Prof Dr Louisa Specht Urheberrecht in Zeiten digitaler
Prof. Dr. Louisa Specht Urheberrecht in Zeiten digitaler Verunsicherung Quelle: Robert Churchill/thinkstock
Urheberrecht in Zeiten digitaler Verunsicherung • Urheberrechtsgesetz von 1965 – Schutz v. a. verkörperter Werke • Heute: – Simple Möglichkeit, digitale Inhalte in urheberrechtlich relevanter Weise zu verwenden, z. B. • zu vervielfältigen • zu verbreiten • öffentlich zugänglich zu machen (z. B. im Internet) – Geringer Zeitaufwand – Nahezu keine Kosten Prof. Dr. Louisa Specht 2
Urheberrecht in Zeiten digitaler Verunsicherung • Problembereiche (nicht abschließend) – „Tausch“ und Streaming von Musik und Filmen im Internet – Teilen und Liken von Inhalten in sozialen Netzwerken – Verlinkung – Einstellen von Lehrmaterialien in das Internet zum Abruf durch Studenten – „Handel“ mit gebrauchten digitalen Gütern, z. B. E-Books – etc. Prof. Dr. Louisa Specht 3
Urheberrecht in Zeiten digitaler Verunsicherung • „Tausch“ von Musik und Filmen im Internet Gleichzeitig wird Musik wieder in das Internet hochgeladen Musik wird herunter geladen Prof. Dr. Louisa Specht 4
Urheberrecht in Zeiten digitaler Verunsicherung • „Tausch“ von Musik und Filmen im Internet – Urheberrechtlich relevante Handlungen? • Herunterladen der Musik? – Speichern = Vervielfältigung, § 16 Urh. G – abgedeckt durch Schrankenregelung, § 53 Urh. G? • Hochladen der Musik? – = Öffentliche Zugänglichmachung, § 19 a Urh. G – Keine Rechtfertigung Prof. Dr. Louisa Specht 5
Urheberrecht in Zeiten digitaler Verunsicherung • „Tausch“ von Musik und Filmen im Internet – Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen den Rechtsverletzer – nicht auch automatisch aber auch gegen den Anschlussinhaber, wenn dieser mit dem Rechtsverletzer nicht identisch ist! – Aber: Vermutung der Täterschaft des Anschlussinhabers – Anschlussinhaber muss vortragen, dass der Anschluss von mehreren Personen genutzt wird – Pauschale Behauptung der bloß theoretischen Möglichkeit des Zugriffs genügt nicht. Prof. Dr. Louisa Specht 6
Urheberrecht in Zeiten digitaler Verunsicherung • „Tausch“ von Musik und Filmen im Internet – Wenn Vermutung entkräftet: Möglichkeit der Störerhaftung • Anschlussinhaber muss minderjährigen Kinder über RWK der Teilnahme an Tauschbörsen belehren • Volljährige Kinder, Ehegatten und Hausgäste indes nicht. Prof. Dr. Louisa Specht 7
Urheberrecht in Zeiten digitaler Verunsicherung • Streaming von Musik und Filmen im Internet – Bis gestern: wohl zulässig über § 44 a Urh. G § 44 a Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist, 1. eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder 2. Eine rechtmäßige Nutzung eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben. – LG Köln GRUR-RR 2014, 114 – The Archive – LG Hamburg ZUM 2014, 434 Prof. Dr. Louisa Specht 8
Urheberrecht in Zeiten digitaler Verunsicherung • Streaming von Musik und Filmen im Internet – Seit gestern: wohl nicht mehr zulässig über § 44 a Urh. G • Eu. GH Urt. V. 26. 04. 2017 – RS C‑ 527/15 Prof. Dr. Louisa Specht 9
Urheberrecht in Zeiten digitaler Verunsicherung • Streaming von Musik und Filmen im Internet – Seit gestern: wohl nicht mehr zulässig über § 44 a Urh. G • Eu. GH Urt. V. 26. 04. 2017 – RS C‑ 527/15 Prof. Dr. Louisa Specht 10
Urheberrecht in Zeiten digitaler Verunsicherung • Streaming von Musik und Filmen im Internet – Seit gestern: wohl nicht mehr zulässig über § 44 a Urh. G • Eu. GH Urt. V. 26. 04. 2017 – RS C‑ 527/15 Prof. Dr. Louisa Specht 11
Urheberrecht in Zeiten digitaler Verunsicherung • Streaming von Musik und Filmen im Internet – Seit gestern: wohl nicht mehr zulässig über § 44 a Urh. G • Eu. GH Urt. V. 26. 04. 2017 – RS C‑ 527/15 “Art. 5 Abs. 1 und 5 der Richtlinie 2001/29 ist dahin auszulegen, dass Handlungen der vorübergehenden Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Werks durch Streaming von der Website eines Dritten, auf der dieses Werk ohne Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers angeboten wird, […] nicht die in dieser Vorschrift festgelegten Voraussetzungen erfüllen. “ Prof. Dr. Louisa Specht 12
Urheberrecht in Zeiten digitaler Verunsicherung • Teilen und Liken von Inhalten in Social-Media-Netzwerken – Einstellen von Inhalten in Soziale Netzwerke: öffentliches Zugänglichmachen • Öffentlichkeit jedenfalls (+) bei öffentlichem Profil – Kopieren von Fremdinhalten auf die eigene Seite: eigene Handlung der öffentlichen Zugänglichmachung – Betätigung des Like-Buttons: Keine Urheberrechtsverletzung – Betätigung des Share-Buttons? Prof. Dr. Louisa Specht 13
Urheberrecht in Zeiten digitaler Verunsicherung • Verlinkung – Grds. keine Urheberrechtsverletzung durch Verlinkung auf Inhalt, der nicht selbst Urheberrechtsverletzung darstellt (BGH Paperboy) = Keine erstmalige Urheberrechtsverletzung durch Verlinkung • Grund: Inhalt bereits durch einen anderen öffentlich zugänglich gemacht – Link nur Zugangserleichterung Prof. Dr. Louisa Specht 14
Urheberrecht in Zeiten digitaler Verunsicherung • Aber Eu. GH RS Svensson und Die Realität – Verlinkung kann Rechtsverletzung sein, wenn neues Publikum erreicht wird – Dann liegt eigene Handlung der öffentlichen Zugänglichmachung vor – BSP: Verlinkung auf Inhalte unter Umgehung technischer Schutzmaßnahmen • Eu. GH RS GS Media – Ebenfalls eigene Handlung der öffentlichen Zugänglichmachung, wenn Link mit Gewinnerzielungsabsicht bereitgestellt wird Aber: Hier geht es um die Verlinkung auf urheberrechtswidrige Beiträge! Prof. Dr. Louisa Specht 15
Urheberrecht in Zeiten digitaler Verunsicherung • Einstellen von Lehrmaterialien in das Internet Prof. Dr. Louisa Specht 16
Urheberrecht in Zeiten digitaler Verunsicherung • Einstellen von Lehrmaterialien in das Internet: Regierungsentwurf Prof. Dr. Louisa Specht 17
Urheberrecht in Zeiten digitaler Verunsicherung • Einstellen von Lehrmaterialien in das Internet: Regierungsentwurf Prof. Dr. Louisa Specht 18
Urheberrecht in Zeiten digitaler Verunsicherung • Einstellen von Lehrmaterialien in das Internet: Regierungsentwurf Prof. Dr. Louisa Specht 19
Urheberrecht in Zeiten digitaler Verunsicherung • „Handel“ mit digitalen Gütern – Erschöpfung des Verbreitungsrechts ursprünglich nur an körperlichen Gegenständen – Seit Eu. GH RS Used. Soft Erschöpfung aber jedenfalls auch durch Inverkehrbringen eines unkörperlichen Computerprogramms – Eu. GH RS Vereniging Openbare Bibliotheken/Stichting Leenrecht • Nun auch Gleichstellung von Verleihrecht digitaler und analoger Bücher Prof. Dr. Louisa Specht 20
Univ. -Prof. Dr. Louisa Specht Lehrstuhl für Europäisches und Internationales Informations- und Datenrecht Universität Passau Innstraße 39 94032 Passau Louisa. Specht@uni-passau. de Tel. 0851 -509 -3491 Prof. Dr. Louisa Specht 21
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