Schiedsgerichtsbarkeit Das Schiedsgericht und die Eckpunkte des Verfahrens
Schiedsgerichtsbarkeit Das Schiedsgericht und die Eckpunkte des Verfahrens Hon. -Prof. Dr. Irene Welser 2. / 3. Einheit, am 10. März 2020
Hon. -Prof. Dr. Irene Welser Die Benennung der Schiedsrichter 10. März 2020 2
Hon. -Prof. Dr. Irene Welser Die Benennung der Schiedsrichter • Jede Partei benennt einen Schiedsrichter (meist: 30 Tage-Frist) • Parteiernannte Schiedsrichter einigen sich auf Vorsitzenden (meist: 30 Tage-Frist) • Mangels Einigung: Ernennung durch Schiedsinstitution • Oftmals: Liste bestimmter Schiedsrichter / möglicher Schiedsrichter • Schiedsrichter müssen unparteilich / neutral sein • Allfällige Konflikte sind offen zu legen 10. März 2020 3
Hon. -Prof. Dr. Irene Welser Auswahl des Schiedsrichters • Rechtliche vs. technische (oder sonst facheinschlägige) Kenntnisse • Überzeugungsstärke • Soft Skills • 2 Parteien auf einer Seite müssen sich auf einen Schiedsrichter einigen • Gesonderte Probleme bei Verfahrenskonsolidierung • Strategische Entscheidung • Vorsitzender gibt den Ausschlag 10. März 2020 4
Hon. -Prof. Dr. Irene Welser Faktoren bei Schiedsrichterbenennung Quelle: 2010 International Arbitration Umfrage, Choices in International Arbitration 10. März 2020 5
Hon. -Prof. Dr. Irene Welser Ausschlaggebend für Unzufriedenheit Quelle: 2010 International Arbitration Umfrage, Choices in International Arbitration 10. März 2020 6
Hon. -Prof. Dr. Irene Welser Verfahrenssprache (I) • Parteien können Verfahrenssprache frei wählen • Teilweise kann es zu Einschränkungen kommen, etwa weil Kommunikation mit Schiedsinstitution nicht in allen Sprachen möglich • Eine oder mehrere Sprachen zulässig • Mangels Vereinbarung / Einigung: das Schiedsgericht bestimmt Sprache • Maßgeblich: alle relevanten Umstände, insbesondere die Vertragssprache 10. März 2020 7
Hon. -Prof. Dr. Irene Welser Verfahrenssprache (II) • Beachtenswert bei Sprachwahl: - Sprache der maßgeblichen Zeugen - Sprache der Parteien - Sprache der Dokumente - Es kann zulässig sein, Dokumente in anderer als der Verfahrenssprache vorzulegen (Vorteil: keine Übersetzungskosten) - Sollte unbedingt vorab vereinbart werden, um zusätzliche Kosten (z. B für Übersetzung / Dolmetscher) zu vermeiden - Sprache der Schiedsrichter / Rechtsanwälte 10. März 2020 8
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