Privatrechtsgeschichte Sachenrecht 1 Sachenrecht Begriff Sachenrecht umfasst jene
Privatrechtsgeschichte Sachenrecht 1
Sachenrecht • Begriff: Sachenrecht umfasst jene Regeln, die für die Beherrschung der Sachgüter durch den Menschen maßgeblich sind. Das Sachenrecht verteilt die Güter, indem es Menschen unmittelbare Verfügungsmacht über bestimmte Sachen einräumt und die Zugehörigkeit gegen jedermann verteidigt, sagt aber auch, worin die Herrschaftsbefugnisse der Menschen bestehen. • Einteilung der Sachen: bewegliche und unbewegliche Sachen; vertretbare und unvertretbare Sachen; verbrauchbare und unverbrauchbare Sachen; teilbare und unteilbare Sachen; Früchte. • Tiere: gelten seit 1988 nicht mehr als Sachen (§ 285 a ABGB) 2
Arten der Sachenrechte • A) Unbeschränkte dingliche Rechte = Eigentum - Arten des Eigentums: Kollektiveigentum, Individualeigentum, Quotenmäßiges Miteigentum - Eigentumsschranken: Nachbarrechte; Warte- und Näherrechte; Stammgüter und Familienfideikommisse 3
Arten der Sachenrechte • B: Begrenzte dingliche Rechte = Rechte an fremden Sachen • 1. Nutzungsrechte: Grunddienstbarkeiten; Nießbrauch (Leibzucht, Ausgedinge); Reallasten (Fronden, Grundzins, Zehent, Renten, Ewiggelder, kirchliches Zinsverbot); Leiherechte (bäuerliche Leihe, städtische Leihe und ritterliche Leihe) • 2. Pfandrechte: Fahrnispfandrecht, Liegenschaftspfandrecht (besitzloses Pfand; Nutzungspfand: Ewigsatzung, Totsatzung, Zinssatzung, Satzung mit Zinsgewere des Gläubigers) • 3. Näherrechte: Marktlosung, Nachbarlosung, Erbenlosung, Reichsritterschaftliche und Lehensretraktrechte 4
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