Promovieren an der Medizinischen Fakultt 29 November 2018
Promovieren an der Medizinischen Fakultät 29. November 2018, 18 Uhr
Wer macht was? Promotionsbüro Medizin = Zentralen Universitätsverwaltung, Abteilung F 4 Graduiertenzentrum und wissenschaftlicher Nachwuchs • Umsetzung der Promotionsordnung • Zulassung zur Promotion • Entgegenahme der Arbeit • Eröffnung und Abwicklung des Promotionsverfahrens • Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse (ZAB Bonn) und Doktoranden-Service-Center (Vaughn) = Medizinische Fakultät • Beratung und allgemeine Information von Promovenden und Promotionsinteressierten • Beratung und allgemeine Information von Betreuerinnen und Betreuern Webseite: https: //www. med. fau. de/forschung/wissens chaftlicher-nachwuchs/promotion-2/ Blog: http: //blogs. fau. de/medizindoktoranden/ Zulassungsvoraussetzungen Promotionsbüro Medizin (Frau Marten und Frau Seifert) Besucheradresse: Bahnhofplatz 2 Postadresse: Schloßplatz 4 Doktoranden-Service-Center (Fr. Vaughn) Krankenhausstr. 12 im Erdgeschoss 2
Webseite zum Thema „Promotion“ https: //www. med. fau. de/ 3
Webseite zum Thema „Promotion“ https: //www. med. fau. de/ 4
Blog des Doktoranden-Service-Centers http: //blogs. fau. de/medizindoktoranden/ Sie möchten immer aktuelle Informationen zum Thema „Promotion an der Medizinischen Fakultät“ erhalten und z. B. über neu ausgeschriebene Doktorarbeiten, Änderungen im Promotionsverfahren und Veranstaltungen für Doktoranden informiert werden? Dann abonnieren Sie den Blog des Doktoranden-Service-Centers und erhalten Sie alle Informationen automatisch per Mail. 5
Doktorgrade der Medizinischen Fakultät „Dr. med. “ Doktor der Humanmedizin „Dr. med. dent. “ Promotionsausschuss: Prof. Dr. K. -H. Leven (Vorsitzender) Prof. Dr. A. Petschelt Prof. Dr. A. Ludwig Doktor der Zahnmedizin Promotionsausschuss: „Dr. rer. biol. hum. “ Doktor der Humanbiologie Prof. Dr. O. Gefeller (Vorsitzender) Prof. Dr. H. -U. Prokosch (stellv. Vorsitzender) Es gelten die Vorgaben der Fakultätspromotionsordnung und der Rahmenpromotionsordnung der FAU https: //www. med. fau. de/forschung/wissenschaftlicher-nachwuchs/promotion-2/downloads/ 6
Wann promovieren? Promotion während des Studiums Doktorarbeit wird vor dem 3. Staatsexamen fertig und ggf. publiziert. Promotion nach Abschluss des Studiums Mit der Promotion wird erst nach Abschluss des Studiums begonnen. immer bei „Dr. rer. biol. hum. “ Wichtig! Offizielle Registrierung des Promotionsvorhabens und Abgabe der Arbeit erst nach bestandenem Staatsexamen Häufig der Fall… möglich. Beginn während des Studiums – Fertigstellung der Arbeit erst nach PJ und 3. Staatsexamen. 7
Freisemester für die Promotion Für anspruchsvolle Doktorarbeiten wird z. T. ein Freisemester gefordert! Eine offizielle Beurlaubung wird von der Studentenkanzlei wegen Promotion NICHT genehmigt ABER Sie können sich jederzeit entscheiden, für die Arbeit an der Promotion ein oder zwei Semester frei zu nehmen und Ihr Studium unterbrechen (Fachsemester / klin. Semester laufen weiter). D. h. Sie melden sich in mein campus einfach nicht für Lehrveranstaltungen und Prüfungen an (oder nur für einige wenige). ACHTUNG: Zu Wiederholungsprüfungen im 2. und 3. Versuch muss man antreten! 8
Promotion zum „Dr. med. “ oder „Dr. med. dent. “ Anfertigung der Dissertation (ggf. Publikation) Empfohlene Voraussetzung für die Vergabe eines Promotionsthemas: Physikum bzw. Zahnärztl. Vorprüfung; Doktoranden-Betreuungsvereinbarung ist optional 3. Abschnitt Ärztliche Prüfung / Zahnärztliche Prüfung Registrierung der Promotion und Abgabe der fertigen Doktorarbeit erst nach 3. Abs. Ärztl. Prüfung bzw. Zahnärztlicher Prüfung möglich Registrierung in doc. Daten www. docdaten. fau. de Derzeit keine offizielle Registrierung der Medizindoktorandinnen und -doktoranden, die während des Studiums die Doktorarbeit anfertigen. Im Falle einer Teilnahme an einem strukturierten Programm erfolgt ggf. eine interne Registrierung bei den jeweils Programmverantwortlichen. Registrierung in doc. Daten ≠ Immatrikulation als Promotionsstudent an der FAU Zulassung zum Promotionsverfahren Nach der Registrierung in doc. Daten muss zeitnah der Antrag auf Zulassung im Promotionsbüro abgegeben werden; Promotionsbüro prüft die Zulassungsvoraussetzungen Abgabe der Monographie oder Publikationsdissertation (= Eröffnung des Promotionsverfahrens) Frist von max. 4 Jahren zwischen Zulassung und Eröffnung wurde 2016 abgeschafft! 9
Promotion zum „Dr. med. “ oder „Dr. med. dent. “ Gutachten werden angefordert Gutachter erhalten die Doktorarbeit per Mail als pdf und haben 3 Monate Zeit. Promotionsausschuss legt anhand der Gutachten die (schriftliche) Note fest Der Doktorand erhält die Einladung zur mündlichen Prüfung per Post und vereinbart die Termine mit den Prüfern. Mündliche Prüfung Der Doktorand erläutert zu Beginn der Prüfung seine Arbeit. Gefragt wird zum Thema der Arbeit. Medizinisches Grundlagenwissen, das unmittelbar mit dem Thema der Arbeit zu tun hat, kann auch gefragt werden. Allgemeines medizinisches Wissen soll nicht geprüft werden. Abgabe der Pflichtexemplare in der UB Der Doktorand muss laut Rahmenpromotionsordnung spätestens ein Jahr nach der bestandenen mündlichen Promotionsprüfung die Pflichtexemplare in der Unibibliothek abgeben. Promotionsurkunde per Einschreiben (Titel darf geführt werden) Die Unibibliothek schickt eine Bestätigung an das Promotionsbüro, dass die Pflichtexemplare abgegeben wurden. Promotionsfeier im Juli Durch die Überreichung einer Festurkunde wird die Promotion nochmals feierlich bestätigt. 10
Wer darf Doktorarbeiten betreuen? Laut Promotionsordnung§ 5 können Betreuerin oder Betreuer sein: 1. Grundsätzlich nur Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer (Art. 2 Abs. 3 Satz 1 Bay. HSch. PG), die Mitglied oder Zweitmitglied der Medizinischen Fakultät sind. 2. Entpflichtete Professoren oder im Ruhestand befindliche Professoren, die Mitglied oder Zweitmitglied der Medizinischen Fakultät sind, dürfen bereits begonnene Promotionsvorhaben zu Ende betreuen. D. h. der (Erst-)Betreuer der Arbeit muss habilitiert sein. Häufig wird der Erstbetreuer oder die Erstbetreuerin durch einen Assistenten oder Postdoc unterstützt, der dem Doktoranden zur Seite steht und ihn bei der täglichen Arbeit betreut („day-byday“-Betreuer). 11
Die Doktoranden-Betreuungsvereinbarung soll helfen, die Rahmenbedingungen für die Promotionsarbeit festzulegen. Eine formale Voraussetzung für die Promotion ist sie nicht. Die Doktoranden-Betreuungsvereinbarung muss nicht im Promotionsbüro oder im Doktoranden. Service-Center abgegeben werden und sie hat keine rechtlich bindenden Konsequenzen. 12
https: //www. med. fau. de/files/2018/04/Betreuungsvereinbarung_mwkhl. pdf 13
Registrierung des Promotionsvorhabens www. docdaten. fau. de Docdaten ist die offizielle Registrierungsplattform für Promovierende und fungiert als Schnittstelle und Kommunikationskanal zwischen Promovierenden und Verwaltung. 14
Registrierung in doc. Daten und Zulassung zum Promotionsverfahren (1) Dateneingabe (2) Per Email Link zu automatisch generiertem Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren (3) Antrag Zulassung ausdrucken – Doktorand(-in), Betreuer(-in) und Leiter der Einrichtung in Erlangen unterschreiben (4) Antrag Zulassung im Promotionsbüro abgeben (+ weitere Unterlagen) (5) Aktivierung des doc. Daten-Accounts ab dann Login für Promovierende möglich (6) Promovend wird (ggf. ) zum Verfahren zugelassen 15
Die Eröffnung des Promotionsverfahrens ● Offizielle Zulassung zum Promotionsverfahren ist erfolgt (Brief vom Promotionsbüro) ● doc. Daten-Account wurde aktiviert – Einloggen möglich ● Antrag Eröffnung ausdrucken – Doktorand(-in), Betreuer(-in) und Leiter der Einrichtung in Erlangen unterschreiben ● Antrag Eröffnung zusammen mit der fertigen Doktorarbeit im Promotionsbüro abgeben (+ weitere Unterlagen) Doktorarbeit bitte 1 x gebunden in Papierform und als pdf auf CD-ROM abgeben! Bitte beachten Sie alle Hinweise zur äußeren Form der Doktorarbeit (Gliederung, geforderte Textelemente, Titelblatt, Zeilenabstand/Schriftgröße, Zitierrichtlinien, Bindung, etc. ) auf der Webseite Promotion ● Das Promotionsbüro verschickt die Doktorarbeit per Mail an die Gutachter 16
Die Publikationsdissertation (Dr. med. / Dr. med. dent. ) Fakultätspromotionsordnung § 10, Abs. 2: Anstelle der Dissertationsschrift kann für Promotionsverfahren zur Erlangung des Dr. med. / Dr. med. dent. auch eine bereits veröffentlichte wissenschaftliche Arbeit angenommen werden, bei der die Doktorandin die Erstautorenschaft innehat, und die in einem anerkannten Publikationsorgan des jeweiligen Fachgebiets mit Kennzeichnung ihrer Verwendung als Bestandteil einer Dissertationsschrift erschienen ist (andere schriftliche Promotionsleistung). Kriterien • Doktorand/-in als Erstautor (bei geteilter Erstautorenschaft an erster Stelle genannt (summa cum laude nur mit alleiniger Erstautorenschaft) • Artikel muss beim Fachjournal ein Gutachterverfahren / peer-review durchlaufen Die Kommentare der Gutachter sollten dem korrespondierenden Autor in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt werden. • Impact Factor und Sprache (Deutsch oder Englisch) sind nicht relevant • Eine Publikation reicht aus, kumulative Dissertation ist möglich (mindestens eine Erstautorenschaft notwendig) 17
„Publikationsdissertation“: • Wird die Arbeit in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, muss sie dort als Bestandteil einer Dissertationsschrift gekennzeichnet werden Formulierungsvorschlag: „The present work was performed in (partial) fulfillment of the requirements for obtaining the degree “Dr. med. ”/ ”Dr. med. dent. ” / “Dr. rer. biol. hum. ”” • Unabhängig davon, wo die Arbeit durchgeführt wurde, muss die Friedrich-Alexander. Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) auf dem Paper genannt werden. • Der Eigenanteil der Doktorandin oder des Doktoranden an Durchführung und Niederschrift der Publikation(en) ist durch den Betreuer / Gutachter schriftlich darzulegen und durch die Ko. Autoren zu bestätigen, so dass eine Beurteilung der individuellen Leistung der Doktorandin oder des Doktoranden zweifelsfrei möglich ist (Formular im Bereich „Downloads“ der Webseite). 18
Wichtig bei einer Publikationsdissertation: • Die Publikation muss in einem für das jeweilige Fachgebiet anerkannten Publikationsorgan erschienen sein. Hierfür dient als Kriterium, dass das Publikationsorgan in einer anerkannten Zitationsdatenbank des jeweiligen Fachgebiets, insbesondere SCI bzw. Pub. Med, oder in von wissenschaftlichen Fachgesellschaften veröffentlichten Aufstellungen anerkannter Publikationsorgane aufgeführt ist. • Arbeit muss mindestens „zum Druck angenommen“ worden sein (Letter of acceptance im Promotionsbüro vorlegen) • Eine Dissertation kann, muss aber nicht, publiziert werden! • Wird anstelle einer Monographie eine Publikationsdissertation eingereicht, muss eine Einordnung in den wissenschaftlichen Kontext mit einem Umfang von 10 bis 25 Seiten beigelegt werden. 19
Die Reihenfolge der Autoren auf der Publikation ● Doktorand hat Anrecht auf angemessene Position ● Evtl. geteilte Erstautorenschaft ● Evtl. Gruppen-, Instituts- oder Klinikleiter nicht auf Seniorposition (cave: Ehrenautorenschaften) Argumente für Erstautorenschaft der Doktorandin bzw. des Doktoranden: ● Praktische Arbeit ● Eigenen Ideen ● Eigenständige Auswertung ● Signifikanter Beitrag beim Schreiben der Publikation besonders auch an Diskussion 20
Die Gutachten Rahmenpromotionsordnung § 11 (1) Das Promotionsorgan bestellt zwei Gutachter (bei s. c. l. 4 Gutachter). § 11 (2) Die Gutachterinnen und Gutachter erstellen je ein schriftliches Gutachten. Die Betreuerin bzw. der Betreuer eines Promotionsvorhabens ist in der Regel zugleich Gutachterin bzw. Gutachter (§ 5 Abs. 1 FProm. O) Erst- und Zweitgutachten müssen unabhängig voneinander erstellt werden. Zweitgutachter soll vom Betreuer vorgeschlagen und im Antrag auf Eröffnung eingetragen werden. Im Falle von s. c. l. , soll der Betreuer die zwei weiteren Gutachter (mind. einer davon extern) vorschlagen (formlose Mitteilung an das Promotionsbüro). „summa cum laude“ ist nur möglich, wenn vier Gutachter übereinstimmend diese Note vorschlagen. Wie lange haben die Gutachter Zeit, um das Gutachten zu erstellen? 3 Monate (Vorgabe der Rahmenpromotionsordnung § 11, Abs. 2) 21
Promotionsausschuss – Plagiat Doktorarbeiten werden nach dem Zufallsprinzip überprüft! Halten Sie sich an die Grundsätze der guten wissenschaftlichen Praxis! Nach den Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis müssen Sie alles zitieren, was Sie aus fremden Quellen wortwörtlich oder inhaltlich übernehmen. No cheating – no plagiarism – 0% tolerance! 22
Promotionsausschuss – Plagiat Richtlinien der FAU zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis § 9 Katalog von Verhaltensweisen, die als Fehlverhalten anzusehen sind […] 2. Verletzung geistigen Eigentums a) in Bezug auf ein von einem anderen geschaffenes urheberrechtlich geschütztes Werk oder von anderen stammende wesentliche wissenschaftliche Erkenntnisse, Hypothesen, Lehren oder Forschungsansätze aa) die unbefugte Verwertung unter Anmaßung der Autorenschaft (Plagiat) Was ist ein Plagiat? • wörtliche Übernahmen aus fremden Texten, ohne auf die Quelle zu verweisen (Textplagiat oder wörtliches Plagiat), • fremde Gedankengänge ohne Verweis auf deren Herkunft in eigenen Worten wiedergegeben (paraphrasierendes Plagiat, Ideenplagiat oder Strukturplagiat), • Textpassagen und Gedankengänge aus einem fremdsprachigen Werk übersetzen, ohne die Quelle anzugeben (Übersetzungsplagiat) 23
Die mündliche Promotionsprüfung Dr. med. / Dr. med. dent. ● Das Promotionsorgan bestellt die Mitglieder Prüfungskommission Für „Dr. med. “ / „Dr. med. dent. “: Vorsitzender Prom. Ausschuss plus zwei weitere Prüfer; mindestens 2 Prüfer müssen Professoren sein. ● Zur Abnahme von Promotionsprüfungen berechtigt sind alle habilitierten Fakultätsmitglieder (laut Bayerischem Hochschulgesetz). ● Der Kandidat vereinbart mit den Prüfern die Termine der mündlichen Prüfung. Bei der Prüfung zum „Dr. med. “ und zum „Dr. med. dent. “ werden i. d. R. drei separate Prüfungstermine vereinbart. Die drei Einzelprüfungen können an einem Tag stattfinden, sie müssen aber nicht an einem Tag stattfinden. Bei s. c. l. und bei „Dr. rer. biol. hum. Disputation immer ein gemeinsamer Termin mit allen Prüfern. ● Der Kandidat erläutert zu Beginn der Prüfung seine Arbeit. Gefragt werden soll zum Thema der Arbeit. Medizinisches Grundlagenwissen, das unmittelbar mit dem Thema der Arbeit zu tun hat, kann abgefragt werden. Allgemeines medizinisches Wissen soll nicht geprüft werden. 24
Die Benotung der Doktorarbeit - Notenstufen Insufficienter = 5 Rite = 4 Eine an erheblichen Mängeln leidende, insgesamt nicht mehr brauchbare Leistung Eine Leistung, die den durchschnittlichen Anforderungen entspricht. Cum laude = 3 Eine den Durchschnitt überragende Leistung. Magna cum laude = 2 Eine besonders anzuerkennende Leistung. Summa cum laude = 1 Diese Note bleibt Arbeiten vorbehalten, die in ihrer Konzeption, Originalität und wissenschaftlichen Bedeutung weit über den guten Durchschnitt hinausweisen. Publikation mit Erstautorenschaft ist Pflicht! Die Gesamtnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der Note der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Prüfung. Dabei zählt die Note der schriftlichen Arbeit doppelt. 25
Die Abgabe der Pflichtexemplare in der Unibibliothek ● 20 gedruckte Exemplare bei „normaler“ Doktorarbeit (= Monographie) oder ● sechs gedruckte Exemplare bei Publikationsdissertation (= Paper in einer Fachzeitschrift) oder ● eine maschinenlesbare Fassung der Dissertation (also ein pdf-Dokument) in OPUS in diesem Fall überträgt die Kandidatin bzw. der Kandidat der Universität das Recht, die Arbeit im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben zu vervielfältigen, in Datennetzen zur Verfügung zu stellen und in andere Formate zu konvertieren. Die Pflichtexemplare bzw. die maschinenlesbare Fassung der Arbeit müssen innerhalb eines Jahres nach dem Tag der bestandenen mündlichen Prüfung in der Universitätsbibliothek abgeliefert werden. Problematik Veröffentlichung in einer Fachzeitschrift - Doktorarbeit wurde VOR Abgabe im Promotionsbüro in einer Fachzeitschrift veröffentlicht: Achtung Embargofrist und Urheberrecht! - Doktorarbeit soll NACH Abgabe im Promotionsbüro in einer Fachzeitschrift veröffentlicht werden: Achtung, Veröffentlichung in einer Fachzeitschrift könnte erschwert / unmöglich werden, wenn die Arbeit schon in OPUS veröffentlicht wurde. 26
Die Promotionsurkunde Wird vom Promotionsbüro per Einschreiben verschickt. Erst nach Erhalt der Urkunde darf der Titel geführt werden. Die Promotionsurkunde wird in deutscher Sprache abgefasst, auf Antrag wird eine autorisierte Übersetzung der Promotionsurkunde ins Englische oder Lateinische erstellt. Die Promotionsfeier Einmal im Jahr (im Juli) findet die Promotionsfeier statt. Dabei wird durch die Überreichung einer Festurkunde die Promotion, die bereits stattgefunden hat, feierlich bekräftigt. 27
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 28
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