Schulungsinitiative 2016 fr Kirchenvorstnde 1 Vorstellung des Schulungskonzeptes
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Schulungsinitiative 2016 für Kirchenvorstände 1
Vorstellung des Schulungskonzeptes Regionalverwaltung Kirchenvorstand Themen: Finanzwesen, Liegenschaften, Personalwesen, 2
Vorstellung des Schulungskonzeptes Heute Impuls Große Handlungskompetenz des KV Experten Workshop 3
Regionalverwaltungen in der EKHN Rechtspersönlichkeit Körperschaf t des öffentlichen Rechts Öffentlichrechtlicher Verband Selbstständigk eit Zweckverband Unterliegt dem Recht der EKHN Charakter: mitgliedschaftorientiert strukturiert 4
Träger-Dekanate Regionalverwaltungsverband Starkenburg-Ost Darmstadt. Stadt Darmstadt. Land Vorderer Odenwald 5 Dreieich Rodgau Offenbach
Organe des Regionalverwaltungsverbandes Verbandsvertretu ng Verbandsvorstan d 6
Unterschied Regionalverwaltungsverband und Regionalverwaltung = Einrichtung des Verband = Juristische Person 7
Aufgaben Pflichtaufgaben Freiwillige Aufgaben Originäre Aufgaben der Kirchengemeind en gegen Bezahlung Unterscheidung nach Dienstleistung und Aufsicht 8
Dienstleistung versus Aufsichtsfunktion Tätig als Regionalverwaltung Im Auftrag der Gesamtkirche 9
Genehmigungspflichtige Kirchenvorstandsbeschlüsse http: //www. kirchenrechtekhn. de/document/18742#s 10560021 § 47 Kirchengemeindeordnung Im Auftrag der Gesamtkirche 10
Welche Kirchenvorstandsbeschlüsse genehmigt die Regionalverwaltung? Ø den Haushaltsplan der Kirchengemeinde/des Dekanates Ø innere Anleihen (Darlehen) Ø Umwidmung von Rücklagen Ø Errichtung und Änderung von Stellen, die nicht Kita betreffen (Zentrum Bildung) Ø Befristete Stellenaufstockungen Gemeindesekretariat wegen Pfarrstellenvakanzen Ø Abschluss, Ergänzung und Änderung von Dienstverträgen Ø Mietverträge (Vermietung von Wohnungen, Nutzungsüberlassung von kirchlichen Räumen mit langfristiger Nutzung, Kfz-Abstellplätze, Garagen) Ø Genehmigung von sonstigen Darlehen (z. B. aus dem Bausolidaritätsfonds) Ø Genehmigung der Bestellung von Finanzbeauftragten (§ 38 Abs. 2 KGO) Ø Genehmigung der Bestellung von Liegenschaftsbeauftragten (§ 38 Abs. 2 KGO) Ø Genehmigung zusätzlicher Predigtstätten im Zusammenhang mit der Haushaltsgenehmigung 11
Welche Wirkung entfaltet die kirchaufsichtliche Genehmigung Der Beschluss wird erst mit der Genehmigung rechtswirksam! • § 47 Abs. 1 Satz 1 KGO Der Beschluss darf bis zur Erteilung der Genehmigung nicht vollzogen werden! • § 47 Abs. 1 Satz 2 KGO 12
Finanzen - Haushalt 2 Ausgaben Einnahmen Ausgaben
Haushaltplanung • • Zeitlicher Ablauf Haushaltsplanentwurf Haushaltsplanbeschluss Haushaltsplangenehmigung 14
Kirchensteuerzuweisung • • Grundzuweisung Gebäudezuweisung Funktionszuweisung Bedarfszuweisung 15
Anordnungsbefugnis • Allgemeine Anordnung durch Haushaltsbeschluss • Einnahme/Ausgabeanordnungen • Unterschriftenregelung 16
Einheitskasse • Regionalverwaltung als kassenführende Stelle • Handkasse • Kollektenkasse • Vorschüsse • Rücklagen 17
Haushaltsführung • • Spenden/Kollekten überplanmäßige Ausgaben absehbare Einnahmen zweckgebundene Spenden 18
Jahresabschluss • unterjährige Sachbuchprüfung • Kassenreste • Abrechnung gemeindlicher Projekte • geplante Rücklagenentnahmen-/zuführungen 19
Jahresabschluss • Abrechnung der Kindertagesstätten, Pfarrhäuser, Mietobjekte erfolgt durch die Regionalverwaltung 20
Vorprüfung Jahresrechnung • Leitfaden des RPA als Hilfsmittel zur Vorprüfung 21
Kollektenkasse 3 Bild: wikipedia
Kollektenkasse �Kollektenkassenführung �Zweck der Kollektenkasse �Kollektenkassenprüfung �Niederschrift Kollektenkasse für Dekanat 23
Baumaßnahmen 4 Bild: wikipedia
Baumaßnahmen �Bauunterhaltung/Baumaßnahmen �Regionale Baubetreuung �Finanzierungsbeschluss �kirchenaufsichtliche Baugenehmigung 25
Stiftungen 5
Stiftungen • Stiftung / Treuhandfonds • Kapitalertrag • Stiftungszweck – zeitnahe Verwendung der Gelder 27
Kita-Beitragseinzug 6
Finanzierung von Kitas �Kommunale Gelder �Kirchensteuermittel �Zuschüsse vom Land �Elternbeiträge 29
Elternbeiträge � 98 Kitas und ca. 7400 Kinder � Seit 01. 2016 erfolgt die Abwicklung in „Kita-Büro“ � Erfassung der abzurechnenden Leistungen vor Ort durch die Kitaleitung (inhaltliche Verantwortung) � Einzug zum 15 ten. Abrechnungsfreigabe ca. 10 Tage vorher durch Kitaleitung (Abrechnungskalender) � Anordnung erfolgt durch Abrechungsfreigabe im System � Die Einnahmen sind zweckgebunden 30
Mahnverfahren � Zahlungserinnerungen werden automatisiert erzeugt und an KGM verschickt. Keine KV Beschlüsse notwendig. � Keine Mahnstufen und keine Mahngebühren � Information über offen Posten geht an die Einrichtung � Bei andauernder Nichtzahlung muss der KV entscheiden, ob Forderung erlassen, niedergeschlagen oder gerichtlich eingeklagt werden soll. � Gerichtliches Mahnverfahren wird von der RV bearbeitet. 31
Liegenschaftsverwaltung 7 Kontaktdaten Liegenschaftsverwaltung Margit Maercker Tel. 06151/6286 -268 Margit. Maercker@EKHN-KV. de
Themenbereiche Liegenschaften Pfarrdienstwohnungen Verpachtungen Vermietungen 33
Pfarrdienstwohnungen Kirchenvorstand prüft, veranlasst und informiert RV/LGV Regelung Schönheitsreparaturen: Selbstdurchführung oder Pauschale? Führung Wohnungsakte mit Lageplänen und Wohnungsbeschreibung Pfarrstellenbesetzung, (Mitteilung Kontaktdaten) Einzug Pfarrhaus (Pflicht) Ausnahme davon ist genehmigungspflichtig (KVerw. ) Klärung der Anmietung Wohnflächenberechnun g notwendig f. Steuerwertermittlung und Betriebskostenumlage (Privat +Amtsbereich) Festlegung Verteilerschlüssel Nebenkosten Bestätigung des Einzugs 34
Pfarrdienstwohnungen RV/LGV prüft und veranlasst Einzugs- und Auszugserklärungen; Übergabe- u. Rücknahmeprotokolle Meldung mtl. Vorauszahlungen Betriebskosten an ZGAST, Ermittlung % - Anteile Brandversicherungswerte (Zuweisungsregelung) Jährl. Abrechnung Vorab Umbuchungen Zentr. Anlagen nach Verteilerschlüssel; Zuführung oder Abheb. Rücklagenkonto Pfarrhaus Erstellung kalenderjährliche Heizund Nebenkostenabrechnungen 35
Verpachtungen Kirchenvorstand prüft, veranlasst und informiert RV/LGV Vermarktung von unverp. Grundstücken + Bauplätzen • Beratung durch EKHN Martin Müller Ref. 4 Ermittlung Pachtpreise • nach Pachtrichtwerten EKHN, Nachfrage bei Kommunen und Handreichung EKHN KV-Beschluss Neu-und Weiterverpachtung • Bei Ablauf von Land- und Gartenpachtverträgen Sonderpachtverträge • z. B. bei Sportflächen, Pferdekoppeln, Spargel u. ä. bedarf einer kirchenaufsichtlichen Genehmigung Kontaktaufnahme mit EKHN Ref. 4 36
Verpachtungen RV/LGV prüft und veranlasst Ablauf Verträge Erhöhung Pachtpreise nach KV-Beschluss Erstellung neuer Garten- und Landpachtverträge (bedarf keiner kirchenaufsichtlichen Genehmigung) Erstellung Pachtlisten, Kontaktdaten + Bezeichnungen Buchung Zahlungseingänge + Mahnwesen 37
Vermietung + Raumnutzung Kirchenvorstand prüft, veranlasst und informiert RV/LGV KV-Beschluss Übernahme Mietobjektverwaltung durch RV (kostenpflichtig) Anmietungen und Vermietung Wohnräume Flüchtlinge Vermietung Wohnräume, Garagen, Stellplätze, usw. an Privatpersonen Raumnutzungen Kirchenaufsichtl. Genehmigung/EKHN Vergabe- und Nutzungsordnung Raumnutzung Ermittlung Kontaktdaten Mieter/Mieterin, Mietzins, Vorausz. Betriebskosten, Mietbeginn etc. Vertragserstellung KV für Vermietung Räumlichkeiten (einmalige u. regelmäßige Raumnutzungen) Bestätigung des Einzugs(Bundesmeldegesetz) 38
Vermietung RV/LGV prüft und veranlasst Erstellung Mietverträge Ermittlung Verteilerschlüssel Betriebskosten Einzugs- und Auszugserklärung Abruf Kontaktdaten, usw. Buchung der Zahlungseingänge, Zahlungsüberwachung, Mahnwesen Kalenderjährliche Heiz- und Nebenkosten Abrechnung (Mietobjektverwaltung) 39 Jährliche Abrechnung Mietobjekt
Personalwesen 8
Einstellungsverfahren Stellen- / Vertragsgenehmigung Personalauswahlverfahren Beschlussfassung Personalunterlagen 41
Befristungen Rechtl. Grundlagen Befristungsvereinbarung Bevollmächtigung für Unterschrift 42
Aktuelle Themen Mindestlohn Aufzeichnungspflichten 43
Aktuelle Themen Kirchenmusiker Honorare / Scheinselbständigkeit 44
Erfolgreiche Zusammenarbeit Kommunikation RV und gemeindeintern Muster / Webseite / Rundschreiben Kirchenrecht der EKHN Schulungen / Workshops 45
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. 46
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