigung in § 9 SGB V l Beitrittsfristen nach § 9 Abs. 2 SGB V beachten ! l § 188 Abs. 4 SGB V – Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung 02. 12. 2020 Rechtsanwältin Bettina Schmidt 19
Gesetzliche Krankenversicherung l Krankengeld l Berechtigter Personenkreis l Arbeitsunfähigkeit l Überprüfung durch den Md. K - § 275 SGB V 02. 12. 2020 Rechtsanwältin Bettina Schmidt 20
Gesetzliche Krankenversicherung l Krankengeld l Beginn und Dauer des Krankengeldanspruchs l Höhe des Anspruchs auf Krankengeld – 70 % vom beitragspflichtigen Bruttoentgelt, begrenzt auf 90 % vom Nettoentgelt 02. 12. 2020 Rechtsanwältin Bettina Schmidt 21
Arbeitslosmeldung und Krankheit 1. Variante: AN wird noch während des Beschäftigungsverhältnisses arbeitsunfähig er erhält auch während der Arbeitslosigkeit Krankengeld für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit höchstens für 78 Wochen Arbeitslosengeldanspruch 02. 12. 2020 schließt sich an Rechtsanwältin Bettina Schmidt 22
Arbeitslosmeldung und Krankheit Vorteile Krankengeld ist höher als Alg-Anspruch Bezug von Krankengeld kürzt nicht die Anspruchsdauer des Alg Krankengeldbezug ist versicherungspflichtig, so dass neue Anwartschaft entsteht bzw. sich Bezugsdauer von Alg verlängert u. U. neue Altersstufe beim Alg möglich 02. 12. 2020 Rechtsanwältin Bettina Schmidt 23
Arbeitslosmeldung und Krankheit 2. Variante: AN wird arbeitsunfähig vor Arbeitslosmeldung, aber nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses Krankengeld höchstens für einen Monat nur bei Dauererkrankung (§ 145 SGB III) Arbeitslosengeldbezug möglich Arbeitsloser muss sich ggf. selbst gesetzlich freiwillig gegen Krankheit versichern, falls keine Familienversicherung besteht 02. 12. 2020 Rechtsanwältin Bettina Schmidt 24
Arbeitslosmeldung und Krankheit 3. Variante: AN wird arbeitsunfähig nach Arbeitslosmeldung Krankenarbeitslosengeld für die Dauer von 6 Wochen anschließend Krankengeld für weitere 72 Wochen, aber nur in Höhe des vorherigen Arbeitslosengeldanspruchs 02. 12. 2020 Rechtsanwältin Bettina Schmidt 25
Sozialversicherungsrecht l Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! l Gerne dürfen Sie noch ergänzende Fragen stellen. . l Rechtsanwältin Bettina Schmidt, Bonn l www. Kanzlei-Bettina-Schmidt. de 02. 12. 2020 Rechtsanwältin Bettina Schmidt 26
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