Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Manahmen in der
Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten – Maßnahmen in der Apotheke - Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkungen Stand: 13. 11. 2019 Verdacht auf unerwünschte Arzneimittelwirkungen Unerwünschte Arzneimittelwirkungen Nebenwirkungen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch, z. B. durch: - Wechselwirkungen mit anderen (Arznei)Mitteln - Resistenzbildung - Gewöhnung und Abhängigkeit Nebenwirkungen bei nichtbestimmungsgemäßem Gebrauch, z. B. durch: - Medikationsfehler - Missbrauch, Fehlgebrauch - (un)absichtliche Überdosierung/Suizid Prüfung, Bewertung des Sachverhaltes und Dokumentation durch Apotheker Ggf. erforderliche Maßnahmen einleiten Erforderliche Maßnahmen - Quarantänelagerung des Arzneimittels (falls in der Apotheke verbleibende) bis zur Klärung - Patienten ggf. Arztbesuch empfehlen Meldung an die AMK Meldungen an die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) - Meldebogen der AMK „Bericht über unerwünschte Arzneimittelwirkungen“, insbesondere Angaben zum Patienten - In der Regel keine Einsendung des Arzneimittels Dokumentation - Kopie des Meldebogens der AMK „Bericht über unerwünschte Arzneimittelwirkungen“ - ggf. Antwortschreiben der AMK - Archivierung für mindestens ein Jahr nach Ablauf des Verfallsdatums, jedoch nicht weniger als fünf Jahre
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