Sozialhilfe nach dem SGB XII Schulung ehrenamtlicher Sozialrichter
Sozialhilfe nach dem SGB XII Schulung ehrenamtlicher Sozialrichter am 7. 3. 2016 in Trier Referent: Rechtsanwalt Hajo Müller-Erckens, Neuwied
Leistungen der Sozialhilfe (§ 8 SGB XII) 1. Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 – 40) 2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 – 46) 3. Hilfen zur Gesundheit (§§ 47 – 52) 4. Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (§§ 53 – 60) 5. Hilfe zur Pflege (§§ 61 – 66) 6. Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 – 69) 7. Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70 – 74) Sozialhilfe nach dem SGB XII 05. 12. 2020 2
Sozialhilfe nach dem SGB XII 05. 12. 2020 3
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Fall 1 Die 51 -jährige Frau Braun lebt mit ihrer Tochter, der 18 -jährigen Schülerin Anna, in einer Wohnung. Nach ihrer Scheidung bezieht sie Arbeitslosengeld II. Im Jahr 2009 stellt sich heraus, dass Frau Braun wegen eines posttraumatischen Belastungssyndroms, chronischer Erschöpfung und Depression nicht mehr in ein Arbeitsverhältnis vermittelt werden kann. Das Jobcenter stellt darauf zum 30. 09 die Leistung ein. Die Tochter bezieht ab 1. 12. 09 BAFöG. Frau Braun wendet sich nun an die Kreisverwaltung und beantragt dort Grundsicherung nach dem SGB XII. Mit Bescheid vom 26. 11. 2009 lehnt die Kreisverwaltung den Antrag ab, weil es nicht unwahrscheinlich sei, dass die Erwerbsminderung wieder behoben werden könne. Sozialhilfe nach dem SGB XII 05. 12. 2020 4
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Fragen zu Fall 1 Ø Hat Frau Braun einen Anspruch auf Grundsicherung nach dem SGB XII? Ø Welche Verfahrensregeln gelten, um die Anspruchsberechtigung festzustellen? Ø Welche Möglichkeiten zur Existenzsicherung hat sie in dieser Situation? Sozialhilfe nach dem SGB XII 05. 12. 2020 5
Sicherung des Existenzminimums 1. ) Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II; „Hartz IV“) • Alter: 15 Jahre bis zur Altersgrenze • erwerbsfähig • hilfebedürftig 2. ) Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 ff. SGB XII) • Alter: über der Altersgrenze • oder: über 18 Jahre und dauerhaft voll erwerbsgemindert • hilfebedürftig 3. ) Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 ff. SGB XII) Sozialhilfe nach dem SGB XII 05. 12. 2020 aus • Hilfebedürftigkeit: wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend eigenen Kräften und Mitteln bestreiten kann 6
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung § 41 SGB XII Abs. 1 Älteren und dauerhaft voll erwerbsgeminderten Personen … , die ihren Unterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen … bestreiten können, ist auf Antrag Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu leisten … Abs. 2 Leistungsberechtigt wegen Alters … ist, wer die Altersgrenze erreicht hat … Abs. 3 Leistungsberechtigt wegen einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung … ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert im Sinne des § 43 Abs. 2 SGB VI ist und bei dem unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann. Sozialhilfe nach dem SGB XII 05. 12. 2020 7
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Fall 1 (Fortsetzung) Im Falle der Frau Braun beruft sich die Kreisverwaltung in Ihrem Ablehnungsbescheid auf ein Gutachten der Rentenversicherung, wonach die Erwerbsminderung vom 8. 5. 08 – 30. 11 besteht. Frau Braun trägt im Widerspruchsverfahren vor, dass die Erwerbsminderung nach Beurteilung ihres behandelnden Psychiaters dauerhaft ist. Ø Was hat die Rentenversicherung mit dem Fall zu tun? dem SGB XII 05. 12. 2020 Ø Sozialhilfe Wie nach wird der Einwand von Frau Braun im Widerspruchsverfahren behandelt? 8
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung § 45 SGB XII Der zuständige Träger der Grundsicherung ersucht den … zuständigen Träger der Rentenversicherung, die medizinischen Voraussetzungen des § 41 Abs. 3 zu prüfen, wenn es auf Grund der Angaben und Nachweise des leistungsberechtigten als wahrscheinlich erscheint, dass diese erfüllt sind … Die Entscheidung des Trägers der Rentenversicherung ist für den ersuchenden Träger der Sozialhilfe bindend. Ø Warum hat Frau Braun eigentlich nicht Rente wegen Erwerbsminderung beantragt? Sozialhilfe nach dem SGB XII 05. 12. 2020 9
Hilfe zum Lebensunterhalt Fall 1 (Fortsetzung) Um ihr Existenzminimum zu sichern, hat Frau Braun für die Zeit bis zur Entscheidung über den Widerspruch gegen die Ablehnung der Grundsicherung Hilfe zum Lebensunterhalt beantragt. Das zuständige Sozialamt beginnt nun mit einer umfangreichen Prüfung, ob der geschiedene Ehemann oder die 3 Kinder Frau Braun Unterhaltsleistungen zu erbringen haben. Im Oktober kann daraufhin Frau Braun ihre Miete nicht bezahlen. Die Vermieterin droht mit Kündigung. Was kann Frau Braun jetzt noch tun, um ihr Existenzminimum zu sichern? Sozialhilfe nach dem SGB XII 05. 12. 2020 10
Hilfe zum Lebensunterhalt § 27 Abs. 1 SGB XII Hilfe zum Lebensunterhalt ist Personen zu leisten, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können. § 2 SGB XII: Nachrang der Sozialhilfe Abs. 1 Sozialhilfe erhält nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens oder seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält. Abs. 2 Sozialhilfe nach dem SGBanderer, XII 05. 12. 2020 Verpflichtungen insbesondere Unterhaltspflichtiger oder Träger anderer 11 Sozialleistungen, bleiben unberührt. …
Hilfe zum Lebensunterhalt § 18 Abs. 1 SGB XII Einsetzen der Sozialhilfe Die Sozialhilfe, mit Ausnahme der Leistungen der Grundsicherung und im Alter, setzt ein, sobald dem Träger der Sozialhilfe oder den von ihm beauftragten Stellen bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Leistung vorliegen. Sozialhilfe nach dem SGB XII 05. 12. 2020 12
Durchsetzung des Existenzminimums Die Einstweilige Anordnung im Sozialrecht 1. Sicherungsanordnung 2. Regelungsanordnung 3. Anordnungsanspruch 4. Anordnungsgrund 5. Glaubhaftmachung der Tatsachen 6. Entscheidung des Sozialgerichts: Keine Vorwegnahme der Entscheidung über die Hauptsache Sozialhilfe nach dem SGB XII 05. 12. 2020 13
Durchsetzung des Existenzminimums § 86 b Abs. 2 SGGEinstweilige Anordnung Soweit ein Fall des Absatzes 1 nicht vorliegt, kann das Gericht der Hauptsache auf Antrag eine einstweilige Anordnung in Bezug auf den Streitgegenstand treffen, wenn die Gefahr besteht, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklichung eines Rechts des Antragstellers vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte. Einstweilige Anordnungen sind auch zur Regelung eines vorläufigen Zustands in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis Sozialhilfe nach dem SGB XII 05. 12. 2020 zulässig, wenn eine solche Regelung zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig erscheint. 14
Grundsicherung : Anrechnung von Einkommen und Vermögen Fall 2 Der 68 -jährige alleinstehende Herr P bezieht nur eine Rente von 220, 00 € monatlich. Von einem Bekannten hat er dessen Haus geerbt, gegen das Versprechen, sein Grab zu pflegen. Zuletzt hatte er aus dem Haus, das er nicht bewohnt, vor einem Jahr Mieteinnahmen. Seitdem steht es leer. Die Einnahmen und das Vermögen hatte er bei seinem früheren Grundsicherungsantrag nicht angegeben. Damals war die Leistung eingestellt worden, ein Strafverfahren wegen Sozialleistungsbetrug endete mit einer Bewährungsstrafe. Nun beantragt Herr P erneut Grundsicherung mit der Begründung, seine Mittel seien aufgebraucht. Das Haus habe sich als unverkäuflich erwiesen. Wie ist die Rechtslage? Sozialhilfe nach dem SGB XII 05. 12. 2020 15
Grundsicherung : Anrechnung von Einkommen und Vermögen § 82 Abs. 1 SGB XII Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Leistungen nach diesem Buch, der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz … § 90 Abs. 1 SGB XII Einzusetzen ist das gesamte verwertbare Vermögen. § 91 SGB XII Soweit nach § 90 für den Bedarf der nachfragenden Person Vermögen einzusetzen ist, jedoch der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung nicht möglich ist oder für die, die es einzusetzen hat, eine Härte bedeuten würde, soll die Sozialhilfe als Darlehen geleistet werden. Die Leistungserbringung kann davon abhängig gemacht werden, dass der Anspruch auf Rückzahlung dinglich oder in anderer Weise gesichert wird. Sozialhilfe nach dem SGB XII 05. 12. 2020 16
Grundsicherung : Anrechnung von Einkommen und Vermögen § 90 Abs. 2 SGB XII Schonvermögen 1. Vermögen aus öffentlichen Mitteln zum Aufbau oder Sicherung einer Lebensgrundlage oder Gründung eines Hausstandes 2. Kapital und Erträge der Riester-Rente 3. Vermögen zur Beschaffung oder Erhaltung eines Hausgrundstücks für behinderte oder pflegebedürftige Menschen 4. angemessener Hausrat 5. unentbehrliche Gegenstände für die Berufstätigkeit 6. Familien- und Erbstücke (Härteregelung) 7. Gegenstände zur Befriedigung geistiger, wissenschaftliche und künstlerischer Bedürfnisse 8. angemessenes Hausgrundstück Sozialhilfe nach dem SGBselbstgenutztes XII 05. 12. 2020 9. kleinere Barbeträge (Grenze 2. 600 €) 17
Vorrangige Unterhaltsansprüche? Fall 3 Im Falle von Frau Braun (Fall 1) ist die älteste Tochter Melanie verheiratet, berufstätig und kinderlos. Zusammen mit ihrem Ehemann hat sie ein Einkommen von 3. 500 € monatlich. Die Stadtverwaltung gewährt Frau Braun Hilfe zum Lebensunterhalt in Höhe von 700 € ab 1. 10. 09, bis im Januar 2010 festgestellt wird, dass sie Anspruch auf Grundsicherung hat. Am 15. 11. teilt die Stadtverwaltung der Tochter Melanie die Leistungsgewährung mit und fordert sie auf, ihre Einkünfte offenzulegen. Nach Überprüfung der Einkommensverhältnisse fordert die Stadtverwaltung von der Tochter die gezahlte Hilfe zum Lebensunterhalt zurück. Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage? Sozialhilfe nach dem SGB XII 05. 12. 2020 Wie verhält es sich, wenn Frau Braun einen Anspruch auf Grundsicherung hat? 18
Vorrangige Unterhaltsansprüche? § 94 SGB XII Abs. 1: Hat die leistungsberechtigte Person für die Zeit, für die Leistungen erbracht werden, nach bürgerlichem Recht einen Unterhaltsanspruch, geht dieser bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen zusammen mit dem unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch auf den Träger der Sozialhilfe über. Der Übergang des Anspruchs ist ausgeschlossen, soweit der Unterhaltsanspruch durch laufende Zahlung erfüllt wird. … Abs. 4: Für die Vergangenheit kann der Träger der Sozialhilfe den übergegangenen Unterhalt nur der Zeit an fordern, zu welcher er dem Sozialhilfe… nach dem SGBvon XII 05. 12. 2020 Unterhaltsberechtigten die Erbringung der Leistung schriftlich mitgeteilt hat. 19
Vorrangige Unterhaltsansprüche? § 43 Abs. 2 SGB XII (Grundsicherung) Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber ihren Kindern und Eltern bleiben unberücksichtigt, sofern deren jährliches Gesamteinkommen … unter einem Betrag von 100. 000 € liegt. Sozialhilfe nach dem SGB XII 05. 12. 2020 20
Vorrangige Unterhaltsansprüche Fall 4 Gehen wir davon aus, dass der Unterhaltsanspruch der Frau Braun im Fall 3 gegen die Tochter auf die Stadtverwaltung übergegangen ist. Die Stadtverwaltung erlässt nun einen Bescheid, dass die Tochter 3. 500 € aus ihrem Einkommen als Unterhalt für die gewährte Sozialhilfe zahlen soll. Dagegen erhebt die Tochter erfolglos Widerspruch. Sie klagt deshalb beim Sozialgericht gegen den Bescheid. Wird sie Erfolg haben? Sozialhilfe nach dem SGB XII 05. 12. 2020 21
Höhe der Grundsicherung Fall 5 Die 79 – jährige verwitwete Frau K bezieht eine Rente von 500 €. Allein für >Miete und Nebenkosten wendet sie 350 € auf. Durch ihre Hausärztin wird sie darauf aufmerksam gemacht, dass sie ergänzende Grundsicherung beantragen kann. Frau K hat einen Schwerbehindertenausweis. Wegen eines Diabetes mellitus und einer Stoffwechselstörung muss sie besondere Ernährungsregeln einhalten, die zu Mehrkosten von mtl. 100 € führen. Welche Leistungen der Grundsicherung stehen ihr zu? Sozialhilfe nach dem SGB XII 05. 12. 2020 22
Höhe der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung Ø Regelbedarf (§§ 27 a, 27 b, 28 SGB XII) Ø Mehrbedarf (§ 30 SGB XII) Ø Einmalige Bedarfe (§ 31 SGB XII) Ø Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (§ 32 SGB XII) Ø Beiträge für die Vorsorge (§ 33 SGB XII) Ø Bedarfe für Bildung und Teilhabe (§ 34 SGB XII) Ø Unterkunft und Heizung (§ 35 SGB XII) Sozialhilfe nach dem SGB XII 05. 12. 2020 23
Hilfe zur Pflege Fall 6 Frau K (Fall 5) wird pflegebedürftig. Ihre Angehörigen sind mit dem Ausmaß der Pflege überfordert. Ein häuslicher Pflegedienst, der dreimal täglich Leistungen erbringt, reicht nicht mehr aus, weil Frau K sturzgefährdet ist und deshalb einer ständigen Anwesenheit von Pflegepersonen bedarf. Sie stimmt der Unterbringung in einer Einrichtung der Altenpflege zu. Die monatlichen Kosten dafür betragen 3. 000 €. Bei der festgestellten Pflegestufe I erstattet ihr die Pflegekasse 1. 080 €. Ihre Rente beträgt 500 €. Für die ungedeckten Heimkosten von 1. 420 € beantragt sie Sozialhilfe. Die Kreisverwaltung gewährt ihr die Hilfe und fragt nach der Refinanzierung. Sozialhilfe nach dem SGB XII 05. 12. 2020 24
Hilfe zur Pflege Fall 6 (Fortsetzung) Frau K hat 2 Töchter. Tochter A ist verheiratet, hat 2 Kinder in Ausbildung, die zu Hause wohnen und verfügt über ein Familieneinkommen von 3. 000 € monatlich. Tochter B ist verheiratet und kinderlos. Sie bewohnt ein Haus mit Einliegerwohnung, die sie für 250 € vermietet. Außerdem hat sie ein weiteres Haus, aus dem sie Mieteinnahmen von 690 € monatlich erzielt. Ihr Ehemann erhält aus einem Minijob 400 €. Können A und B aus ihrem Einkommen oder Vermögen zum Unterhalt herangezogen werden? Sozialhilfe nach dem SGB XII 05. 12. 2020 25
Vorrangige Unterhaltsansprüche? Frau A • Übergegangener Anspruch: 1. 400, 00 € • • • Einkommen • • Selbstbehalt Rest 3. 000 € - 2. 700 € 300 € Vorrangige Unterhaltsansprüche der Kinder vor dem Elternunterhalt! Ergebnis: Kein Unterhaltsanspruch der Mutter Sozialhilfe nach dem SGB XII • Frau B Übergegangener Anspruch: 1. 400, 00 € • • • Einkommen • Vermögen: 2 nicht ausschließlich selbst genutzte Immobilien • Verwertung unwirtschaftlich, würde dazu führen, dass B selbst hilfebedürftig würde. • Ergebnis: Kein Unterhaltsanspruch der Mutter 1. 340 € Selbstbehalt - 2. 700 € Rest - 1. 360 € 05. 12. 2020 26
Eingliederungshilfe Fall 7 Das Mädchen Sonja leidet seiner Geburt an dem Down-Syndrom. Mit 20 Jahren erreicht Sonja den Schulabschluss in der Werkstufe der Förderschule für ganzheitliche Entwicklung. Die Eltern, die gesetzliche Betreuung übernommen haben, finden für Sonja eine Einrichtung, in der sie hauswirtschaftliche Tätigkeiten erlernen kann. Die Kosten für die Unterbringung und Förderung der jungen Erwachsenen betragen monatlich 4. 000 €. Ø Kann sie hierfür Sozialhilfe beanspruchen? Ø Was gilt, wenn sie jünger als 18 Jahre alt wäre? Ø Können die Eltern zu den Kosten der Maßnahme herangezogen werden? Sozialhilfe nach dem SGB XII 05. 12. 2020
Eingliederungshilfe § 53 Abs. 1 SGB XII: Eingliederungshilfe Personen, die durch eine Behinderung im Sinne von 3 „ Abs. 1 SGB IX wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach Art und schwere der Behinderung, Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann. Sozialhilfe nach dem SGB XII 05. 12. 2020 28
Eingliederungshilfe § 2 Abs. 1 SGB IX: Behinderung Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Sozialhilfe nach dem SGB XII 05. 12. 2020 29
Eingliederungshilfe § 54 Abs. 1 SGB XII: Leistungen der Eingliederungshilfe Ø Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung Ø Hilfe zur schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf Ø Hilfe zur Ausbildung für eine sonstige angemessene Tätigkeit Ø Hilfe in vergleichbaren sonstigen Beschäftigungsstätten (Wfb. M) Ø Nachgehende Hilfe zur Sicherung ärztlicher Leistungen Ø Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (§ 55 SGB IX) Sozialhilfe nach dem SGB XII 05. 12. 2020 30
Eingliederungshilfe Verhältnis zwischen Jugendhilfe(SGB VIII) und Sozialhilfe (SGB XII) bei minderjährigen behinderten Menschen § 10 Abs. 4 SGB VIII • • • Körperlich und geistig behinderte Kinder und Jugendliche: Seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Sozialhilfe (§ 53 SGB XII) Rechtsweg: Verwaltungsgerichtsbarkeit Kinder- und Jugendhilfe (§ 35 a SGB VIII) Rechtsweg: Sozialgerichtsbarkeit Sozialhilfe nach dem SGB XII 05. 12. 2020 31
Eingliederungshilfe § 94 Abs. 2 SGB XII Der Anspruch einer volljährigen unterhaltsberechtigten Person, die behindert im Sinne von § 53 oder pflegebedürftig im Sinne von § 61 ist, gegenüber ihren Eltern … geht nur in Höhe von bis zu 26 € … monatlich über. Sozialhilfe nach dem SGB XII 05. 12. 2020
Sozialhilfe nach dem SGB XII 05. 12. 2020 33
- Slides: 33