Rechtsformwahl Wichtige Fragen bei der Entscheidung fr eine
Rechtsformwahl Wichtige Fragen bei der Entscheidung für eine bestimmte Rechtsform: 1. Sind Sie mit dem was Sie tun Gewerbetreibender oder Freiberufler? 2. Sind Sie mit dem was Sie tun Kauffrau bzw. Kaufmann? 3. Gründen Sie allein oder mit Partnern? 4. Wie unterscheiden sich die einzelnen Rechtsformen? = Grundlagen 5. Soll Ihre persönliche Haftung beschränkt sein? 6. Wie viel Startkapital wird für die Gründung benötigt? 7. Soll die Rechtsform mit möglichst wenig laufendem Aufwand betrieben werden?
Rechtsformwahl 1. Sind Sie mit dem was Sie tun Gewerbetreibender oder Freiberufler? ■ § 18 ESt. G: Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volksund Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.
Rechtsformwahl 1. Sind Sie mit dem was Sie tun Gewerbetreibender oder Freiberufler? ■ 15 ESt. G: Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. ■ Ein Gewerbebetrieb liegt auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist.
Rechtsformwahl 1. Sind Sie mit dem was Sie tun Gewerbetreibender oder Freiberufler? ■ Als Gewerbebetrieb gilt in vollem Umfang die Tätigkeit • einer offenen Handelsgesellschaft und einer Kommanditgesellschaft • von Personengesellschaften, bei der ausschließlich eine oder mehrere Kapitalgesellschaften persönlich haftende Gesellschafter sind und …. (= gewerblich geprägte Personengesellschaft) • von Kapitalgesellschaften (z. B. Gmb. H, AG, KGa. A) Kraft Rechtsform
Rechtsformwahl 1. Sind Sie mit dem was Sie tun Gewerbetreibender oder Freiberufler? ■ Fazit für Gewerbetreibende: • Gewerbeanmeldung + Gewerbeerlaubnis durch Gewerbeamt • Mitgliedschaft in der IHK oder Handwerkskammer • Bei weiteren Voraussetzungen Bilanzierungs-/Buchführungspflicht • Gew. St-Pflicht + weitere gesetzliche Regelungen, z. B. § 34 c Gewerbeordnung für Makler, Anlageberater, Bauträger und Baubetreuer ■ Fazit für Freiberufler: • Grundsätzliche Regelungen durch die berufsständischen Kammern.
Rechtsformwahl 2. Sind Sie mit dem was Sie tun Kauffrau bzw. Kaufmann? ■ Kauffrau/Kaufmann ist lt. Handelsgesetzbuch : • Wer ein Handelsgewerbe betreibt. Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. • Wenn die Firma im Handelsregister eingetragen ist => e. K. • auch Handelsgesellschaften (o. HG, KG) und Kapitalgesellschaften ■ Fazit : • Kauffrau/Kaufmann ist buchführungs-/bilanzierungspflichtig und muss z. B. bei Beginn der Tätigkeit eine Eröffnungsbilanz erstellen. • Als Kauffrau/Kaufmann gilt z. B. ein Vertrag/Angebot durch Schweigen als angenommen. Es muss zwingend schriftlich widersprochen werden.
Rechtsformwahl 3. Gründen Sie allein oder mit Partnern? ■ Allein können Sie folgende Unternehmen gründen: • Einzelunternehmen • Gmb. H & Co. KG • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Gmb. H) • Aktiengesellschaft (AG) • Private Company Limited by Shares • Unternehmergesellschaft (UG) haftungsbeschränkt
Rechtsformwahl 3. Gründen Sie allein oder mit Partnern? ■ Mit Partnern können Sie folgende Unternehmen gründen: • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Gb. R) • Partnerschaftsgesellschaft (Part. G) => nur für Freie Berufe • Offene Handelsgesellschaft (o. HG) • Kommanditgesellschaft (KG) • Gmb. H & Co. KG • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Gmb. H) • Aktiengesellschaft (AG) • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGa. A) • Private Company Limited by Shares • Unternehmergesellschaft (UG) haftungsbeschränkt
Rechtsformwahl 4. Grundlagen zu den Rechtsformen: ■ Einzelunternehmer ■ Personengesellschaften: • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Gb. R) • Offene Handelsgesellschaft (o. HG) • Kommanditgesellschaft (KG) • Gmb. H & Co. KG • Partnerschaftsgesellschaft (Part. G)
Rechtsformwahl 4. Grundlagen zu den Rechtsformen: ■ Wesen von Einzelunternehmen und Personengesellschaften: • Volle Haftung mit Privatvermögen; Ausnahme = Kommanditisten bei KG • Mindestkapital bei Gründung nicht zwingend notwendig • Inhaber oder Gesellschafter sind im Unternehmen selbst tätig; Ausnahme bei KG oder Gmb. H & Co. KG hinsichtlich der Kommanditisten • Geringere Formalitäten => Verträge sind nicht notariell zu beurkunden • In aller Regel keine Offenlegungs- oder Prüfungspflicht; Ausnahme bei Gmb. H & Co. KG • Hohes Image bei Banken
Rechtsformwahl 4. Grundlagen zu den Rechtsformen: ■ Kapitalgesellschaften: • Aktiengesellschaften (AG) • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Gmb. H) • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGa. A) • Private Company Limited by Shares (irische Ltd. ) • Unternehmergesellschaftungsbeschränkt (UG haftungsbeschränkt)
Rechtsformwahl 4. Grundlagen zu den Rechtsformen: ■ Wesen von Kapitalgesellschaften: • Mitgliedschaft ist dem Grunde nach eine reine Geld(Kapital)beteiligung • Gesellschafterrechte = abhängig von der Höhe der Beteiligung • Gesellschafter haften nicht persönlich, max. bis zur Höhe ihrer Einlage • Kapitalbedarf zur Ausstattung der Gesellschaft mit Grundkapital 50. 000 EUR (AG) oder Stammkapital mindestens 25. 000 EUR (Gmb. H) • Grundsätze der Gesellschaftsform werden jeweils durch Gesetze bestimmt => Aktiengesetz, Gmb. H-Gesetz • Änderungen bedürfen überwiegend der notariellen Beglaubigung • Gesellschafterbeschlüsse müssen protokolliert werden
Rechtsformwahl 5. Soll die persönliche Haftung beschränkt werden? ■ Kommanditgesellschaft + Gmb. H & Co. KG: – der Komplementär haftet voll, die Kommanditisten haften nur in Höhe der Einlage ■ Partnerschaftsgesellschaft (Part. G): – Haftung nur durch den Gesellschafter, der mit dem Auftrag befasst war ■ Gmb. H + AG, UG (haftungsbeschränkt): – Gesellschaftet mit ihrem Gesellschaftsvermögen, die Gesellschafter somit nur bis zu ihrer Einlage – Erweiterte Außenhaftung für Gesellschafter bei der Gmb. H-Gründung – Erweiterte Haftung für den Geschäftsführer => z. B. bei Insolvenz
Rechtsformwahl 6. Wie viel Startkapital wird für die Gründung benötigt? ■ vorgeschriebenes Mindestkapital: – Gmb. H => 25. 000 EUR, davon 50% Mindesteinlage – UG haftungsbeschränkt => 1 EUR – AG => 50. 000 EUR, davon 25% Mindesteinlage – Gmb. H & Co. KG: für Komplementär-Gmb. H 25. 000 EUR => davon 50% Mindesteinlage + Einlage von x-EUR pro Kommanditist
Rechtsformwahl 6. Wie viel Startkapital wird für die Gründung benötigt? ■ Kosten Rechtsform: - Rechtsberatungskosten für Gesellschaftsverträge oder Satzungen bei allen Personen- und Kapitalgesellschaften - Notarkosten für die Beglaubigungen von Gesellschaftsverträgen etc. , die Anmeldung bei Handelsregister bei den Kapitalgesellschaften - Gerichtskosten für die gesetzlich notwendigen Eintragungen Bei Änderungen (z. B. Wechsel Geschäftsführer) mindestens Notarund Gerichtskosten - Gmb. H-Gründung zw. 1. 500 – 2. 500 EUR - UG (Musterprotokoll, 1 Gesellschafter) Notar + Registereintrag 200 EUR
Rechtsformwahl 7. Laufender Aufwand pro Rechtsform? ■ Einzelunternehmen (= nicht Kaufmann), Freiberufler-Gb. R: – Vereinfachte Gewinnermittlung => Einnahmen-Überschuss-Rechnung – Aufzeichnungen über Einnahmen und Ausgaben, Keine Debitoren. Kreditoren-Buchhaltung – Ist-Versteuerung => erst bei Zahlungseingang ist die USt ans Finanzamt abzuführen – Änderungen von Verträgen gehen formlos, müssen nicht notariell beglaubigt werden
Rechtsformwahl 7. Laufender Aufwand pro Rechtsform? ■ Personenhandelsgesellschaften (o. HG, KG): – Erstellung Jahresabschluss (Bilanz und Gu. V), Debitoren-Kreditoren. Buchhaltung, – Soll-Versteuerung => Bereits bei Leistungserbringung ist die USt ans Finanzamt abzuführen – Änderungen von Verträgen gehen formlos, müssen nicht notariell beglaubigt werden – Offenlegung nicht vorgeschrieben
Rechtsformwahl 7. Laufender Aufwand pro Rechtsform? ■ Kapitalgesellschaften (Gmb. H, AG): – Erstellung Jahresabschluss (Bilanz, Gu. V + Anhang + Lagebericht) – Soll-Versteuerung => Bereits bei Leistungserbringung ist die USt ans Finanzamt abzuführen – Änderungen von Satzungen etc. müssen notariell beglaubigt werden – Offenlegung/Hinterlegung des Jahresabschlusses, mindestens die verkürzte Bilanz + Anhang/Angaben nach Micro. Bil. G im elektronischen Bundesanzeiger – Mittlere und große Kapitalgesellschaften sind prüfungspflichtig, d. h. die aufgestellten Jahresabschlüsse (Bilanz, Gu. V, Anhang) werden durch Wirtschaftsprüfer geprüft => Hohe Zusatzkosten
Kurzübersicht: Einzelunternehmer Für wen? Kleingewerbetreibende, Handwerker, Dienstleister, Freie Berufe Vorausset • 1 Unternehmer zungen • entsteht, wenn keine Rechtsform gewählt wurde • Kaufleute => Eintragung ins Handelsregister Pflicht • Kleingewerbetreibende => können sich freiwillig eintragen lassen • Kein Mindestkapital Haftung Unbeschränkte Haftung mit dem gesamten Vermögen, auch dem Privatvermögen Sonstiges • Keine Absprachen mit anderen Gesellschaftern. Geeignet für den Einstieg, wenn kein großes Haftungsrisiko und wenig Investitionsbedarf.
Kurzübersicht: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Gb. R) Für wen? Kleingewerbetreibende, Dienstleister, Freie Berufe Vorausset • mindestens 2 Unternehmer zungen • formfreier Gesellschaftsvertrag, Schriftform dringend empfohlen • Kein Mindestkapital Haftung Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft ggü. den Gläubigern als Gesamtschuldner mit dem Betriebs- und dem Privatvermögen Sonstiges • Jeder Gesellschafter arbeitet mit. Die Geschäftsführung erfolgt gemeinschaftlich, d. h. für jedes Geschäft ist die Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich. Die Stimmenmehrheit kann vertraglich vereinbart werden, bei 3 und mehr Gesellschaftern.
Kurzübersicht: Partnerschaftsgesellschaft (Part. G) Für wen? Freie Berufe Vorausset • mindestens 2 Unternehmer zungen • schriftlicher Partnerschaftsvertrag mit vorgeschriebenen Inhalt gem. § 3 Part. GG • Eintragung ins Partnerschaftsregister • Kein Mindestkapital Haftung Gesellschafter haften neben dem Vermögen der Part. G für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft ggü. den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich. Nur für Fehler in der Berufsausübung haftet u. bestimmten Voraussetzungen nur derjenige allein, der den Fehler begangen hat. Sonstiges • Für Kooperationen verschiedener Freiberufler besonders geeignet, z. B. Steuerberater + Wirtschaftsprüfer + Rechtsanwalt
Kurzübersicht: offene Handelsgesellschaft (o. HG) Für wen? Mehrere Personen, die ein kaufmännisches Gewerbe betreiben, überwiegend als Handelsgesellschaft. Vorausset • mindestens 2 Unternehmer zungen • formfreier Gesellschaftsvertrag • Eintragung ins Handelsregister • Kein Mindestkapital Haftung Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft ggü. den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich. Sonstiges • Hohes Ansehen bei Banken und Geschäftspartnern wegen der persönlichen Haftung.
Kurzübersicht: Kommanditgesellschaft (KG) Für wen? Kaufleute, die zusätzliches Kapital benötigen bzw. Gesellschafter, die nur beschränkt haften wollen und von der Geschäftsführung ausgeschlossen werden sollen Vorausset • ein oder mehrere Komplementäre (Vollhafter) zungen • ein oder mehrere Kommanditisten • formfreier Gesellschaftsvertrag • Eintragung ins Handelsregister • kein Mindestkapital Haftung Komplementär haftet für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft ggü. den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich. Kommanditist haftet persönlich bis zur Höhe seiner vereinbarten Einlage. Sonstiges • Geschäftsführung obliegt allein dem Komplementär • Leichte Kapitalbeschaffung über die Kommanditisten, wenige Formalien • Besonders geeignet als Familiengesellschaft
Kurzübersicht: Gmb. H & Co. KG Für wen? Kaufleute, die zusätzliches Kapital benötigen bzw. Gesellschafter, die nur beschränkt haften wollen und von der Geschäftsführung ausgeschlossen werden sollen. Hier ist der Komplementär (Vollhafter) eine Gmb. H. Vorausset • ein oder mehrere Komplementäre zungen • ein oder mehrere Kommanditisten • formfreier Gesellschaftsvertrag • Eintragung ins Handelsregister • Mindestkapital für die Gmb. H 25. 000 EUR, davon mind. 50% eingezahlt Haftung Gmb. H haftet als Komplementär mit ihrem Gesamtvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft ggü. den Gläubigern. Die Kommanditisten haften persönlich nur bis zur Höhe ihrer vereinbarten Einlage. Sonstiges • Geschäftsführung erfolgt über die Gmb. H • Die Rechtsform mit den meisten Gestaltungsmöglichkeiten aufgrund der Vermischung von Personen- und Kapitalgesellschaft, besonders geeignet als Familiengesellschaft
Kurzübersicht: Gmb. H Für wen? Gesellschafter, die Haftung beschränken wollen und oder nicht aktiv in der Gesellschaft mitarbeiten wollen, somit nur Kapitalgeber sind. Vorausset • mindestens 1 Gesellschafter zungen • Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden, ein Vertreter (Geschäftsführer) muss bestellt werden • Eintragung ins Handelsregister • Mindestkapital 25. 000 EUR, davon 50% eingezahlt Haftung Gmb. H haftet mit ihrem Gesamtvermögen. Weitergehende Haftung für die Gesellschafter in der Gründungsphase und für den Geschäftsführer z. B. in Fällen der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (Insolvenz). Sonstiges • Aufgrund der Haftungsbeschränkung fordern die Banken erweiterte Sicherheiten durch den Gesellschafter/Geschäftsführer. • Das Sagen im Tagesgeschäft hat der Geschäftsführer bzw. der Gesellschafter, der die Mehrheit (>50%) der Anteile besitzt.
Kurzübersicht: UG haftungsbeschränkt Für wen? Gesellschafter, die Haftung beschränken wollen und nicht das volle Stammkapital aufbringen können Vorausset • mindestens 1 und max. 3 Gesellschafter zungen • Standardisierte Mustersatzung und Musterprotokoll muss notariell beurkundet werden, ein Vertreter (Geschäftsführer) muss bestellt werden • Eintragung ins Handelsregister • Mindestkapital 1 EUR, davon 100% eingezahlt Haftung Gmb. H haftet mit ihrem Gesamtvermögen. Weitergehende Haftung für die Gesellschafter in der Gründungsphase und für den Geschäftsführer z. B. in Fällen der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (Insolvenz). Sonstiges • Pflicht: Von den zukünftigen Gewinnen sind jeweils 25% für eine Stammkapitalerhöhung einzusetzen bis die 25. 000 EUR erreicht sind. • UG hat weniger Prestige nach außen als eine Gmb. H. • Kosten für Notar und Eintragung zw. 200, - und 400, - EUR
Kurzübersicht: Kleine Aktiengesellschaft (AG) Für wen? Gesellschafter, die Haftung beschränken wollen und oder nicht aktiv in der Gesellschaft mitarbeiten wollen, also reine Kapitalgeber sind. Vorausset • mindestens 1 Gesellschafter zungen • Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden, ein Vertreter (Geschäftsführer) muss bestellt werden • Eintragung ins Handelsregister • Mindestkapital 50. 000 EUR, davon 25% eingezahlt Haftung AG haftet mit ihrem Gesamtvermögen. Weitergehende Haftung für die Gesellschafter in der Gründungsphase und für den Vorstand z. B. in Fällen der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (Insolvenz). Sonstiges • Sehr hohe rechtliche Formalien durch das Akt. G. • Das Sagen im Tagesgeschäft hat der Vorstand. • Hohe Reputation in der Geschäftswelt.
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