Sicherheit auf dem Wasser Belehrung durch den Vorstand
Sicherheit auf dem Wasser Belehrung durch den Vorstand des WRCBW von 1883 18. 04. 2007 Holger Schwarzer 2. Vorsitzender Sport 1
Warum die Belehrung? Rudern fördert die Gesundheit, ist aber immer mit einem Risiko verbunden, da der Mensch in dem Medium, auf dem er sich bewegt, nicht auf Dauer lebensfähig ist. Die Ausübung unserer Sportart und das im Besonderen auf dem Rhein ist also mit einem RISIKO verbunden. Um dieses RISIKO besser einzuschätzen zu können nun ein paar grundlegende Hinweise. Holger Schwarzer 2. Vorsitzender Sport 2
RISIKO – Was ist das überhaupt? Der Begriff RISIKO setzt sich zusammen aus: der Wahrscheinlichkeit, dass ein Ereignis eintritt multipliziert mit der Höhe des Schadenausmaßes. Holger Schwarzer 2. Vorsitzender Sport 3
RISIKO Was passiert nach einem Sturz ins Wasser? Der Ruderer wird zum Schwimmer ! Kommt selten vor. Der schlimmste Fall wäre, dass der Ruderer bewegungslos im Wasser treibt. Die Folge Tod durch ertrinken. Holger Schwarzer 2. Vorsitzender Sport 4
Unfälle auf dem Rhein zwischen 2003 und 2006 in Worms Ein Gig-Zweier x- kentert durch Wellenschlag in Ufernähe! Ein Gig-Vierer x+, teils mit Anfängern, kentert durch Wellenschlag! Ein Gig-Vierer x+ kommt bei einem Überholmanöver eines Schiffes im Altrhein in größte Bedrängnis (Steuerschaden)! Ein Gig-Vierer+ kentert vor der Pritsche in Worms in starkem Wellengang! Holger Schwarzer 2. Vorsitzender Sport 5
…und was ist passiert? Der Zufall wollte es so, es ist nur Bootsschaden entstanden und alle Beteiligten sind mit einem Schrecken davon gekommen. Die Ruderer waren in guter körperl. Verfassung und die Wassertemp. war ausreichend! Mögliche Ursache, Gefahr unterschätzt oder gar nicht erkannt! Holger Schwarzer 2. Vorsitzender Sport 6
Rechtliche Grundlagen Gesetze und Verordnungen Auf Mosel, Donau und Rhein gilt die jeweilige Schifffahrtspolizei-Vorordnung Rhein. Sch. PV Auf den übrigen Bundeswasserstraßen die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung Bin. Sch. Str. O Auf den Seeschifffahrtsstraßen gelten eigene Vorschriften. Ruderordnung des WRCBW von 1883 Holger Schwarzer 2. Vorsitzender Sport 7
Verhalten auf dem Wasser Allen Verkehrsvorschriften voran steht der Grundsatz, dass der Schiffsführer alle Maßnahmen zu treffen hat, die allgemeine Sorgfaltspflicht sowie die berufliche und wassersportliche Übung gebieten. D. h. jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet ist und das kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Fairness heißt Rücksicht gegenüber Schwächeren Holger Schwarzer 2. Vorsitzender Sport 8
Verantwortung Verantwortlich für die Sicherheit auf dem Wasser ist der Vorstand des WRC Im Sportbetrieb Delegation der Verantwortung auf Trainer, Übungsleiter, Ruderwart Jedes Fahrzeug hat einen Schiffsführer Bootsobmann Jedes Fahrzeug hat einen Rudergänger Steuermann Holger Schwarzer 2. Vorsitzender Sport 9
Es kann nur einen geben! der Bootsobmann Er ist verantwortlich für die Einhaltung der Verkehrsregeln, für Besatzung und Boot Einteilung und Einweisung des Steuermanns Überwachung von Kommandos und Kurs Er trifft die wesentlichen Entscheidungen während der Fahrt (Unterbrechung, Anlegen, Abbrechen bei Unwetter usw. ) Steuermann es sollte nur einen geben Verkehrslage beobachten, Kurs wählen und steuern Erteilung von Ruderkommandos Anweisungen des Bootsobmanns umsetzen. Holger Schwarzer 2. Vorsitzender Sport 10
Eignung von Bootsobmann und Steuermann kein Schifffahrtspatent erforderlich keine Altersbegrenzung (doch mind. 16 Jahre) einschlägige Erfahrung auf dem Wasser Legitimation durch den Verstand des WRC (Freifahrterlaubnis) max. 0, 5 Promille Alkohol im Blut Fahrtenbucheintrag: Obmann mit (B) kennzeichnen Holger Schwarzer 2. Vorsitzender Sport 11
Verkehrsregeln auf dem Wasser Die Berufsschifffahrt hat immer Vorfahrt! Für die Schifffahrt ggf. die Fahrrinne verlassen. Sehr früh das eigene Verhalten anzeigen. … sonst passiert so etwas! Bedenke: Vor einem Schiff oder Schubverband ist immer ein Toter Winkel Beim Queren mind. 500 m Abstand zu den Schiffen halten. (unterschiedliche Geschwindigkeit bei Berg- und Talfahrt) Holger Schwarzer 2. Vorsitzender Sport 12
Vorfahrt Kleinfahrzeuge untereinander Kleinfahrzeuge mit Maschinenantrieb müssen Kleinfahrzeugen ohne Maschinenantrieb ausweichen. Kleinfahrzeugen ohne Maschinenantrieb, die nicht unter Segel fahren, müssen unter Segel fahrenden Fahrzeugen ausweichen. Beachte: Windkraft vor Muskelkraft vor Motorkraft. Es gilt das Rechtsfahrgebot. Kleinfahrzeuge müssen bei einer Begegnung rechtzeitig den Kurs nach Steuerbord ausrichten. Holger Schwarzer 2. Vorsitzender Sport 13
Ohne Einfluss – die Wetterverhältnisse Gewitter: Es wird grundsätzlich nicht gerudert! Ggf. ist im Altrhein die Ausfahrt an einem der Bootshäuser zu unterbrechen. Auf dem Rhein auf der hess. Seite dicht unter Land fahren und kurz unterhalb der Rheinbrücke queren. Nebel: Bei sehr wenig Sicht wird nicht gerudert! Es muss mind. das gegenüberliegende Ufer und zusätzlich zwei 100 -Meter-Markierungen nach recht und links zu sehen sein. Sturm, Wellengang: Auch bei Sturm wird nicht gestartet! Die Fahrt ist abzubrechen. Dunkelheit: Jede Fahrt endet vor der Dämmerung! Die Fahrt ist abzubrechen. Holger Schwarzer 2. Vorsitzender Sport 14
Verhalten bei Unfällen (Kentern) 2. 1. Rettung der Mannschaft (gefährdeten Personen helfen) Bergung des Bootes, Gepäck, etc i. a. am Boot bleiben und mit diesem das Ufer anstreben. Der Bootsobmann entscheidet Er führt das Kommando gerade in dieser Situation. nur bei Personen- oder Bootsschäden: 1. Unfallprotokoll erstellen (Obmann) 2. Vorstand informieren 3. ggf. Versicherung einschalten Holger Schwarzer 2. Vorsitzender Sport 15
Unser Ruderrevier Die Naab bei Pielenhofen mit Kloster(-wirtschaft) Flusslauf vom Naturfreundehaus betrachtet Holger Schwarzer 2. Vorsitzender Sport 16
Beginnen wir eine Ausfahrt Ein Obmann teilt die Mannschaften ein Abgang zur Pritsche Vorsicht: Starke Strömung Vor dem Ablegen ist das Tor zu schließen. Holger Schwarzer 2. Vorsitzender Sport 17
Durchfahrt Rheinbrücken Vor der Durchfahrt ist der Schiffsverkehr zu beachten. Auffahrt dicht unter Land, weil dort die besten Bedingungen sind. Holger Schwarzer 2. Vorsitzender Sport 18
Wormser Ruderrevier Schutz- /Floßhafenausfahrt Schiffsverkehr beachten Holger Schwarzer 2. Vorsitzender Sport Sogwirkung und Wellengang bei einem Überholvorgang eines Berufsschiffes 19
Wormser Ruderrevier Auslauf Eisbach Jachthafenausfahrt Strömungsverhältnisse beachten Holger Schwarzer 2. Vorsitzender Sport 20
Wormser Ruderrevier Anglers-Paradise Rücksichtnahme Sandbank bei Niedrigwasser Abstand zum Ufer halten. Holger Schwarzer 2. Vorsitzender Sport 21
Wormser Ruderrevier – die Sandbank Niedrigwasser an der Sandbank. Eine Schiffdurchfahrt zieht das Wasser weg! Holger Schwarzer 2. Vorsitzender Sport 22
Wormser Ruderrevier bei Niedrigwasser Flachwasser an der Sandbank Steuermann – aufgepasst! Krabbelwasser deutet auf Flachwasser hin Holger Schwarzer 2. Vorsitzender Sport 23
Überfahrt in den Altrhein Auffahrt auf Rh. Pf-Seite mind. bis zur letzten grünen Boje vor dem Altrhein Orientierungspunkt für die Überfahrt! Holger Schwarzer 2. Vorsitzender Sport 24
Wormser Ruderrevier Vom Altrhein Keine Fotos! Der Ruder möchte hier unter sich sein Holger Schwarzer 2. Vorsitzender Sport 25
Was gibt es noch … ? … ach ja - Schiffe Vorbeifahrt an Schiffen mit deutlichem Abstand Sogwirkung. Holger Schwarzer 2. Vorsitzender Sport Ggf. bei Wellen Kommando halbe Kraft. Oder bei hohen Wellen Kommando „Ruder halt!“ und die Wellen parallel abreiten! - Abstand zum Ufer beachten. 26
Wieder zurück an der Rheinbrücke Hess. Bogen durchfahren und erhöhte Wachsamkeit bei der Überfahrt! Anlegen: … gegen die Strömung in einem Winkel von 30°C! Skull stegseitig anheben – mit Backbordskull (Schlagmann) Holger Schwarzer das Boot parallel zum Steg drehen. 27 2. Vorsitzender Sport
Zum Schluss noch eine Bitte der Natur Meide Schilf und bewachsenes Ufer Meide die Rastplätze von Wasservögeln Die eigenen Abfälle wieder mitnehmen Beachte die Einschränkungen in Naturschutzgebieten Genug der Predigt Ich bedanke mich für Eure Aufmerksamkeit Holger Schwarzer 2. Vorsitzender Sport 28
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