Rechtsobjekte krperliche Gegenstnde Sachen bewegliche Sachen unkrperliche Gegenstnde
Rechtsobjekte körperliche Gegenstände = Sachen bewegliche Sachen unkörperliche Gegenstände unbewegliche Sachen Rechte relative Rechte Ansprüche sonstige absolute Rechte Gestaltungsrechte
Eigentum sog. Vindikation Herausgabe Unterlassung Sache Beseitigung Schadensersatz
Anspruch auf Herausgabe aus § 985 1. Eigentum des Anspruchstellers a. Ursprünglicher Eigentümer b. Eigentumsverlust 2. Besitz des Anspruchsgegners 3. Kein Recht des Anspruchsgegners zum Besitz a. Dingliches Besitzrecht b. Obligatorisches Besitzrecht
Anspruch auf Herausgabe aus § 985 I. Anspruch entstanden II. Anspruch nicht erloschen 1. Eigentum des Anspruchstellers a. Ursprünglicher Eigentümer b. Eigentumsverlust 2. Besitz des Anspruchsgegners 3. Kein Recht des Anspruchsgegners zum Besitz a. Dingliches Besitzrecht I. Anspruch entstanden. Besitzrecht b. Obligatorisches 1. Erfüllung I. Anspruch entstanden 2. Unmöglichkeit II. Anspruch nicht erloschen 3. . III. Anspruch durchsetzbar 1. Verjährung 2. Zurückbehaltungsrecht 3. .
Beendigung von Dauerschuldverhältnissen auf bestimmte Zeit geschlossen Beendigung durch Zeitablauf unbestimmte Zeit geschlossen außerordentliche Kündigung typisch: besonderer Grund, aber fristlos typisch: grundlos, aber fristgebunden
Gutachten „V könnte gegen M einen Anspruch auf Rückgabe des VW haben. “ A. Anspruch des V aus § 546 I B. Anspruch des V aus § 985 „Ein Rückgabeanspruch des V könnte sich zunächst aus § 546 I ergeben. . . “ „Ein Rückgabeanspruch des V könnte sich außerdem aus § 985 ergeben. . . “ I. Anspruch entstanden 1. Mietvertrag a. Zustandekommen b. Wirksamkeit 2. Besitz des Mieters 3. Beendigung des Mietverhältnisses II. Anspruch nicht erloschen III. Anspruch durchsetzbar IV. Ergebnis I. Anspruch entstanden 1. Eigentum des V 2. Besitz des M 3. Kein Recht des M zum Besitz, § 986 II. Anspruch nicht erloschen III. Anspruch durchsetzbar IV. Ergebnis
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