rixecker recht Aufbau einer unfallversicherungsvertraglichen Klausur Vorab Gliederungspunkte
ϱ. rixecker. recht Aufbau einer unfallversicherungsvertraglichen Klausur Vorab: Gliederungspunkte, zu denen keine rechtlichen Probleme erkennbar sind, können im Urteilsstil knapp behandelt werden! Fallfrage beachten oder ermitteln! Der Aufbauvorschlag stellt lediglich eine Anregung dar! Ausgangsfrage: Wer will von wem was (und wieviel) woraus? Anspruchsgrundlage kann der Vv (i. V. m. Ziffer XXX AUB / i. V. m. § 178 VVG) sein. Regelgliederung: I. Zustandekommen des VV (regelmäßig unproblematisch)
ϱ. rixecker. recht Aufbau einer unfallversicherungsvertraglichen Klausur II. Wirksamkeit des VV Ggf. : Nichtigkeit nach § 142 Abs. 1 BGB i. V. m. § 123 Abs. 1 BGB (dann Anfechtungsvoraussetzungen prüfen!) III. Anspruchsvoraussetzungen 1. Eintritt des Versicherungsfalls (Unfall / Eigenbewegung / Deckungserweiterungen) 2. Risikoausschlüsse in Bezug auf bestimmte Unfälle? 3. Vorliegen von Invalidität (§ 180 VVG) innerhalb der vertraglichen Frist? 4. Risikoausschluss in Bezug auf diesen Gesundheitsschaden?
ϱ. rixecker. recht Aufbau einer unfallversicherungsvertraglichen Klausur 5. Vorliegen einer (rechtzeitigen) ärztlichen Feststellung von Invalidität Ggf. : Versagung der Berufung auf Verspätung (§ 186 VVG) Versagung der Berufung auf Fehlen (§ 242 BGB) IV. Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung 1. §§ 19 Abs. 2, § 21 Abs. 1 VVG? (Volle Prüfung der Einwendungsvoraussetzungen) 2. § 28 Abs. 2 VVG (Volle Prüfung der Einwendungsvoraussetzungen)
Grobgliederung zur Prüfung der Leistungsfreiheit VVG §§ 19, 21 (1) Rücktritt erklärt? (2) Rücktrittsgrund • Fragen des VR (!) in Textform • Verschweigen gefahrerheblicher Umstände • Vorsatz der OLV • Ordnungsgemäße Belehrung oder Arglist? VVG § 28 Abs. 2 Vereinbarung einer Obliegenheit und einer Sanktion ihrer Verletzung? Objektive Verletzung der Obliegenheit? VR beweist Vorsatz? VN kann grobe Fahrlässigkeit nicht widerlegen? Ordnungsgemäße Belehrung oder Arglist? Kausalitätsgegenbeweis?
ϱ. rixecker. recht Aufbau einer unfallversicherungsvertraglichen Klausur V. Höhe des Anspruchs auf die Invaliditätsleistung Vorprüfung – falls angezeigt – : Geht es um die Erstbemessung oder geht es um die Neubemessung 1. 2. Zeitpunkt der Prognose? Anwendung der Gliedertaxe? (In Fällen eines (Rückzahlungs-) Anspruchs aufgrund einer Neubemessung: Frist beachtet? Verschlechterung/Verbesserung des Zustands? VI. Minderung der Leistung 1. Vorinvalidität? 2. Mitwirkende Vorerkrankungen oder Gebrechen? VII. Durchsetzbarkeit
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