Plaschule Schulpflegschaft Herzlich Willkommen Plaschule Schulpflegschaft Mitwirkung der
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Plaßschule - Schulpflegschaft Herzlich Willkommen
Plaßschule Schulpflegschaft Mitwirkung der Eltern in der Schule
Plaßschule - Schulpflegschaft -Mitwirkungsmöglichkeiten. Mitwirkung in der Schule ist durch das Schulmitwirkungsgesetz (Sch. MG) geregelt Øumfasst Regelungen für die Zusammenarbeit von Erziehungsberechtigten und Lehrern Øbeschreibt Rechte und Aufgaben, sowie Grenzen der Mitwirkungsmöglichkeiten von Eltern in der Schule Ølegt die Gremien der Mitwirkung fest
Plaßschule - Schulpflegschaft -Mitwirkungsmöglichkeiten- Schulkonferenz Schulpflegschaftsvertreter (6 Personen) Lehrervertreter (6 Personen) Schulpflegschaft Klassenpflegschafts. Vorsitzende (2 Pers. ) Eltern: Klassenpflegschaft Lehrerkonferenz Lehrer
Plaßschule - Schulpflegschaft -Mitwirkungsmöglichkeiten- Die Klassenpflegschaft: Øbesteht aus allen Eltern der Schüler/-innen einer Klasse Øwählt Klassenpflegschaftsvorsitzenden und vertreter zu Beginn eines jeden Schuljahres Øwählt Vertreter für die Klassenkonferenz Ødient dem Interessensaustausch der Eltern
Plaßschule - Schulpflegschaft -Mitwirkungsmöglichkeiten- Die Klassenpflegschaft: - ist an der Erziehungs- und Bildungsarbeit in der Klasse beteiligt - Typische Beratungsgegenstände: Ø Hausaufgaben und Klassenarbeiten Ø Feste und Feiern Ø Schulwanderungen und Schulfahrten Ø Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften Ø Betreuung von Schülern vor und nach dem Unterricht Ø Fragen des Lernklimas und der Disziplin in der Klasse Ø Mitarbeit von Eltern
Plaßschule - Schulpflegschaft -Mitwirkungsmöglichkeiten- Die Klassenpflegschaft: Ø Die Pflegschaft kann über diese Arbeit auch unter sich beraten Ø Beteiligung bei der Auswahl der Unterrichtsinhalte Ø deren Vorsitzende vertreten die Interessen der Eltern der Klasse in der Schulpflegschaft
Plaßschule - Schulpflegschaft -Mitwirkungsmöglichkeiten- Die Schulpflegschaft: Øbesteht aus allen Klassenpflegschaftsvorsitzenden, deren Vertretern, zusätzlich die Schulleitung und deren Stellvertreter Øwählt einen Schulpflegschaftsvorsitzenden und dessen Stellvertreter Øwählt die Elternvertreter für die Schulkonferenz und Fachkonferenzen Øvertritt die Interessen aller Eltern der Schule
Plaßschule - Schulpflegschaft -Mitwirkungsmöglichkeiten- Die Schulpflegschaft: Øvertritt die Interessen aller Eltern der Schule bei der Gestaltung der Erziehungs- und Bildungsarbeit ØAntragsrecht für die Schulkonferenz ØBeratung über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule ØBeratung über alle wichtigen Angelegenheiten der OGS
Plaßschule - Schulpflegschaft -Mitwirkungsmöglichkeiten. Die Schulkonferenz: Øbesteht zu gleichen Teilen aus den gewählten Eltern - und Lehrervertretern Øist das oberste gemeinsame Mitwirkungsorgan der Schule Øhat weitreichende Entscheidungskompetenz Øberät über Bildungs- und Erziehungsarbeit an der Schule die Schulleitung hat - ohne Stimmrecht vermittelnde Funktion Østellt Anträge an Schulträger und Schulaufsichtbehörde
Plaßschule - Schulpflegschaft -Mitwirkungsmöglichkeiten. Die Schulkonferenz: ØSie trifft z. B. Entscheidungen über: Ø Schulprogramm ØQualität der schulischen Arbeit ØBewegliche Ferientage ØGanztags- und Betreuungsangebote ØOrganisation der Schuleingangsphase ØErprobung und Einführung neuer Unterrichtsmethoden ØGrundsätze über Aussagen in sog. Kopfnoten
Plaßschule - Schulpflegschaft -Mitwirkungsmöglichkeiten. Die Fachkonferenz: ØBeratung über alle das Fach oder die Fachrichtung betreffenden Angelegenheiten, einschl. Zusammenarbeit mit anderen Fachrichtungen ØEntscheidungen über Grundsätze der fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit und zur Leistungsbewertung, sowie über Vorschläge an die Lehrerkonferenz zur Einführung von Lehrmitteln ØTeilnahme von zwei von der Schulpflegschaft gewählten Vertretern der Eltern mit beratender Stimme
Plaßschule - Schulpflegschaft -Mitwirkungsmöglichkeiten • Rechtliche Bedingungen – Wahrung der Verschwiegenheit über Angelegenheiten, die einer vertraulichen Behandlung bedürfen – Ehrenamtliche Tätigkeit der Eltern – Jeder Auftrag und jede Weisung von Mitgliedern aus Mitwirkungsgremien ist rechtlich unverbindlich – Angemessene Vertretung von Migrantenfamilien – Recht auf Einberufung einer Elternversammlung
Plaßschule - Schulpflegschaft sagt Danke für Ihre Aufmerksamkeit
- Herzlich willkommen in der 1. klasse
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