Regierungsprsidium Tbingen Legehennenstlle notwendige Nebengebude bzw Funktionsbereiche und
Regierungspräsidium Tübingen Legehennenställe, notwendige Nebengebäude bzw. Funktionsbereiche und Stalleinrichtung Infotag zur Legehennenhaltung am 1. 3. 2005 in Eningen, Unterer Lindehof Heide Schöllhammer 6/16/2021 Infotag für Legehennenhalter Heide Schöllhammer, RP Tübingen
Regierungspräsidium Tübingen 6/16/2021 Infotag für Legehennenhalter Heide Schöllhammer, RP Tübingen
Anforderungen an LH-Ställe Regierungspräsidium Tübingen Stallgebäude Ø Bauweise muss Gefährdung der Gesundheit der Tiere ausschließen Ø Mindestmaße für Einrichtungen zur Unterbringung von Legehennen: Fläche 2, 00 m x 1, 50 m und mind. 2, 00 m hoch (Boden und Rost bis Decke) Ø es dürfen nicht mehr als 6000 LH ohne räumliche Trennung gehalten werden Förderung: max. 3000 LH Ø bei Freilandhaltung muss der Stall in die Mitte des Grundstücks liegen siehe Folie 15 Vermarktungsnormen Eier Ø nichts verbauen, weder in der Länge, noch in der Breite Ø lange Gebäude sind quadratischen vorzuziehen Ø keine Stallbreiten / -höhen für die Spezialgeräte notwendig sind 6/16/2021 Infotag für Legehennenhalter Heide Schöllhammer, RP Tübingen
Erschließung Regierungspräsidium Tübingen Ø kein Durchgangsverkehr, Zufahrt nur über befestigte Wege, Umzäunung des Betriebsgeländes Ø Standort für die Kadavertonne: stallfern / Grundstücksgrenze, mit Stromanschluss für Kühlung Ø Wasserversorgung mit Trinkwasserqualität Ø bei Stromleitung unbedingt Reserve vorhalten Ø Notstromaggregat 6/16/2021 Infotag für Legehennenhalter Heide Schöllhammer, RP Tübingen
Dunglager Regierungspräsidium Tübingen Ø kein Dauer-Kotlager im Stall über die gesamte Haltungsperiode siehe Folie 17 Mechanische Entmistung und Folie 18 Lüftung Ø Kotlager nicht unmittelbar in Stallnähe Ø Kotlager überdacht und Größe entsprechend den gesetzlichen Vorgaben Ø Ladeplatte am Stallgebäude zum Aufladen des Kots 6/16/2021 Infotag für Legehennenhalter Heide Schöllhammer, RP Tübingen
bei „ab - Hof - Vermarktung“ Ø befestigte Park- und Zufahrtsmöglichkeit Ø Hofschild mit Öffnungs- bzw. Verkaufszeiten Ø Hundezwinger 6/16/2021 Infotag für Legehennenhalter Heide Schöllhammer, RP Tübingen Regierungspräsidium Tübingen
Nebenräume, Nebengebäude Ø Ø Ø Regierungspräsidium Tübingen bei eigener Schlachtung: Schlacht- Zerlege- und Kühlräume Sortierraum Lager für Eier und zwar nur für Eier Lager für Betriebsmittel und ggf. für Packmaterial falls erforderlich (Fremdpersonal, Stall im Außenbereich): WC und Umkleideräume/Schmutzschleuse Ø kleines Büro, Aufenthaltsraum oder Aufenthaltsraum mit Büroecke 6/16/2021 Infotag für Legehennenhalter Heide Schöllhammer, RP Tübingen
Stallvorraum Regierungspräsidium Tübingen Ø Schuhwechsel, Desinfektionswanne/-matte, Schutzkleidung, Staubmaske Ø Legeliste, Bleistift, Kalender, Notizblock Aufzeichnungspflicht!!! Ø Handwaschbecken, Seife/Seifenspender, Essigreiniger, Desinfektionsmittel, Handtuch/Papiertücher Ø Kleingeräte zum Fangen, Wiegen, Reinigen Ø Schutzhandschuhe, Eimer mit Deckel Ø Stallspezifisches Werkzeug Ø Plastikhöcker oder gekennzeichnete Papphöcker für internen Gebrauch, kein Fremd-Packmaterial in den Betrieb bringen 6/16/2021 Infotag für Legehennenhalter Heide Schöllhammer, RP Tübingen
Abteil für kranke oder verletzte Tiere § 4 (1) 3 Regierungspräsidium Tübingen wozu? ? ? Ø kranke Tiere gehören zur Untersuchung ins Tierärztliche Untersuchungsamt Ø kranke Tiere niemals in den abgetrennten Raum zwischen der Voliere und dem Vorraum setzen Ø verletzte wie auch bepickte Hennen sollten - sofern Aussicht auf Erfolg besteht - an ihrem „Stallplatz“ behandelt werden, wenn sie aus der Gruppe genommen werden ist ein Zurückbringen nicht zu empfehlen 6/16/2021 Infotag für Legehennenhalter Heide Schöllhammer, RP Tübingen
Baumaterialien Schutz vor widrigen Witterungseinflüssen, Gesunderhaltung der Tiere Regierungspräsidium Tübingen Ø Ziel: 10°C Mindesttemperatur im Winter ohne Heizung Ø massive Bauweise, Wärmedämmung durch Baumaterial und Wanddicke Ø keine mineral. Dämmstoffe, PU-Schaumstoffe, Alu-kaschierte Platten Ø glatte Oberflächen, keine Ritzen und Schlupfwinkel Wände, Bretter und Holzteile entfernen, die mit Altöl, PCBhaltiger Farbe oder altem Holzschutzmittel behandelt sind !!! 6/16/2021 Infotag für Legehennenhalter Heide Schöllhammer, RP Tübingen
Reinigung (Abflüsse, Anschlüsse) R+ D zwischen zwei Durchgängen ist Pflicht Regierungspräsidium Tübingen Ø Abflusssystem für Reinigungswasser Ø mehrere Abflüsse bei sehr langen Ställen und bei mehreren Altersgruppen an einer Achse Ø Wasser- und Stromanschlüsse insbes. für HD-Reiniger praxisgerecht anordnen 6/16/2021 Infotag für Legehennenhalter Heide Schöllhammer, RP Tübingen
Kaltscharrraum / abgetrennter Regierungspräsidium Tübingen Scharrraum / Außenklimascharrraum / Außenscharrraum / Wintergarten / Abkürzung: KSR „Raum“ mit betoniertem Boden, überdacht und so eingezäunt, dass Außenklima-Bedingungen und natürliches Tageslicht vorherrschen und die Tiere trotzdem geschützt sind Ø Fläche im KSR wird zur nutzbaren Fläche gerechnet, wenn er den Tieren während der Hellphase uneingeschränkt zugänglich ist Ø Zugänge über die gesamte Länge der Trennwand zwischen innerem und äußerem Stallteil verteilt Ø mehrere d. h. mindestens zwei Zugangsöffnungen je Gruppe Ø mind. 35 cm hoch u. 40 cm breit, für 500 Legehennen zusammen mind. 100 cm Öffnungsbreite Ø Förderung /bes. tiergerecht: nur mit KSR, Fläche im KSR muss mindestens ein Drittel der nutzbaren Fläche betragen 6/16/2021 Infotag für Legehennenhalter Heide Schöllhammer, RP Tübingen
Regierungspräsidium Tübingen KSR Ø äußere Wand des KSRes mit Mauer bis ca. 1, 00 m darüber Ø engmaschiges Drahtgitter oder Windbrechnetz, dadurch gleichmäßiger natürlicher Lichteinfall, großer Dachvorsprung mit Dachrinne ggf. von unten schließendes Rollo Ø zum Schutz vor Vögeln, Mäusen und Ratten alle Öffnungen fugendicht schließen Ø mit Tränken, die während der frostfreien Jahreszeit in Betrieb genommen werden müssen 6/16/2021 Infotag für Legehennenhalter Heide Schöllhammer, RP Tübingen
Freilandhaltung ungeeignet sind belastete Flächen wie Regierungspräsidium Tübingen z. B. Bahndämme und Auffüllungen mit belastetem Boden, sowie Flächen mit Brand- und Tropfölstellen, . . . Ø Flächen müssen mind. so groß sein, dass sie von allen Tieren gleichzeitig genutzt und eine geeignete Gesundheitsvorsorge getroffen werden kann Ø im Bedarfsfall mit Tränken Ø Zugänge ins Freiland / Auslauföffnungen über die gesamte Länge einer Außenwand verteilt Ø mehrere d. h. mindestens zwei Zugangsöffnungen je Gruppe Ø mind. 35 cm hoch u. 40 cm breit, für 500 Legehennen zusammen mind. 100 cm Öffnungsbreite Ø Zugänge ins Freiland wie oben, jedoch doppelt so breit (2, 00 m für 500 LH) und mind. 45 cm hoch Ø über den Auslauföffnungen muss ein Dachüberstand von mind. 2, 00 m sein, darunter befestigte Fläche besser: KSR !!! Ø geregelte Dachwasserableitung auf der Auslaufseite 6/16/2021 Infotag für Legehennenhalter Heide Schöllhammer, RP Tübingen
Freilandhaltung (2) Regierungspräsidium Tübingen Ø für alle Tiere ausreichende Schutzeinrichtungen natürlicher oder baulicher Art, jederzeit schnell erreichbar Ø Tränkeeinrichtungen in ausreichender Zahl und verteilt angeordnet Ø tagsüber uneingeschränkter Zugang / Ausnahme: zeitweilige Beschränkung nur durch Veterinärbehörden Ø Fläche größtenteils bewachsen und nicht zu anderen Zwecken genutzt / Ausnahme (Obstgarten, Wald, Weide) nach Genehmigung möglich Ø Besatzdichte max. 2500 Legehennen je ha bzw. 4 m² je Legehenne Ø bei Rotation bei gleichmäßigem Zugang jederzeit mind. 2, 5 m² je Legehennen bei mind. 10 m² Gesamtfläche je LH während der Lebenszeit des Bestandes Ø die Auslauffläche soll einen Radius von 150 m ab der nächstgelegenen Auslauföffnung nicht überschreiten Ø ein Radius von 350 m ist jedoch zulässig, wenn über die gesamte Auslauffläche Unterstände (mind. 4 je ha) und Tränken in ausreichender Zahl und gleichmäßig verteilt vorhanden sind siehe Folie 3 Lage des Stalles 6/16/2021 Infotag für Legehennenhalter Heide Schöllhammer, RP Tübingen
Schutzeinrichtungen Regierungspräsidium Tübingen Ø dazu zählen vorhandene natürliche Elemente wie Bäume, Hecken und einzelne Büsche Ø wie auch mobile Elemente, diese sollten dann aber stabil, mobil und sturmsicher sein Ø sollen den stallnahen Bereich entlasten indem sie die Tiere animieren vom Stall weiter weg zu gehen (Schutzwirkung) 6/16/2021 Infotag für Legehennenhalter Heide Schöllhammer, RP Tübingen
Lüftung Regierungspräsidium Tübingen Ø Zirkulation, Staubgehalt, Temperatur, relative Feuchte und Gaskonzentration der Luft müssen in einem Bereich gehalten werden, der für die Tiere unschädlich ist Ø die Lüftung muss den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen Ø eine Alarmanlage, welche den Ausfall der Lüftung meldet, ist erforderlich, ebenso ein Notstromaggregat Ø Einhaltung von Mindestluftraten: Sommerluftrate mind. 4, 5 m³ / h / kg LG, Minimumluftrate Winter 0, 4 -0, 6 m³ / h / kg LG Ø Ammoniakgehalt im Tierbereich: unter 10 cm ³/ m³ bzw. dauerhaft nicht über 20 cm ³/ m³ Stallluft 6/16/2021 Infotag für Legehennenhalter Heide Schöllhammer, RP Tübingen
Lüftung (2) Regierungspräsidium Tübingen Ø diese Vorgaben können bei Dauerlagerung (während der gesamten Haltungsperiode) des Kotes im Stall allein durch die Lüftung nicht gehalten werden, hier hilft einzig und allein, das Entfernen des Kotes, also eine regelmäßige mechanische Entmistung während der Haltungsperiode Ø Sprühanlage zur Staubbindung bei Kotbelüftung / Kottrocknung in alternativen Systemen, denn es wird sehr viel Staub verwirbelt!!! Mechanische Entmistung siehe Folie 5 Dunglager und Folie 17 + 18 Lüftung Entmistungsmöglichkeiten auch bei mehreren Altersgruppen je Stallachse: Schrapper und/oder Kotbänder 6/16/2021 Infotag für Legehennenhalter Heide Schöllhammer, RP Tübingen
Beleuchtung und Tageslicht Regierungspräsidium Tübingen Ø die tägliche Beleuchtungsintensität und Beleuchtungsdauer für die Deckung der arteigenen Bedürfnisse ausreichend Ø bei unzureichendem natürlichen Lichteinfall muss der Stall künstlich beleuchtet werden, um eine gleichmäßige Ausleuchtung zu erreichen Ø die Tiere müssen sich gegenseitig erkennen können Ø Stall muss ausreichend beleuchtet und so ausgestattet, dass jederzeit eine Inaugenscheinnahme der Tiere möglich ist Ø natürliches Licht bei gleichmäßigem Lichteinfall mind. 3% der Grundfläche Ø 5 % bei Förderung „bes. tiergerechte Haltung“ Ø künstliche Beleuchtung mit mind. 8 stündiger Dunkelphase unter 0, 5 Lux mit Dämmerphase Ø Vollspektrumröhren in Lampen mit elektronischem Vorschaltgerät 6/16/2021 Infotag für Legehennenhalter Heide Schöllhammer, RP Tübingen
Beleuchtung und Tageslicht (2) Regierungspräsidium Tübingen Ø ausreichend lange Dämmerphasen Ø Ausnahme bei Altgebäuden durch Veterinärbehörde ist möglich z. B. wenn keine Außenwand vorhanden ist und eine dem natürlichen licht weitgehend entsprechende künstliche Beleuchtung sichergestellt ist 6/16/2021 Infotag für Legehennenhalter Heide Schöllhammer, RP Tübingen
Roste und Gitter Regierungspräsidium Tübingen sind Abdeckungen von Kotgruben/-kästen oder Kotbändern aus Kunststoff, Draht und / oder Holz Ø müssen den Legehennen einen festen Stand bieten max. Gefälle von 14% zulässig bilden Ebenen und erhöhen u. U. die nutzbare Fläche Ø Ebene zählt zur nutzbaren Fläche wenn Kot nicht auf die darunter liegende Ebene fällt Ø mind. 45 cm lichte Höhe als Abstand zwischen den Ebenen ist Ø bis maximal 4 Ebenen Ø in Haltungseinrichtungen, in denen die nutzbare Fläche sich auf mehreren Ebenen befindet, dürfen nicht mehr als 18 Legehennen je m² Grundfläche gehalten werden bei max. 9 Legehennen je m² nutzbarer Fläche 6/16/2021 Infotag für Legehennenhalter Heide Schöllhammer, RP Tübingen
Scharrfläche, Krallenabrieb, Staubbäder und Beschäftigungsmaterial Regierungspräsidium Tübingen Ø die Scharrfläche ist ein Bereich mit Einstreu mit lockerer Struktur Ø die Scharrfläche muss mind. 1/3 der von den Hennen begehbaren der Grundfläche und mind. 250 cm² je Legehenne betragen Ø muss den Tieren tagsüber uneingeschränkt zur Verfügung stehen Ø eine 2 bis 4 cm hoch eingebrachte Einstreu aus grobem Sand beschäftigt die Tiere, ermöglicht das „Staubbad“ und fördert gleichzeitig die Krallenabnutzung Ø wenn die Einstreu nur aus Stroh besteht müssen zusätzlich noch Sandkästen zum Staubaden aufgestellt werden 6/16/2021 Infotag für Legehennenhalter Heide Schöllhammer, RP Tübingen
Scharrfläche, Krallenabrieb, Staubbäder und Beschäftigungsmaterial Regierungspräsidium Tübingen Ø kein belastetes Einstreumaterial verwenden, dies ist u. U. bei Rindenmulch von behandelten Stämmen, Sägemehl und Hobelspäne von behandelten Hölzern, Kompost, Asche und Laub nicht auszuschließen Ø in Problemherden wechselndes Beschäftigungsmaterial zur Verfügung stellen Ø keine Holzhackschnitzel einstreuen 6/16/2021 Infotag für Legehennenhalter Heide Schöllhammer, RP Tübingen
Sitzstangen Regierungspräsidium Tübingen Ø mind. 15 cm je LH und nicht über dem Einstreubereich angebracht Ø waagrechter Achsabstand voneinander mind. 30 cm und mind. 20 cm zur Wand Ø mit glatter Oberfläche, Ø rundes Metallrohr evtl. mit Beschichtung (Gasleitung) oder aus Kunststoff oder Metall mit gewölbter Oberseite keine Holz !!! und alle mit alten Anstrichen versehen Sitzstangen sofort entfernen !!! 6/16/2021 Infotag für Legehennenhalter Heide Schöllhammer, RP Tübingen
Tränken Regierungspräsidium Tübingen Ø gleichmäßig verteilt, so dass alle Legehennen Zugang zu geeignetem Tränkwasser haben Ø 1 cm Tränkeplatzanteil an Rundtränken oder 2, 5 cm an Rinnentränken oder max. 10 Legehennen je Nippel- oder Bechertränke Ø für bis zu 10 Legehennen mind. 2 Tränkestellen, für jeweils 10 weitere Legehennen eine zusätzliche Tränkestelle Ø geschlossene Systeme: Nippeltränken +++Trinkwasser-Hygiene +++ Frische +++Arbeitswirtschaft Ø offene Systeme: Rund-Hängetränken und Cups an Nippelstrangtränke --- Schmutz ---Keime ---Keimvermehrung Ø nur ein Tränkesystem verwenden Ø Vorsicht bei Neueinstallung, nach Tränkesystem während der Aufzucht fragen 6/16/2021 Infotag für Legehennenhalter Heide Schöllhammer, RP Tübingen
Fütterung Regierungspräsidium Tübingen Ø Fütterungsvorrichtungen so verteilt und bemessen, dass alle Legehennen gleichermaßen Zugang haben Ø mind. 10 cm am Längstrog oder mind. 4 cm am Rundtrog Ø möglichst 2 Futtersilos / Außensilo oder Innensilo 6/16/2021 Infotag für Legehennenhalter Heide Schöllhammer, RP Tübingen
Legenester Regierungspräsidium Tübingen Ø müssen eine ungestörte Eiablage ermöglichen und den Legehennen während der täglichen Legephase uneingeschränkt zur Verfügung stehen Ø max. 7 LH im mind. 35 x 25 cm großen Einzelnest oder max. 120 LH je m² Gruppennest Ø kein Drahtboden im Tierbereich Ø Nestakzeptanz entscheidet über die Zahl der verkaufsfähigen Eier, deshalb unbedingt auf guten Nestzugang achten Ø drei Sammelbandpositionen möglich: hinten, unten und vorne, jedoch nicht bei jedem Nestfabrikat Ø beste Eiqualität nur bei Abrollnester mit mechanischem Austrieb der Hennen und wenn das Sammelband nicht vor dem Nesteingang verläuft 6/16/2021 Infotag für Legehennenhalter Heide Schöllhammer, RP Tübingen
Legenester (2) Regierungspräsidium Tübingen Ø die Nestfläche (Stellfläche auf dem Rost inkl. Sammelband wenn dieses hinter dem Nest verläuft) zählt nicht zur nutzbaren Fläche Ø Nest muss bereits während der Eingewöhnungszeit der Junghennen geöffnet sein Ø Nest muss sich mind. ½ Stunde vor der “Morgendämmerung“ öffnen 6/16/2021 Infotag für Legehennenhalter Heide Schöllhammer, RP Tübingen
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