Regionalbetreuer Andreas Ilse OstthringenGera Dorfstrae 28 06647 Finne
Regionalbetreuer Andreas Ilse -Ostthüringen/Gera. Dorfstraße 28 06647 Finne OT Tauhardt Tel: 036377 -83577 Handy: 0173 -5493123 Email: Andreas. Ilse@bafza. bund. de
Bundesfreiwilligendienst Gesetz und seine Durchführung Stand Juni 2011 Anmerkung Das Gesetz zum Bundesfreiwilligendienst wurde nach dritter Lesung durch den Bundestag verabschiedet, durch den Bundespräsidenten unterzeichnet und am 02. Mai 2011 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Informationen in der folgenden Präsentation tragen trotzdem noch vorläufigen Charakter, denn die Richtlinien zur Umsetzung des Gesetzes (z. B. Richtlinie zur Anerkennung der Einsatzstellen, Richtlinie zur Bildung der Freiwilligen) liegen noch nicht vor. Die Informationen fußen auf dem beschlossenem Gesetz, den vom Bundesbeauftragten für den Zivildienst verfassten Newslettern 1 -7: (http: //www. zivildienst. de/cln_031/Navigation/Home/Bf. Z-Newsletter_node. html ) sowie Informationen, die durch Außendienstmitarbeiter des Bundesamtes zusammen gestellt wurden!
Aufgaben (§ 1) Im Bundesfreiwilligendienst engagieren sich Frauen und Männer für das Allgemeinwohl
Freiwillige (§ 2) - Vollzeitschulpflicht erfüllt (ab 16) - Frauen und Männer - keine Erwerbsabsicht - erhalten Taschengeld und Geldersatzleistungen - der Bundesfreiwilligendienst löst keinen Anspruch auf Kindergeld aus (Ausnahme 16+17 jährige)! - auch ausländische Bewerber werden gefördert
1989: 1. 505 1993: 588 Lebendgeborene männlich in Thüringen
Einsatzbereiche (§ 3) in gemeinwohlorientierten Einrichtungen Kinder- und Jugendhilfe außerschulische Jugendbildung und Jugendarbeit Umweltschutz und Naturschutz Bildung zur Nachhaltigkeit Integration Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege Sport Behindertenhilfe Kultur und Denkmalpflege Zivil- und Katastrophenschutzes ©TM – RB-S 1+T 1
Einsatzstellen (§ 6) Gemeinwohlorientiertheit Plätze müssen beim Bundesamt anerkannt werden, Zivildienststellen sind automatisch anerkannt persönlich und fachlich Begleitung der Freiwilligen Leitung und Betreuung durch qualifiziertes Personal
Dauer (§ 3) in der Regel für eine Dauer von zwölf zusammenhängenden Monaten mindestens 6 Monate höchstens 18 Monate Ausnahme: bis zu 24 Monaten bei besonderen pädagogischen Konzept Ableistung in zeitlich getrennten Abschnitten von mindestens 3 Monaten möglich nur einmalig möglich, auch nicht vor oder nach einem FSJ (bis 27 Jahre) Vollarbeitszeit ab dem 27. Lebensjahr nach fünf Jahren wieder möglich auch Teilarbeitszeit mit über 20 Stunden je Woche ©TM – RB-S 1+T 1
Pädagogische Begleitung (§ 4) Ziel: soziale, ökologische, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen sollen vermittelt und das Verantwortungsbe-wusstsein für das Gemeinwohl gestärkt werden
Die Freiwilligen erhalten von den Einsatzstellen fachliche Anleitung. Hinzu kommen: bis 27 Jahre: 25 Bildungstage bei 12 Monaten, inclusive Seminar politische Bildung bei 18 Monaten 6 Tage zusätzlich Sem FD Sem. FD Sem. FD Sem. über 27 Jahre: angemessene Teilnahme S FD S FD S FD S FD
Strukturen der Bildung (bsp. haft) BMFSFJ Bundesamt Bildungswerk Bildung angemessen Zentralstelle Bildungs. Zentrum 10 Tage Einsatzstelle FSJ/BFD Träger BFDle Ü 27 angemessen BFDle U 27 25 Tage 25 Bildungstage verpflichtend Bildungswerk ©TM – RB-S 1+T 1
Modell 1 (bis 27 Jahre) 25 Tage an den Bildungszentren des Bundesamtes Bsp. : 5 Tage Einführung u. Projekte 5 Tage soziale Kompetenz 5 Tage Kommunikation 5 Tage politische Bildung 5 Tage Reflexion Bildungszentrum Sondershausen
Modell 2 (bis 27 Jahre) 10 Tage an den bisherigen Zivildienstschulen, 15 Tage durch Einsatzstelle organisiert Bsp. : 5 Tage politische Bildung 5 Tage soziale Kompetenz Bildungszentrum Sondershausen 5 Tage Pflege und Betreuung 5 Tage Krankheit und Therapie 5 Tage Sterbebegleitung Bildungswerk o. FSJ Träger
Modell 3 (über 27 Jahre) 25 Tage durch Einsatzstelle in Kooperation mit Bildungsträgern Bsp. : 5 Tage Erste Hilfe und Personenbeförderung Einsatzstelle 40 Wochen a 2 Wochenstunden = 10 Tage Computeraufbaukurs Volkshochschule 10 Tage Kommunikation, Bewerbung und Körpersprache Bildungswerk o. FSJ Träger
Modell 4 (über 27 Jahre) 10 Tage durch Einsatzstelle in Kooperation mit Bildungsträger Bsp. : 5 Tage Kommunikation 5 Tage Trainerlehrgang Bildungswerk Sportschule
Zentralstellen (§ 6) Einsatzstellen können mit der Erfüllung von gesetzlichen oder sich aus der Vereinbarung ergebenden Aufgaben mit deren Einverständnis einen Träger oder eine Zentralstelle beauftragen
Strukturen BMFSFJ Bundesamt Zentralstelle Sport. Jugend Zentralstelle Wohlfahrt I Träger BFD FSJler BFDler Einsatzstelle BFDler FSJler Einsatzstelle Zentralstelle Bundesamt Zentralstelle Wohlfahrt II Träger BFD+FSJ FSJler BFDler Einsatzstelle BFDler FSJler Einsatzstelle ©TM – RB-S 1+T 1
BFD - Zentralstellen 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. V//ZEST/01 – Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V. Köln V//ZEST/02 – AWO Bundesverband e. V. Berlin V//ZEST/03 – BDKJ-Bundesstelle Düsseldorf V//ZEST/04 – BUND Berlin V//ZEST/05 – Bundesamt (Bafza) – Norddeutschland Köln V//ZEST/06 – Bundesamt (Bafza) – Süddeutschland Köln V//ZEST/07 – BKJ Berlin V//ZEST/08 – Deutsche Sportjugend Frankfurt V//ZEST/09 – Deutscher Caritasverband e. V. Freiburg V//ZEST/10 – DLRG Bundesgeschäftsstelle Bad Nenndorf V//ZEST/11 – DPWV Gesamtverband e. V. Berlin V//ZEST/12 – DRK Generalsekretariat Berlin V//ZEST/13 – Ev. Freiwilligendienste Hannover V//ZEST/14 – Förderverein ökologische Freiwilligendienste Plön V//ZEST/15 – Internationaler Bund (IB) Frankfurt V//ZEST/16 – Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Köln V//ZEST/17 – Malteser Hilfsdienst e. V. Köln V//ZEST/18 – NABU Bundesgeschäftsstelle Berlin
Vereinbarung (§ 8) Ablauf 1. Vertrags- vorschlag des Freiwilligen und der Einsatzstelle/Träger 2. Absprache mit der Zentralstelle Die Zentralstelle stellt sicher, dass ein besetzbarer Platz nach BFDG § 7 Absatz 4 zur Verfügung steht = Kontingent 3. Zustimmung o. Ablehnung durch das Bundesamt ©TM – RB-S 1+T 1
Inhalte der Vereinbarung zwischen Freiwilligem und Bund Persönliche Daten Kindergeldanspruch Daten der Einsatzstelle u. evtl. des Trägers Zeitraum und Kündigungsregeln Art und Höhe der Geld- und Sachleistungen Urlaubs- und Seminartage
FW wählen Sprecher/innen Erhalten Dienstzeitbescheinigung und schriftliches Zeugnis von der Einsatzstelle Es gelten die Sozialversicherungsrechtliche Regelungen der Freiwilligendienste
Kosten (§ 17) Die Einsatzstellen tragen für den Bund den Aufwand für Taschengeld und die Sozialversicherungsbeiträge. Die Einsatzstellen tragen die Kosten der pädagogischen Begleitung der Freiwilligen. Erstattung des Bundes bis zu 350, 00 € / Monat 200, 00 € / Monat Soweit die Freiwilligen Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung oder entsprechende Geldersatzleistungen erhalten, erbringen die Einsatzstellen diese Leistungen auf ihre Kosten. ©TM – RB-S 1+T 1
Aufwendungen für die/den Freiwillige/n alle Aufwendungen werden in der Vereinbarung festgelegt Taschengeld max. 330, 00 € Incl. Fahrtkosten als Bestandteil des Taschengeldes Verpflegung, Bekleidung, Unterkunft oder Geldersatzleistungen Sozialversicherungsbeträge ca. 40 % Für die Einsatzstellen gelten die Melde-, Beitragsnachweis- und Zahlungspflichten des Sozialversicherungsrechts Kosten für Bildung / Seminare der/des Freiwilligen (bis 200, - € /Monat erstattbar) ©TM – RB-S 1+T 1
Beispielrechnung Lohn Kosten für einen Freiwilligen 1. 1 Taschengeld Frei verhandelbar bis zu max. 330 € 1. 2 Fahrtkosten Fahrkarte, als Teil des Taschengeldes 1. 3 Sonstige Sachleistungen Wert sonstiger Sachleistungen als Teil des Taschengeldes 2. 2. 1 Sachleistung Kostenloses Frühstück (Sachbezugwert 2011 = 47 € mtl. / bzw. 1, 57 € tgl. ) 2. 2 Sachleistung Kostenloses Mittagessen (Sachbezugwert 2011 = 85 € mtl. / bzw. 2, 83 € tgl. ) 85, 00 € 2. 3 Sachleistung Kostenloses Abendessen (Sachbezugwert 2011 = 85 € mtl. / bzw. 2, 83 € tgl. ) 0, 00 € 3. Geld als Ersatz für fehlende Unterkunft (im Ermessen der Einsatzstelle) 0, 00 € 3. 1 Sachleistung Kostenlose Unterkunft im EZ (Sachbezugwert 2011 = 206 € mtl. ) 206, 00 € Gesamtleistung an Freiwilligen (ohne Wert der gewährten Sachleistungen - blaue Beträge) 350, 00 € Sozialversicherung Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil von ca. 40, 35 % von allen Geld- und Sachleistungen (Nr. 1. 1 bis 3. 1) 258, 64 € Verpflegung Unterkunft 200, 00 € 50, 00 € Geld als Ersatz für fehlende Verpflegung (im Ermessen der Einsatzstelle) 100, 00 € Gesamtkosten Alle Geld- und Sachbezüge + Sozialversicherung 899, 64 € Zuschuss Bundesamt Taschengeld, Fahrtkosten und Sozialversicherungsbeiträge bis max. 350 € 350, 00 € Zuschuss für besonders benachteiligte Freiwillige in Höhe von 50 mtl. 0, 00 € Eigenanteil (ohne Bildung) 549, 64 €
Beispiel 1 Finanzierung (Modell Leipzig) Einnahmen Ausgaben 420, -€ Eigenleistung d. Einsatzst. 330, -€ Taschengeld 350, -€ BFD Kst. erst. Taschengeld 220, -€ Verpf. /Mietzuschuss 200, -€ BFD Kst. erst. Bildung ca. 220, -€ Sozialvers. abgaben ------------------------- 970, -€ 200, -€ Bildung+Begleitung (für Lehrgänge an Schulen, bei Trägern oder Bildungseinrichtungen vor Ort) ------------------- 970, -€ Eigenleistungen: Verwaltung/päd. + fachl. Begleitung im Dienst
Beispiel 2 Finanzierung (Modell Gera) Einnahmen Ausgaben 210, -€ Eigenleistung d. Einsatzst. 330, -€ Taschengeld 350, -€ BFD Kst. erst. Taschengeld 70, -€ Verpf. /Mietzuschuss 200, -€ BFD Kst. erst. Bildung ca. 160, -€ Sozialvers. abgaben ------------------------- 760, -€ 200, -€ Bildung+Begleitung (für Lehrgänge an Schulen, bei Trägern oder Bildungseinrichtungen vor Ort) ------------------- 760, -€ Eigenleistungen: Verwaltung/päd. + fachl. Begleitung im Dienst
Beispiel 3 Finanzierung 30 Stunden (über 27 Jahre) Modell Sonnendorf Einnahmen Ausgaben 250, -€ Taschengeld 350, -€ BFD Kst. erst. Taschengeld 150, -€ BFD Kst. erst. Bildung ca. 100, -€ Sozialvers. abgaben ------------------------- 500, -€ 150, -€ Bildung+Begleitung (für Lehrgänge an Schulen, bei Trägern oder Bildungseinrichtungen vor Ort) ------------------- 500, -€ Eigenleistungen: Verwaltung/päd. + fachl. Begleitung im Dienst
Höhe der Sozialversicherungspflichtabgaben (Stand 03/2011) Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil sind durch die Einsatzstelle an die jeweilige Krankenversicherung zu entrichten Krankenversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Pflegeversicherung 15, 5 % 19, 9 % 3, 0 % 1, 95% + 0, 25% ab 23 Jahren, kinderlos ----------------------- 40, 35%
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