Prof Dr Astrid Wallrabenstein Probevorlesung an der Universitt
Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein Probevorlesung an der Universität Trier Grundrechte 2. Teil: Allgemeine Grundrechtslehren I. Rechtliche Dimensionen (…) 4. Teilhabe- und Anspruchsrechte
Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein Teilhabe- und Anspruchsrechte Übersicht zur heutigen Veranstaltung 1. Einführungsfälle a. Anspruchsrechte: „Hartz IV“ b. Teilhaberechte: „Numerus clausus“ 2. Anspruchs- und Teilhaberechte im GG a. Ausdrückliche Ansprüche b. Teilhabe- und Leistungsdimensionen anderer Grundrechte 3. Systematisierungen a. objektive Gehalte und subjektive Rechte b. status negativus und status positivus 4. Zusammenfassung 2
Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein Teilhabe- und Anspruchsrechte 1. Einführungsfälle a. Anspruchsrechte „Hartz IV“ • • BVerf. G 20. Oktober 2009 3
Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein Teilhabe- und Anspruchsrechte 1. Einführungsfälle a. Anspruchsrechte Merke: 1. Ableitung von subjektiven Ansprüchen „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. “ i. V. m. Art. 20 I GG „Der Staat garantiert jedem Menschen das Existenzminimum. “ 2. Inhalt offen ? ? „Der Gesetzgeber muss das ALG II anhand des statistisch ermittelten Verbrauchs des unteren Quentils der Bevölkerung ohne Abschläge oder Abzüge von Einzelposten berechnen. “ 4
Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein Teilhabe- und Anspruchsrechte 1. Einführungsfälle b. Teilhaberechte „Numerus clausus“ • • • BVerf. GE 33, 303 1972 Problem: • Viel weniger Medizinstudienplätze als Bewerber 5
Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein Teilhabe- und Anspruchsrechte 1. Einführungsfälle b. Teilhaberechte „Jeder Deutsche hat das Recht, seinen … Ausbildungsplatz frei zu wählen. “ Merke: 1. Objektive Wertordnung 2. Ableitung von subjektiven Ansprüchen 3. Inhalt offen wg. sozialstaatlicher Entwicklung „Der Staat ist verpflichtet, ausreichend Studienplätze zu schaffen. “ ? ? nur bei evidentem Verstoß „Dies kann ein Bewerber einklagen. “ i. V. m. Art. 3 I GG „Ein Bewerber hat Anspruch auf ein faires Zulassungsverfahren. “ 4. Zumindest gleiche Teilhabe 6
Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein Teilhabe- und Anspruchsrechte 2. Anspruchs- und Teilhaberechte im GG 1. Ausdrückliche Ansprüche: 1. Teilhabe an staatlichen Institutionen • • • Art. 19 IV GG Art. 101 I 2 GG Art. 103 I GG Art. 33 II GG Art. 38 GG 2. Teilhabe an gesellschaftlichem Leben 1. Art. 3 II 2 GG 2. Art. 6 V GG 1. Dimension anderer Grundrechte: • Art. 12 GG • • • Art. 5 III GG • • gleiche Teilhabe der Professoren Art. 1 I GG i. V. m. Sozialstaat • • „Numerus clausus“ Anspruch auf Konzession Existenzminimum Art. 2 II GG • „Bioresonanztherapie“ 3. Anspruch 1. Art. 6 IV GG 2. Art. 16 a GG 7
Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein Teilhabe- und Anspruchsrechte 3. Systematisierungen a. objektive Gehalte und subjektive Rechte Grundrecht objektive Pflichten des Staates subjektive Rechte des Einzelnen „negative Kompetenznormen“ Abwehransprüche Schutzpflichten Leistungsansprüche Gewährleistungspflichten Teilhabeansprüche 8
Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein Teilhabe- und Anspruchsrechte 3. Systematisierungen b. status negativus und status positivus status activus Teilhabe an politischer Gestaltung status negativus Abwehrrechte status positivus Leistungsansprüche status passivus Gehorsamspflichten 9
Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein Teilhabe- und Anspruchsrechte 4. Zusammenfassung • Das GG kennt neben den Abwehrrechten auch einige (eher wenige) Anspruchsrechte. • Aus den Grundrechten lassen sich auch Anspruchsdimensionen ableiten. • Nur im Ausnahmefall verdichtet sich ein Grundrecht zu einem konkreten Leistungsanspruch. • Häufiger kann man einem Grundrecht i. V. m. Art. 3 I GG einen Anspruch auf gleiche Teilhabe entnehmen. • Leistungs- und Teilhaberechte lassen sich als status positivus verstehen oder auch als subjektivrechtliche Seite der objektiven Schutzpflichten. 10
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