Rechte und Pflichten des Feuerwehrangehrigen in der Truppmannausbildung
Rechte und Pflichten des Feuerwehrangehörigen in der Truppmannausbildung
Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr Die Menschen werden in ihrem Berufs- und Schulleben oftmals stark beansprucht. Die Familie und der Freundeskreis möchten ebenfalls zu ihrem Recht kommen. Und es gibt uns, die daneben noch einen erheblichen Teil ihrer Freizeit für die Freiwillige Feuerwehr einsetzen. Warum tun wir das ? © BI Jörg Tillmann – Freiwillige Feuerwehr Unna
Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr Die Feuerwehren Retten, Löschen, Schützen, Bergen © BI Jörg Tillmann – Freiwillige Feuerwehr Unna
Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr Der Dienst in der Feuerwehr ist • wichtig für die Bürger • interessant • verantwortungsvoll • vertrauensvoll • nicht immer einfach • nur gemeinschaftlich zu bewältigen Die Gemeinschaft kann nur funktionieren, wenn alle gewisse Spielregeln beachten und befolgen © BI Jörg Tillmann – Freiwillige Feuerwehr Unna
Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr Unseren Dienst in der Feuerwehr verrichten wir ehrenamtlich, das heisst • für viele Bürger gelten wir als Vorbild • unser Verhalten sollte dem entsprechend sein • wir arbeiten im Auftrag der Stadt bzw. Gemeinde • Die Stadt bzw. Gemeinde und der Bürger setzen Ihr Vertrauen in uns • eigene Interessen müssen zurückstehen • nicht mit dem Ziel der persönlichen Bereicherung © BI Jörg Tillmann – Freiwillige Feuerwehr Unna
Rechte und Pflichten Die Rechte und Pflichten des Feuerwehrangehörigen basieren auf den gesetzlichen Bestimmungen © BI Jörg Tillmann – Freiwillige Feuerwehr Unna
Aufnahme Die Aufnahme erfolgt durch den Leiter der Feuerwehr • • in die Jugendfeuerwehr ab dem 10. Lebensjahr in den aktiven Feuerwehrdienst kann aufgenommen werden – wer das 18. Lebensjahr vollendet hat – wer den Anforderungen körperlich und geistig gewachsen ist – wer nicht vorbestraft ist © BI Jörg Tillmann – Freiwillige Feuerwehr Unna
Ausscheiden Der aktive Feuerwehrangehörige scheidet aus dem aktiven Dienst • mit Vollendung des 60. Lebensjahres • wenn er gesundheitlich nicht mehr geeignet ist • aus sonstigen wichtigen Gründen © BI Jörg Tillmann – Freiwillige Feuerwehr Unna
Ausscheiden Der Feuerwehrangehörige scheidet aus der Feuerwehr • durch Tod • durch Austrittserklärung • durch Ausschluss © BI Jörg Tillmann – Freiwillige Feuerwehr Unna
Ausschluss Der Feuerwehrangehörige wird in der Regel ausgeschlossen • durch besonders schwere Dienstvergehen © BI Jörg Tillmann – Freiwillige Feuerwehr Unna
Dienstvergehen sind • vorsätzliche Verstöße gegen Dienstvorschriften und die allgemeine Ordnung • vorsätzliches Nichtbeachten von Anordnungen • Nachlässigkeit im Dienst © BI Jörg Tillmann – Freiwillige Feuerwehr Unna
Besonders schwere Dienstvergehen sind • • die Begehung von Verbrechen (§ 12 Abs. 1 St. GB) die Begehung von Straftaten, welche die im Feuerwehrdienst erforderliche besondere Vertrauenswürdigkeit in Frage stellen, insbesondere Diebstahl und Unterschlagung vorsätzliche Straftaten gegen andere Feuerwehrangehörige vorsätzliche fortgesetzte Nachlässigkeit im Dienst trotz Verwarnung © BI Jörg Tillmann – Freiwillige Feuerwehr Unna
Pflichten • Dem Feuerwehrangehörigen fallen folgende Pflichten zu: – Teilnahmepflicht an Einsätzen, Übungen und an sonstigen dienstlichen Veranstaltungen – Verpflichtung zur Übernahme von Brandsicherheitswachen – Verpflichtung zur Aus- und Fortbildung – Verpflichtung zur Beachtung von Dienst- und Unfallverhütungsvorschriften – Verpflichtung zur Wartung und Pflege von Ausstattung – Verpflichtung zum Tragen von Dienstkleidung © BI Jörg Tillmann – Freiwillige Feuerwehr Unna
Pflichten • Der Feuerwehrangehörige erlangt im Rahmen seiner Tätigkeiten viele Informationen, die dem Persönlichkeitsrecht und dem Datenschutz unterliegen. • Deshalb sind diese Informationen ausschließlich auf den internen Dienstgebrauch zu beschränken. • Auskünfte an Dritte (Presse, Medien usw. ) werden ausschließlich durch die Wehrleitung oder deren Beauftragte gegeben. © BI Jörg Tillmann – Freiwillige Feuerwehr Unna
Rechte • Der Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr hat gemäß § 12 FSHG folgende Rechte: – Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen, z. B. : Erstattung der notwendigen Fahrgelder und Reisekosten – Nachteilsverbot im Arbeits- oder Dienstverhältnis, z. B. : Durch die Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr dürfen im Dienstverhältnis keine Nachteile (geringere Bezahlung, Versetzung an einen schlechteren Arbeitsplatz) entstehen. – Entfallen der Pflicht zur Dienstleistung/Arbeitsleistung, z. B. Bei der Teilnahme an Einsätzen, Übungen, Lehrgängen und sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung der Gemeinde entfällt für den ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr die Pflicht zur Dienstleistung © BI Jörg Tillmann – Freiwillige Feuerwehr Unna
Rechte • • Anspruch auf Lohnfortzahlung, z. B. : Der Arbeitgeber (Dienstherr) ist verpflichtet, für den Zeitraum von Einsätzen, Übungen und Lehrgängen das Arbeitsentgelt oder die Dienstbezüge einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen. Anspruch auf Verdienstausfall, LOHN z. B. : Einem Selbständigen wird der Verdienstausfall ersetzt. Anspruch auf Ersatz von Schäden, z. B. : Schäden, die unmittelbar bei Ausübung des Dienstes entstehen, sind zu ersetzen Anspruch auf Unfallversicherungsschutz, z. B. : Jeder Feuerwehrangehörige ist automatisch bei der Feuerwehrunfallkasse gegen Unfälle im Feuerwehrdienst versichert. © BI Jörg Tillmann – Freiwillige Feuerwehr Unna
Dienstbetrieb • Verantwortlich für den gesamten Dienstbetrieb innerhalb einer Feuerwehr ist der Leiter der Feuerwehr, auch Wehrführer genannt. • In Freiwilligen Feuerwehren wird der Wehrführer – Nach Anhörung der Feuerwehr – Auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters – Durch den Rat der Gemeinde – Auf 6 Jahre – Zum Ehrenbeamten ernannt (§ 11 I FSHG) • Eine Freiwillige Feuerwehr, die neben einer Berufsfeuerwehr besteht, wird vom Leiter der Berufsfeuerwehr geführt (§ 11 II FSHG) © BI Jörg Tillmann – Freiwillige Feuerwehr Unna
Dienstbetrieb • Zur Bewältigung des gesamten Dienstbetriebes bedient sich der Wehrführer – der Zugführer und – Gruppenführer – sowie der Feuerwehrangehörigen, die mit der Wahrnehmung besonderer Aufgaben betraut sind. • Sie handeln auf Weisung des Wehrführers. • In der Regel wird der Dienstbetrieb in Dienstplänen festgelegt, deren Beachtung eine Verpflichtung eines jeden Feuerwehrangehörigen ist. © BI Jörg Tillmann – Freiwillige Feuerwehr Unna
Einhaltung des Dienstweges Wehrführer Einsatzleiter in jeder Richtung Zugführer Wahrung des Informationsflusses Gruppenführer Feuerwehrmann © BI Jörg Tillmann – Freiwillige Feuerwehr Unna
Rechte und Pflichten im Zivilschutz • Der Feuerwehrangehörige kann sich zum Dienst im Zivilschutz verpflichten – Die Pflichten des FSHG gelten auch im Zivilschutz – Die förmliche Dienstverpflichtung entbindet ihn von der Pflicht zum Grundwehrdienst – Die Wehrdienstausnahme verpflichtet den Feuerwehrangehörigen in besonderer Weise – Die Verpflichtung kann nach erheblichen Pflichtverstößen zurückgenommen werden und die Pflicht zum Grundwehrdienst setzt wieder ein © BI Jörg Tillmann – Freiwillige Feuerwehr Unna
Versicherung im Feuerwehrdienst Der gesetzliche Versicherungsschutz für die Tätigkeit im Feuerwehrdienst ist durch das VII. Sozialgesetzbuch geregelt. © BI Jörg Tillmann – Freiwillige Feuerwehr Unna
Versicherung im Feuerwehrdienst Arbeitsunfälle sind über die Berufsgenossenschaften versichert, die Feuerwehr besitzt als Versicherer die Feuerwehr. Unfallkasse des Landes NRW mit Sitz in Düsseldorf © BI Jörg Tillmann – Freiwillige Feuerwehr Unna
Versicherung im Feuerwehrdienst Die Feuerwehr-Unfallkasse ist durch ihre Satzung geregelt, in der ihre • • • Allgemeinen Rechtsgrundlagen Organisation Leistungen und Verfahren Aufbringung der Mittel Prävention festgelegt sind. © BI Jörg Tillmann – Freiwillige Feuerwehr Unna
Versicherung im Feuerwehrdienst Die Feuerwehr-Unfallkasse bietet im Rahmen der Vorbeugung • • Die Unfallverhütungsvorschrift UVV 7. 13 Aufsichtsbeamte • Und wird durch Sicherheitsbeauftragte in den örtlichen Feuerwehren unterstützt © BI Jörg Tillmann – Freiwillige Feuerwehr Unna
Versicherung im Feuerwehrdienst Bei sämtlichen Tätigkeiten im Feuerwehrdienst haben alle Feuerwehrangehörigen die • UVV 7. 13 • Spezielle UVVen – – – Wald Elektrische Betriebsmittel. . . • Betriebsanleitungen der Hersteller zu beachten Alle aktiven Feuerwehrangehörigen sind in regelmäßigen Abständen über die Bestimmungen der Unfallverhütung zu unterrichten. © BI Jörg Tillmann – Freiwillige Feuerwehr Unna
Versicherung im Feuerwehrdienst Im Falle des Falles ist ein Unfall (auch Wegeunfall) • Unverzüglich – – innerhalb von 3 Tagen, bei Tod oder schweren Unfällen sofort • über den Dienstweg der Feuerwehr-Unfallkasse anzuzeigen © BI Jörg Tillmann – Freiwillige Feuerwehr Unna
Versicherung im Feuerwehrdienst Wann ist eine Unfallanzeige zu fertigen? • • Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall mit einer daraus resultierenden Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Kalendertagen Bei Tod des Versicherten © BI Jörg Tillmann – Freiwillige Feuerwehr Unna
Versicherung im Feuerwehrdienst Wichtige Angaben • Personendaten • Beschäftigungsverhältnis • Krankenversicherung © BI Jörg Tillmann – Freiwillige Feuerwehr Unna • Unfalltag • Unfallort • Verletzte Körperteile • Verletzungsart • Unfallfolgen • Ärztliche Behandlung • Unfallzeugen
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! „Wir wollen stets der Pflicht uns weihn“
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