Selbstndigkeit vs Scheinselbstndigkeit Abgrenzung abhngige Beschftigung selbstndige Ttigkeit
Selbständigkeit vs. Scheinselbständigkeit
Abgrenzung abhängige Beschäftigung – selbständige Tätigkeit Grundsatz: Tätigkeit gegen Arbeitsentgelt abhängige, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Ø Merkmale abhängige Beschäftigung Ø Merkmale Selbständigkeit/Scheinselbständigkeit
Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Sozialversicherung § 7 SGB IV Ø Nicht selbständige Arbeit Ø Umschulung Ø Lehre Ø Betriebliche Aus- und Weiterbildung
Merkmale für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis Ø fehlendes Unternehmerrisiko Ø persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit Ø fehlender Einsatz von eigenem Kapital Ø fehlende Möglichkeit der freien Gestaltung der Arbeitstätigkeit
Merkmale unternehmerischer Tätigkeit è Eigenwerbung è Entscheidung über Einkaufs- und Verkaufspreise è Entscheidung über Einsatz von Kapital und Maschinen è Entscheidung über Einstellung von Personal
Schriftliche Verfahren zur rechtsverbindlichen Entscheidung über den Status des Auftragnehmers Sozialversicherung Steuerrecht § 7 a SGB IV § 42 e ESt. G Statusfeststellungsverfahren Anrufungsauskunft Deutsche Rentenversicherung Betriebsstättenfinanzamt Bund Clearingstelle
Statusfeststellungsverfahren § 7 a SGB IV
Statusfeststellungsverfahren § 7 a SGB IV Ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7 a Absatz 1 SGB IV ist antragsabhängig, also ausschließlich auf Antrag durchzuführen. Dementsprechend beendet eine Antragsrücknahme das Statusfeststellungsverfahren, solange die Statusentscheidung noch nicht bestandskräftig geworden ist. Wird der Antrag auf Statusfeststellung zurückgenommen und im Rahmen einer späteren Überprüfung außerhalb eines Verfahrens nach § 7 a SGB IV festgestellt, dass tatsächlich eine Beschäftigung vorliegt, beginnt die Versicherungspflicht mit Aufnahme der Beschäftigung; die Beiträge sind ggf. ab diesem Zeitpunkt nachzufordern.
Muster-Fragebogen https: //www. deutsche-rentenversicherung. de
Kalkulatorische Gegenüberstellung von abhängiger Beschäftigung und Scheinselbständigkeit * am Beispiel Baulohn, Lohngruppe 2 des Tarifvertrages
Beispiel Exkurs Scheinselbstständigkeit Annahme: 1. 000 € Monat (12, 5 Std. /Woche = 50 Std. /Monat / angenommener Stundenlohn 20€) 1. 000€ * 48 Monate = 48. 000€
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