SEEVERKEHR und SEESTRAENORDNUNG ALLGEMEINE DEFINITIONEN POMORSKI PROMET NJEMAKI

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SEEVERKEHR und SEESTRAßENORDNUNG (ALLGEMEINE DEFINITIONEN) POMORSKI PROMET NJEMAČKI JEZIK III. 13. /14. prezentacija 1

SEEVERKEHR und SEESTRAßENORDNUNG (ALLGEMEINE DEFINITIONEN) POMORSKI PROMET NJEMAČKI JEZIK III. 13. /14. prezentacija 1

Fahrzeugbegriffe: Definitionen im Seeverkehr Ø Maschinenfahrzeug: dieser Ausdruck bezeichnet ein Fahrzeug mit Maschinenkraft. Ø

Fahrzeugbegriffe: Definitionen im Seeverkehr Ø Maschinenfahrzeug: dieser Ausdruck bezeichnet ein Fahrzeug mit Maschinenkraft. Ø Segelfahrzeug: dieser Ausdruck bezeichnet ein Fahrzeug unter Segel, das keinen Maschinenantrieb hat oder dessen Maschinenantrieb nicht benutzt wird. • Ein Segelfahrzeug, dessen Maschinenantrieb benutzt wird, gilt als Maschinenfahrzeug und muss dann die entsprechenden Vorschriften befolgen. Axel Bark, SEGELFÜHRERSCHEIN, Verlag Delius Klasing + Co http: //www. elwis. de www. gesetze-im-internet. de 2

Fahrzeugbegriffe: Definitionen in Schifffahrt Ø Manövrierbehindertes Fahrzeug: Fahrzeug, das durch die Art des Einsatzes

Fahrzeugbegriffe: Definitionen in Schifffahrt Ø Manövrierbehindertes Fahrzeug: Fahrzeug, das durch die Art des Einsatzes nicht so manövrieren kann, wie es die Regeln vorschreiben, z. B. Kabelleger, Bagger, Forschungsschiffe Ø Manövrierunfähiges Fahrzeug: Fahrzeug, das wegen außergewöhnlicher Umstände nicht so manövrieren kann, wie es die Regeln vorschreiben, z. B. Ruderbruch, Maschinenausfall oder ein Mann-über-Bord-Manöver. Ø Fischendes Fahrzeug: Fahrzeug, das fischt und daher in der Manövrierfähigkeit eingeschränkt ist. Axel Bark, SEGELFÜHRERSCHEIN, Verlag Delius Klasing + Co http: //www. elwis. de www. gesetze-im-internet. de 3

Fahrtbegriffe: Definitionen im Seeverkehr Ø in Fahrt: ein Fahrzeug ist in Fahrt, wenn es

Fahrtbegriffe: Definitionen im Seeverkehr Ø in Fahrt: ein Fahrzeug ist in Fahrt, wenn es nicht landfest ist, bzw. wenn es nicht vor Anker liegt, wenn es nicht an Land festgemacht ist und wenn es nicht auf Grund sitzt. Es bedeutet nicht, dass das Fahrzeug tatsächlich Fahrt durchs Wasser macht, sondern nur, dass es potentiell dazu in der Lage (durch nichts gehindert) ist. Ø verminderte Sicht: das ist der Zustand, bei dem die Sicht durch Nebel, Schnee, Sandstürme, Regen usw. eingeschränkt ist. Axel Bark, SEGELFÜHRERSCHEIN, Verlag Delius Klasing + Co http: //www. elwis. de www. gesetze-im-internet. de 4

In Fahrt oder nicht in Fahrt? Hier läuft ein Containerschiff auf Grund. Der Ausfall

In Fahrt oder nicht in Fahrt? Hier läuft ein Containerschiff auf Grund. Der Ausfall aller elektronischen Geräte an Bord hat ein Containerschiff vor der Küste Hongkongs manövrierunfähig gemacht. Ohne Kontrolle steuerte das riesige Schiff am 7. April 2014 auf das chinesische Festland zu. Glücklicherweise wurde niemand beim Unfall verletzt. http: //www. focus. de/panorama/videos/ausser-kontrolle-hier-laeuft-ein-containerschiff-auf-grund_id_3750156. html 5

Sichtbegriffe: Definitionen im Seeverkehr Ø Am Tage: dieser Ausdruck bezeichnet den Zeitraum zwischen Sonnenaufgang

Sichtbegriffe: Definitionen im Seeverkehr Ø Am Tage: dieser Ausdruck bezeichnet den Zeitraum zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang. Ø Bei Nacht: das ist der Zeitraum zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang. • nach dem Nautischen Jahrbuch! Ø Ein kurzer Ton dauert etwa eine Sekunde. Ø Ein langer Ton dauert von 4 bis 6 Sekunden. Axel Bark, SEGELFÜHRERSCHEIN, Verlag Delius Klasing + Co http: //www. elwis. de www. gesetze-im-internet. de 6

Allgemeine Definitionen im Seeverkehr Ø Die Backbordseite ist die linke Seite des Schiffes (nachts

Allgemeine Definitionen im Seeverkehr Ø Die Backbordseite ist die linke Seite des Schiffes (nachts rotes Licht). Ø Die Steuerbordseite ist die rechte Seite des Schiffes (nachts grünes Licht). Ø immer in Fahrtrichtung des Schiffes oder Bootes gesehen! Axel Bark, SEGELFÜHRERSCHEIN, Verlag Delius Klasing + Co http: //www. elwis. de www. gesetze-im-internet. de 7

Amtliche Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen Ø Jedes Wasserfahrzeug muss mit einem gültigen amtlichen Kennzeichen versehen

Amtliche Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen Ø Jedes Wasserfahrzeug muss mit einem gültigen amtlichen Kennzeichen versehen sein. Der Schiffsführer hat dafür zu sorgen, dass das Kennzeichen jederzeit deutlich lesbar und sichtbar ist, auch während der Fahrt. Ø Das Kennzeichen muss außen an beiden Bug- oder Heckseiten oder am Spiegelheck des Kleinfahrzeuges angebracht werden. Man muss mindestens 10 cm hohe lateinische Buchstaben und arabische Zahlen (in heller Farbe auf dunklem Grund oder in dunkler Farbe auf hellem Grund) anwenden. Axel Bark, SEGELFÜHRERSCHEIN, Verlag Delius Klasing + Co http: //www. elwis. de www. gesetze-im-internet. de 8

Amtliche Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen Ø Amtliche Kennzeichen werden auf Antrag von den Schifffahrtsämtern zugeteilt.

Amtliche Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen Ø Amtliche Kennzeichen werden auf Antrag von den Schifffahrtsämtern zugeteilt. Sie bestehen aus einer Kombination von Buchstaben, die das ausstellende Schifffahrtsamt erkennen lassen, sowie Buchstaben und Ziffern, die mit Bindestrich angeschlossen werden (z. B. DD-A 870 = Kennzeichen des Wasser- und Schifffahrtsamtes Dresden). Axel Bark, SEGELFÜHRERSCHEIN, Verlag Delius Klasing + Co http: //www. elwis. de www. gesetze-im-internet. de 9

Die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO = International Maritime Organisation) • Die IMO ist eine Sonderorganisation

Die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO = International Maritime Organisation) • Die IMO ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit Sitz in London. Die Gründung der IMO erfolgte 1948 in Genf. Das erste Treffen fand im Januar 1959 statt. Gegenwärtig hat die IMO 167 Mitgliedsstaaten und 300 Mitarbeiter. Die IMO arbeitet mit anderen Organisationen der UN sowie mit nichtstaatlichen Organisationen zusammen. https: //www. bmvi. de/ http: //www. elwis. de www. gesetze-im-internet. de 10

"Sichere, geschützte und wirtschaftliche Schifffahrt auf sauberen Meeren” – das Motto der IMO Ø

"Sichere, geschützte und wirtschaftliche Schifffahrt auf sauberen Meeren” – das Motto der IMO Ø Ziele der IMO: 1. Internationale Regelung aller nicht rein wirtschaftlichen Angelegenheiten der Handelsschifffahrt 2. Verringerung der Meeresverschmutzung 3. Verbesserung der Sicherheit sowie der Arbeitsbedingungen in der Seefahrt. Ø Die IMO hat bislang ca. 40 internationale Übereinkommen erarbeitet. • Ein Beispiel ist das Internationale Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS = Safety of Life at Sea) eine UN-Konvention zur Schiffssicherheit. • Die erste "International Convention for the Safety of Life at Sea" von 1929 war eine Reaktion auf den Untergang der Titanic. 11

Seestraßenordnung - See. Str. O Die Basis der See. Str. O ist die internationale

Seestraßenordnung - See. Str. O Die Basis der See. Str. O ist die internationale Abmachung über Verkehrsregeln, die von der IMO erarbeitet wurden. Diese Ordnung legt die Führung von Positionslichtern fest, wie auch Notsignale und Fahr- und Ausweichregeln. Die See. Str. O gilt in internationalen Gewässern. Sie wird auf der hohen See verwendet, wie auch auf Gewässern, die mit hoher See zusammenhängen. Axel Bark, SEGELFÜHRERSCHEIN, Verlag Delius Klasing + Co http: //www. elwis. de www. gesetze-im-internet. de 12

SEESCHIFFFAHRTSTRAßENORDNUNG See. Sch. Str. O Die See. Sch. Str. O ist eine nationale Vorschrift.

SEESCHIFFFAHRTSTRAßENORDNUNG See. Sch. Str. O Die See. Sch. Str. O ist eine nationale Vorschrift. Durch die See. Sch. Str. O werden die internationalen Kollisionsverhütungsregeln ergänzt. Die See. Sch. Str. O gilt im deutschen Küstenbereich und auf den von Seeschiffen befahrenen Binnenwasserstraßen. Axel Bark, SEGELFÜHRERSCHEIN, Verlag Delius Klasing + Co http: //www. elwis. de www. gesetze-im-internet. de 13

ÖRTLICHE HAFENVORSCHRIFTEN Diese Vorschriften regeln den Verkehr in den Häfen. Die Hafenordnung bestimmt die

ÖRTLICHE HAFENVORSCHRIFTEN Diese Vorschriften regeln den Verkehr in den Häfen. Die Hafenordnung bestimmt die Gebietsgrenzen des Hafens und Liegeplätze. Sie regelt, wie ein Schiff bei Hafenbehörden angemeldet wird. Die Hafenregeln nehmen Rücksicht auf die örtlichen Besonderheiten. 14

VORRANG DER ÖRTLICHEN VORSCHRIFTEN Die örtlichen Hafenvorschriften ergänzen die See. Sch. Str. O, und

VORRANG DER ÖRTLICHEN VORSCHRIFTEN Die örtlichen Hafenvorschriften ergänzen die See. Sch. Str. O, und die See. Sch. Str. O ergänzt die See. Str. O. Die internationalen Vorschriften gelten im nationalen Bereich, wenn die nationalen Vorschriften (Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung) keine speziellen Regelungen enthalten. Wenn die Vorschriften einander widersprechen, gilt die folgende Regel: • Hafenvorschriften vor der See. Sch. Str. O • die See. Sch. Str. O vor der See. Str. O Axel Bark, SEGELFÜHRERSCHEIN, Verlag Delius Klasing + Co http: //www. elwis. de www. gesetze-im-internet. de 15

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