Rechnungswesen Besondere Rckstellungen Garantiearbeiten Buchung bei erstmaliger Bildung
Rechnungswesen Besondere Rückstellungen Garantiearbeiten Buchung bei erstmaliger Bildung einer Garantierückstellung: 7810 Zuweisungen an die Garantierückstellung / 3060 Garantierückstellungen Garantiearbeiten Nicht konsumierte Urlaube Abfertigung ALT (Berechnung) Abfertigung ALT (Verbuchung) Abfertigung NEU Pensionsrückstellung Folie 1/6 © MANZ Verlag Schulbuch Am Abschlussstichtag wird der neue Rückstellungsbetrag ermittelt und das Konto 3060 auf den aktuellen Stand gebracht. Hier gibt es folgende
Rechnungswesen Besondere Rückstellungen Nicht konsumierte Urlaube Verbuchung der erstmaligen Bildung: Garantiearbeiten Nicht konsumierte Urlaube Abfertigung ALT (Berechnung) Abfertigung ALT (Verbuchung) Abfertigung NEU Pensionsrückstellung Folie 2/6 © MANZ Verlag Schulbuch In den Folgejahren wird die Rückstellung zum Abschlussstichtag auf den neuen Stand gebracht. Dazu wird der neue Rückstellungsbetrag berechnet und die Differenz auf dem Konto 3050 Rückstellungen für nicht konsumierte Urlaube verbucht. Es ergibt sich folgender Buchungsablauf:
Rechnungswesen Besondere Rückstellungen Abfertigung ALT (Berechnung) L 3. 05: Abfertigungsrückstellung Im Unternehmen Paula Huber e. U. , Weiz, sind zwei Angestellte beschäftigt: Garantiearbeiten Nicht konsumierte Urlaube Abfertigung ALT (Berechnung) Abfertigung ALT (Verbuchung) Abfertigung NEU Pensionsrückstellung • Mag. Maria Gruber, Bruttogehalt € 4. 200, – Dienstnehmerin war am Abschlussstichtag 20 Jahre im Unternehmen beschäftigt. Beim Übertritt in den Ruhestand beträgt die Gesamtdienstzeit im Unternehmen 34 Jahre. • Ingrid Leicht, Bruttogehalt € 2. 400, – Am Abschlussstichtag war die Dienstnehmerin 21 Jahre im Unternehmen beschäftigt. Beim Übertritt in den Ruhestand beträgt die Gesamtdienstzeit im Unternehmen 32 Jahre. Aufgabe: Berechnung der fiktiven Abfertigungsansprüche und die Abfertigungsrückstellung zum Abschlussstichtag 31. Dez. 2017. Lösung: + + Mag. Maria Huber Ingrid Leicht Bruttogehalt 1/12 Urlaubsbeihilfe (Urlaubsgeld) 1/12 Weihnachtsremuneration (Weihnachtsgeld) Abfertigungsanspruch in Monatsentgelten zum Zeitpunkt des Übertritts in den Ruhestand Abfertigungsrückstellung zum Abschlussstichtag 31. Dez. 2017 Folie 3/6 © MANZ Verlag Schulbuch 4. 200, 00 350, 00 2. 400, 00 200, 00 4. 900, 00 2. 800, 00 1212 21. 410, 00 27. 740, 00 6. 330, 00
Rechnungswesen Besondere Rückstellungen Abfertigung ALT (Verbuchung) Erstmalige Bildung einer Abfertigungsrückstellung Garantiearbeiten Nicht konsumierte Urlaube Abfertigung ALT (Berechnung) Abfertigung ALT (Verbuchung) Abfertigung NEU Pensionsrückstellung 6420 Zuweisungen a. d. Abfertigungsrückstellung / 3000 Rückstellungen für Abfertigungen Anpassung des Rückstellungsbetrages am Abschlussstichtag a) Rückstellung per 31. Dez. > Rückstellung per 1. Jan. 6420 Zuweisungen a. d. Abfertigungsrückstellung / 3000 Rückstellungen für Abfertigungen b) Rückstellung per 31. Dez. < Rückstellung per 1. Jan. 3000 Rückstellungen f. Abfertigungen / 4700 Erträge aus der Auflösung v. Rückstellungen Zahlung einer Abfertigung Folie 4/6 © MANZ Verlag Schulbuch
Rechnungswesen Besondere Rückstellungen Abfertigung NEU Regelungen für vor dem 1. Jan. 2003 bestehende Dienstverhältnisse Garantiearbeiten Nicht konsumierte Urlaube Abfertigung ALT (Berechnung) Abfertigung ALT (Verbuchung) Abfertigung NEU Pensionsrückstellung Folie 5/6 © MANZ Verlag Schulbuch Für Arbeitnehmer, deren Dienstverhältnis bereits vor dem 1. Jänner 2003 bestanden hat, ergeben sich die Möglichkeiten im System „Abfertigung ALT“ zu bleiben oder in das System „Abfertigung NEU“ überzutreten.
Rechnungswesen Besondere Rückstellungen Pensionsrückstellung Garantiearbeiten Nicht konsumierte Urlaube Abfertigung ALT (Berechnung) Abfertigung ALT (Verbuchung) Abfertigung NEU Pensionsrückstellung Folie 6/6 © MANZ Verlag Schulbuch Unter einer Pensionsrückstellung versteht man die Vorsorge eines Unternehmens für die zukünftige Altersversorgung gegenüber einzelnen Arbeitnehmern. Gemäß den Bestimmungen des UGB ist für Pensionsverpflichtungen gegenüber den Arbeitnehmern eine Pensionsrückstellung zu bilden.
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