Politik und Verwaltung im Beziehungsstress Der schwere Weg
Politik und Verwaltung im Beziehungsstress – Der schwere Weg von der Rechtmäßigkeit zur Strategiefähigkeit Prof. Dr. Marian Döhler Leibniz Universität Hannover Institut für Politische Wissenschaft Seite 0
Politik und Verwaltung im Beziehungsstress Gliederung 1. Einleitung: Woher rührt der „Beziehungsstress“? 2. Verwaltungssteuerung durch Rechts- und Fachaufsicht 3. Wandel der Anforderungen an Aufsicht 4. Strategiefähigkeit in der Verwaltungssteuerung Seite 1
1. Woher rührt der „Beziehungsstress“ § § Ministerverantwortlichkeit und hierarchischer Verwaltungsaufbau als Normalfall Demokratieprinzip und Legitimationskette als Begründung Grundannahme: Aufsicht sichert Recht- und Zweckmäßigkeit des Gesetzesvollzuges „Ministerialfreie Räume“ nur als Ausnahme [Name] Seite 2
1. Woher rührt der „Beziehungsstress“ § § Doppelte Wirkung der Aufsicht (Zweckdualismus) Kontroll- und Korrekturfunktion (Rechtsaufsicht) Politische Richtungssteuerung des Vollzuges (Fachaufsicht) Diskretionäre vs. regelgebundene Steuerung [Name] Seite 3
2. Verwaltungssteuerung durch Rechts- und Fachaufsicht § Historischer Ursprung: Gemeindeordnung von 1935 § „Staatsaufsicht“ als Oberbegriff § Bundesaufsicht – Ministerialaufsicht – Kommunalaufsicht § Ministerialaufsicht – Rechts-, Dienst- u. Fachaufsicht [Name] Seite 4
2. Verwaltungssteuerung durch Rechts- und Fachaufsicht Begriffe Rechts- und Fachaufsicht: § Sichert die „Recht- und Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns“ § Fachaufsicht ist „grundsätzlich total“ (Bernd Becker) § Gehört zum Innenrecht, ist nicht justiziabel [Name] Seite 5
2. Verwaltungssteuerung durch Rechts- und Fachaufsicht Konzeption der Aufsicht: § Minister als neutraler Treuhänder des Gesetzgebers § Fachaufsicht ist diskretionär, nicht regelgebunden § Der Vollzug erfolgt ressort-, aufgaben- bzw. anlassspezifisch § Fachaufsicht ist intransparent [Name] Seite 6
2. Verwaltungssteuerung durch Rechts- und Fachaufsicht Grundproblematik: § „Einflussknick“ (Frido Wagner) § Autonomisierungstendenzen (beabsichtigte u. unbeabsichtigte) durch Expertisierung o. „bureaucratic drift“ § Steuerungsanlässe: Vollzugsversagen, politisch relevante Einzelfälle, geänderte politische Präferenzen [Name] Seite 7
2. Verwaltungssteuerung durch Rechts- und Fachaufsicht Seite 8
2. Verwaltungssteuerung durch Rechts- und Fachaufsicht § Fachaufsicht ist auf einfache Verwaltungsaufgaben zugeschnitten § Es gibt kein Konzept zur inhaltlichen Konkretisierung § Aktivierung der Fachaufsicht erfolgt ressort-, aufgaben- bzw. anlassspezifisch § Fachaufsicht ist intransparent [Name] Seite 9
3. Wandel der Anforderungen § Verwaltungsmodernisierung § Wachsende Komplexität von Verwaltungsaufgaben § EU-Anforderungen § Bundesbehörden in transnationalen Gremien § Ausdifferenzierung bzw. Bedeutungszuwachs von Aufgaben mit speziellem Steuerungsbedarf (Regulierung, Ressortforschung) [Name] Seite 10
4. Strategiefähigkeit in der Verwaltungssteuerung Auf dem Weg zur Strategiefähigkeit? § Einzelne Ressort erarbeiten „Aufsichtsgrundsätze“ § Gesetzliche Transparenzvorschriften, organisatorische Hürden für ministerielle Eingriffe § Bericht Bundesrechnungshof 2005 § 2008 Bundesinnenministerium erarbeitet „Grundsätze“ zur Fachaufsicht [Name] Seite 11
4. Strategiefähigkeit in der Verwaltungssteuerung § Aufsicht als Gegenstand der Aus- und Weiterbildung § Stärkere Berücksichtigung der Fachaufsicht in der Personalzuweisung § Mehr Personalaustausch/ -rotation, intensiverer Informationsaustausch § Transparenz § Zielvereinbarungen als Sensibilisierungsinstrument [Name] Seite 12
Politik und Verwaltung im Beziehungsstress Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit [Name] Seite 13
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