Rechtsanwlte Steuerberater Hohage May Partner HamburgHannoverMnchen Mittelweg 147
Rechtsanwälte/ Steuerberater Hohage, May & Partner Hamburg–Hannover–München Mittelweg 147, 20148 Hamburg Tel. : 040/414601 -16 Fax: 040/414601 -11 Brehmstraße 3, 30173 Hannover Tel. : 0511/898814 -16 Fax. : 0511/8988 -14 -11 Internet: www. hohage-may. de e-mail: hohage@hohage-may. de Rechtsanwalt Hohage
Vortragsziele Vortrag zum Behindertentestament 1. Darstellung des Problems Sozialamt greift auf den Erbteil des behinderten Kindes zu 2. Darstellung des Handlungsbedarfs Verlust von erheblichen Teilen des Familienvermögens muss vermieden werden 3. Darstellung von Lösungswegen Spezialtestament für Menschen mit Behinderung Rechtsanwalt Hohage
Problem: Vortrag zum Nachranggrundsatz Behindertentestament § 2 Abs. 1 SGB XII „Sozialhilfe erhält nicht, wer sich [. . . ] durch Einsatz [. . . ] seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann [. . . ]. “ Eigenes Vermögen (Pflichtteil oder Erbteil) muss verbraucht werden, bevor das Sozialamt (weiter-) zahlt. Rechtsanwalt Hohage .
Lösung: Testierfreiheit Das Erbrecht erlaubt fast alle denkbaren Testamentsgestaltungen. . Rechtsanwalt Hohage
Gesetzliche Vortrag zum Erbfolge Behindertentestament nach dem Erstversterbenden Wie ist die erbrechtliche Lage nach dem Erstversterbenden, wenn kein Testament vorhanden ist? Vater Mutter 180. 000, – 360. 000, – Kind 1 Rechtsanwalt Hohage Kind 2
Gesetzliche Erbfolge nach dem Erstversterbenden Wie ist die erbrechtliche Lage nach dem Erstversterbenden, wenn kein Testament vorhanden ist? Mutter 1/2 Vater 90. 000, – Kind 1 1/4 Rechtsanwalt Hohage 45. 000, – Kind 2 1/4
Gesetzliche Erbfolge nach dem Zweitversterbenden Wie ist die erbrechtliche Lage nach dem Zweitversterbenden, wenn kein Testament vorhanden ist? Vater Mutter 270. 000, – Kind 1 1/2 Rechtsanwalt Hohage 135. 000, – Kind 2 1/2
Erbrechtliche Lage beim Berliner Testament Wie ist die erbrechtliche Lage nach dem Erstversterbenden mit BERLINER TESTAMENT? Vater Mutter Kind 1 Kind 2 Rechtsanwalt Hohage
Erbrechtliche Lage beim Berliner Testament Wie ist die erbrechtliche Lage beim Berliner Testament nach dem Erstversterbenden? Mutter 3/4 Vater 135. 000, - Kind 1 1/8 Rechtsanwalt Hohage 22. 500, – Kind 2 1/8
Erbrechtliche Lage beim Berliner Testament Wie ist die erbrechtliche Lage beim Berliner Testament nach dem Zweitversterbenden? Vater Mutter 337. 500, -- bzw. 315. 000, -- Kind 1 1/2 Rechtsanwalt Hohage 168. 750, – bzw. 157. 500, - Kind 2 1/2
Lösung: Spezialtestament • Regelungen nach dem Erstversterbenden • Regelungen nach dem Zweitversterbenden Rechtsanwalt Hohage
Lösung: Spezialtestament Sicherungselemente des „Behindertentestaments“ • • Anordnung der Testamentsvollstreckung Anordnung der Vorerbschaft Anordnung der Nacherbschaft Betreuungsverfügung Rechtsanwalt Hohage
Absicherung gegen Zugriff des Sozialhilfeträgers 1. Schritt: Einsetzung eines Testamentsvollstreckers; » Was sind die Aufgaben? » Wer kommt in Betracht? » Kontrolle? » Vergütung (Deutsche Notartabelle) Rechtsanwalt Hohage
Absicherung gegen Zugriff des Sozialhilfeträgers 2. Schritt: Einsetzung des behinderten Kindes als Vorerbe » Sinn und Zweck? » Wer ist Nacherbe ? Rechtsanwalt Hohage
Absicherung gegen Zugriff des Sozialhilfeträgers 3. Schritt: Einsetzung des Kindes ohne Behinderung als Nacherben » Sinn und Zweck? » Nacherbe ? Rechtsanwalt Hohage
Absicherung gegen Zugriff des Sozialhilfeträgers 4. Schritt Betreuungsverfügung » Vorschlag für das Vormundschaftsgericht » Bei Minderjährigen Vormund bestimmen Rechtsanwalt Hohage
Absicherung gegen Zugriff des Sozialhilfeträgers 5. Schritt: Bestimmung der Erbquote » Nach dem Erstversterbenden » Nach dem Zweitversterbenden Rechtsanwalt Hohage
Absicherung gegen Zugriff des Sozialhilfeträgers 6. Schritt Verteilung des Nachlasses nach erstversterbendem Elternteil – Kind mit Behinderung erhält leicht erhöhten Pflichtteil („Pflichtteil plus 10%“) – Überlebender Ehegatte erhält übriges Vermögen – Übrige Kinder erhalten nach erstversterbenden Elternteil noch nichts. Rechtsanwalt Hohage
Absicherung gegen den Zugriff des Sozialhilfeträgers • Verteilung nach zweitversterbenden Elternteil 50 50 Mindestens Pflichtteil plus 20 % für das behinderte Kind Rechtsanwalt Hohage
Übergreifende Regelungen Allgemeines: • Pflichtteilsklausel • Abänderbarkeit • Vorausvermächtnisse (z. B. Inventar, Hausrat usw. ) Rechtsanwalt Hohage
Allgemeines Aufbewahrung des Testaments Zu Hause Hinterlegung beim Amtsgericht Bankschließfach Rechtsanwalt Hohage
- Slides: 21