Rechte und Pflichten bei der Kassafhrung Jahresabschluss und
• Rechte und Pflichten bei der Kassaführung • Jahresabschluss und Kassaprüfung • Landjugend als Veranstalter • Steuern • Versicherung • Mitgliedsbeitrag • Offene Fragen und Diskussion
• pflichtbewusst, sorgfältig, genau • vorausschauend, planend • volljährig Jugendliche von 14 bis 17 Jahren sind nur „erweitert geschäftsfähig“ und dürfen nicht Ø über größere Summen verfügen Ø alle notwendigen Geschäfte für den Verein abschließen (Bsp. Unterzeichnung Verträge mit Band, Besorgung von Getränken, etc. ) Was tun, wenn der/die Kassier/in noch nicht volljährig ist? Der Vorstand muss der Bank schriftlich erklären, das der/die Kassier/in für das Vereinskonto zeichnungsberechtigt sein soll.
• • • Kassa und Material übernehmen Bank besuchen Landjugendvermögen verwalten Inventar verwalten Budgetübersicht bewahren Kassabuch regelmäßig führen Belege aufbewahren Rechnungen termingerecht bezahlen Veranstaltungen ausstatten und abrechnen Kassa abschließen – mit 31. 12. Aktuelle Punkte bei Vorstandssitzungen besprechen
• Sind alle Belege verbucht und ordnungsgemäß abgelegt? (Aufbewahrungspflicht – 7 Jahre) • Ist die Jahresabrechnung gemacht, überprüft und richtig? • Sind alle offenen Rechnungen bezüglich Schulden/Forderungen schriftlich festgehalten? • Stimmen der Kassa- und der Kontostand mit dem tatsächlichen Stand (Bargeld in Handkassa, Kontoauszug) überein? • Sind alle Gegenstände in der Inventarliste erfasst und vorhanden?
• • • Kassabücher, Sparbuch, Kontoauszüge Belegmappe Kassaein- und –ausgangsblöcke für Handkassa Stempel Inventarliste Bankbesuch notwendig: • Konto-Sparbuch, ELBA-Zugang (Losungswort, Berechtigung) • Zahlscheine • Vollmacht bei nicht volljährigem Kassier
• Handkassa - Kleinbeträge abwickeln - keine größere Summen • Konto - Finanzierung des laufenden Betriebes • Bankomatkarte - nur wenn notwendig
• Sparbuch - Sinnvoll für Ansparungen auf längere Zeit - Als „Sicherheit“ für finanzielle Risiken - Auf Zeichnungsberechtigung achten! Unser Tipp: Online Sparen • Andere Anlageformen mit einem Risiko für das Kapital (z. B. Aktien und Anleihen) sind für gemeinnützige Vereine untersagt!
Inventar Auch angekaufte oder selbstgebaute Gegenstände gelten als Vermögen und sind dementsprechend zu verwalten.
Geschäftsjahr (Buchhaltungsperiode) • Zeitraum in dem ein Unternehmen/Verein das Ergebnis der geschäftlichen Tätigkeit in einem Jahr zusammenfasst. • Für Vereine: – 1. 1. -31. 12. – keine Ausnahmen für Vereine! • Kassabuch: – 1. 1. – 31. 12. inkl. Jahresabschluss – nicht von JHV zu JHV!
Umsatz • alle Einnahmen im Laufe eines Geschäftsjahres oder im Zuge einer Veranstaltung Gewinn • ist der Überschuss (Einnahmen – Ausgaben) eines Geschäftsjahres oder im Zuge einer Veranstaltung
Summe Einnahmen (= Umsatz) € 2. 922, 70 Summe Ausgaben Gewinn - € 1. 885, 37 € 1. 037, 33
Beleg-Nr. : stellt Zusammenhang zwischen Beleg und Eintrag im Kassabuch her. Jede Nr. darf nur einmal im Geschäftsjahr vorkommen (Geschäftsjahr beträgt 365 Tage, es geht von 1. 1. -31. 12. ) Datum: Tag der Bezahlung Vermerk: Bezeichnung der Veranstaltung, des Projektes, etc. Empfänger/Leistung: Wer hat das Geld erhalten und wofür
Physisches Kassabuch • Eintragung ins Kassabuch mit Kugelschreiber • Radieren ist unzulässig! – bei Fehlern das Geschriebene durchstreichen, sodass es lesbar bleibt! • Leere Zeilen zwischen den Eintragungen sind nicht zulässig • Seiten müssen im Kassabuch fortlaufend nummeriert werden!
Digitales Kassabuch • Wie bei physischem Kassabuch • Nachträgliche Veränderungen, Ausbesserungen, Eintragungen dürfen nicht möglich sein! Das bedeutet: Vermerk auf Beleg mit Kugelschreiber: „gebucht am …“ oder „bezahlt am …“
• Name und Anschrift und ZVR-Zahl des Lieferanten (= LJ Gruppe) • Rechnungsdatum • Name und Anschrift des Kunden • Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Ware oder Art und Umfang der Leistung • Tag der Lieferung oder Leistung • Nettobetrag (= ohne Mw. St) der Lieferung oder Leistung (unechte Steuerbefreiung lt. § 6 USt. G) Diese Kassaeingangsrechnungen sind Rechnungen, die Landjugend an Firmen zur Bezahlung ausschickt (z. B. Werbevereinbarung, Volkstanzauftritte, . . . )
Grundsatz: Keine Buchung ohne Beleg! Ist dennoch kein Beleg vorhanden, ist ein Eigenbeleg zu schreiben. • Angabe von Empfänger/Einzahler • Zweck der Zahlung oder Einnahme • 4 -Augen-Prinzip: Bestätigung des Eigenbeleges durch zwei Unterschriften (z. B. Leiter und Kassier)
• 1. 1. bis 31. 12. • Belege und Buchungen kontrollieren • Jahresergebnis ermitteln • Veranstaltungsabrechnungen erstellen • Steuerpflicht prüfen • digitale Kassabücher, Kontoauszüge, Abrechnungen ausdrucken und ablegen • Kassabücher und Belege sind 7 Jahre aufzubewahren
Kassaprüfung • Vorbereitungen Kassaprüfung: alle Unterlagen für die Kassaprüfung vorbereiten • • mind. zwei Wochen vor der JHV Generalversammlung wählt im Vorjahr zwei geeignete Kassaprüfer die Kassaprüfer dürfen dem Vorstand nicht angehören •
Mindestens einmal im Jahr muss die Kassa geprüft werden ! • Kontrolle der Belege • Kontrolle über die richtige Eintragung im Kassabuch • Kontrolle über die Vollständigkeit der Belege • Kontrolle über die Richtigkeit des Kassastandes • Kontrolle der steuerrelevanten Aktivitäten • Kontrolle der Gemeinnützigkeit der Mittelverwendung • Prüfungserkenntnisse auf Prüfbericht festhalten Unterschrift im Kassabuch und Prüfbericht
Auch einem sehr guten Kassier kann einmal ein Fehler unterlaufen. daher: è sollten Fehlerquellen sein, so werden diese am Prüfbericht festgehalten und der Kassier bekommt eine befristete Zeit, um die Kassa in Ordnung zu bringen è Anschließend muss die Kassa erneut zur Prüfung vorgelegt werden und ein 2. Protokoll wird ausgefüllt!
• Systematisch aufbauen • Kurz und einfach präsentieren - Einnahmen gesamt - Ausgaben gesamt - Jeweils wichtige Positionen hervorheben (ev. grafisch) - Saldo Bankkonten müssen nicht gesagt werden
Überschuss Maibaum Abgang 250€ Sommerfest 4 900€ Theater 1 200€ Sportveranstaltungen 1 850€ Bildung (LJ – Kurse, Referenten. . . ) 1 650€ Zuschuss für Trachtenankauf 1 350€ Sonstiges JHV, Weihnachtsf. usw. 1 000€ Summe Überschuss 6 350€ 500€ 5 850€
Sportveranstaltungen Maibaum Sommerfest Theater Bildung Zuschuss Trachtenkauf Sonstiges
• Die Kassaprüfer geben bei einer gut geführten Kassa die Empfehlung auf Entlastung des Kassiers. • Ortsgruppenleitung bittet um Entlastung des Vorstandes mit Handzeichen. • Bei der JHV muss das Kassabuch jedem Mitglied zur Einsicht zur Verfügung stehen.
• • • Kassen und Wechselgeld besorgen Hauptkassa einrichten Gutscheine, Markerl, Bons vorbereiten Eintrittsbänder – Land OÖ eventuell Nachttresor vereinbaren oder direkt beim Geldeinzahlungsautomat einzahlen • Aufzeichnungssystem für die getrennte Erfassung von Getränken und Speisen (Tageslosung)
• Belege sammeln, alle Ein- und Ausgaben im Kassabuch verbuchen • Getrennte Erfassung verschiedener Bereiche - Eintritt, Schank, Küche, Kellner, Bar, … • Umsatz eruieren – alle Einnahmen im Laufe einer Veranstaltung • Überschuss oder Verlust der VA ermitteln • Wechselgeld wieder abziehen • Ausgaben und Einnahmen aus/in der Festkassa berücksichtigen (z. B. Band, …)
Gemeinnützigkeit
Gemeinnützigkeit gemeinnütziger Zweck laut Bundesabgabenordnung 1. Gemeinnütziger Zweck im Statut verankert 2. Gemeinnütziger Zweck in der tatsächlichen Geschäftsführung (im Vereinsleben) umgesetzt unmittelbar ausschließlich
Gemeinnützigkeit – Zweck Aufgaben des Staates übernehmen Beispiele solcher Aufgaben: • Bildung (Schulen, Universitäten usw. ) • Kultur (Staatsoper, Museen usw. ) • Gesundheit (Spitäler usw. ) • Infrastruktur (Straßen bis Buswartehäuser. . ) „Gemeinnützig sind solche Zwecke, durch deren Erfüllung die Allgemeinheit gefördert wird: “ (§ 34 ff. , BAO = Bundesabgabenordnung)
Gemeinnützigkeit – Zweck Die Landjugend ist ein gemeinnütziger Verein! Gemeinnützige Zwecke in der Landjugend • • Außerschulische Jugendbildung Amateursport Brauchtumspflege Kunst und Kultur Sozial mildtätige Zwecke Umweltschutz Förderung der Allgemeinheit
Gemeinnützigkeit Ausschließlich gemeinnützig ist nach Steuerrecht, wer: • Kein Gewinnstreben • Sparsame Verwaltung keine unangemessen hohe Vermögensanhäufungen • Keine Begünstigung der Mitglieder • Bindung des Restvermögens (Auflösung der LJ-Gruppe) • Nur begünstigte Zwecke - Mind. 90% von Zeit/Geld - Untergeordneter Zweck Unterhaltung bis max. € 100. - /Mitglied und Jahr
ABGB definiert für Jedermann (d. h. auch Einzelpersonen oder Funktionäre von Vereinen) die gesetzliche Verpflichtung, auf zumutbare Rechtskenntnis, hinsichtlich übernommener Aufgaben. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Gesetzliche Regelungen Überblick Haftung/Verantwortung Veranstaltungsgesetz der Länder Gewerbeordnung Steuerliche Regelung Verwaltungsregelungen Sozialversicherung Landesgesetz – keine Verbindung mit Bundesgesetzen Bundesgesetz – Bezug zum Körperschaftssteuergesetzes Bundesgesetze – Grundlage für die Ausnahmen aus der Gewerbeordnung Bundesregelung Zuständigkeit: Gemeinde oder BH Zuständigkeit: Bezirkshauptmannschaft Zuständigkeit: Finanzamt Zuständigkeit: Gemeinde, BH, Polizei Zuständigkeit: Gebietskrankenkassen Prüfung durch die Finanzpolizei
Steuern & Abgaben Gewerbeordnung
Gewerbeordnung Gastgewerbliche Tätigkeiten benötigen einen Befähigungsnachweis – Gewerbeschein • Kennzeichen gewerblicher Tätigkeiten: – selbständig, regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt • Ausgenommen sind Tätigkeiten (§ 2 lit 1 Zi 25) von – Körperschaften öffentlichen Rechts und gemeinnützigen Vereinen im Rahmen und Umfang von § 5 Z 12 Körperschaftssteuergesetz
• für gesellige Veranstaltungen mit Angabe des gemeinnützigen Verwendungszwecks auf allen Ankündigungen Am Veranstaltungsgelände bzw. bei Vorankündigung Hinweis mit „Der Reinerlös dieser Veranstaltung wird für die Jugendarbeit in der Gemeinde … verwendet!“ • Gewerbliche Tätigkeit (Abgabe von Speisen und Getränken) an maximal 72 Stunden pro Jahr (Zeit lt. Bewilligung) • Die Erträge aus der Veranstaltung müssen nachweislich für diesen Zweck verwendet werden.
Steuern & Abgaben Steuerrecht
Körperschaftssteuer: Gewinn aus kleinen und großen Vereinsfesten usw. höher als € 10. 000, - pro Jahr 25 % des steuerrelevanten Betrages Umsatzsteuer: Umsatz aus großen Vereinsfesten höher als € 30. 000, - pro Jahr Umsatzsteuer minus Vorsteuer
Organisation • von der Planung bis zur Durchführung • im Wesentlichen von Mitgliedern oder deren nahen Angehörigen Verpflegung • darf zum Teil oder zur Gänze an einen Unternehmer übergeben werden Zusammenarbeit • mit Wirt möglich (getrennte Kassen!) • mit anderen gemeinnützigen Organisationen möglich
Unterhaltung • Honorare für die Künstler und Gruppen dürfen max. € 1. 000, -/Stunde betragen Umsätze • an maximal 72 Stunden im Kalenderjahr - mehrere Veranstaltungen möglich (z. B. 3 -Tagesfest und Theateraufführungen an mehreren Abenden) - es gelten nur die Schankzeiten laut Bescheid
• wenn Voraussetzungen für kleines Vereinsfest nicht kumulativ erfüllt sind • begünstigungsschädlicher Betrieb • wirtschaftliche Konkurrenz zu Gewerbebetrieben • USt-pflichtig ab > € 30. 000, - Umsatz • Registrierkassenpflicht • Steuerberater aufsuchen
Registrierkassen und Belegerteilungspflicht Für Feste gemeinnütziger Vereine gilt Registrierkassen und Belegerteilungspflicht nur: 1. wenn es sich um große Vereinsfeste handelt (begünstigungsschädlicher Betrieb) und 2. aus diesen Betrieben (Festen) mehr als 15. 000, - € Umsatz pro Jahr gemacht wird und 3. dabei mehr als 7. 500, - € Barumsatz vorliegt.
Steuerliche Behandlung verschiedener Einnahmeerzielungsmöglichkeiten KÖST USt nein keine wirtschaftliche Betätigung Vereinssphäre Mitgliedsbeiträge, Spenden wirtschaftliche Betätigung, unbedingt notwendig um begünstigten Zweck zu erreichen unentbehrlicher Hilfsbetrieb Eintritte für Theater, Sportveranstaltungen Wirtschaftliche Betätigung, nicht unbedingt notwendig aber mit dem begünstigten Zweck im Zusammenhang Bewirtung bei Bewerben, kleine Vereinsfeste Betätigung dient nicht zur Erfüllung des begünstigten Zweckes (nur Mittelaufbringung) begünstigungsschädlicher Betrieb große Vereinsfeste; Druckwerk mit Inseratenanteil über 25% ja nein Freibetrag € 10. 000, ja ja Freibetrag € 10. 000, - ab Umsatz von € 30. 000, -
Gewinn aus einem LJ Fest, Ball und Punschstand € 12. 000 abzüglich des Freibetrages von € 10. 000 = € 2. 000 Körperschaftsteuerschuld aus € 2. 000 – 25% = € 500
Steuern & Abgaben
• Die AKM ist die staatlich genehmigte Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger. Nach österreichischen Urheberrecht liegt es am Urheber eines Werkes, den öffentlichen Vortrag, die Aufführung, Vorführung, Vervielfältigung und die Sendung eines Werkes zu erlauben oder zu verbieten. Die Urheber übertragen dieses Recht auf die Verwaltungsgesellschaft (AKM). • Anmeldung mindestens drei Tage vor Veranstaltungsbeginn unter www. akm. co. at oder mittels Anmeldekarte. Bei der Anmeldung unbedingt das Organisationskürzel LJ angeben, da es dann bei der Abrechnungsart – „Fassungsraumabrechnung“ 45 % Rabatt gibt. – „Einnahmenabrechung“ 8 % anstatt 10 % (ohne Tanz) bzw. 12 % anstatt 14 % (mit Tanz) der Einnahmen aus Eintritten an die AKM bezahlt werden müssen.
Welche Veranstaltungen unterliegen der Abgabe Tanzbelustigung, Kostümfeste, Volksbelustigung Anmeldung ca. 2 Wochen vor der Veranstaltung bei der Gemeinde Abgabeform Prozentuell vom Kartenpreis oder pauschal Höhe der Abgabe zwischen € 0, - und 30 % vom Kartenpreis
Tantiemen - Theaterabgabe Beim jeweiligen Verlag (bei dem die kostenpflichtigen Rollenbücher bezogen werden) nachfragen, welche Auflagen sie haben und wie die Verrechnung stattfindet. • Wann müssen die Aufführungstermine gemeldet werden? • Einnahmen-Meldung nach den Aufführungen – Abgabezeitraum? Mit dem Kauf des Rollensatzes erwirbt man noch kein Aufführungsrecht. Ohne Aufführungsvertrag darf keine Aufführung stattfinden!
Gemeinde • In manchen Gemeinden erhalten die Vereine jährlich ein bestimmtes Budget Land OÖ • Verschiedene Förderungen für einzelne Aktivitäten • z. B. Zuschuss für Heimbringerdienste bei Festen • Ankauf von Trachten (Brauchtumserhaltung) • Zuschuss für Inserate LEADER (EU-Programm für den ländlichen Raum) • Für Projekte mit größerem finanziellem Aufwand können auch regionale LEADER-Fördermittel angefordert werden (Infos dazu im LJ-Büro)
• gilt für alle Landjugendgruppen Oberösterreichs • für sämtliche Aktivitäten die dem Vereinszweck entsprechen und allfällige Einkünfte für den Vereinszweck verwendet werden • für bis zu dreitägige öffentliche Veranstaltungen mit insgesamt weniger als 1000 Personen kostenlos! • gilt nicht für gemietete oder gepachtete Gegenstände Schäden an diesen werden nicht übernommen
• Auf- und Abbauen bei Veranstaltungen • Mitglieder und deren nahe Angehörige sind versichert • Schäden, die im Zuge der Veranstaltung durch einen Feuer- oder einen Leitungswasserschaden entstehen • Versicherungssumme: € 1. 000, • Selbstbehalt: € 200, - (ausgenommen Personenschäden) • Die Haftpflichtversicherung prüft auch, ob Versicherungsnehmer überhaupt verpflichtet ist, den Schaden zu ersetzen (Verschuldensfrage)
• Für Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen (dazu zählen alle Besucher, Helfer, etc… an allen Tagen) ist eine eigene Veranstaltungshaftpflichtversicherung abzuschließen: • Kosten: 25, 00 Euro • Einzuzahlen auf das Konto der Landjugend Oberösterreich IBAN: AT 31 3400 0000 0555 4415 Bitte bei Einzahlung angeben: – Veranstalterhaftpflichtversicherung – LJ Gruppe und Name der Veranstaltung – Dauer (inkl. Auf- und Abbau)
Leistungen für Mitglieder Landjugend. . . • Kostenlose Funktionärsschulungen • Unfallversicherung für alle LJ-Mitglieder • Kostenloses Datenbankprogramm zur Mitgliederverwaltung • Günstige Veranstalterhaftpflichtversicherung • Kostenlose Teilnahme an Wettbewerben • Landjugendzeitung 4 x jährlich zu dir ins Haus • Kostenlose Mitgliedskarte
Leistungen für Mitglieder Landjugend. . . • Laufende Information über einen Newsletter (alle 6 Wochen) • Abwechslungsreiche Bildungsangebote zu günstigen Preisen • Laufende Betreuung und Serviceleistungen durch hauptamtliche Mitarbeiter auf den BBKs und im LJ-Büro • Unterstützung von Bildungsveranstaltungen (Klausuren und Tagesseminare)
Auch Fragen können jederzeit gestellt werden, egal ob persönlich, per Mail oder telefonisch. ooe@landjugend. at 050/6902– 1261 oder bei eurem Bezirksbetreuer der BBK
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