Sozialversicherung fr Landwirtschaft Forsten und Gartenbau Arbeitsunfallstatistik der
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Arbeitsunfallstatistik der landwirtschaftlichen Sozialversicherung Pferdeunfälle SVLFG | Bereich Prävention 1
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau p p p Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Zum 1. Januar 2013 wurde die "Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau", kurz SVLFG errichtet. Sie ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung als Träger für die landwirtschaftliche Sozialversicherung. Die bisherigen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, Alterskassen, Krankenkassen und Pflegekassen sowie der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung wurden am 1. Januar 2013 in den neuen Träger mit der Kurzbezeichnung SVLFG eingegliedert. Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung, der Alterssicherung der Landwirte, der landwirtschaftlichen Krankenversicherung und der landwirtschaftlichen Pflegeversicherung. SVLFG | Bereich Prävention 2
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau p Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau - Über uns - p Die "Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau", ist gemäß Sozialgesetzbuch VII (SGB VII § 123) zuständig für Unternehmen der Land- u. Forstwirtschaft einschließlich des Garten- u. Weinbaues, der Fischzucht der Imkereien sowie land -u. forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und einigen weiteren Unternehmen. Versichert in der SVLFG (SGB VII § 2) sind im wesentlichen alle Unternehmer, die im Unternehmen mitarbeitenden Familienangehörigen des Unternehmers und dessen Ehegatte sowie alle aufgrund eines Arbeits-, Dienst- oder Lehrverhältnisses Beschäftigten aber auch nur vorübergehend aushilfsweise Beschäftigte. p SVLFG | Bereich Prävention 3
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau p p p Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau - Über uns Gesetzliche Aufgabe der Unfallversicherung (SGB VII § 1) ist es mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Um Erkenntnisse zu Größenordnungen, Schwerpunkten und Entwicklungen der Unfallbelastungen zu bekommen dürfen die Unfallversicherungen Daten über Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten erheben und zur Verbesserung der Prävention in einer Unfalldokumentation verarbeiten. SVLFG | Bereich Prävention 4
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Pferdeunfälle Pferde Tätigkeit Zahlen in % * 1. Hengste führen 38, 3 behandeln, versorgen 10, 4 füttern 4, 6 betreuen 5, 4 anbinden, abbinden 3, 3 sonst. Tätigkeiten keine Angabe 2. Stuten/Zuchtstuten 8, 4 Hengste Gesamt 100, 0 reiten, longieren 11, 0 führen 35, 3 behandeln, versorgen 10, 3 betreuen 3, 7 halten, festhalten 4, 9 sonst. Tätigkeiten 25, 7 keine Angabe Stuten Gesamt SVLFG | Bereich Prävention 29, 6 9, 1 100, 0 17
Pferdeunfälle 3. Fohlen 4. Galopprennpferde führen 24, 8 treiben 8, 0 behandeln, versorgen 8, 4 füttern 5, 7 auskratzen 5, 2 halten, festhalten 5, 5 sonst. Tätigkeiten 32, 4 keine Angabe 10, 0 Fohlen Gesamt 100, 0 reiten, longieren 65, 2 führen 11, 2 behandeln, versorgen 1, 8 betreuen 2, 5 sonst. Tätigkeiten keine Angabe Galopprennpferde Gesamt SVLFG | Bereich Prävention 11, 1 8, 2 100, 0 18
Pferdeunfälle 5. Trabrennpferde fahren 19, 2 reiten, longieren 21, 7 führen 25, 0 betreuen sonst. Tätigkeiten keine Angabe Trabrennpferde Gesamt 6. Reitpferde 5, 0 25, 8 3, 3 100, 0 reiten, longieren 54, 1 führen 14, 2 treiben 1, 7 behandeln, versorgen 2, 3 füttern 2, 3 anbinden, abbinden 1, 3 auskratzen 2, 3 sonst. Tätigkeiten keine Angabe Reitpferde Gesamt SVLFG | Bereich Prävention 16, 8 5, 0 100, 0 19
Pferdeunfälle 7. Pferde o. A. (auch Ponys) reiten, longieren führen 29, 3 treiben 4, 7 behandeln, versorgen 8, 2 betreuen 5, 9 füttern 6, 0 auskratzen 3, 8 sonst. Tätigkeiten 21, 0 keine Angabe 12, 5 Pferde o. A. Gesamt 8. Pferde insgesamt 100, 0 reiten, longieren 23, 6 führen 25, 2 treiben 3, 8 behandeln, versorgen 6, 4 betreuen 4, 4 füttern 4, 6 sonst. Tätigkeiten keine Angabe Pferde insgesamt SVLFG | Bereich Prävention 8, 6 22, 2 9, 8 100, 0 20
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