Rendsburg Handlungsfeld Ziel der Prozessoptimierung Registrierung Unterbringung Wohnen
Rendsburg Handlungsfeld Ziel der Prozessoptimierung Registrierung, Unterbringung, Wohnen u. Meldewesen Personen wohnen eigenständig und sind stets korrekt gemeldet. Aufenthaltsrecht, Familiennachzug Abschluss des Asylverfahrens, ggf. Klärung des Familiennachzugs Gesundheit Personen sind krankenversichert, sind informiert über Zugänge und können (ggf. mit Unterstützung) die Gesundheitsleistungen erfolgreich nutzten Leistungsbezug Beteiligte Akteure Ausländerbehörde Ämter, Städte u. Gemeinden DBotsch. A BAMF Medizinische Versorgung Ämter, Städte u. Gemeinden Krankenkassen Weitere Akteure Ausländerbehörde BAMF Jobcenter Regelschule Ämter, Städte u. Gemeinden MGB u. Hochschulen Da. Z-Zentrum Jobcenter BBZ BA Bildungsträger, u. a. VHS Weitere Akteure BAMF BA Jobcenter Migrationsberatung BAMF Jugendamt Träger Polizeidirektion Ausländerbehörde Weitere Akteure Migrationsberatung Personen erhalten bei Bedarf rechtzeitig Leistungen. Ämter, Städte u. Gemeinden Frühkindliche Bildung, Schule, Berufsschule u. Studium Personen sind in den Regelbetrieb des Bildungssystems eingebunden. Härtefälle sind bei Systemübergängen unterstützt. Sprache, Ausbildung und Arbeit Personen sind im Fall-Management des Jobcenters (SGB II) oder BA (SGB III) und in intensiver Sprachförderung (I-Kurs oder Vergleichbares) oder haben den Übergang in Arbeit geschafft. Aufenthaltsbeendigung Alle Personen sind über die Rückkehrförderung informiert und interessierte Personen haben Zugang zu Beratung und Leistungen. ABH Ämter, Städte u. Gemeinden Ausländerbehörde Ehrenamt Polizeidirektion Lf. A Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer (Um. A) 1 Um. A sind in Obhut genommen, im Asylverfahren, dem individuellen Förderbedarf angemessen begleitet und beraten.
Lesehilfe Die nachfolgenden Folien zeigen die bisher erfassten Prozesse pro Handlungsfeld in Ihrem Kreis auf. Um die einzelnen Seiten gut verstehen zu können, beachten Sie bitte folgende Hinweise: • Grundsätzlich sind die Prozesse chronologisch von oben nach unten dargestellt. • Prozessschritte die gleichzeitig stattfinden, sind in der Regel auf gleicher Höhe dargestellt. • Auf einigen Folien werden verschiedene voneinander unabhängige Prozesse dargestellt. Der Anfang jedes Prozesses wird über Nummerierungen (1, 2, 3…) kenntlich gemacht. • Wenn Sie in den Präsentationsmodus gehen, dann können Sie auf der ersten Folie in die Handlungsfelder klicken und gelangen so zu den einzelnen Folien. Außerdem gelangen Sie über einen Klick auf den Zurück-Button auf jeder Folie zurück auf die zuletzt besuchte Seite und über den Startseiten. Button auf das Dashboard. Um auf das Abkürzungsverzeichnis zu gelangen, klicken Sie auf Abkürzungen. 2 Zurück
Abkürzungs- und Akteurverzeichnis Akteur/ Begriff Kurzform Abkürzung Bundesagentur für Arbeit BA Allgemeine Ortskrankenkasse AOK Amtsgericht Asylbewerberleistungsgesetz Asylb. LG Aufenthaltsgesetz Aufenth. G Ausbildungsvorbereitung Schleswig-Holstein AV-SH Ausländerzentralregister AZR Berufsausbildungsbeihilfe BAB Berufsbildungszentrum BBZ Berufsintegrationsklasse Deutsch als Zweitsprache Bi. K-Da. Z Bildungsträger BT Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BAMF Bundesdruckerei BD Da. Z-Zentrum („Deutsch als Zweitsprache“) Da. Z-Zentrum Deutsche Botschaft im Ausland DBotsch. A Ehrenamt EA Erkennungsdienstliche Behandlung ED FB 2, FD Zuwanderung Ausländerbehörde ABH FB 3, FD Jugend- und Sozialdienst (inkl. WJ, JSD) Jugendamt JA Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen FIM Gemeinschaftsunterkunft GU Handwerkskammer HWK Industrie- und Handelskammer IHK Integrations- und Aufnahmepauschale IAP Hilfe zur Erziehung Hz. E Inobhutnahme ION Integrationskurs I-Kurs Internationale Organisation für Migration IOM Netzwerk Integration durch Qualifizierung IQ-Netzwerk Jobcenter JC Jugendmigrationsdienst JMD Jugendsozialdienst JSD Krankenkasse Kr. K Krankenversicherung KV Kreiskoordinatoren KK Landesamt für Ausländerangelegenheiten Lf. A Landesjugendamt LJA Landesunterkunft LU Medizinische Versorgung MV Migrationsberatung (MBSH, MBE, JMD) MSB Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer MBE Migrationsberatung Schleswig-Holstein MBSH Polizeidirektion Regelschule RS Rückkehrberatung Sozialgesetzbuch SGB Starterpaket für Flüchtlinge Träger der freien Wohlfahrtspflege 3 STAFF Träger der Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz TLA Volkshochschule VHS Wirtschaftliche Jugendhilfe WJ Zentrale Auslands- und Fachvermittlung ZAV Zurück
Zeichenlegende Person trifft in Stadt ein Kästchen in dieser Form und Farbe zeigen ein Ereignis an, das nicht veränderbar ist. ABH empfängt Lf. A-Bescheid über Anzahl zu erwartender Flüchtlinge sowie ggf. Informationen über besondere Bedürfnisse Kästchen in dieser Form geben einzelnen Prozessschritt wieder. Ende Asylverfahren: Welcher Status? Kästchen in dieser Form weisen auf eine Entscheidung im Prozess hin. Die Pfeile zeigen den Verlauf von einem Prozessschritt zum nächsten an. Diese Pfeile kennzeichnen die Übertragung von Informationen. S. Prozess „Registrierung“ Kästchen in dieser Form und Farbe verweisen darauf, dass der Prozess auf einer anderen Folie weitergeführt wird. Um. A ist im Asylverfahren Kästchen in dieser Form und Farbe kennzeichnen, dass ein Prozessziel erreicht ist. Wenn Antrag nicht innerhalb von 3 Mon. Nach positivem Asylentscheid … Möglichkeiten zur Teilnahme an Engagementangeboten bzw. Möglichkeiten für ein eigenes Engagement AZR ? ! Muss ABH der Visumsvergabe zustimmen? Abkürzungen Kästchen in dieser Form, mit dieser Rahmenlinie und mit diesem Symbol weisen auf Informationen zum Prozess hin. Kästchen in dieser Form und mit dieser Rahmenlinie weisen auf die Nutzung und Beratung zu gebündelten Angeboten hin. Kästchen in dieser Form und Farbe weisen auf den Zugang zu Datenbanken hin. Kästchen in dieser Form und Farbe weisen auf offene Frage bzw. Unklarheiten im Prozess hin. Kästchen in dieser Form und Farbe formulieren offene Fragen bzw. Unklarheiten im Prozess. In dem Sie im Präsentationsmodus auf dieses Feld klicken, erreichen Sie entweder die zuletzt besuchte Seite (Button zurück), die erste Seite der Präsentation (Button Startseite) oder das Abkürzungsverzeichnis (Button Abkürzungen). Presentation title Abkürzungen 4 Startseite Zurück
Registrierung, Unterbringung, Wohnen und Meldewesen Vorbereitung d. Verteilung Ereignis Prozessziel: Personen wohnen eigenständig und sind stets korrekt gemeldet. Ausländerbehörde Lf. A verteilt Person auf Kreis Empfängt Zuweisungsbescheid über Anzahl zu erwartender Flüchtlinge sowie ggf. Informationen über besondere Bedürfnisse Ämter, Städte u. Gemeinden Informieren regelmäßig über Wohnraumkapazitäten Wählt Gemeinde nach Erfüllungskorridor aus u. nimmt Kontakt auf, rechnet Verteilung auf Quote an Verteilt auf die Ämter, Städte u. Gemeinden u. informiert diese offiziell dazu, zahlt Integrationspauschale pro Person aus Klären mit ABH möglichen Wohnort und Wohnadresse Schreibt Aufenthaltsgestattung auf Kreis um Person trifft im Kreis ein AZR Trägt in STRANGER ein, mit automatischer AZR Aktualisierung Ankunft und Meldung STRANGER Transportiert Person in Gemeinde Person trifft in Gemeinde ein Nehmen in Empfang und begleiten zum Wohnraum Einwohnermeldeämter der Gemeinden nehmen im Melderegister auf MR Informieren Schulen Informieren Person über Beratungsstelle (stellen ggf. Begrüßungsmappe oder ähnliches zur Verfügung) Umzug Person zieht um u. meldet neue Adresse Prüft Wohnsitzauflage und lehnt ggf. Bearbeitung ab o. ändert Adresse in STRANGER mit automat. Aktualisierung AZR Person verlängert Titel bei ABH Aktualisiert bei Verlängerung Titel Adresse auf Titel Person verschwindet Meldet Umzug nach Unbekannt in STRANGER mit autom. Aktualisierung AZR und schreibt zur Fahndung aus. Wenn erste Behörde, das Verschwinden bemerkt, dann Information an Meldebehörde + Sozialamt STRANGER S. Prozess „Leistungsbezug“ S. Prozess „Frühkindliche Bildung, (Berufs-)Schule und Studium“ Einwohnermeldeämter der Gemeinde nehmen neue Adresse im Melderegister auf MR Informiert Sozialamt zur Einstellung von Leistungen; Wenn erste Behörde, die Verschwinden bemerkt, Information der ABH AZR Abkürzungen 5 Startseite Zurück
Aufenthaltsrecht, Familiennachzug Prozessziel: Abschluss des Asylverfahrens, ggf. Klärung des Familiennachzugs DBotsch. A Ausländerbehörde Ereignis Ämter, Städte u. Gemeinden Migrationsberatung BAMF Aufenthaltsstatus Trifft Asyl-entscheidung, hinterlegt im AZR u. informiert Person u. ABH Erhält Kopie Asylentscheid Informiert JC, FB 4 & Gemeinden, Städte, Ämter (Kopie erste Seite) Negative Entscheidung ADVIS Eintrag, Beauftragt Titel-Druck bei BD und stellt Fiktionsbescheinigung aus für Jobcenter (Leistungserhalt ab folgender Monatserster nach Antrag) Händigt nach Bestandskraft Titel aus AZR Pflegt AZR Daten nach S. Prozess „Leistungsbezug“ ADVIS Person stellt Anzeige auf Familiennachzug Erhält Formular u. sendet Antrag an Familie im Ausland Familiennachzug Entscheidung? Positive Entscheidung Bietet Termin Familie beantragt Termin bei dt. Botschaft Prüft Antrag u. bittet zuständige ABH um Zustimmung Familie beantragt Zusammenführung Nimmt Anzeige an Berät und informiert Positiv Händigt Visum aus u. informiert die ABH Außerhalb der 3 Monate-Frist u. wenn Lebensunterhalt ohne öffentliche Leistungen nicht gesichert ist. Innerhalb der 3 Monate-Frist Berät und informiert zu Familiennachzug Prüft Zusammenführung (außer bei Ländern mit Globalzustimmung (Syrien)) u. informiert bei Zustimmung Ämter, Städte u. Gemeinden Ent-schei -dung? S. Prozess „Aufenthaltsbeendigung“ Erhält bei Zustimmung Information, dass eine Einreise erfolgt. Bei Globalzustimmung wird Information über den Antrag, den die ABH zur Kenntnis aus dem Ausland erhält, ebenfalls weitergegeben. Negativ Verbleib der Familie im Ausland Einreise der Familie ABH händigt Titel aus Nimmt ins Melderegister auf, organisiert Wohnraum S. Prozesse Registrierung; Arbeit; Leistungsbezug; etc. Abkürzungen 6 Startseite Zurück
Prozessziel: Personen sind krankenversichert, sind informiert über Zugänge und können (ggf. mit Unterstützung) die Gesundheitsleistungen erfolgreich nutzen. Gesundheit Weitere Akteure Ankunft & Gesundheitskarte Landesärztlicher Dienst führt allg. Erstuntersuchung inkl. Impfungen in LU durch JC meldet Person automatisch über SGB II-Antrag bei der Kr. K an Medizinische Versorgung Ereignis Person trifft in Gemeinde ein Wenn im SGB II Ämter, Städte u. Gemeinden Krankenkasse Migrationsberatung Gute Bleibeperspektive ? Wenn im Asylb. LG Ja Nein Wenn SGB XII Stellt Gesundheitskarte aus u. versendet an Versicherten Füllen Anmeldebogen Kr. K der Rahmenvereinbahrung aus u. senden an Kr. K Geben übergangsweise Behandlungsschein aus Nach 15 Monaten: Leistungen nach § 2 Asylb. LG Melden Person bei Kr. K der Wahl an, ziehen Gesundheitskarte ein, melden Umstellung an Sozialamt (Kreis) zur Abrechnung mit Kr. K stellt Kr. K-Karte aus Person ist krank od. hat sonstige Bedarfe Füllen Anmeldebogen Kr. K aus u. senden an Kr. K u. in Kopie an Sozialbehörde Informieren zu Gesundheitssystem, Dolmetscher, Arztwahl Informiert bei Praxisbesuch über mögliche Leistungen Informieren zu Gesundheitssystem, Dolmetscher, Arztwahl Information von Ärzten Person geht zum Arzt 1 Krankheitsfall & Übersetzung Wenn im Asylb. LG Arzt stellt Diagnose u. behandelt Stellt Rechnung an KVSH Bezahlung von Dolmetschen/Sprachmittlung: Begleicht Rechnung 2 Wenn Bedarf Dolmetscher / Sprachmittlung Arzt stellt Diagnose, behandelt u. stellt Rechnung an KVSH Wenn zusätzl. Leistungsbedarf Begleicht Rechnung u. stellt kreisweite Gesamtabrechnung / Quartal an Sozialamt (Kreis) (§ 3 Asylb. LG) Person stellt Antrag bei TLA Amtsärztlicher Dienst erstellt im Auftrag der TLA Gutachten darüber, ob vorbehaltene Leistungen notwendig sind Wenn: positiv Begleicht Rechnung u. stellt kreisweite Gesamtabrechnung / Quartal an Sozialamt (Kreis) (§ 3 Asylb. LG) Stellt ggf. per Vordruck eine Bescheinigung od. Information aus od. nimmt direkt Kontakt mit TLA auf Arzt führt Behandlung mit Dolmetscher durch Bei schwierigen u. komplexen Sachverhalten kann die Person im Einzelfall zur Verständigung beim Arztbesuch im Vorhinein die Übernahme von Dolmetscher- bzw. Sprachmittlerkosten beantragen. Ansprechpartner für die Beantragung sind: SGB II: Jobcenter SGB XII: Sozialamt Asylb. LG: Träger der Leistungen nach Asylb. LG (Asylb. LG § 4 Abs. 1 und § 6 Asylb. LG) In akuten Notfällen kann die Erstattung der Übersetzungskosten auch im Nachhinein bewilligt werden (Asylb. LG). Geht es um die Übersetzung zur Aufklärung vor Operationen ist dies eine Krankenkassenleistung. Wenn: Zusatzleistungen Arzt führt vorbehaltene Leistungen durch u. rechnet mit KVSH ab Bei einfachen Sacherhalten ist die Möglichkeit einer kostenlosen Sprachmittlung durch Bekannte und sonstige Personen vorrangig zu berücksichtigen. • • • Im § 3 Asylb. LG: Arzt füllt Vordruck für vorbehaltene Leistungen (Kategorie C) aus* Person stellt Antrag bei TLA 7 Ärztekammern, Kr. Ks bieten über örtliche Kassenärztliche Vereinigung bundesweite Informationen (u. a. zu transkultureller Medizin) über Fortbildungen u. Zeitschriften für Ärzte an. Die Teilnahme ist freiwillig. Sachkundige Übersetzer stehen über den Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e. V. zur Verfügung. Wenn im SGB II od. SGB XII Wenn: positiver Bescheid * Für Personen im § 2 Asylb. LG gelten volle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. TLA prüft Antrag auf vorbehaltene Leistungen mittels amtsärztlichen Diensts TLA prüft Antrag auf Sprachmittlung /Dolmetscher TLA begleicht Rechnung für Dolmetscher (§ 2 u. § 3 Asylb. LG) Abkürzungen Startseite Zurück
Ankunft & Asylb. LG Leistungsbezug Prozessziel: Personen erhalten bei Bedarf rechtzeitig Leistungen. Ereignis Ausländerbehörde Ämter, Städte und Gemeinden S. Prozess „Registrierung Unterbringung, Wohnen u. Meldewesen“ Empfängt Lf. A-Liste über zu erwartende Personen u. informiert Gemeinden TLA, Bereitet Auszahlung nach § 3 Asylb. LG vor Person kommt in Gemeinde an u. stellt Antrag auf Leistungen nach Asylb. LG Jobcenter BAMF TLA nimmt Antrag entgegen u. trägt in PROSOZ ein; zahlt Leistungen nach § 3 Asylb. LG aus (wenn kein Vermögen od. Arbeit) PROSOZ Aufenthaltsstatus: Ablehnung (1), Duldung (2), Aufenthaltserlaubnis (3) Trifft Asylentscheidung u. informiert Person u. ABH Wenn Aufenthaltsbeendigung nicht möglich Entscheidu ng? Wenn Aufenthalts -beendigung möglich 1 Entscheidung? Bestandskräftige positive Entscheidung S. Prozess „Aufenthaltsbeendigung“ Rechtskreiswechsel Informiert TLA über Aufenthaltsbeendigung TLA stellt Leistungen nach Asylb. LG ein 2 Informiert TLA über Duldung bzw. Nicht-Mitwirken bei der Beseitigung von Abschiebehindernissen Person wird bei TLA vorstellig TLA führt Zahlungen nach § 3 Asylb. LG fort TLA kürzt ggf. Leistungen nach § 1 a Asylb. LG Prüft spätestens nach 18 Monaten (auf Antrag) Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 (5) Aufenth. G Aufenthalts -erlaubnis? nein Nach 15 Monaten im Asylb. LG TLA verschickt Bescheid zu Leistungen nach § 2 Asylb. LG an Person Meldet Umstellung an Sozialamt (Kreis) TLA führt Zahlungen nach Asylb. LG fort ja Rechtskreiswechsel 3 Informiert u. Ämter, Städte, Gemeinden über Rechtskreiswechsel Person stellt Antrag auf SGB II od. SGB XII Wenn erwerbsunfähig: SGB XII Familiennachzug kommt in Gemeinde an 8 Bestandskräftige negative Entscheidung Prüft Möglichkeit der Aufenthaltsbeendigung TLA stoppt Zahlung u. verweist auf JC Wenn erwerbsfähig: SGB II Wenn positiver Entscheid: (neg. Bescheid wenn genügend Geldressourcen vorhanden) Leistungsgewährung nach SGB II Sozialamt nimmt in SGB XII auf (ggf. Hilfe zur Pflege od. Eingliederungshilfe) Wenn Familienmitglied im Leistungsbezug SGB II Abkürzungen Startseite Zurück
Prozessziel: Personen sind in den Regelbetrieb des Bildungssystems eingebunden. Härtefälle sind bei Systemübergängen unterstützt. Frühkindliche Bildung (1), Schule (2), Berufsschule und Studium (3) Regelschule mit Da. Z-Zentrum Regelschule Frühkindliche Bildung BBZ Ereignis Kind zwischen 1 Jahr u. Schuleintritt trifft in Gemeinde ein 1 MSB u. Hochschulen Ehrenamt Informieren u. schaffen aktiv Erstkontakt zur Einrichtung MSB berät zu Betreuungsmöglichkeiten u. Prozess Informiert über Betreuungsmöglichkeiten u. begleitet Prozess Information Informiert und begleitet Information Eltern melden Kind an Aufnahme in die Kindertagesbetreuung (Berufs-) Schulpflichtiges Kind trifft in Gemeinde ein 2 Muttersprachliche Plausibilitätsprüfung von Kenntnissen ist in Kiel auf Antrag möglich Wenn berufsschulpflichtig Nicht ausreichende Deutschkenntnisse vorhanden Wenn schulpflichtig MSB berät zu Schule Die Regelschulen stellen mögliche Inklusionsbedarfe fest und leiten die vorgesehenen Maßnahmen ein. Bedarfe? Basisstufe Regelschule mit Da. Z -Zentrum bietet Basisstufe (i. d. R. 1218 Monate) Informieren über (Berufs-) Schulpflicht; Über Datenabgleich erhält Schulamt Information über schulpflichtige Kinder. Gemeinden schaffen aktiv Erstkontakt bzw. beauftragen Durchführung Eltern melden Kind an Da. Z-Koordinatoren als Teil der RS stellen Bedarfe fest Schulbildung Jobcenter Bundesagentur für Arbeit Ämter, Städte u. Gemeinden Aufbaustufe ausreichende Deutschkenntnisse vorhanden Regelschule bietet Da. Z-Aufbaustufe Studium Übergangsplanung Normale Regelschule Jugendliche werden 16 Jahre alt nein BBZ bietet Bi. K-Da. Z u. AV-SH (max. 4 Jahre: Berufsschulpflicht bis zum 18. LJ; AV-SH im Rahmen verfügbarer Plätze) Planen Übergang Abschluss absehbar? ja Verbleib an der Regelschule (Sek 1 / Sek 2) MSB berät zu Übergang Begleitet Übergang Schulende; ggf. Schulabschluss 3 Nicht schulpflichtige Person, mit Hochschulreife trifft in der Gemeinde ein Beraten u. planen Übergang ggf. mit BBZ u. beraten zu Berufen Bieten Maßnahmen an Ausbildung od. Arbeit, s. Prozess „Sprache, Ausbildung u. Arbeit“ Studium Beratungsstellen an Hochschulen beraten zu Studium Bietet Beratung Abiturientinnen u. Hochschüler Abkürzungen 9 Startseite Zurück
Übersicht der Zuständigkeiten in der Arbeitsmarktinformation Migrationsberatungen Unter Migrationsberatungsstellen in Schleswig-Holstein fallen Jugendmigrationsdienste, die Migrationsberatungen für erwachsene Zuwanderer und die Migrationsberatungen Schleswig-Holstein. Die Migrationsberatung Schleswig-Holstein (MBSH) ist Ansprechpartner in Fragen sowohl zum Aufenthaltsrecht, als auch zu allgemeinen Fragen der Integration und steht allen Personengruppen unabhängig vom Aufenthaltsstatus zur Verfügung. Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) hilft bleibeberechtigten Erwachsenen bei Fragen zum alltäglichen Leben in Deutschland. Die Jugendmigrationsdienste (JMD) beraten Jugendliche und junge Menschen bis zum Alter von 27 Jahren. Die Migrationsberatungen beraten zu Sprache, Arbeit u. Ausbildung inkl. Fördermöglichkeiten. Sie verweisen an das IQ-Netzwerk zur Anerkennung von Abschlüssen und vermitteln in außerschulische Bildungsangebote u. informieren zu Studium. Bundesagentur für Arbeit Personen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung fallen in den Rechtsbereich des SGB III: Sie können bei freiwilliger Anmeldung zum Erstgespräch bei der BA eingeladen werden. Die BA führt Erstberatung u. Profiling ggf. mit Telefondolmetscher durch. Die BA informiert über FIM, berät zu Anerkennung von Abschlüssen, finanziert ggf. Übersetzung von Urkunden, verweist an IQ-Netzwerk, informiert zu außerschulischen Bildungsangebot u. Studium. Personen mit guter Bleibeperspektive kann die BA in passende Fördermaßnahmen vermitteln; für diese kann die BA einen beschleunigten Zulassungsantrag für I-Kurs stellen (ab 4. Monat Aufenthalt). Jobcenter Personen mit Aufenthaltstitel fallen in den Rechtsbereich des SGB II. Das Jobcenter nimmt bei Bedarf in das Fall-Management auf. Es prüft vorherige Verpflichtung zu einem Integrationskurs, trifft Absprachen mit dem I-Kursträger zu Bedarfen u. fordert ggf. zur Teilnahme am I-Kurs im Rahmen der Eingliederungsvereinbarung auf. In diesem Fall sanktioniert es im Falle von fehlender Teilnahme. Es vermittelt in geeignete Fördermaßnahmen oder Arbeit, berät zur Anerkennung von Abschlüssen bzw. verweist an IQ-Netzwerk zur Anerkennung von Abschlüssen. Abkürzungen 10 Startseite Zurück
Sprache, Ausbildung u. Arbeit (1) Externe Bildungsträger Regelmäßige Information u. Abstimmung Ereignis Prozessziel: Personen sind im Fall-Management des Jobcenters (SGB II) oder BA (SGB III) und in intensiver Sprachförderung (I-Kurs oder Vergleichbares) oder haben den Übergang in Arbeit geschafft. Ämter, Städte u. Gemeinden ABH BAMF Kreiskoordinatoren erstellen Übersicht und sind erster Ansprechpartner für Übersichtswissen zu Angeboten und Akteuren im Kreis. Sie haben bei Anfragen eine Verweisfunktion auf die jeweils relevanten Akteure. Träger pflegen Informationen in Kursnet ein Das BAMF informiert über Homepage über Sprachangebote des Bundes. „HWK ist interkulturell“ vermittelt Geflüchtete in Praktika, Ausbildung und Arbeit, erkennt Ab-schlüsse an, begleitet Behördengänge, vermittelt in Sprachkurse u. unterstützt bei Berufswahl/ -trainings. IHK u. HWK Willkommenslotsen informieren u. beraten Betriebe zur Beschäftigung/ Ausbildung von Geflüchteten. Sie beraten unabhängig vom Status u. Bleibeperspektive. Die MSB bieten allen Personen auf freiwilliger Basis eine Information zu Sprache, Arbeit und Ausbildung und den jeweiligen Zugangsvoraussetzungen und Ansprechpartnern Person trifft in Gemeinde ein Sozialamt empfiehlt zur BA u. MGB zu gehen Arbeitsmarktintegration Vor Asylentscheid Prüft vorherige Teilnahme ja Verpflichtung ? nein Informiert Person zu Sprachorientierungskurs Führt Sprachkurs (STAFF oder Deutsch für alle) durch Person meldet sich zum I-Kurs an nein 11 Prüft, ob dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist und verpflichtet ggf. zu I-Kurs Prüft vorherige Teilnahme und bescheinigt Zulassung f. drei Monate oder Ablehnung Person beantragt Zulassung bei BAMF Warte -zeit? Regionalkonferenz klärt bedarfsgemäße Angebote, bestehende Kapazitäten, Zuständigkeiten, unklare Einzelfälle nein ja Meldet Anmeldung ans BAMF ja Jobcenter Regionalkonferenz in 5 -6 Regionen des Kreises • Ziel: Personen im Asylverfahren zu adäquaten Integrationsmaßnahmen (z. B. Integrationskursen) zuordnen • Teilnehmende: Jobcenter, Ausländerbehörde, Bundesagentur für Arbeit, Integrationskursträger, TLA aus der jeweiligen Region des Kreises, Kreiskoordinatoren • Organisiert von Kreiskoordinator • Verfahren: Wiederkehrende moderierte Konferenz der Akteure zu spezifischen Bedarfen und Angeboten in der jeweiligen Region bis hin zur Einzelfallklärung. Migrationsberatungen: Berät zu Sprache, Arbeit u. Ausbildung inkl. Fördermöglichkeiten. Sie erläutern Möglichkeiten der Beratung und Unterstützung durch die BA und empfehlen einen Termin. Integrationskurse Strebt Selbstständige Anmeldung an? Bundesagentur für Arbeit Weitere Akteure Die Regionalkonferenz stellt Bedarfe nach Sprachangeboten vor Ort fest u. gibt dies an Kursträger weiter Zentraler Akteur für die Beratung von Personen im Asylverfahren ab dem 4. Monat Aufenthalt sowie für die Förderung von Personen mit guter Bleibeperspektive: Berät, informiert und erstellt Profiling Stellt ggf. Schnellantrag auf Zulassung zum IKurs (nur gute Bleibeperspektive). Sendet Kopie des Antrags an AHB. Vermittelt bei guter Bleibeperspektive ggf. in geeignete Maßnahmen. Erhält Anmeldung zum I-Kurs Führt Kurs (STAFF u. Deutsch für alle) durch Beginnt IKurs Führt I-Kurs durch u. bescheinigt auf Wunsch Teilnahme, informiert vor Abschluss das Jobcenter Person legt Zertifikat ggf. bei TLA vor. Händigt Zertifikat aus Im Orientierungskurs bietet die BA (gemeinsam mit JC) Berufsorientierung an. Trägt in Verbis ein VERBIS Stellt bei bestandener Prüfung (B 1) Zertifikat aus u. sendet an Träger Abkürzungen Startseite Zurück
Sprache, Ausbildung u. Arbeit (2) Externe Bildungsträger Ereignis Prozessziel: Personen sind im Fall-Management des Jobcenters (SGB II) oder BA (SGB III) und in intensiver Sprachförderung (I-Kurs oder Vergleichbares) oder haben den Übergang in Arbeit geschafft. BAMF Weitere Akteure Bundesagentur für Arbeit Jobcenter Gemeinde verweist zu BA und MGB Duldung Asylentscheid? Ämter, Städte u. Gemeinden ABH Wenn: Duldung nach § 60 a Abs. 2 Satz 3 Aufenth. G Aufenthaltserlaubnis und Erwerbsfähigkeit (außer nach § 25 Abs. 4 S. 1 Aufenth. G) S. Prozess der Verpflichtung zum I-Kurs durch TLA auf Seite zuvor, Sprache, Ausbildung, Arbeit (1/3), oben Migrationsberatungen: Berät zu Sprache, Arbeit u. Ausbildung inkl. Fördermöglichkeiten. Sie erläutern Möglichkeiten der Beratung und Unterstützung durch die BA und empfehlen einen Termin. Zentraler Akteur für die Beratung von Personen im Asylverfahren ab dem 4. Monat Aufenthalt sowie für die Förderung von Personen mit guter Bleibeperspektive: Berät, informiert und erstellt Profiling Stellt ggf. Schnellantrag auf Zulassung zum IKurs (nur gute Bleibeperspektive). Siehe Prozess Seite zuvor. Nach Asylentscheid Vermittelt bei guter Bleibeperspektive ggf. in geeignete Maßnahmen. Migrationsberatungen: Berät zu Sprache, Arbeit u. Ausbildung inkl. Fördermöglichkeiten (s. o. ) Wartezeit? Meldet Anmeldung ans BAMF ja Nimmt ins Fall. Management auf Wenn: Aufforderung zum I -Kurs Gemeinsamer Einstufungstest der I-Kurs Träger Meldet sich zum I-Kurs an Zentraler Akteur zur Förderung von Personen im SGB II Meldet auf Anfrage von ABH/JC/BA Anmeldung Berät und vermittelt in geeignete Fördermaßnahmen oder Arbeit Führt (wenn möglich) Kurs (STAFF u. Deutsch für alle) durch Steigt in Kooperation mit I-Kurs Träger in Anschlussplanung ein, Austausch zwischen Träger u. JC sowie ggf. Beratung mit I-Kursteilnehmenden. nein Beginnt I-Kurs Person legt Zertifikat bei JC vor Prüft vorherige Verpflichtung, trifft Absprachen mit dem IKursträger zu Bedarfen u. fordert ggf. zur Teilnahme am IKurs auf Führt I-Kurs durch, meldet JC bevorstehenden Abschluss Bescheinigt TN auf Wunsch Teilnahme Stellt bei bestandener Prüfung (B 1) Zertifikat aus Abkürzungen 12 Startseite Zurück
Sprache, Ausbildung u. Arbeit (3) Ereignis Externe Bildungsträger Prozessziel: BAMF Ämter, Städte u. Gemeinden ABH Weitere Akteure Bundesagentur für Arbeit Jobcenter Der in den folgenden zwei Folien (Sprache, Ausbildung u. Arbeit 3/4) beschriebene Prozess zur Steuerung in die Integrationskurse läuft parallel zu den in den vorherigen Folien aufgeführten Prozessen. Bei dieser Prozessstruktur übernimmt das BAMF maßgeblich die Steuerung in die Integrationskurse. Der Prozess setzt jeweils ab Verpflichtung/Berechtigung der Person durch die zuständige Behörde zu einem Integrationskurs an. Verpflichtung/ Berechtigung? ja Meldet Teilnehmer zum Einstufungstest bei zentraler BAMF- Test-und Meldestelle an Nimmt am Einstufungstest teil Führt Einstufungstest in zentraler BAMFTest- und Meldestelle durch Vor Asylentscheid Meldet Teilnehmer für einen passenden Integrationskurs an; Kursplatz wird reserviert Weist nach ca. 6 Wochen Teilnehmer einem Kurs zu Beginnt I-Kurs Führt I-Kurs durch u. bescheinigt auf Wunsch Teilnahme, informiert vor Abschluss das Jobcenter Stellt bei bestandener Prüfung (B 1) Zertifikat aus u. sendet an Träger Person legt Zertifikat ggf. bei TLA vor. Händigt Zertifikat aus Abkürzungen 13 Startseite Zurück
Sprache, Ausbildung u. Arbeit (4) Ereignis Externe Bildungsträger Prozessziel: BAMF Ämter, Städte u. Gemeinden ABH Weitere Akteure Bundesagentur für Arbeit Jobcenter Zentraler Akteur zur Förderung von Personen im SGB II Nimmt ins Fall. Management auf Verpflichtung? ja Meldet Teilnehmer zum Einstufungstest bei zentraler BAMF- Test-und Meldestelle an Führt Einstufungstest in zentraler BAMFTest- und Meldestelle durch Nach Asylentscheid Nimmt am Einstufungstest teil Meldet Teilnehmer für einen passenden Integrationskurs an; Kursplatz wird reserviert Weist nach ca. 6 Wochen Teilnehmer einem Kurs zu Beginnt I-Kurs Führt I-Kurs durch, meldet JC bevorstehenden Abschluss Bescheinigt TN auf Wunsch Teilnahme Stellt bei bestandener Prüfung (B 1) Zertifikat aus u. sendet an Träger Person legt Zertifikat ggf. bei JC vor Händigt Zertifikat aus Abkürzungen 14 Startseite Zurück
Sprache, Ausbildung u. Arbeit (5) Externe Bildungsträger Ereignis Prozessziel Personen sind in Betreuung des JC (SBG II) o. der BA (SBG II) u. in intensiver Sprachförderung oder haben den Übergang in Arbeit o. Ausbildung ggf. mit berufsbegleitendberufsbezogener Sprachförderung u. Betreuung geschafft. BAMF Ämter, Städte u. Gemeinden ABH Weitere Akteure Bundesagentur für Arbeit Jobcenter Nur Personen im Asylb. LG: Aufnahme von Arbeit, Ausbildung od. Praktikum im Asylb. LG Arbeit, Praktikum od. Ausbildung in Sicht Erlaubnis notwendig? ABH trägt Praktikums- oder Ausbildungsplatz in Aufenthaltspapieren ein Nein Ja Person legt Stellenbeschreibung (nach ABH o. BA Vordruck) bzw. Ausbildungs -vertrag (inkl. Bestätigung durch Kammern) der ABH vor Praktika, die über die BA vermittelt wurden sind nicht genehmigungspflichtig. Selbstorganisierte Praktika sind genehmigungspflichtig. Prüft Voraussetzungen nach dem Aufenthaltsrecht u. prüft Beteiligung der ZAV Wenn nach Aufenthaltsrecht berechtigt Nein Wenn: Selbstständigkeit angestrebt wird, bei Ausbildung u. bei bestimmten Praktika ZAV Beteiligung notwendig? Reicht Unterlagen an ZAV weiter Ja bei Arbeit u. bestimmten Praktika ZAV der Bundesagentur für Arbeit: Führt Arbeitsmarktbedingu ngs-prüfung durch (ggf. Vorrangprüfung, derzeit für SH ausgesetzt) Bei positivem ZAVBescheid bzw. positiver Prüfung Erteilt Arbeits- od. Ausbildungserlaubnis in Form einer Bescheinigung od. trägt in Aufenthaltspapiere ein Arbeitsaufnahme Informiert TLA passt Leistungsgewährung an Abkürzungen 15 Startseite Zurück
Prozessziel: Alle Personen sind über die Rückkehrförderung informiert und interessierte Personen haben Zugang zu Beratung und Leistungen. Aufenthaltsbeendigung (1) 1 Ereignis Ausländerbehörde Person ist für einen Termin in der ABH (Ausstellung od. Verlängerung der Aufenthaltsgestattung) Weist auf Möglichkeit der Rückkehrförderung hin Person signalisiert Interesse an der Rückkehr ins Heimatland (unabhängig ob im Verfahren od. bereits Bescheid vorhanden) Führt Rückkehrberatungsgespräch durch u. verweist bei Bedarf an Rückkehrberatung Polizeidirektion BAMF Lf. A Führt sozialpädagogische Beratung zur Rückkehr durch Freiwillige Rückkehr Person entscheidet sich zur Rückkehr Person ist im Asylverfahren? Ja Erhält Information von ABH o. nimmt Antrag von Person und gibt Information über Einstellung an ABH Nimmt zurückgezogenen Asylantrag an u. leitet an BAMF weiter. Wird durch BAMF ggf. über Einstellung informiert Nein Zieht Gestattung ein u. händigt Meldeauflage aus Unternimmt Aktivitäten zur Vorbereitung der Ausreise: • Führt ggf. Passersatzbeschaffung durch u. händigt Pass kurz vor Ausreise aus • Verweist an Sozialamt für Fahrt- und Passbeschaffungskosten zur Botschaft in Deutschland • Stellt ggf. Anträge auf Kostenübernahme Rückreise (IOM, Land, Kreis, ggf. eigene Kosten) • Zahlt bei positiver Bescheidung die Reisebeihilfe aus, zahlt Flug; • Auszahlung von Starthilfe durch ABH od. TLA; • Händigt GÜB aus (Abzugeben bei Grenzübertritt); • Informiert Bundespolizei über möglich geplante Ausreise • Informiert Sozialamt u. Schulamt über geplante Ausreise • Erhält GÜB von der Bundespolizei (Flugzeug) oder dt. Botschaft im Ausland (bei Landweg) • Pflegt AZR, inkl. autom. AZRAktualisierung • Lädt Person zu Rückkehrgespräch vor • Berät zu Rückkehrförderung (z. B. über IOM Anträge) und zu Konsequenzen einer Nichtbefolgung der Ausreiseverpflichtung • Dokumentiert Beratung Polizeidirektion prüft mögliche Strafverfahren STRANGER AZR Wenn keine zu ahndenden Strafverfahren vorliegen Prüfung Hindernis der Abschiebung Person reist aus 2 Person ist ausreisepflichtig (negativer Asylbescheid oder andere Verpflichtende Ausreisegründe) Bereitschaft zur freiwilligen Ausreise erkennbar? Ja Siehe Freiwillige Rückkehr (1) Nein Weiterführung Prozess s. nächste Seite Abkürzungen 16 Startseite Zurück
Prozessziel: Alle Personen sind über die Rückkehrförderung informiert und interessierte Personen haben Zugang zu Beratung und Leistungen. Aufenthaltsbeendigung (2) Ausländerbehörde Ereignis Polizeidirektion Rückkehrberatung BAMF Lf. A Keine Bereitschaft zur freiwilligen Ausreise erkennbar Prüft Grundlagen der Abschiebung: Prüfung Hindernis der Abschiebung Erneute Überprüfung der Abschiebung Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung) • Prüft auf mögliche Ausreisehindernisse, (keine Reisedokumente, Krankheit, gesundheitliche Gründe, Asylfolgeverfahren) • Prüfung sonstiger Aufenthaltsrechte • Verpflichtet auf Beseitigung od. Nachweis möglicher Ausreisehindernisse (Ausländische Behörde, ärztliche Atteste) • Informiert Sozialamt ggf. über selbstverschuldete Aufenthaltsverlängerung • Verweist bei Bedarf an MGB ja Ersucht Amtshilfe bei Lf. A zur Aufnahme Person in Landesunterkunft (LUK-A) Prüft Aufenthaltserlaubnis auf Antrag nach § 25(5) Aufenth. G Ersucht Amtshilfe bei Lf. A, die Abschiebung durchzuführen Wenn Voraussetzungen für Aufenthalt vorliegen Siehe Prozess „Leistungsbezug“, Sanktionierung S. Prozess „Aufenthaltsrecht“ Freie Plätze zu Aufnahme in LUK-A bzw. Abschiebung in 6 Monaten möglich? S. Prozess „Aufenthaltsrecht“ ja nein Lf. A übernimmt die Zuständigkeit, nimmt Person in LUK-A auf, führt Abschiebung selbstständig durch, wenn nach 6 Monaten keine Abschiebung möglich, dann Rückführung in Stadt/ Kreis Lf. A organisiert Abschiebung, beschafft Ersatzpapiere und informiert ABH über Ausreisetermin ABH und Lf. A führen Abschiebung gemeinsam durch; falls notwendig über Abschiebungshaft/ Ausreisegewahrsam Person ist ausgereist Pflegt STRANGER mit automat. Eintrag AZR nach, meldet Abschiebung an Sozialamt, Unterbringung u. Meldebehörde STRANGER 3 Aufenthaltsbeendigung bei untergetauchten Personen Wenn Leistungskürzungen notwendig Hindernis der Abschiebung? nein Wenn 18 Monate Aufschiebung der Rückführung Führt sozialpädagogische Beratung zur Rückkehr durch Person taucht unter Leistungen werden eingestellt, s. Prozess „Leistungsbezug“ AZR-Einträge für ABH eingetragen AZR Stellt Fahndungsausschreibung aus Polizeidirektion informiert ABH über den Aufgriff Person wird festgenommen Prüft die Voraussetzungen für Abschiebungshaft Voraussetzungen erfüllt? ja nein Person meldet sich regelmäßig bei der ABH Person kommt in Abschiebungshaft u. reist aus Erteilt eine Meldeauflage Stellt Antrag auf Abschiebungshaft beim Amtsgericht Richter stimmt zu Abkürzungen 17 Zurück
Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer (Um. A) (1) Vorläufige Inobhutnahme ION Um. A kommt an / wird aufgegriffen Freier Träger der Jugendhilfe Jugendamt Ereignis Prozessziel: Um. A sind in Obhut genommen, im Asylverfahren, dem individuellen Förderbedarf angemessen begleitet und beraten. Interviewt, stellt Alter fest o. beauftragt Träger damit, nimmt vorläufig in Obhut u. beauftragt Träger mit Umsetzung Ausländerbehörde Polizeidirektion Weitere Akteure Setzt vorläufige Inobhutnahme (ION) im Auftrag des JA um Stellt Identität fest Meldet dem Lf. A u. der ABH die vorläufige ION Prüft Anmeldung zur Umverteilung Nein Um. A verlässt Kreis Anmeldung Umverteilung? Landes. Jugendamt: Umverteilung? Ja Erhält Bescheid u. begleitet zum zuständigen Jugendamt Nimmt in Obhut, regt Vormundstellung an, erfasst Situation, meldet zur Schule an u. meldet beim Einwohnermeldeamt Nein Ja, muss in 30 Tagen erfolgen Setzt ION i. A. des JA um Die Inobhutnahme (ION) u. Beauftragt Träger Hilfen zur Erziehung (Hz. E) u. Hilfen für junge Informiert ABH Volljährige werden ggf. auch durch Pflegefamilien umgesetzt. Erteilt Gestattung und pflegt AZR Einwohnermeldeamt meldet Um. A MR Hilfen zur Erziehung Amtsgericht bestimmt Vormund stellt Asylantrag u. beantragt Hilfen zur Erziehung Hilfeplanung: Dient dem Wohl des Kindes, hält die Ziele u. Inhalte der Hilfen fest. Erfolgt im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte, dem Vormund u. dem Jugendlichen Führt Hilfen zur Erziehung nach Zielen u. Inhalten des Hilfeplans durch MSB berät u. verweist in Regelangebot Bindet Ehrenamt und Vereine für Freizeitaktivitäten ein Abkürzungen 18 Startseite Zurück
Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer (Um. A) (2) Erreichung d. Volljährigkeit Ereignis Um. A wird bald volljährig Prozessziel: Um. A sind in Obhut genommen, im Asylverfahren, dem individuellen Förderbedarf angemessen begleitet und beraten. Jugendamt Freier Träger der Jugendhilfe Spricht mit Um. A über Zukunftsplanung Führt Gespräch mit Um. A zur Zukunftsplanung Ausländerbehörde Weitere Akteure Polizeidirektion Vormund spricht mit Um. A zur Zukunftsplanung Nein Um. A stellt Antrag auf Hilfen? Ja Prüft Antrag Hilfen gewährt? Nein Ja Hilfeplanung nach § 36 mit § 41 SGB XIII Setzen die Hilfen nach den Zielen u. Inhalten des Hilfeplans fort Junge/r Volljähriger verlässt bald Jugendhilfe Stand Asylverfahren ? Jobcenter nimmt bei Bedarf in SGB II auf Positiver Bescheid Noch im Asylverfahren Verlassen der Jugendhilfe Teilt Lf. A Verlassen der JH mit Führt Gespräch mit Um. A zur Zukunftsplanung Vormund des JA o. JA-Beauftragter prüft Integrationsleistung u. spricht mit Um. A über Zukunftsplanung Integrations. Leistung? Nein, keine Integration Lf. A nimmt in Asylix auf, verteilt Person nach Quote Asylix Ja, Integration Person verbleibt in der Kreis Person stellt Antrag auf Asylbewerberleistungen Lf. A registriert u. nimmt Gründe für Verbleib auf u. verteilt Person entsprechend S. Prozess „Registrierung, Unterbringung, Wohnen und Meldewesen“ S. Prozess „Leistungsbezug Abkürzungen 19 Startseite Zurück
Ausländerbehörde (ABH) Ø Generelle Verantwortung Die Ausländerbehörde ist Teil der Ämter, Städte und Gemeinden und regelt alle aufenthaltsrechtlichen Fragen ausländischer Personen in den Ämtern, Städten und Gemeinden mit Ausnahme des Asylverfahrens. Bitte überprüfen und ggf. ergänzen - Registrierung, Unterbringung, Wohnen und Meldewesen - - Aufenthaltsrecht, Familiennachzug - Leistungsbezug - Sprache, Ausbildung und Arbeit - Weist auf Möglichkeit der Rückkehrförderung hin. Wenn Person Interesse an der Rückkehr ins Heimatland signalisiert: Führt Rückkehrberatungsgespräch durch u. verweist bei Bedarf an Migrationsberatung. Nimmt zurückgezogenen Asylantrag an u. leitet an BAMF weiter. Wird durch BAMF ggf. über Einstellung informiert; Zieht Gestattung ein u. händigt Meldeauflage aus. Unternimmt Aktivitäten zur Vorbereitung der Ausreise: Führt ggf. Passersatzbeschaffung durch u. händigt Pass kurz vor Ausreise aus, verweist an Sozialamt für Fahrt- und Passbeschaffungskosten zur Botschaft in Deutschland, stellt ggf. Anträge auf Kostenübernahme Rückreise (IOM, Land, Kreis, ggf. eigene Kosten), zahlt bei positiver Bescheidung die Reisebeihilfe aus, zahlt Flug, Auszahlung von Starthilfe durch ABH od. TLA, händigt GÜB aus (Abzugeben bei Grenzübertritt), informiert Bundespolizei über möglich geplante Ausreise, informiert Sozialamt u. Schulamt über geplante Ausreise. Wenn Person ausreist: Erhält GÜB von der Bundespolizei (Flugzeug) oder dt. Botschaft im Ausland (bei Landweg), pflegt AZR, inkl. autom. AZR-Aktualisierung. Wenn Person ausreisepflichtig ist: Lädt Person zu Rückkehrgespräch vor, berät zu Rückkehrförderung (z. B. über IOM Anträge) und zu Konsequenzen einer Nichtbefolgung der Ausreiseverpflichtung, dokumentiert Beratung. Prüft Grundlagen der Abschiebung: Prüft auf mögliche Ausreisehindernisse (keine Reisedokumente, Krankheit, gesundheitliche Gründe, Asylfolgeverfahren), Prüfung sonstiger Aufenthaltsrechte, verpflichtet auf Beseitigung od. Nachweis möglicher Ausreisehindernisse (Ausländische Behörde, ärztliche Atteste), informiert Sozialamt ggf. über selbst-verschuldete Aufenthaltsverlängerung, verweist bei Bedarf an MGB. Wenn kein Hindernis der Abschiebung: Ersucht Amtshilfe bei Lf. A zur Aufnahme Person in Landesunterkunft (LUK-A). Prüft spätestens nach 18 Monaten (auf Antrag) Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25(5) Aufenth. G. Ersucht Amtshilfe bei Lf. A, die Abschiebung durchzuführen. ABH und Lf. A führen Abschiebung gemeinsam durch; falls notwendig über Abschiebungshaft/ Ausreisegewahrsam. Pflegt STRANGER mit autom. Eintrag AZR nach, meldet Abschiebung an Sozialamt, Unterbringung u. Meldebehörde. - - 20 Empfängt Lf. A-Liste über zu erwartende Personen u. informiert Gemeinden. Wenn negativer Asylentscheid: Prüft Möglichkeit der Aufenthaltsbeendigung. Wenn Aufenthaltsbeendigung möglich: Informiert TLA über Aufenthaltsbeendigung. Wenn Aufenthaltsbeendigung nicht möglich: Informiert TLA über Duldung bzw. Nicht-Mitwirken bei der Beseitigung von Abschiebehindernissen. Prüft spätestens nach 18 Monaten (auf Antrag) Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 (5) Aufenth. G. Wenn Aufenthaltserlaubnis erteilt wird: Informiert u. Ämter, Städte, Gemeinden über Rechtskreiswechsel. Wenn keine Erlaubnis notwendig: Trägt Praktikums- oder Ausbildungsplatz in Aufenthaltspapieren ein. Wenn Erlaubnis notw. : Prüft Voraussetzungen nach dem Aufenthaltsrecht u. prüft Beteiligung der ZAV. Wenn ZAV Beteiligung notwendig: Reicht Unterlagen an ZAV weiter. Bei positivem ZAV-Bescheid bzw. positiver Prüfung: Erteilt Arbeits- od. Ausbildungs-erlaubnis in Form einer Bescheinigung od. trägt in Aufenthaltspapiere ein, informiert TLA. - Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer Erhält Kopie Asylentscheid, informiert JC, FB 4 & Gemeinden, Städte, Ämter (Kopie erste Seite), ADVIS Eintrag Beauftragt Titel-Druck bei BD und stellt Fiktionsbescheinigung aus für Jobcenter (Leistungserhalt ab folgender Monatserster nach Antrag), händigt nach Bestandskraft Titel aus, pflegt AZR Daten nach. Wenn Person Anzeige auf Familiennachzug stellt: Nimmt Anzeige an, berät und informiert. Prüft Zusammenführung. (außer bei Ländern mit Globalzustimmung (Syrien)) u. informiert bei Zustimmung Ämter, Städte u. Gemeinden. Händigt Titel aus. - - Aufenthaltsbeendigung Empfängt Zuweisungsbescheid über Anzahl zu erwartender Flüchtlinge sowie ggf. Informationen über besondere Bedürfnisse. Wählt Gemeinde nach Erfüllungskorridor aus u. nimmt Kontakt auf, rechnet Verteilung auf Quote an. Verteilt auf die Ämter, Städte u. Gemeinden u. informiert diese offiziell dazu, zahlt Integrationspauschale pro Person aus. Schreibt Aufenthaltsgestattung auf Kreis um, trägt in STRANGER ein, mit automatischer AZR Aktualisierung, transportiert Person in Gemeinde. Prüft Wohnsitzauflage und lehnt ggf. Bearbeitung ab o. ändert Adresse in STRANGER mit autom. Aktualisierung AZR. Aktualisiert bei Verlängerung Titel Adresse auf Titel. Meldet Umzug nach Unbekannt in STRANGER mit autom. Aktualisierung AZR und schreibt zur Fahndung aus. Wenn erste Behörde, die Verschwinden bemerkt, dann Information an Meldebehörde + Sozialamt. - Erteilt Gestattung und pflegt AZR. Startseite Abkürzungen Zurück
Jugendamt (JA), Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJ) und Jugendsozialdienst (JSD) Ø Generelle Verantwortung Das Jugendamt ist Teil der Ämter, Städte und Gemeinden und ist für die Jugendhilfe zuständig, die im SGB VIII festgelegt sind. Die wirtschaftliche Jugendhilfe ist ein Teil des Jugendamtes und übernimmt die mit den Leistungen, wie u. a. den Hilfen zur Erziehung etc. , anfallenden Kosten. Der Jugendsozialdienst ist ebenfalls Teil des Jugendamtes und entscheidet u. a. über Anträge zu Unterstützungsmaßnahmen. - Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer - Interviewt, stellt Alter fest o. beauftragt Träger damit, nimmt vorläufig in Obhut u. beauftragt Träger mit Umsetzung. Meldet dem Lf. A u. der ABH die vorläufige ION. Prüft Anmeldung zur Umverteilung. Wenn Umverteilung: Erhält Bescheid u. begleitet zum zuständigen Jugendamt. Wenn keine Umverteilung: Nimmt in Obhut, regt Vormundstellung an, erfasst Situation, meldet zur Schule an u. meldet beim Einwohnermeldeamt, beauftragt Träger, informiert ABH. Hilfeplanung: Dient dem Wohl des Kindes, hält die Ziele u. Inhalte der Hilfen fest. Erfolgt im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte, dem Vormund u. dem Jugendlichen. Wenn Um. A bald volljährig wird: Spricht mit Um. A über Zukunftsplanung. Wenn Um. A Antrag auf Hilfen stellt: Prüft Antrag. Wenn Hilfen gewährt werden: Hilfeplanung nach § 36 mit § 41 SGB XIII. Wenn Um. A Jugendhilfe bald verlässt: Teilt Lf. A Verlassen der JH mit. Vormund des JA o. JA-Beauftragter prüft Integrationsleistung u. spricht mit Um. A über Zukunftsplanung. Ø Weitere Aktivitäten (optional): 21 Startseite Abkürzungen Zurück
Ämter, Städte und Gemeinden Registrierung, Unterbringung, Wohnen und Meldewesen Aufenthaltsrecht, Familiennachzug - Informieren regelmäßig über Wohnraumkapazitäten. Klären mit ABH möglichen Wohnort und Wohnadresse. Nehmen in Empfang und begleiten zum Wohnraum. Einwohnermeldeämter der Gemeinden nehmen im Melderegister auf. Informieren Schulen. Informieren Person über Beratungsstelle (stellen ggf. Begrüßungsmappe oder ähnliches zur Verfügung). Einwohnermeldeämter der Gemeinde nehmen neue Adresse im Melderegister auf. Wenn Person verschwindet: Informiert Sozialamt zur Einstellung von Leistungen; Wenn erste Behörde, die Verschwinden bemerkt, Information der ABH. - Erhält bei Zustimmung Information, dass eine Einreise der Familie erfolgt. Bei Globalzustimmung wird Information über den Antrag, den die ABH zur Kenntnis aus dem Ausland erhält, ebenfalls weitergegeben. Nimmt ins Melderegister auf, organisiert Wohnraum. Bei negativer Asylentscheidung: Informieren Person über Beratungsstelle. Bei erfolgreichem Familiennachzug: Organisieren Wohnraum für Familie. - Gesundheit - Leistungsbezug - Frühkindliche Bildung, Schule, Berufsschule und Studium Wenn keine gute Bleibeperspektive: Füllen Anmeldebogen Kr. K der Rahmenvereinbahrung aus u. senden an Kr. K. Nach 15 Monaten: Leistungen nach § 2 Asylb. LG: Melden Person bei Kr. K der Wahl an, ziehen Gesundheitskarte ein, melden Umstellung an Sozialamt (Kreis) zur Abrechnung mit Kr. K. Wenn gute Bleibeperspektive: Geben übergangsweise Behandlungsschein aus. Füllen Anmeldebogen Kr. K aus u. senden an Kr. K u. in Kopie an Sozialbehörde. Informieren zu Gesundheitssystem, Dolmetscher, Arztwahl. TLA prüft Antrag auf vorbehaltene Leistungen mittels amtsärztlichen Diensts. TLA prüft Antrag auf Sprachmittlung /Dolmetscher. TLA begleicht Rechnung für Dolmetscher (§ 2 u. § 3 Asylb. LG. TLA (meist Gemeindesozialamt) Bereitet Auszahlung nach § 3 Asylb. LG vor. Nimmt Antrag entgegen u. trägt in PROSOZ ein; zahlt Leistungen nach § 3 Asylb. LG aus (wenn kein Vermögen od. Arbeit). Wenn negative Asylentscheidung: Stellt Leistungen nach Asylb. LG ein. Wenn Person bei TLA vorstellig wird: Führt Zahlungen nach § 3 Asylb. LG fort, kürzt ggf. Leistungen nach § 1 a Asylb. LG. Nach 15 Monaten im Asylb. LG: Verschickt Bescheid zu Leistungen nach § 2 Asylb. LG an Person. Melden Umstellung an Sozialamt (Kreis). Wenn Person Aufenthaltserlaubnis erhält: Stoppt Zahlung u. verweist auf JC. Sozialamt nimmt in SGB XII auf (ggf. Hilfe zur Pflege od. Eingliederungshilfe). - Informieren u. schaffen aktiv Erstkontakt zur Einrichtung. Informieren über (Berufs-) Schulpflicht; Über Datenabgleich erhält Schulamt Information über schulpflichtige Kinder. Gemeinden schaffen aktiv Erstkontakt bzw. beauftragen Durchführung. Sprache, Ausbildung und Arbeit - Vor der Asylentscheidung: Sozialamt empfiehlt zur BA u. MGB zu gehen. Prüft, ob dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist und verpflichtet ggf. zu I-Kurs. Informiert Person zu Sprachorientierungskurs. Nach der Asylentscheidung, im Fall einer Duldung: Gemeinde verweist zu BA und MGB Bei Arbeitsaufnahme: TLA passt Leistungsgewährung an. Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer (Um. A) - Einwohnermeldeamt meldet Um. A Ø Weitere Aktivitäten (optional): 22 Startseite Abkürzungen Zurück
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Ø Generelle Verantwortung Das Bundesamt ist eine nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums des Inneren und für Asylverfahren und Integrationsmaßnahmen zuständig. 23 Aufenthaltsrecht, Familiennachzug - Trifft Asyl-entscheidung, hinterlegt im AZR u. informiert Person u. ABH. Leistungsbezug - Trifft Asylentscheidung u. informiert Person u. ABH. Sprache, Ausbildung und Arbeit - Informiert über Homepage über Sprachangebote des Bundes. Prüft vorherige Teilnahme am I-Kurs u. bescheinigt Zulassung für 3 Monate od. Ablehnung. Erhält Anmeldung zum I-Kurs. Stellt bei bestandener Prüfung (B 1) Zertifikat aus u. sendet an Träger. Meldet auf Anfrage von ABH/JC/AA Anmeldung zum I-Kurs. Aufenthaltsbeendigung - Erhält Information von ABH o. nimmt Antrag von Person und gibt Information über Einstellung an ABH. Startseite Abkürzungen Zurück
Deutsche Botschaften im Ausland Ø Generelle Verantwortung Die Deutschen Botschaften im Ausland vertreten die Bundesrepublik Deutschland und ihre Interessen im Ausland. Sie fördern den bilateralen Austausch und stellen Visa für Reisen nach Deutschland aus. Aufenthaltsrecht, Familiennachzug 24 - Bietet Familienangehörigen Termin. Prüft Antrag auf Familienzusammenführung u. bittet zuständige ABH ggf. um Zustimmung (bei Ländern ohne Globalzustimmung). Entscheidet über Antrag auf Familienzusammenführung, händigt Visum aus u. informiert die ABH. Startseite Abkürzungen Zurück
Landesjugendamt Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer 25 - Entscheidet über Umverteilung. Startseite Abkürzungen Zurück
Landesamt für Ausländerangelegenheiten Registrierung, Unterbringung, Wohnen und Meldewesen Aufenthaltsbeendigung Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer 26 - Verteilt Person auf Kreis. Versendet Bescheid über Anzahl zu erwartender Flüchtlinge sowie ggf. Informationen über besondere Bedürfnisse an ABH. - Wenn freie Plätze zur Aufnahme in LUK-A bzw. Abschiebung in 6 Monaten möglich: Lf. A übernimmt die Zuständigkeit, nimmt Person in LUK-A auf, führt Abschiebung selbstständig durch, wenn nach 6 Monaten keine Abschiebung möglich, dann Rückführung in Stadt/ Kreis. Lf. A organisiert Abschiebung, beschafft Ersatzpapiere und informiert ABH über Ausreisetermin. - - Wenn Um. A Jugendhilfe verlässt: Nimmt in Asylix auf, verteilt Person nach Quote. Registriert u. nimmt Gründe für Verbleib auf u. verteilt Person entsprechend Startseite Abkürzungen Zurück
Polizeidirektion 27 Aufenthaltsbeendigung - Prüft mögliche Strafverfahren, führt Identitätsfeststellung u. ggf. Fahndung durch. Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer - Stellt Identität von Um. A fest. Führt ggf. Erkennungsdienstliche Behandlung durch. Startseite Abkürzungen Zurück
Migrationsberatung (JMD, MBE, MBSH) Ø Generelle Verantwortung Die Beratungsstellen werden von Trägern der freien Wohlfahrt umgesetzt. Sie beraten Geflüchtete zu verschiedenen Themen und leiten ins Regelsystem weiter. 28 Gesundheit - Informiert zu Gesundheitssystem, Dolmetscher, Arztwahl. Frühkindliche Bildung, Schule, Berufsschule und Studium - Berät zu Betreuungsmöglichkeiten u. Prozess. Berät zu Schule. Berät zu Übergang nach Schulabschluss. Beratungsstellen an Hochschulen beraten zu Studium. Sprache, Ausbildung und Arbeit - Bietet allen Personen auf freiwilliger Basis eine Information zu Sprache, Arbeit und Ausbildung und den jeweiligen Zugangsvoraussetzungen und Ansprechpartnern. Berät zu Sprache, Arbeit u. Ausbildung inkl. Fördermöglichkeiten. Sie erläutern Möglichkeiten der Beratung und Unterstützung durch die BA und empfehlen einen Termin. - Aufenthaltsbeendigung - Verweisberatung zur Rückkehrberatung. Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer - JMD berät u. verweist in Regelangebot. Aufenthaltsrecht, Familiennachzug - Berät und informiert zu Familiennachzug. Startseite Abkürzungen Zurück
Kreiskoordinatoren Ø Generelle Verantwortung Umsetzung des Integrationskonzeptes und des Flüchtlingspaktes des Landes Schleswig-Holstein (Bürgerschaftsbeschlüsse); Fachbereichsübergreifende Prozessentwicklung und -optimierung der integrationsrelevanten Aufnahme von Flüchtlingen; Informationsmanagement und Netzwerkarbeit -fachbereichsübergreifend innerhalb der Verwaltung und externe relevante Akteure, z. B. Koordinierung der Migrationsfachdienste; Schnittstellenarbeit zwischen Land und Kommune; Geschäftsstellenführung des Partizipationsgremiums ‚Forum für Migrant. Innen‘ als Interessenvertretung der Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund; Öffentlichkeitsarbeit zur Willkommenskultur: Internetauftritt, Fachtagungen, Informationsveranstaltungen Sprache, Ausbildung und Arbeit 29 - Erstellen Übersicht und sind erster Ansprechpartner für Übersichtswissen zu Angeboten und Akteuren im Kreis. Sie haben bei Anfragen eine Verweisfunktion auf die jeweils relevanten Akteure. Startseite Abkürzungen Zurück
Jobcenter Ø Generelle Verantwortung Das Jobcenter ist eine gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und der Ämter, Städte und Gemeinden. Es verantwortet alle Leistungsbezüge nach SGB II u. SGB XII. Gesundheit - Meldet Leistungsberechtige des SGB II automatisch über SGB II-Antrag bei der Kr. K an. Leistungsbezug - Leistungsgewährung nach SGB II. Frühkindliche Bildung, Schule, Berufsschule und Studium - Informiert zu Kinderbetreuung und Schule/Schulzugang. Beraten u. planen Übergang nach Schulende bzw. -abschluss, ggf. mit BBZ u. beraten zu Berufen. Bieten Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt an. - Zentraler Akteur zur Förderung von Personen im SGB II: Nimmt ins Fall-Management auf. Prüft vorherige Verpflichtung, trifft Absprachen mit dem I-Kursträger zu Bedarfen u. fordert ggf. zur Teilnahme am I-Kurs auf. Berät und vermittelt in geeignete Fördermaßnahmen oder Arbeit. Steigt in Kooperation mit I-Kurs Träger in Anschlussplanung ein, Austausch zwischen Träger u. JC sowie ggf. Beratung mit I-Kursteil-nehmenden. Sprache, Ausbildung und Arbeit Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer (Um. A) 30 - - Nimmt bei Bedarf in SGB II auf. Startseite Abkürzungen Zurück
Agentur für Arbeit Ø Generelle Verantwortung Die Agentur für Arbeit ist die lokale Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit. Ihre Aufgaben sind im SGB III festgelegt. Dabei geht es um die Zahlung von Entgeltersatzleistungen (u. a. Arbeitslosengeld I), Arbeitsvermittlung, Beratung, aktive Arbeitsförderung, Förderung von Berufsausbildung etc. Frühkindliche Bildung, Schule, Berufsschule und Studium Sprache, Ausbildung und Arbeit 31 - Informiert zu Kinderbetreuung und Schule/Schulzugang. Beraten u. planen Übergang nach Schulende bzw. -abschluss ggf. mit BBZ u. beraten zu Berufen. Bietet Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt an. Bietet Beratung für Abiturienten u. Abiturientinnen sowie Hochschüler u. Hochschülerinnen an. - Zentraler Akteur für die Beratung von Personen im Asylverfahren ab dem 4. Monat Aufenthalt sowie für die Förderung von Personen mit guter Bleibeperspektive: Berät, informiert und erstellt Profiling. Stellt ggf. Schnellantrag auf Zulassung zum I-Kurs /nur gute Bleibeperspektive). Sendet Kopie des Antrags an AHB. Vermittelt bei guter Bleibeperspektive ggf. in geeignete Maßnahmen. Im Orientierungskurs bietet die BA (gemeinsam mit JC) Berufsorientierung an. Trägt in Verbis ein. ZAV der Bundesagentur für Arbeit: Führt Arbeitsmarktbedingungsprüfung durch (ggf. Vorrangprüfung, derzeit für SH ausgesetzt) - Startseite Abkürzungen Zurück
IHK und HWK Ø Generelle Verantwortung Die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern sind Zusammenschlüsse von Unternehmen bzw. Handwerksbetrieben. Sie dienen der Selbstorganisation und Interessenvertretung. Sprache, Ausbildung und Arbeit 32 - „HWK ist interkulturell“ vermittelt Geflüchtete in Praktika, Ausbildung und Arbeit, erkennt Ab-schlüsse an, begleitet Behördengänge, vermittelt in Sprachkurse u. unterstützt bei Berufswahl/ -trainings. IHK u. HWK Willkommenslotsen informieren u. beraten Betriebe zur Beschäftigung/ Ausbildung von Geflüchteten. Sie beraten unabhängig vom Status u. Bleibeperspektive. Startseite Abkürzungen Zurück
Regelschulen (inkl. Da. Z-Klassen) Ø Generelle Verantwortung Regelschulen sind allgemeinbildende Schulen, deren Auftrag es ist, Wissen durch Lehrende an Schüler zu vermitteln. In diesen Regelschulen werden Kinder mit geringen Deutschsprachkenntnissen für ein Jahr in gesonderten Klassen, sogenannten Deutsch als Zweit-Sprache-Klassen (Da. Z-Klassen), beschult. Frühkindliche Bildung, Schule, Berufsschule und Studium 33 - Wenn nicht ausreichend Deutschkenntnisse vorhanden: Regelschule mit Da. Z-Zentrum bietet Basisstufe (i. d. R. 12 -18 Monate) Startseite Abkürzungen Zurück
Regelschulen (mit Da. Z-Koordinatoren) Ø Generelle Verantwortung Regelschulen sind allgemeinbildende Schulen, deren Auftrag es ist, Wissen durch Lehrende an Schüler zu vermitteln. In diesen Regelschulen werden Kinder mit geringen Deutschsprachkenntnissen für ein Jahr in gesonderten Klassen, sogenannten Deutsch als Zweit-Sprache-Klassen (Da. Z-Klassen), beschult. Frühkindliche Bildung, Schule, Berufsschule und Studium 34 - Da. Z-Koordinatoren als Teil der RS stellen Bedarfe fest. Regelschule bietet Da. Z-Aufbaustufe. Wenn ausreichende Deutschkenntnisse vorhanden: Normale Regelschule. Wenn Jugendliche 16 Jahre alt werden und der Abschluss absehbar ist: Verbleib an der Regelschule (Sek 1 / Sek 2). Startseite Abkürzungen Zurück
Berufsbildungszentren / Berufsschulen Frühkindliche Bildung, Schule, Berufsschule und Studium 35 - BBZ bietet Bi. K-Da. Z u. AV-SH (max. 4 Jahre: Berufs-schulpflicht bis zum 18. LJ; AV-SH im Rahmen verfügbarer Plätze). Planen Übergang bei Schulende bzw. -abschluss. Startseite Abkürzungen Zurück
Bildungsträger Ø Generelle Verantwortung Sprachkursträger, darunter die lokalen Volkshochschulen, sind häufig als eingetragene Vereine oder g. Gmb. Hs organisiert. Sie bieten verschiedene Sprachkurse an, darunter die Integrationskurse des BAMF. Sprache, Ausbildung und Arbeit 36 - Pflegen Informationen zu Bildungsangeboten in Kursnet ein. Führt Sprachkurs durch (STAFF od. „Deutsch für alle“). Melden Anmeldung I-Kurs an BAMF. Führt I-Kurs durch u. bescheinigt auf Wunsch Teilnahme, informiert vor Abschluss das Jobcenter. Händigt Zertifikat (B 1) aus. Startseite Abkürzungen Zurück
Krankenkasse Ø Generelle Verantwortung Krankenkassen sind Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, die Kosten für die medizinische Versorgung von Personen übernehmen. Die AOK ist in Schleswig-Holstein zur Versicherung von Geflüchteten verpflichtet. Gesundheit 37 - Stellt Gesundheitskarte aus u. versendet an Versicherten. Kr. K stellt Kr. K-Karte aus. Wenn im SGB II od. SGB XII: Begleicht Rechnung. Wenn im Asylb. LG: Begleicht Rechnung u. stellt kreisweite Gesamtabrechnung / Quartal an Sozialamt (Kreis) (§ 3 Asylb. LG). Startseite Abkürzungen Zurück
Medizinische Versorgung Ø Generelle Verantwortung Unter medizinische Versorgung fallen vor allem behandelnde Ärzte. Sie sorgen für die Behandlung medizinischer Bedarfe der Geflüchteten. - Gesundheit 38 - Informiert bei Praxisbesuch über mögliche Leistungen. Bei Personen im Asylb. LG: Arzt stellt Diagnose, behandelt u. stellt Rechnung an KVSH. Wenn zusätzlicher Leistungsbedarf: Im § 3 Asylb. LG: Arzt füllt Vordruck für vorbehaltene Leistungen (Kategorie C) aus, Arzt führt vorbehaltene Leistungen durch u. rechnet mit KVSH ab. Wenn Bedarf Dolmetscher/Sprachmittlung: Stellt ggf. per Vordruck eine Bescheinigung od. Information aus od. nimmt direkt Kontakt mit TLA auf, Arzt führt Behandlung mit Dolmetscher durch. Bei Personen im SGB II/XII: Arzt stellt Diagnose u. behandelt, stellt Rechnung an KVSH. Ärztekammern, Kr. Ks bieten über örtliche Kassenärztliche Vereinigung bundesweite Informationen (u. a. zu transkultureller Medizin) über Fortbildungen u. Zeitschriften für Ärzte an. Die Teilnahme ist freiwillig. Sachkundige Übersetzer stehen über den Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e. V. zur Verfügung. Startseite Abkürzungen Zurück
Träger der freien Wohlfahrtspflege Ø Generelle Verantwortung Die Träger der Freien Wohlfahrtspflege bieten soziale Dienstleistungen im Kreis an. Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer 39 - Setzt vorläufige Inobhutnahme (ION) im Auftrag des JA um. Setzt ION i. A. des JA um. Führt Hilfen zur Erziehung nach Zielen u. Inhalten des Hilfeplans durch. Bindet Ehrenamt und Vereine für Freizeitaktivitäten ein. Führt Gespräch mit Um. A zur Zukunftsplanung. Startseite Abkürzungen Zurück
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