rixecker recht Sofortiger Versicherungsschutz fr einen nicht ganz

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ϱ. rixecker. recht Sofortiger Versicherungsschutz für einen nicht ganz gesunden Skifahrer (VVG 01) Probleme

ϱ. rixecker. recht Sofortiger Versicherungsschutz für einen nicht ganz gesunden Skifahrer (VVG 01) Probleme des Falles: Zustandekommen eines Vertrages über vorläufige Deckung Geltung der AVB für einen Vertrag über vorläufige Deckung Voraussetzungen einer Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung Voraussetzungen des Rücktritts des Versicherers vom Vertrag Unfallbegriff, Eigenbewegungen Voraussetzungen der Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit Bedeutung von Vorerkrankungen und Vorinvalidität

ϱ. rixecker. recht Prüfung des Anspruchs auf Leistung einer Invaliditätsentschädigung Anspruchsgrundlage: Versicherungsvertrag i. V.

ϱ. rixecker. recht Prüfung des Anspruchs auf Leistung einer Invaliditätsentschädigung Anspruchsgrundlage: Versicherungsvertrag i. V. m. § 178 VVG I. Zustandekommen eines Versicherungsvertrages? 1. Vertrag über vorläufige Deckung als eigenständiger Versicherungsvertrag (§ 49 VVG). Zustandekommen durch Angebot (Antragsformular des V) und Annahme (Absendung durch S und Zugang bei V(!)). (+) 2. Erlöschen durch Eintritt des Versicherungsschutzes aus dem Hauptvertrag (§ 52 VVG)? (-) [Versicherungsfall ist vor der Deckung aus dem Hauptvertrag geschehen]

ϱ. rixecker. recht Prüfung der Wirksamkeit des Vertrages über eine vorläufige Deckung und der

ϱ. rixecker. recht Prüfung der Wirksamkeit des Vertrages über eine vorläufige Deckung und der Leistungsfreiheit II. Wirksamkeit des Versicherungsvertrages? Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 22 VVG i. V. m. § 123 Abs. 1, § 142 Abs. 1 BGB)? (Keine Kausalität für den Vertragsabschluss) (-) III. S weicht als Skifahrer einem anderen Skifahrer aus, fährt in einen Schneehaufen, stürzt und bricht sich das Handgelenk Versicherungsfall eingetreten? Hat S Unfall erlitten (§ 178 Abs. 2 VVG) oder handelt es sich um eine Selbstschädigung durch Eigenbewegung? [Vgl. dazu BGH 06. 07. 2011 IV ZR 29/09 Vers. R 2011, 1135] Unfall: Plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis! Maßgeblich: Kontakt mit der Außenwelt, kein rein innerkörperlicher Ablauf!

ϱ. rixecker. recht Leistungsfreiheit IV. Leistungsfreiheit wegen Rücktritts vom Versicherungsvertrag (§ 21 Abs. 1

ϱ. rixecker. recht Leistungsfreiheit IV. Leistungsfreiheit wegen Rücktritts vom Versicherungsvertrag (§ 21 Abs. 1 VVG; 19 Abs. 2 VVG)? (Keine Frage nach gefahrerheblichen Umständen, weil die Gewährung sofortigen Versicherungsschutzes nicht von einer Risikoprüfung der Antragsantworten abhängig gemacht wurde) (-) [Vgl. zu I+II – allerdings unter Geltung des früheren Rechts – OLG Saarbrücken 12. 03. 2003 5 U 460/01 Vers. R 2004, 50]

ϱ. rixecker. recht Leistungsfreiheit? V. Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit nach § 28 Abs.

ϱ. rixecker. recht Leistungsfreiheit? V. Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit nach § 28 Abs. 2 VVG? 1. Sanktion vereinbart? Geltung der AVB des Hauptvertrages: § 49 Abs. 2 VVG 2. Belehrungsfehler: § 28 Abs. 4 VVG? (Notwendigkeit einer „gesonderten Mitteilung“ [Vgl. dazu BGH 09. 01. 2013 IV ZR 197/11 Vers. R 2013, 297] (+) Hat S arglistig gehandelt? Dann kommt es auf die fehlende Belehrung nicht an! Aufgabe: S hat „aus Versehen“ gehandelt!

ϱ. rixecker. recht Höhe des Anspruchs VI. Höhe des Anspruchs? 1. Anwendung der Gliedertaxe?

ϱ. rixecker. recht Höhe des Anspruchs VI. Höhe des Anspruchs? 1. Anwendung der Gliedertaxe? „Armwert (nach Gliedertaxe 70%)“ : Teilfunktionsunfähigkeit von 2/3 2. Berücksichtigung von Vorinvalidität? (+) 3. Berücksichtigung mitwirkender Vorerkrankungen? (- : Beweisfrage)