Prvention und Frhe Frderung was haben Frhe Hilfen
Prävention und Frühe Förderung: was haben Frühe Hilfen und Frühförderung gemeinsam? Alexandra Sann Wiss. Referentin des DJI im NZFH „Interdisziplinäre Frühförderung im System der Frühen Hilfen“ Fachtagung des Thüringer Ministeriums für Soziale, Familie und Gesundheit 29. November 2010, Erfurt
Begriffsverwirrung in der frühen Kindheit Bildung Frühe Förderung Gesundheit Frühkindliche Gesundheitsförderung Teilhabe benachteiligter Kinder Frühe Hilfen Schutz Inklusion Frühförderung
Bedeutungswandel der „Frühen Hilfen“ n n Urheberschaft des Begriffs „Frühe Hilfen“ bei der „Lebenshilfe“: “Frühe Hilfen – wirksame Hilfen“ als Slogan der Frühförderung in den 70 iger Jahren (Thurmair, 2008) n Förderung und Therapie für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder n Multiprofessioneller bzw. interdisziplinärer Ansatz n Begleitende Beratung der Eltern n Familiennah und niedrigschwellig Entwicklung hin zum Begriff „interdisziplinäre Frühförderung“ n Verankerung im SGB IX im Jahr 2001 n Früherkennung und Frühförderung als zentrale Inhalte
Grundannahmen „Früher Hilfen“ im Aktionsprogramm Frühe Hilfen wollen die Chance des frühen Kontakts des Gesundheitssystems zu den meisten Familien nutzen, um belasteten Eltern rechtzeitig Unterstützung anzubieten, bevor sie evtl. mit der Versorgung ihres Babys überfordert sind. Abklärung medizinischer und psychosozialer Risiken für eine gesunde Entwicklung der Kinder Förderung der Erziehungskompetenz der Eltern Prävention von Vernachlässigung und Misshandlung vom reaktiven zum „aktiven Kinderschutz“
Zielgruppen Früher Hilfen im Aktionsprogramm Schwangere und junge Mütter und Väter in belastenden Lebenslagen: - Psychische Probleme der Eltern (Sucht, Depression) - Belastete Biografien der Eltern (eigene Vernachlässigung Beziehungsabbrüche, negative Bindungserfahrungen) - Eigene Gewalterfahrung, Partnerschaftsgewalt - Merkmale des Kindes: Behinderung, schwieriges Temperament - Frühe Mutterschaft, Alleinerziehende ohne Unterstützungssystem - Fehlendes Erziehungswissen, unrealistische Erwartungen an das Kind - Armut, Arbeitslosigkeit und geringe Bildung
Entwicklung des Begriffs „Frühe Hilfen“ 2006: Aktionsprogramm n n 2010: Begriffsbestimmung NZFH Kinderschutzorientierung: Gefahrenabwehr n (indizierte) Prävention von Vernachlässigung und Misshandlung Breites Unterstützungssystem: universelle, sekundäre und tertiäre Prävention n Bezug zu UNKRK: Schutz, Förderung, Teilhabe n Recht der Eltern auf Befähigung n Hochrisikogruppe n Flächendeckendes Screening Frühwarnsystem Hilfenetz
Ziele Früher Hilfen Vermeiden (-) n Stärken (+) Kind: gesundheitliche Gefährdung, n Eltern: Überforderung, Scheitern, n Entwicklungs-gefährdung, Kindeswohlgefährdung n altersgemäße Entwicklung, Teilhabechancen Eingriffe ins Elternrecht n n Eltern: Befähigung, Erleben von Selbstwirksamkeit, (soziale und berufliche Integration? ) Fachkräfte: Einzelkämpfertum, Delegation von Verantwortung Kind: sichere Bindung, n Fachkräfte: Kompetenzstärkung, gemeinsame Verantwortungsübernahme Gemeinwesen: Versäulung, Versorgungslücken n Gemeinwesen: Kooperation und Vernetzung, bedarfsgerechte Versorgung, familienfreundliche Infrastruktur
Der systemorientierte Ansatz Früher Hilfen n Lokale und regionale Unterstützungssysteme n mit vertikalen Schnittstellen zwischen früher Förderung und Gefahrenabwehr n Und horizontalen Schnittstellen zwischen den unterschiedlichen Akteuren.
Vertikale Schnittstellen im System Früher Hilfen SGB VIII: Fördern (§ 16) Helfen (§ 27) Schützen (§ 8 a) Ressourcen Risiken Frühe Hilfen Prof. Dr. Reinhold Schone FH Münster, FB Sozialwesen Gefährdungsschwelle
Unterschiede in Rolle und Auftrag Frühe Hilfen Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung Niedrigschwellig Hochschwellig (Verwaltungsverfahren) präventiv kurativ freiwillig Verpflichtung zur Mitwirkung/ Eingriff in Elternrecht Prävention Intervention
Frühe Hilfen aus der Sicht der Praxis Frühe Hilfen sind in unserem Amt …
Frühe Hilfen aus der Sicht der Praxis Ergebnis einer Faktorenanalyse der Daten Gruppe 1: frühe Förderung n Frühzeitige Unterstützung für alle Eltern n Präventive Maßnahmen zur Stärkung der Erziehungskompetenz Gruppe 2: präventiver Kinderschutz n Hilfesystem für Familien in besonderen Problemlagen n Rechtzeitige Interventionen zur Verbesserung des Kinderschutzes
Horizontale Schnittstellen im System Früher Hilfen Gesundheitswesen Kinder- und Jugendhilfe Fünftes Sozialgesetzbuch SGB V Achtes Sozialgesetzbuch SGB VIII System Früher Hilfen Schwangerschaftsberatung Schwangerschaftskonfliktgesetz Sch. KG Frühförderung Neuntes und zwölftes Sozialgesetzbuch SGB IX, XII
Ansatzpunkte Früher Hilfen in der Schwangerenberatung n Beantragung von Mitteln der „Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ n Beratung über: - Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung - familienfördernde Leistungen und Hilfen für Kinder und Familien - Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen der Schwangerschaft - soziale und wirtschaftliche Hilfen für Schwangere - Hilfsmöglichkeiten für behinderte Menschen und ihre Familien - Schwangerschaftsabbruch und damit verbundene physische und psychische Folgen - Lösungsmöglichkeiten für psychosoziale Konflikte i. Z. mit einer Schwangerschaft - und Unterstützung bei Wohnungssuche, Betreuungsmöglichkeiten des Kindes n Nachbetreuung nach Schwangerschaftsabbruch oder Geburt eines Kindes n Schwangerschaftskonfliktberatung gem. § 219 St. GB
Ansatzpunkte Früher Hilfen im Gesundheitssystem n n n n Gynäkologie (Schwangerschaftsvorsorge) Geburtskliniken (Familien-)Hebammen Kinderkliniken Sozialpädiatrische Zentren Niedergelassene Pädiatrie (Früherkennungsuntersuchungen) Öffentlicher Gesundheitsdienst Rund um die Geburt (vor allem beim 1. Kind) sind Eltern Ratschlägen und Hilfeangeboten gegenüber besonders aufgeschlossen. Eine im medizinischen Kontext etablierte Risikoabklärung (mit sozialen und psychosozialen Risiken) wird häufig nicht als diskriminierend empfunden. Fachkräfte müssen sowohl für die Risikoerkennung und –Bewertung als auch für die Ansprache der Klient. Innen sensibilisiert und geschult werden.
Ansatzpunkte Früher Hilfen im Bereich der Frühförderung n medizinische Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder n nichtärztliche sozialpädiatrische, psychologische, heilpädagogische, psychosoziale Leistungen und die Beratung der Erziehungsberechtigten unter ärztlicher Aufsicht (Komplexleistung in Verbindung mit heilpädagogischen Leistungen) n nichtärztliche therapeutische, psychologische, heilpädagogische, sonderpädagogische, psychosoziale Leistungen und die Beratung der Erziehungsberechtigten durch interdisziplinäre Frühförderstellen „Graubereich“ von Kindern mit Entwicklungsverzögerungen aufgrund psychosozialer Belastungen der Familien, erhöhte Auftretenswahrscheinlichkeit von Behinderungen in der Zielgruppe Früher Hilfen (z. B. Schädigungen des Kindes durch Suchtmittelgebrauch)
Ansatzpunkte Früher Hilfen in der Kinder- und Jugendhilfe n Allgemeine Förderung der Erziehung: z. B. kommunale Begrüßungspakete, Erstbesuchsdienste, zielgruppenspezifische Formen der Familienbildung n Gemeinsame Wohnformen für Eltern und Kinder: z. B. Mutter-Kind. Einrichtungen für jugendliche Mütter n Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen: z. B. Familienpflege n Kindertagesbetreuung: z. B. Entlastungstagespflege, Kontingentplätze in Krippen n Erziehungsberatung: z. B. Entwicklungspsychologische Beratung, Schreibabyambulanzen n Hilfe zur Erziehung: z. B. Ambulante Erziehungshilfen rund um die Geburt n Erziehung in einer (heilpädagogischen) Tagesgruppe: z. B. Kind. Erleben n Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder: wie kann die Versäulung zwischen SGB V, VIII und IX überwunden werden?
Unterschiede von Frühen Hilfen und Frühförderung n Ziele und Fokus der Arbeit n Zielgruppen n Arbeitsweisen n Zusammenwirken unterschiedlicher Professionen
Ziele/Fokus von Frühen Hilfen und Frühförderung Frühe Hilfen n Früherkennung von psychosozialen Belastungen in Familien n Früherkennung von Entwicklungsgefährdungen von Kindern n Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern n Unterstützung und Förderung der Entwicklung von Kindern Vermeidung einer möglichen Kindeswohlgefährdungen Abmilderung/Kompensation einer drohenden Behinderung
Zielgruppen von Frühen Hilfen und Frühförderung Frühe Hilfen n Eltern mit hohen persönlichen Belastungen n Familiensysteme mit mangelnden Ressourcen n Kinder mit psychosozialen Entwicklungsrisiken n Kinder mit angeborenen oder erworbenen körperlichen, geistigen bzw. seelischen Beeinträchtigungen und einem spezifischem Förderbedarf n Eltern mit behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern
Arbeitsweisen von Frühen Hilfen und Frühförderung Frühe Hilfen n Risikoscreening n Diagnostik n Information und Beratung n n Förderung der Mutter-Kind. Interaktion Medizinische und psychologische Therapien n Heil- und sonderpädagogische Behandlung n Anleitung und Beratung von Eltern n n Aufsuchende Sozialarbeit Hilfe zur Erziehung
Professionen in den Frühen Hilfen und der Frühförderung Frühe Hilfen n Soziale Berufe: Sozialpädagog. Innen, Psycholog. Innen, Berater. Innen n Medizinische Berufe: Hebammen, Kinderkrankenschwestern, Ärzt. Innen n Laienhelfer. Innen n Ärzt. Innen (Sozialpädiatrie) n Kinder- und Jugendpsychiater. Innen und -psychotherapeut. Innen n Heilpädagog. Innen, Logo-, Motound Ergotherapeut. Innen
Berührungspunkte von Frühen Hilfen und Frühförderung n Ziele : negative Entwicklungsbedingungen so früh wie möglich erkennen und mit zielgerichteten Unterstützungsmaßnahmen für Eltern und Kinder entgegenwirken biopsychosoziales Modell menschlicher Entwicklung n Zielgruppen: Kinder mit (drohender) Behinderung stellen erhöhte Fürsorgeanforderungen an die Eltern, Kinder aus Familien in Unterversorgungslagen sind häufiger von Entwicklungsverzögerungen und Behinderungen betroffen, behinderte Eltern als besondere Gruppe n Arbeitsweisen: Beratung, Begleitung und Unterstützung von Eltern als zentraler Faktor zur Schaffung förderlicher Entwicklungsbedingungen von Kindern (z. B. durch EPB) n Zusammenwirken unterschiedlicher Professionen: sektorübergreifende Vernetzung und Kooperation als weiterer Gelingensfaktor ganzheitlicher Förderkonzepte
Kooperation im Bereich Früher Hilfen: bestehende Kooperation Bestehende Kooperation IFF SPZ Jugendamt 78 % 64 % Gesundheitsamt 74 % 59 %
Kooperation im Bereich Früher Hilfen: Häufigkeit der Kooperation (1 = selten; 5 = oft) Häufigkeit der Kooperation IFF SPZ Jugendamt 3, 34 3, 26 Gesundheitsamt 3, 84 3, 34
Kooperation im Bereich Früher Hilfen: Bedeutung der Kooperation (1 = unwichtig; 5 = sehr wichtig) Bedeutung der Kooperation Jugendamt Gesundheitsamt IFF SPZ 4, 28 Platz 10 4, 13 4, 42 Platz 6 4, 22
Kooperation im Bereich Früher Hilfen: Bewertung der Kooperation (1 = sehr unzufrieden; 5 = sehr zufrieden) Bewertung der Kooperation IFF SPZ Jugendamt 3, 79 Platz 8 3, 63 Gesundheitsamt 4, 26 Platz 1 3, 98 Platz 6
Frühe Hilfen – Herausforderungen für die Zukunft n Idee eines inklusiven Gemeinwesens: bedarfsorientierte Unterstützungsund Hilfeangebote für alle Kinder und Familien n Aktiver Kinderschutz durch Prävention und Intervention: „eingebettete“ Strategie von früher Förderung/Unterstützung für alle Familien über spezifische Hilfeansätze für Familien in Risikolagen bis zu verlässlichen Reaktionsketten bei Kindeswohlgefährdung n Zugänge öffnen zu Familien und zu Unterstützungsangeboten : integrierte Zentren für Familien im Sozialraum (13. Kinder- und Jugendbericht), dabei besondere Zielgruppen (z. B. Familien mit Migrationserfahrung) spezifisch ansprechen n Schnittstellen qualifizieren zwischen unterschiedlichen Hilfesystemen Beratungsangebote und interdisziplinäre Schulungen für Fachkräfte n Frühe Hilfen verstetigen: trotz Wirtschaftskrise und Einbruch bei kommunalen Haushalten die Investitionen in Prävention sichern
Bundeskinderschutzgesetz (Frühe Hilfen) n n n SGB VIII: Sollverpflichtung im § 16 n Erweiterung des Adressat. Innenkreises auf werdende Eltern n Konkretisierung der Leistungsinhalte (Pflege des Säuglings, Bindung, Förderung der Eltern-Kind-Interaktion etc. ) SGB VIII: strukturelle Vernetzung in § 81 n Explizite Nennung von Familien-/Jugendgerichten, Schwangerschaftsberatungsstellen, Einrichtungen des Gesundheitswesens als Kooperationspartner n Verankerung der Kooperation mit Jugendhilfe im Schwangerschaftskonfliktgesetz Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz KKG (neu) n Informationspflicht ggü. (werdenden) Eltern im Hinblick auf das örtliche Leistungsangebot (rechtliche Grundlage für Willkommensbesuche)
Weiterförderung des NZFH n Ca. 8 Mio. Euro für zweite Förderphase bis Ende 2014 n Inhaltliche Schwerpunkte: n Interdisziplinäre Qualifizierung von Fachkräften n Systematische Wirksamkeitsforschung: Vergleich unterschiedlicher Interventionsansätze (auch mit geschulten Laien) n Entwicklung von Modellen guter Praxis: intelligente kommunale Systeme (Prävention und Intervention im Kinderschutz) n Entwicklung von Qualitätskriterien und Qualitätsstandards n Erprobung von Methoden zur systemorientierten Analyse von problematischen Kinderschutzverläufen n Weiterentwicklung des Internetportals: Darstellung von Initiativen von Ländern, Kommunen und Trägern
www. fruehehilfen. de
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! Dipl. Psych. Alexandra Sann wiss. Referentin des DJI im Nationalen Zentrum Frühe Hilfen sann@dji. de 089 -62306 -323
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