Priorittendiskussion Ergebnisse der Arbeitsgruppe I presbyterialsynodale Ordnung Vorschlge
Prioritätendiskussion Ergebnisse der Arbeitsgruppe I (presbyterial-synodale Ordnung) - Vorschläge für Veränderungen innerhalb der presbyterial-synodalen Ordnung -
Arbeitsauftrag Beschluss der Landessynode 2005 “ (. . . ) diese Arbeitsgruppe hat die Aufgabe zu prüfen, ob und gegebenenfalls welche rechtlichen Veränderungen innerhalb der presbyterial-synodalen Ordnung erforderlich sind, um die Leistungs- und Funktionsfähigkeit und die Wahrnehmung der gemeinsam zu tragenden Verantwortung von Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und Landeskirche künftig sicherzustellen. (. . . )”
Leistungsfähigkeit Eine Kirchengemeinde (Kirchenkreis etc. ) ist leistungsfähig, wenn sie – allein oder in Kooperation mit anderen – durch ehrenamtlich und beruflich Mitarbeitende – nachhaltig – zur Erfüllung ihrer Aufgaben in der Lage ist.
Auftrag der Kirche (Artikel 1 KO) - Verantwortung für Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung - Unterstützung christlicher Lebensführung - Seelsorge - Diakonie - missionarischer Dienst - Förderung der Kirchenmusik - christliche Erziehung und Bildung - christlich-jüdisches Gespräch, ökumenische Gemeinschaft der Kirchen - Verantwortung für die Welt, Sorge um die Geltung christlicher Werte im öffentlichen Leben
Leistungsfähigkeit Kirchengemeinde 1. regelmäßige Gottesdienste (Artikel 1 Abs. 2 KO) 2. Angebote zum gemeinsamen christlichen Leben für Mitglieder und Interessierte (Artikel 1 Abs. 3 KO) 3. Erfüllung der weiteren Aufgaben, die zum Auftrag der Kirche gehören (Artikel 1 Abs. 4 - 6 KO) 4. Bearbeitung von Konflikten und Bewältigung von Krisen (Artikel 15 Abs. 1 KO) 5. Mitarbeit bei kreiskirchlichen Aufgaben (Artikel 5 Abs. 4 KO).
Leistungsfähigkeit Kirchenkreis 1. Erkennbare Erfüllung der Aufgaben gemäß Artikel 1 KO (Artikel 95 Abs. 2 KO) 2. Unterstützung und Aufsicht der in ihm gemeinschaftlich zusammengeschlossenen Kirchengemeinden (Artikel 95 Abs. 3 KO) 3. Konstruktive Gestaltung der Zusammenarbeit von Kirchengemeinden und gemeindeübergreifenden Diensten und Einrichtungen gemäß einer Aufgaben- und Strukturkonzeption (Artikel 95 Abs. 2 und 3 KO) 4. Mitarbeit bei landeskirchlichen Aufgaben (Artikel 95 Abs. 4 KO)
presbyterial-synodal Die presbyterial-synodale Ordnung ist Ausdruck der Bemühung, der reformatorisch-theologischen Einsicht in das Priestertum aller Gläubigen zu entsprechen.
presbyterial-synodal 1. Entscheidungshoheit liegt bei gewählten Kollegialorganen 2. Gleichberechtigtes Zusammenwirken von Laien und Theologen 3. Leitungsämter sind Wahlämter auf Zeit 4. Wahrnehmung von Aufgaben auf einer höheren Ebene, wenn sie anders nicht sinnvoll wahrgenommen werden können 5. Gemeinde ist über ihre Grenzen hinaus Teil einer größeren Gemeinschaft 6. Kirche vollzieht sich auf allen kirchlichen Ebenen (Gemeinde, Kirchenkreis, Landeskirche und darüber hinaus)
Problembeschreibung Schwierigkeiten kirchlicher Arbeit und Organisation: – Veränderung finanzieller und konzeptioneller Rahmenbedingungen – Handlungsdruck und unüberschaubare, weitreichende Folgen von Entscheidungen – Überforderung von Presbyterinnen und Presbytern und Pfarrerinnen und Pfarrern – Schwierigkeit, geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für kirchliche Ämter und Funktionen zu gewinnen – geringe Bereitschaft zur Kooperation
Ziele regional, überschaubar und nachhaltig: – – – Beibehaltung flächendeckender pastoraler Versorgung Einrichtung besonderer Schwerpunkte gemeindlicher Arbeit und funktionaler Dienste Begleitung aller Mitarbeitenden
Lösungsansatz – Stärkung der verbindlichen Zusammenarbeit der Kirchengemeinden in den Kirchenkreisen zur Sicherung der Gemeindearbeit im engeren Sinne und der Gemeindearbeit im weiteren Sinne – Profilierung des Kirchenkreises als wichtige theologischkonzeptionelle Bezugsebene: Kirchenkreis ist Kirche – verbesserte Möglichkeiten der Kirchenkreise zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben
Lösungsvorschläge Aufgaben- und Strukturkonzeption des Kirchenkreises – durch die Kreissynode – Sicherstellung der Erfüllung von Aufgaben der Kirchengemeinden (Art. 1 KO) – Überprüfung der Grenzen von Kirchengemeinden – verbindlich für Kirchengemeinden
Lösungsvorschläge Steigerung der Leitungskompetenz von Presbyterien und Kreissynodalvorstand Fortbildung in Gremienleitung, Personalführung, Qualifizierung von Ehrenamtlichen – verbindlich für Presbyterien – verbindlich für Pfarrer – verbindlich für Superintendenten/Superintendentinnen
Lösungsvorschläge Haushaltssicherungskonzept – Berichtspflicht des Kreissynodalrechnungsausschusses gegenüber KSV – Genehmigungsvorbehalt bei nicht ordnungsgemäßem Haushaltsplan – Haushaltssicherungskonzept mit Durchsetzungsmöglichkeit durch den KSV
Lösungsvorschläge Pfarrstellenbesetzung – umfangreichere Beratung durch Kreissynodalvorstand und Kirchenleitung – Vetorecht bei Übereinstimmung von Kreissynodalvorstand und Kirchenleitung
Lösungsvorschläge Aufsicht – auf einzelne Ämter bezogen formuliert – positiv qualifizierend – zusätzliche Instrumente (Anordnung, Ersatzvornahme)
Lösungsvorschläge Aufgaben- und Strukturkonzeption der Landeskirche – Festlegung eines verbindliches Aufgabenspektrums der Kirchenkreise – Sicherung von Arbeitsfeldern – Überprüfung von Kirchenkreisgrenzen
Lösungsvorschläge Verwaltung – Organisation der Verwaltung als Teil der verbindlichen Aufgaben- und Strukturkonzeption – Erarbeitung von Qualitätsstandards – Delegation von Entscheidungsrechten der Leitungsorgane z. B. auf die Verwaltung
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