Schema Unterhaltsvermutung nach 9 Abs 5 SGB II
Schema Unterhaltsvermutung nach § 9 Abs. 5 SGB II Leistungsberechtigter lebt in Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft mit Eltern (TB § 9 SGB II-50) ? * Nein: Vermutung trifft nicht zu. Nein: kein „hohes Einkommen“ Leistungsvermutung somit nicht erfüllt. Ja: Gewähren Eltern kostenlose Unterkunft ? Ja: Einkommen beträgt bei 1 Elternteil über 2000 € netto, bzw. bei Wirtschaftsgemeinschaft mit 2 Elternteilen insgesamt über 4000 € netto? Nein: Berechnung nach ALG II-VO durchführen (TB § 9 SGB II-51). Hinweis: Berechnung kann aufgrund von Erfahrungswerten unterbleiben, wenn bei Wirtschaftsgemeinschaft mit 1 Elternteil dessen Einkommen unter 1400 € netto bzw. bei 2 Eltern deren Einkommen insgesamt unter 1700 € netto liegt. Ja: Eltern anschreiben, mit der Bitte um Übersendung einer Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben und einer Erklärung, warum ihrer Meinung nach mit den vorhandenen Einnahmen ihr „Kind“ nicht unterstützt werden kann. Nachweis über Einkommen soll vorgelegt werden. Ausgaben brauchen nicht gesondert nachgewiesen werden, wenn diese glaubhaft sind. Nein: Unterhaltsbeitrag wird nicht verlangt. Stand: 01. 02. 2012 Nach Abzug der anerkannten Ausgaben verbleiben mehr als 200 € übersteigendes Einkommen? Ja: Berechnung nach ALG II-VO durchführen (TB § 9 SGB II-51) 1
Jobcenter Passau Land - Schema Unterhaltsvermutung • *Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft muss nur dann mit TB § 9 SGB II -50 abgeklärt werden, wenn eine Wirtschafts-gemeinschaft bestritten wird • Ist jedoch bereits ersichtlich, dass Einkommen des potenziell Unterhaltspflichtigen unter den angeführten Grenzwerten liegt, erübrigt sich eine weitere Prüfung. 2
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