Schweizer Armee Logistikbasis der Armee LBA berfllte Tanks
Schweizer Armee Logistikbasis der Armee LBA «Überfüllte Tanks in Aggregaten, Umgang mit Kanister» Sensibilisierung LBA / ALC
«Überfüllte Tanks in Aggregaten, Umgang mit Kanister» - Ziel • Umweltschäden und Umweltbelastungen vermeiden • Kosten verringern (Entsorgung von belastetem Boden) Schweizer Armee Logistikbasis der Armee LBA 2
«Überfüllte Tanks in Aggregaten, Umgang mit Kanister» - Ziel Auch gefüllte Kanister können zurück geschoben werden Schweizer Armee Logistikbasis der Armee LBA 3
«Überfüllte Tanks in Aggregaten, Umgang mit Kanister» - Grundlagen Strassenverkehrsgesetz (SVG) Art. 29 Fahrzeuge dürfen nur in betriebssicherem und vorschriftsgemässem Zustand verkehren. Sie müssen so beschaffen und unterhalten sein, dass die Verkehrsregeln befolgt werden können und dass Führer, Mitfahrer und andere Strassenbenützer nicht gefährdet und die Strassen nicht beschädigt werden. Verkehrsregelnverordnung (VRV) Art. 59 Die Fahrzeugführer haben jede Beschmutzung der Fahrbahn zu vermeiden. Ist eine Fahrbahn beschmutzt worden, so ist für die Warnung der anderen Strassenbenützer und eine rasche Reinigung zu sorgen. Schweizer Armee Logistikbasis der Armee LBA 4
«Überfüllte Tanks in Aggregaten, Umgang mit Kanister» - Grundlagen Betriebsvorschrift Aggregat, Diesel-Elektrisch, KIRSCH ALN 762 -4800 (Beispiel) Weisung über die Handhabung, Lagerung, WEMA und Instandhaltung von Treibstoffkanistern SYMA 640 -00. 001 Schweizer Armee Logistikbasis der Armee LBA 5
«Überfüllte Tanks in Aggregaten, Umgang mit Kanister» Schweizer Armee Logistikbasis der Armee LBA 6
«Überfüllte Tanks in Aggregaten, Umgang mit Kanister» Betankungen auf dieser Höhe (ca. 1, 40 m ab Boden) birgt Risiken für Umwelt und Mensch! Schweizer Armee Logistikbasis der Armee LBA 7
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