POLICE Verkehrsregelung 11252020 1 Instruktion WDZS POLICE Gesetzliche

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POLICE Verkehrsregelung 11/25/2020 1 Instruktion WD/ZS

POLICE Verkehrsregelung 11/25/2020 1 Instruktion WD/ZS

POLICE Gesetzliche Grundlagen Strassenverkehrsgesetz (SVG) vom 19. 12. 1958 Artikel 27/1: Signale und Markierungen

POLICE Gesetzliche Grundlagen Strassenverkehrsgesetz (SVG) vom 19. 12. 1958 Artikel 27/1: Signale und Markierungen sowie die Weisungen der Polizei sind zu befolgen. Die Signale und Markierungen gehen den allgemeinen Regeln, die Weisungen der Polizei den allgemeinen Regeln, Signalen und Markierungen vor. 11/25/2020 2 Instruktion WD/ZS

POLICE Gesetzliche Grundlagen Verkehrsregelnverordnung (VRV) vom 13. 11. 1962 Artikel 1/9: Verkehrsregelung ist das

POLICE Gesetzliche Grundlagen Verkehrsregelnverordnung (VRV) vom 13. 11. 1962 Artikel 1/9: Verkehrsregelung ist das Anhalten und Freigeben des Verkehrs durch Polizei oder Lichtsignale. 11/25/2020 3 Instruktion WD/ZS

POLICE Gesetzliche Grundlagen Signalisationsverordnung (SSV) vom 05. 09. 1979 Artikel 66/1: Art und Bedeutung

POLICE Gesetzliche Grundlagen Signalisationsverordnung (SSV) vom 05. 09. 1979 Artikel 66/1: Art und Bedeutung der Zeichen Wenn der Verkehr durch die Polizei geregelt wird, haben die Strassenbenützer deren Zeichen abzuwarten, ausser wenn sie sich in einer fahrenden Kolonne befinden und solange kein Haltezeichen gegeben wird. Artikel 66/3: Verwendung der Stablampe Zur Verdeutlichung der Handzeichen kann ein weisser Stab, nachts oder wenn die Witterung es erfordert, eine Stablampe mit weissem oder gelbem Licht verwendet werden. Artikel 66/4: Verwendung der Stablampe Die Handzeichen können auch bei der Erfüllung anderer polizeilicher Aufgaben (z. B. Verkehrskontrollen) gegeben werden. Das Gebot zum Halten wird nachts oder wenn die Witterung es erfordert mit einer Stablampe oder Kelle mit rotem Licht angezeigt; die Weisung zur Weiterfahrt kann mit den gleichen Hilfsmitteln gegeben werden. Die Kelle kann die Aufschrift "Polizei" tragen. 11/25/2020 4 Instruktion WD/ZS

POLICE Gesetzliche Grundlagen Signalisationsverordnung (SSV) vom 05. 09. 1979 Artikel 67/1: Verbindlich sind die

POLICE Gesetzliche Grundlagen Signalisationsverordnung (SSV) vom 05. 09. 1979 Artikel 67/1: Verbindlich sind die Zeichen und Weisungen: • • der uniformierten Angehörigen der Polizei und Hilfspolizei der militärischen Verkehrsorgane, der uniformierten Angehörigen der Feuerwehr und des Zivilschutzes der gekennzeichneten Angehörigen der Schüler-, Eltern-, Werk- und Kadetten. Verkehrsdienste des Strassenbaupersonals der Zollorgane bei Zollämtern und, für Zollkontrollen, im grenznahen Gebiet des Betriebspersonals bei Schienenübergängen der Führer von Fahrzeugen im öffentlichen Linienverkehr auf Bergpoststrassen 11/25/2020 5 Instruktion WD/ZS

POLICE Gesetzliche Grundlagen Signalisationsverordnung (SSV) vom 05. 09. 1979 Artikel 67/2: Verkehrsregelung durch andere

POLICE Gesetzliche Grundlagen Signalisationsverordnung (SSV) vom 05. 09. 1979 Artikel 67/2: Verkehrsregelung durch andere Personen Die Zeichen und Weisungen anderer Personen sind zu befolgen, wenn sie zur Abwendung einer Gefahr oder zur Regelung einer schwierigen Verkehrslage gegeben werden. 11/25/2020 6 Instruktion WD/ZS

POLICE Wann und wo ist Verkehrsregelung notwendig? Wenn an bestimmten Strassenstellen ein reibungsloser Verkehrsablauf

POLICE Wann und wo ist Verkehrsregelung notwendig? Wenn an bestimmten Strassenstellen ein reibungsloser Verkehrsablauf nicht mehr gewährleistet ist, müssen die erforderlichen Massnahmen getroffen werden. Zum Beispiel bei: · Verkehrsunfällen (Strassen, Bahn, etc. ) · Katastrophen (Ueberschwemmungen, etc. ) · Baustellen · Umleitungen (Strecke rekognoszieren) · Anlässen und festlichen Veranstaltungen · Truppenverschiebungen 11/25/2020 7 Instruktion WD/ZS

POLICE Grundstellung Aufrechte Körperhaltung · Enggestellte Ruhestellung · Fussspitze leicht angewinkelt · Arme seitlich

POLICE Grundstellung Aufrechte Körperhaltung · Enggestellte Ruhestellung · Fussspitze leicht angewinkelt · Arme seitlich am Körper angeschlossen · Finger gestreckt Bei Zeichengabe: · Hände auf Augenhöhe · Finger gestreckt und Daumen anliegend 11/25/2020 8 Instruktion WD/ZS

POLICE Verhalten während des Verkehrsdienstes · Klare und unmissverständliche Zeichengabe · Ruhig · Bestimmt

POLICE Verhalten während des Verkehrsdienstes · Klare und unmissverständliche Zeichengabe · Ruhig · Bestimmt · Uebersicht bewahren · Fussgänger beachten und entsprechendes Zeichen geben Tenue bei der Verkehrsregelung Ein sauberes und korrektes Verkehrstenue ist oberstes Gebot. 11/25/2020 9 Instruktion WD/ZS

POLICE Haltezeichen Hochhalten eines Armes: Halt vor der Verzweigung aus allen Richtungen 11/25/2020 10

POLICE Haltezeichen Hochhalten eines Armes: Halt vor der Verzweigung aus allen Richtungen 11/25/2020 10 Instruktion WD/ZS

POLICE Halt für den Verkehr von hinten und vorn Seitliches Ausstrecken beider Arme 11/25/2020

POLICE Halt für den Verkehr von hinten und vorn Seitliches Ausstrecken beider Arme 11/25/2020 11 Instruktion WD/ZS

POLICE Halt für den Verkehr von hinten und vorn Seitliches Ausstrecken beider Arme 11/25/2020

POLICE Halt für den Verkehr von hinten und vorn Seitliches Ausstrecken beider Arme 11/25/2020 12 Instruktion WD/ZS

POLICE Heranwinken aus Armwinkelstellung 11/25/2020 13 Instruktion WD/ZS

POLICE Heranwinken aus Armwinkelstellung 11/25/2020 13 Instruktion WD/ZS

POLICE Zeichen für Fussgänger 11/25/2020 14 Instruktion WD/ZS

POLICE Zeichen für Fussgänger 11/25/2020 14 Instruktion WD/ZS

POLICE Signalisation Zur eigenen Sicherheit ist auf Strassen, wo mit hoher Geschwindigkeit gefahren und

POLICE Signalisation Zur eigenen Sicherheit ist auf Strassen, wo mit hoher Geschwindigkeit gefahren und normalerweise kein manueller Verkehrsdienst geleistet wird, das Signal "Andere Gefahren" aufzustellen. Nachts müssen die Signale beleuchtet sein oder retro-reflektieren. Distanzen: innerorts höchstens 50 m ausserorts 150 m bis 250 m entfernt am rechten und linken Strassenrand. 11/25/2020 15 Instruktion WD/ZS

POLICE Strassenverkehr Im Strassenverkehr wirken vier Hauptfaktoren zusammen, welche für die Verkehrsregelung von Bedeutung

POLICE Strassenverkehr Im Strassenverkehr wirken vier Hauptfaktoren zusammen, welche für die Verkehrsregelung von Bedeutung sind. 1. Der Mensch als Verkehrsteilnehmer Beim Verkehrsdienst müssen die unterschiedlichen Verhaltensweisen der Verkehrsteilnehmer erkannt und berücksichtigt werden. Rechtzeitiges Wahrnehmen der Absicht und Aufmerksamkeit eines Verkehrsteilnehmers erleichtert die Verkehrsregelung. 11/25/2020 16 Instruktion WD/ZS

POLICE In keinem Fall dürfen hilfsbedürftige Strassenbenützer übersehen werden: · Kinder · Gebrechliche ·

POLICE In keinem Fall dürfen hilfsbedürftige Strassenbenützer übersehen werden: · Kinder · Gebrechliche · Alte Leute Ebenfalls einer erhöhten Aufmerksamkeit bedürfen: · Ortsunkundige · Unaufmerksame · Entschlussgehemmte · Liederliche · Hastige · Sonntagsfahrer · Ferienfahrer · Verkehrsteilnehmer, die sich nicht richtig verhalten 11/25/2020 17 Instruktion WD/ZS

POLICE 2. Das Fahrzeug als Verkehrsmittel Die einzelnen Fahrzeugarten spielen ebenfalls eine entscheidende Rolle.

POLICE 2. Das Fahrzeug als Verkehrsmittel Die einzelnen Fahrzeugarten spielen ebenfalls eine entscheidende Rolle. In Bezug auf die technischen Eigenschaften eines Fahrzeuges kann der Verkehrsfluss bei der manuellen Verkehrsregelung sehr stark beeinflusst werden bei: · Fahrrädern · Motorfahrrädern · Landwirtschaftlichen Fahrzeugen · Sportlichen Fahrzeugen · Lastwagen / Anhängerzügen · Personenwagen · Ausnahmetransporten · Oeffentlichen Verkehrsmitteln · Fahrzeugen im Alarmzustand 11/25/2020 18 Instruktion WD/ZS

POLICE 3. Die Strasse als Verkehrsraum 4. Die Verkehrsgesetzgebung 11/25/2020 19 Instruktion WD/ZS

POLICE 3. Die Strasse als Verkehrsraum 4. Die Verkehrsgesetzgebung 11/25/2020 19 Instruktion WD/ZS

POLICE 90 cm Grösse der Signale (Normalformat) 35 cm 60 cm 90 cm 130

POLICE 90 cm Grösse der Signale (Normalformat) 35 cm 60 cm 90 cm 130 cm 11/25/2020 20 Instruktion WD/ZS