Rechtsquellen des Privatrechts Wir unterscheiden RechtsEntstehungs und Rechts

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Rechtsquellen des Privatrechts Wir unterscheiden: • Rechts-Entstehungs- und Rechts. Erkenntnisquellen • Generelle und individuelle

Rechtsquellen des Privatrechts Wir unterscheiden: • Rechts-Entstehungs- und Rechts. Erkenntnisquellen • Generelle und individuelle Rechtsquellen Gesetze/ Verordnungen ↔ z. B Verträge/ Urteile • Rechts-Entstehungsquellen sind insbesondere: – Gesetzes. R; §§ 8, 9 ABGB – Gewohnheits. R; § 10 ABGB - Heute auch Richterrecht - trotz § 12 ABGB; Barta: Zivilrecht online vgl Gschnitzer, in: FGL 465 ff und 645 ff (1993) • Rechts-Erkenntnisquellen sind Hilfsmittel um das geltende Recht in Erfahrung zu bringen: BGBl, LGBl, Urkunden, Urteile, Bescheide, Verträge usw So. Wi VL- 1

Bundesgesetzblatt FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1997 Ausgegeben am 10. Jänner 1997 I Teil

Bundesgesetzblatt FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1997 Ausgegeben am 10. Jänner 1997 I Teil I Barta: Zivilrecht online Legende: 7. Bundesgesetz: Bauträgervertragsgesetz - BTVG und Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes 1975 (NR: GP XX RV 312 AB 450 S. 53. BR: AB 5358 S. 620. ) Nationalrat Gesetzgebungsperiode Regierungsvorlage Ausschussbericht Bundesrat 7: Bundesgetz, mit dem Regelungen über den Erwerb von Rechten an Gebäuden und Wohnungen von Bauträgern getroffen werden (Bauträgervertragsgesetz – BTVG) und das Wohnungseigentumsgesetz 1975 geändert wird So. Wi VL- 2

Barta: Zivilrecht online Gesetz: Mittel der Gesellschaftssteuerung • Wir verdanken dieses Rechtsinstrument den Griechen,

Barta: Zivilrecht online Gesetz: Mittel der Gesellschaftssteuerung • Wir verdanken dieses Rechtsinstrument den Griechen, die es aus dem Alten Orient übernommen haben; insbes aus Mesopotamien: Hier gab es seit dem Ende des 3. Jts. eine schriftliche Gesetzgebung; z. B Codex Ur-Namma • Seit ~ 650 v. C. : Thesmos als Akt normativer, aber noch nicht demokratischer Rechtsetzung – löst das alte nomologische Wissen (M. Weber) ab • ~ 508 v. C. (Reformen des Kleisthenes): an die Stelle des Thesmos tritt das demokratische von der Volksversammlung beschlossene Gesetz – Nomos So. Wi VL- 3

Funktionen des Rechts (1) • • Barta: Zivilrecht online • Friedens-, Ordungs- und (Rechts)Sicherheitsfunktion

Funktionen des Rechts (1) • • Barta: Zivilrecht online • Friedens-, Ordungs- und (Rechts)Sicherheitsfunktion → Konfliktlösung und -vermeidung austeilende Gerechtigkeitsfunktion ausgleichende Herrschafts- und Herrschaftskontrollfunktion • Grundsätzliches Selbsthilfeverbot; §§ 19 und 344 ABGB, § 1 St. GB ∞ Rechtsschutzgarantie ↔ Widerstandsrecht – Entstehung von Kultur durch Gewaltverzicht (S. Freud) • Anpassung der RO an den sozialer Wandel – Gestaltung der Lebensbedingungen Rechtspolitik/ social engineering So. Wi VL- 4

Funktionen des Rechts (2) • Soziale Integration – Ausgleich • Verhaltenssteuerung + Bildung durch

Funktionen des Rechts (2) • Soziale Integration – Ausgleich • Verhaltenssteuerung + Bildung durch das Recht und seine Werte Barta: Zivilrecht online – Orientierungs- oder Wegweiserfunktion • Sicherung von Freiheit und Gleichheit: Seit Solon 594/3 V. C. • Recht als Instrument der Teilhabe des gesamten (!) Volkes am Staat und seinen Institutionen: Ebenfalls schon solonisch! So. Wi VL- 5

Normen als Wegweiser • Normen/Paragraphen/Rechtsvorschriften sind Wegweiser für menschliches Verhalten; Barta: Zivilrecht online daher:

Normen als Wegweiser • Normen/Paragraphen/Rechtsvorschriften sind Wegweiser für menschliches Verhalten; Barta: Zivilrecht online daher: – nicht die Sanktion (der Norm) steht im Vordergrund, – sondern ihre Orientierungsfunktion • Auch andere Sozialnormen dienen als gesellschaftliche Wegweiser: Sitte + Moral + Religion → folgende Folie • Recht ↔ unterscheidet sich von Sitte und Moral etc. durch seine Erzwingbarkeit → Zwangsgewalt des Staates So. Wi VL- 6

Barta: Zivilrecht online Sozialnormen - Arten • Recht • Sitte: mehr oder weniger gefestigter

Barta: Zivilrecht online Sozialnormen - Arten • Recht • Sitte: mehr oder weniger gefestigter gesellschaftlicher Brauch i. Sv erwünschtem äußeren Verhalten Wechselwirkung zwischen Recht und Sitte: z. B §§ 879 (gute Sitten) und 914 ABGB (Verkehrssitte); § 346 U/HGB (Gewohnheiten und Gebräuche unter Kaufleuten); Trauerjahr der Witwe • Moral: wendet sich im Gegensatz zu Sitte und Recht (forum externum) nach innen (Gewissen; forum internum auch hier Wechselwirkungen mit dem Recht: z. B § 879 ABGB, § 1 UWG So. Wi VL- 7

SEIN und SOLLEN (1) • Für den Rechtspositivismus ist diese Unterscheidung eine absolute! –

SEIN und SOLLEN (1) • Für den Rechtspositivismus ist diese Unterscheidung eine absolute! – SEIN SOLLEN als Gegensätze legal isolationism vorbereitet vom römischen Recht (F. Schulz); vgl H. Kelsen, Über Grenzen zwischen juristischer und soziologischer Methode (1911/1970) Barta: Zivilrecht online • Die Wirklichkeit sieht aber anders aus: der Seinsbereich soll rechtlich geleitet/geführt und schließlich beurteilt und gestaltet werden; denn das rechtliche Ergebnis zielt id. R auf eine Änderung von Seinszuständen ab – Es existieren Übergänge! Beispiel: Menschliches (Fehl)Verhalten [= Seinsbereich] wird rechtlich mit dem Ziel beurteilt/korrigiert [= Sollensbereich] (erneut) eine Änderung im Seinsbereich herbeizuführen. – Oder: Deliktisches Verhalten Prozess/Urteil Strafe/Schadenersatz etc erzwingt rechtskonformes Verhalten: z. B Strafvollzug → Resozialisierung So. Wi VL- 8

SEIN und SOLLEN (2) H. Kelsen, Über die Grenzen juristischer und soziologischer Methode (1911,

SEIN und SOLLEN (2) H. Kelsen, Über die Grenzen juristischer und soziologischer Methode (1911, 1970) Barta: Zivilrecht online Auf diesem Unterschied beruht Kelsens Einteilung in: Explikative/erklärende und = Kausalwissenschaften Normative Disziplinen = Normwissenschaften • Welt des Seins, der Realität, des tatsächlich Gegebenen • … sie wollen das tatsächliche Verhalten der Dinge in ihrem naturnotwendigen Kausalzusammen-hang aufzeigen und erklären • Welt des Sollens, der Idealität • Ergebnis: Gewinnung von Naturgesetzen i. S naturnotwendiger Abläufe! • … ihnen geht es nicht darum, was wirklich geschieht, sondern was geschehen soll; sie stellen Regeln auf, schreiben ein Verhalten vor, fordern ein Sein oder Nicht-Sein • Ergebnis: Normerzeugung (= es soll, muss aber nicht So. Wi VL- 9 so geschehen)

SEIN und SOLLEN (3) Beispiele • Normwissenschaften: • Explikative oder – Re. Wi Kausalwissenschaften:

SEIN und SOLLEN (3) Beispiele • Normwissenschaften: • Explikative oder – Re. Wi Kausalwissenschaften: – Naturwissenschaften – Historische Wissenschaften – Soziologie: sie erforscht die – Ethik – Logik – Grammatik „Naturgesetze“ des sozialen Zusammenlebens Barta: Zivilrecht online – Psychologie • Unzulässige Verquickungen zwischen der explikativen und normativen Betrachtungsweise nennt Kelsen: (Methoden)Synkretismus So. Wi VL- 10