Regierungsprsidium Gieen Neuerungen im Geldwschegesetz 2017 Neue Pflichten
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Regierungspräsidium Gießen Neuerungen im Geldwäschegesetz 2017 Neue Pflichten für Güterhändler – Infoveranstaltung zum neuen Geldwäschegesetz Gießen, 23. Juni 2017 Dr. Silvia Heckmann / Tobias Klotz
Regierungspräsidium Gießen Themenübersicht • Güterhändler • Risikomanagement • Geldwäschebeauftragte • Sorgfaltspflichten • Transparenzregister • Verdachtsmeldungen • Zentrale Meldestelle • Hinweisgebersystem • Bußgeldtatbestände und -rahmen • Veröffentlichungspflicht 21. 02. 2021 2
Regierungspräsidium Gießen Güterhändler Jede Person, die gewerblich Güter veräußert • auf eigenen oder fremden Namen • auf eigene oder fremde Rechnung Güter: alle beweglichen und nicht beweglichen Sachen, • die einen wirtschaftlichen Wert haben und • Gegenstand einer Transaktion sein können 21. 02. 2021 3
Regierungspräsidium Gießen Risikomanagement § 4 Gw. G Pflicht: wirksames Risikomanagement Angemessenheit (Art und Umfang der Geschäftstätigkeit) Für Güterhändler gilt: soweit sie Barzahlungen über mindestens 10. 000, -€ tätigen oder entgegennehmen 21. 02. 2021 4
Regierungspräsidium Gießen Risikomanagement § 4 Gw. G • Risikoanalyse § 5 Gw. G • Interne Sicherungsmaßnahmen § 6 Gw. G Verantwortlichkeit: Mitglied der Leitungsebene 21. 02. 2021 5
Regierungspräsidium Gießen Risikoanalyse § 5 Gw. G Unternehmensbezogene Ermittlung und Bewertung Kategorien der Risikofaktoren sind: • Kundenrisiko • Produktrisiko • Geografisches Risiko 21. 02. 2021 6
Regierungspräsidium Gießen Risikoanalyse § 5 Gw. G Hilfestellungen für die Bewertung der Risikofaktoren: - Anlagen 1 (gering) und 2 (hoch) zum Gw. G - Informationen aus der nationalen Risikoanalyse 21. 02. 2021 7
Regierungspräsidium Gießen Interne Sicherungsmaßnahmen § 6 Gw. G • Grundsätze, Verfahren und Kontrollen • Geldwäschebeauftragte/r • Gruppenweite Verfahren • Zuverlässigkeitsprüfung • Unterrichtung über Typologien und Methoden • Vorkehrungen zur anonymen Meldung Risikobezogenheit 21. 02. 2021 8
Regierungspräsidium Gießen Bestellung eines Geldwäschebeauftragten …auf Anordnung der Aufsichtsbehörde bei bestimmten Güterhändlern Hochwertige Güter 21. 02. 2021 9
Regierungspräsidium Gießen Anwendung der allgemeinen Sorgfaltspflichten Bei Güterhändlern, soweit sie Barzahlungen über 10. 000, -€ tätigen oder entgegennehmen, sowie bei Verdachtsmomenten auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 21. 02. 2021 10
Regierungspräsidium Gießen Allgemeine Sorgfaltspflichten • • • Identifizierungspflicht (+Kopierpflicht) Abklärung des wirtschaftlich Berechtigten Informationen über Zweck und Art der Geschäftsbeziehung Feststellung PEP kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung 21. 02. 2021 11
Regierungspräsidium Gießen Vereinfachte und verstärkte Sorgfaltspflichten Geringes Risiko: vereinfachte Sorgfaltspflichten Höheres Risiko: verstärkte Sorgfaltspflichten (+allgemeine Sorgfaltspflichten) 21. 02. 2021 12
Regierungspräsidium Gießen Pe. P - Politisch exponierte Person Feststellung, ob Vertragspartner oder wirtschaftlich Berechtigter Pe. P, ein Familienmitglied oder nahestehende Person ist Wer ist ein Pe. P? aktueller Bezug: Bundestags- und Landtagswahlen 21. 02. 2021 13
Regierungspräsidium Gießen Was ist bei verstärkten Sorgfaltspflichten zu tun? • Zustimmung eines Mitglieds der Führungsebene • Bestimmung der Herkunft des Vermögenswertes • Verstärkte kontinuierliche Überwachung 21. 02. 2021 14
Regierungspräsidium Gießen Transparenzregister §§ 18 -26 Gw. G Angaben über den wirtschaftlich Berechtigten Ø Abrufmöglichkeit ab Mitte 2018 Einsichtnahmerecht für Verpflichtete Ø Gebührenpflicht 21. 02. 2021 15
Regierungspräsidium Gießen Transparenzregister § 17 Abs. 1 Gw. G Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten: - Vor- und Nachname - Geburtsdatum - Wohnort - Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses 21. 02. 2021 16
Regierungspräsidium Gießen Transparenzregister § 19 Abs. 3 Gw. G Angaben zu Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses • Beteiligung an der Vereinigung • Ausübung von Kontrolle auf sonstige Weise • Funktion des gesetzlichen Vertreters oder geschäftsführenden Gesellschafters 21. 02. 2021 17
Regierungspräsidium Gießen Transparenzpflicht § 18 Gw. G Mitteilungspflicht der gesetzlichen Vertreter von - juristischen Personen des Privatrechts und von - rechtsfähigen Personengesellschaften an das Transparenzregister • Pflicht erfüllt, bei Eintrag in vorhandene Register 21. 02. 2021 18
Regierungspräsidium Gießen Verdachtsmeldungen § 43 Gw. G Geringer Anteil der Verdachtsmeldungen im Nichtfinanzsektor Meldepflichten wahrnehmen! Ø bei Verdachtsmomenten auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Ø bei Verletzung der Offenlegungspflicht des Vertragspartners hinsichtlich wirtschaftlich Berechtigtem 21. 02. 2021 19
Regierungspräsidium Gießen Zentrale Meldestelle §§ 27, 28 Gw. G Neuorganisation FIU Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Link: http: //fiu. bund. de) Generalzolldirektion (Bundesministeriums der Finanzen) Verhinderung, Aufdeckung und Unterstützung bei Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 21. 02. 2021 20
Regierungspräsidium Gießen Zentrale Meldestelle § 28 Gw. G • Erhebung und Analyse von Informationen zu Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung • Weitergabe der Informationen an die zuständigen Stellen • Entgegennahme von Verdachtsmeldungen 21. 02. 2021 21
Regierungspräsidium Gießen Hinweisgebersystem § 53 Gw. G • Einrichtung bei den Aufsichtsbehörden • Anonyme Hinweise zu Verletzungen der geldwäscherechtlichen Pflichten 21. 02. 2021 22
Regierungspräsidium Gießen Bußgeldtatbestände und -rahmen Ø Erweiterung der Bußgeldtatbestände Ø Anhebung des Bußgeldrahmens Ø erhöhtes Ahndungserfordernis Ø Vereinheitlichungsbestrebungen in den Bundesländern 21. 02. 2021 23
Regierungspräsidium Gießen Veröffentlichungspflicht § 57 Gw. G Ø bestandskräftige Maßnahmen Ø unanfechtbare Bußgeldentscheidungen für die Dauer von 5 Jahren auf der Internetseite Art des Verstoßes und verantwortliche Personen Anonymisierung in bestimmten Konstellationen 21. 02. 2021 24
Regierungspräsidium Gießen Weitere Informationen und Service - Neues Geldwäschegesetz Neue Links und Formulare zur FIU Newsletteranmeldung Mitteilung Ihrer E-Mail-Adresse an das Funktionspostfach: geldwaeschepraevention@rpgi. hessen. de Hotline 0641/303 -3388 Homepage des RP Gießen (Inneres und Arbeit – Gefahrenabwehr – Geldwäschegesetz) 21. 02. 2021 25
Regierungspräsidium Gießen Fragen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 21. 02. 2021 26
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