Pflegevisitezwischen Qualitt und berwachung VDAB Geschftsstelle Wiesbaden 1
Pflegevisitezwischen Qualität und Überwachung VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 1
Der Begriff „Pflegevisite“ n Merke: ¨ Selbstbestimmung der Betroffenen vor Selbstbestimmung der Pflegenden ¨ Professionelle Aufklärung und Beratung haben grundsätzlich Vorrang n Pflegevisite ist damit eine eigenständige Leistung der Pflege. VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 2
Zentrales Anliegen dieses Instruments ist es, …. n sich über das Befinden und die Entwicklung des Bewohners/ Kunden Klarheit zu verschaffen n Konzept der Pflegevisite setzt auf Kommunikation, ohne dem Betroffenen die Eigenverantwortung abzusprechen. VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 3
Definition nach QIBM n n Regelmäßige, persönliche oder fremde Maßnahme der Erkenntnisgewinnung von pflegerelevanten körperlichen und oder geistigen Veränderungen sowie Mittel zur Einleitung und Evaluierung von Interventionen innerhalb des Pflegeprozesses unter besonderer Berücksichtigung der Pflegequalität. Die gleichzeitige einwandfreie Anwendung von allgemein anerkannten Pflegediagnosen und Pflegestandards zeichnet eine professionelle Pflegevisite aus. (QIBM – Quality in Business und Management) VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 4
Im Mittelpunkt der Pflegevisite steht der Pflegeprozess VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 5
Pflegevisite ist Fachaufsicht, nicht Dienstaufsicht n Dienstaufsicht beinhaltet: Beobachtung und ggf. Beanstandung der Erfüllung der dienstvertraglichen Pflichten ¨ Unterliegt im Regelfall dem Arbeitgeber, kann aber auch auf die PDL übertragen werden ¨ VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 6
Pflegevisite ist Fachaufsicht, nicht Dienstaufsicht n Fachaufsicht ¨ Überwachung der Ausübung der eigentlichen Tätigkeit in fachlicher Hinsicht ¨ Kontrolle der pflegerischen Tätigkeiten der Mitarbeiter durch die PDL VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 7
Durch Erhebung und Sicherung der Ergebnisqualität wird die Pflegevisite ein Instrument zur Qualitätssicherung. Aber auch zusätzliche Funktionen können formuliert werden: Pflegevisite als Führungsinstrument, Pflegevisite als Fachberatung, Pflegevisite als Datenzulieferer des operativen und des strategischen Controllings. VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 8
§ 3 Altenpflegegesetz Die Ausbildung in der Altenpflege soll die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, die zur selbständigen und eigenverantwortlichen Pflege einschließlich der Beratung, Begleitung und Betreuung alter Menschen erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere: 1. die sach- und fachkundige, den allgemein anerkannten pflegewissenschaftlichen, insbesondere den medizinischpflegerischen Erkenntnissen entsprechende, umfassende und geplante Pflege, 2. die Mitwirkung bei der Behandlung kranker alter Menschen einschließlich der Ausführung ärztlicher Verordnungen, 3. die Erhaltung und Wiederherstellung individueller Fähigkeiten im Rahmen geriatrischer und gerontopsychiatrischer Rehabilitationskonzepte, VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 9
4. die Mitwirkung an qualitätssichernden Maßnahmen in der Pflege, der Betreuung und der Behandlung, 5. die Gesundheitsvorsorge einschließlich der Ernährungsberatung, 6. die umfassende Begleitung Sterbender, 7. die Anleitung, Beratung und Unterstützung von Pflegekräften, die nicht Pflegefachkräfte sind, 8. die Betreuung und Beratung alter Menschen in ihren persönlichen und sozialen Angelegenheiten, VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 10
9. die Hilfe zur Erhaltung und Aktivierung der eigenständigen Lebensführung einschließlich der Förderung sozialer Kontakte und 10. die Anregung und Begleitung von Familien- und Nachbarschaftshilfe und die Beratung pflegender Angehöriger. Darüber hinaus soll die Ausbildung dazu befähigen, mit anderen in der Altenpflege tätigen Personen zusammenzuarbeiten und diejenigen Verwaltungsarbeiten zu erledigen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Aufgaben in der Altenpflege stehen. VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 11
§ 3 Krankenpflegegesetz Die Ausbildung für die Pflege nach Absatz 1 soll insbesondere dazu befähigen, 1. die folgenden Aufgaben eigenverantwortlich auszuführen: a) Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfs, Planung, Organisation, Durchführung und Dokumentation der Pflege, b) Evaluation der Pflege, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege, c) Beratung, Anleitung und Unterstützung von zu pflegenden Menschen und ihrer Bezugspersonen in der individuellen Auseinandersetzung mit Gesundheit und Krankheit, d) Einleitung lebenserhaltender Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes, VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 12
2. die folgenden Aufgaben im Rahmen der Mitwirkung auszuführen: a) eigenständige Durchführung ärztlich veranlasster Maßnahmen, b) Maßnahmen der medizinischen Diagnostik, Therapie oder Rehabilitation, c) Maßnahmen in Krisen- und Katastrophensituationen, 3. interdisziplinär mit anderen Berufsgruppen zusammenzuarbeiten und dabei multidisziplinäre und berufsübergreifende Lösungen von Gesundheitsproblemen zu entwickeln. VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 13
Richtlinien: ü § 72 SGB XI Zulassung durch Versorgungsvertrag Pflegeeinrichtungen verpflichten sich durch Abschluss des Versorgungsvertrages zur Einführung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements ü § 80 gemeinsame Grundsätze und Maßstäbe Verpflichtung der Einrichtungen sich an Maßnahmen der Qualitätssicherung zu beteiligen ü § 80 a Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen Konkretisierung und Beschreibung des internen QM ü § 114 örtliche Prüfung durch den MDK Erhebungsbogen fachliche Überprüfung der Pflege durch Pflegefachkräfte VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 14
Daraus folgt: Aus den allgemeinen Anforderungen an die geplante und überprüfte Pflege wird die gesetzliche Verpflichtung, zur Anwendung eines Evaluationsinstrumentes abgeleitet. VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 15
Allgemeine Richtlinien Pflegevisiten sollen immer angekündigt werden (am besten eine Woche vorher). n Sie finden in allen Bereichen der Einrichtung statt. n Sie finden regelmäßig statt. n Sie werden ausgewertet und die Ergebnisse werden mit den beteiligten Mitarbeitern besprochen. n VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 16
Allgemeine Richtlinien n n Fehler und Mängelbehebungen werden dokumentiert. Maßnahmenpläne zur Fehlerbehebung werden erstellt. Positives (und negatives) Feedback muss gegeben werden. Umsetzen der Auswertung erfolgt unter Einbeziehung aller Mitarbeiter des Wohnbereiches/ Pflegedienstes Umgesetzte Maßnahmen müssen evaluiert werden. VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 17
n Voraussetzung: Grundsätzlich ist es wichtig, daß es eine gute, nachvollziehbare Pflegeanamnese, Pflegeplanung und Dokumentation gibt. In dieser Dokumentation muss der Verlauf erkennbar sein. VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 18
n Möglichkeiten einer Pflegevisite VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 19
B. Pflegevisite als Überprüfung der Umsetzung pflegemanagementbezogener Aspekte Diese Form der Pflegevisite ist auf der Ebene der Pflegedienstleitung (PDL) angesiedelt. Möglichkeit geben, sich darüber ein Bild zu machen, in welchem Grad Unternehmensleitbild und Pflegeleitbild, Inhalte der Pflegekonzeption sowie Kundenorientierung der Mitarbeiter von den Mitarbeitern nachvollzogen worden sind. VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 20
Weiterhin hat sie hier die Möglichkeit, Mitarbeiterunzufriedenheit und weitere Kommunikationsstörungen zu erfassen. VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 21
A. Pflegevisite als Dienstübergabe an die Pflegedienstleitung Pflegevisite als 14 -tägig stattfindende Teilnahme der Pflegedienstleitung an der Dienstübergabe aller Bewohner/ Kunden. Pflegevisite als ausführliche Beschreibung der Pflege an ausgewählten Bewohnern/ Kunden. Für diese Art der Pflegevisite spricht einerseits das Anbieten pflegerischer Kompetenz und Aufwertung des Berufs. VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 22
C. Pflegevisite als Erfüllung der Fachaufsicht Pflegevisite als Besuch der PDL, um mit der verantwortlichen Pflegekraft während einer Schicht lang einen oder mehrere Bewohner/ Kunden zu betreuen. Der Schwerpunkt dieser Art der Pflegevisite liegt : in der Kontrolle der Pflegequalität und dem Erkennen der Schwachstellen. Dadurch kann eine gute Mitarbeiterbegutachtung erfolgen und zur positiven Mitarbeiterbestätigung eingesetzt werden VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 23
Möglichkeiten einer Pflegevisite Alle Formen und Einsatzbereiche der Pflegevisite sind brauchbare Instrumente der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung durch Fachberatung. n n A) Kollegiale Pflegevisite B) Supervidierende /hierarchische Pflegevisite VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 24
A) Kollegiale Pflegevisite Ø Nutzung als regelmäßiger Bestandteil von Informationsweitergaben zwischen den Pflegenden Ø Darstellung der jeweiligen pflegespezifischen Situation und der Pflegeprobleme Ø Gemeinsames Suchen nach Lösungen Ø Kollegiale Beratung bei Auftreten von pflegerischen Defiziten VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 25
A) Kollegiale Pflegevisite Die Pflegekräfte visitieren die von ihnen betreuten Bewohner untereinander. Qualifizierte Mitarbeiter kontrollieren weniger qualifizierte Mitarbeiter Einbindung der nächsten Hierarchieebene durch: - Weiterleitung der Protokolle - Besprechung bei aufwendigen pflegerelevanten Problemen - Vermittlung bei Konflikten in der kollegialen Beratung VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 26
B) Supervidierende /hierarchische Pflegevisite Diese Form der Pflegevisite wird je nach Struktur der Einrichtung /des Trägers durch eine: - Wohnbereichs – oder Abteilungsleitung oder - durch die verantwortliche Pflegefachkraft durchgeführt Sie erfolgt in der Regel als begleitende Pflegevisite. VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 27
„Mikro – und Makrovisite“ �� Mikro- Makrovisite Überprüfung eines Teilbereiches Pflege prozessdokumentation. (Kurvenvisite) die Überprüfung des gesamten Pflegeprozesses und der Bereiche „Umgebung des Bewohners/ Kunden“ „Pflegezustand/Zufriedenheit des Bewohners/ Kunden“ VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 28
Pflegevisite als Abstimmungsprozess zwischen pflegerischer Leistung und Optimierung von Abläufen n zwischen pflegerischer Leistung und den Bedürfnissen des Bewohners/ Kunden im Sinne eines optimalen Pflegeprozesses zu sehen sein. Einfließen von Erkenntnisse einer ineffektiven Arbeitsabläufen und zu änder Einsatz planung resultiert aus der Reflexion den gesammelten Informationen VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 29
Pflegevisiten als Dienstleistungsvisite Bewohner-/Kundengespräche durch PDL und Vertreter anderer an der Pflege beteiligter Fachbereiche Inhalte fachliche Überprüfung des Pflegebedarfs Erhebung weiterer Bedürfnisse aus den Bereichen soziale Betreuung und hauswirtschaftlicher Versorgung Qualität der Dienstleistung periodische Überprüfungen vorheriger Pflegevisiten VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 30
Ziele Turnus möglichst zweimal im Jahr. Erhebung der Ergebnisqualität zur Qualitätssicherung Kundenmanagement Überprüfung der Ergebnisqualität Der Kunde soll – soweit das möglich ist – aufgefordert werden, seine Wünsche zu äußern, damit seine Versorgung und Betreuung auf allen Gebieten optimiert werden kann. Vorteil für Einrichtung und Kunde Ø Ø individuellen Betreuungswünsche werden realisiert, Erfassung und Erweiterung des Beschäftigungsangebots VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 31
Ablauf einer Pflegevisite Grundbedingung für die Einführung von Pflegevisiten ist, daß es gute und nach vollziehbare Pflegeanamnesen, Pflege planungen und Verlaufsdokumentationen gibt. Anderenfalls ist ein Scheitern vorprogrammiert. VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 32
Voraussetzungen Vor Einführung von Pflegevisiten sollten für alle hierfür verantwortlichen Pflegekräfte Fortbildungen durchgeführt werden. Themen: ü ü ü Bei wem werden Pflegevisiten durchgeführt? Wann werden Pflegevisiten durchgeführt? Worauf soll das Hauptaugenmerk liegen? Wer nimmt an den Pflegevisiten in welcher Funktion teil? Was wird wie dokumentiert? Wichtig: Nehmen Sie sich Zeit bei der Pflegevisite! VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 33
Häufigkeit und Systematik n Die Häufigkeit ist abhängig von ihrer Form (kollegial/ supervidierend, Mikro - oder Makrovisite) und den Kriterien zur Auswahl der Pflegebedürftigen Aus Beratungsperspektive sollte den Aspekten „Systematik“ und „Regelmäßigkeit“ Vorrang vor „Häufigkeit“ gegeben werden. VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 34
Wann durch wen? (Empfehlung - Minimum) Pflegeheim Ambulante Pflege Bei wem? alle Bewohner. Innen, mit mindestens Pflegestufe 2 Alle Kunden/ Pflegebedürftige 1. Visite innerhalb 1 Woche nach Aufnahme Durchführung PDL/ SPDL/ WBL PDL/ SPDL Folgevisiten Halbjährlich bzw. Bei Anlass sofort Jährlich bzw. bei Anlass sofort Durchführung PDL/ SPDL/ WBL/ geschulte PFK PDL/ SPDL VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 35
n Vorbereitung einer Pflegevisite VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 36
Checkliste zur Vorbereitung der Pflegevisite § Wer moderiert die Pflegevisite? Aus den aus der Dokumentation gewonnenen Erkenntnissen werden die Fragen abgeleitet, die in der Pflegevisite abgeklärt werden sollen. VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 37
Vorbereitung n Bei Wem erfolgt die Pflegevisite n Vorgehen nach festgelegten Kriterien , um die Ergebnisse von Pflegevisiten später vergleichbar und überprüfbar zu machen. n Mögliche Kriterien sind z. B. die Pflegestufe, ein etwa vorhandener Dekubitus oder sonstige Wundvorsorgung VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 38
Vorbereitung Klärung folgende Fragen vorab: Ø Wie häufig soll welche Pflegevisite bei welchem Bewohner/ Kunden durchgeführt werden? Ø Wer sind die Teilnehmer? Ø Wird die Pflegevisite bei jedem Bewohner/Patienten durchgeführt ( Empfehlung: vorab eine Einverständniserklärung für alle Bewohner/Kunden bei Aufnahme / Einzug einzuholen). Ermöglicht ein flexibles Vorgehen. VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 39
Vorbereitung Ø Terminankündigung bei Bewohner/Kunden immer, Mitarbeiter !? Ø Was sind förderliche Rahmenbedingungen eines Gespräches? Ø Wer informiert den Bewohner/ Kunden (vorrangig die zuständige Pflegekraft um Bedenken, Unsicherheiten beim Bewohner/ Kunden abzubauen und Vertrauen aufzubauen). VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 40
Vorbereitung Ø Dauer der Pflegevisite (abhängig vom pflegerischen Zustand des Bewohners/ Kunden) Ø Bestandteile der Pflegevisite § Medizinischer Bereich: Einsicht in den Behandlungs- und Medikamentenplan § Pflegerischer Bereich: Überprüfung des Pflegeprozesses. Überprüfung der Durchführung von Pflegemaßnahmen im Bereich der Körper- und Behandlungspflege. § Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Hygienemaßnahmen, § sinnvoller Einsatz von Heil- und Hilfsmitteln § § VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 41
Vorbereitung n Welche Probleme und Fragen müssen am dringendsten besprochen werden müssen. n Welche Themen spreche ich nicht an, z. B. eine Krebserkrankung, wenn der Betroffene nicht hierüber aufgeklärt ist. n Nutzen Sie hierzu auch die pflegerische Dokumentation als "Gedächtnisstütze" und befragen Sie Ihre Kollegen/Innen nach Auffälligkeiten. VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 42
Vorbereitung § Wirtschaftlicher Aspekt: Ressourcenorientierter Umgang mit Pflegeprodukten, Pflegematerialien, Arbeitsplanung, Gestaltung von Arbeitsabläufen § Rechtlicher Bereich: Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zur Pflegeprozessdokumentation, Abwendung von haftungsrechtlichen Ansprüchen, Klärung von Verantwortungsbereichen VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 43
Vorbereitung Erarbeitung eines standardisierten Verfahrens Ø Einführung von Checklisten oder Pflegevisitenprotokollen Ø Festlegung der einzelnen Schritte des Ablaufs der Pflegevisite um von allen Beteiligten in gleicher Weise durchgeführt zu werden. Ø Ergebnis: Erhöhung der Transparenz des Verfahrens, macht Ergebnisse vergleichbar und erhöht die Sicherheit für die Mitarbeiter VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 44
Checkliste zur Durchführung der Pflegevisite Durchführung nach einem Modulsystem, d. h. Ø bestimmte Themen müssen vorkommen, Ø andere Inhalte werden nach Bedarf oder abgestimmt hinzugefügt. VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 45
n Pflegevisite auf Grundlage der fördernden Prozesspflege nach Prof. Monika Krohwinkel (ABEDL – Aktivitäten, Beziehungen und existenzielle Erfahrungen des Lebens) VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 46
Kommunikation/ Beschäftigung: - Bewohner/ Kunde kommunikationsfähig Angehörige mit einbezogen Wünsche werden berücksichtigt Sturzgefahr Freiheitsbeschränkende Maßnahmen Gerontopsychiatrische Veränderungen VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 47
Körperpflege/ Hautzustand - Körperpflege/ Mund/Zahnpflege erkennbar Gefahr der Munderkrankung Nagel-, Haut-, Haarpflege erkennbar Rasur- Bartpflege erkennbar Intertrigogefahr Hämatome bzw. Ödeme vorhanden VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 48
Ernährung/ Flüssigkeit - Normalgewicht/ Über- Untergewicht dokumentiert Gefahr der Über- Unterernährung Ernährungs- Flüssigkeitsprotokoll im Einsatz Flüssigkeitsprotokoll ausreichend Exsikkosegefahr VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 49
Mobilisation/ Lagerung/ Bewegung - Mobil, gehfähig, überwiegend sitzend, bettlägerig Dekubitusrisikoerfassungsskala im Einsatz Dekubitus vorhanden Thrombosegefahr Kontrakturgefahr Miktionsprotokoll vorhanden Schmerzen VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 50
Behandlungspflege - Korrekte Umsetzung angeordneter Maßnahmen Medikamentenverwaltung – Aufbewahrung korrekt Wunddokumentation vorhanden Pneumoniegefahr VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 51
Umgebungsbereich - Hygiene/ Sauberkeit Ordnung erforderliche Pflegeartikel vorhanden VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 52
Pflegeprozessplanung - Informationssammlung (Erstgespräch, Stammdaten, Pflegeanamnese, Biografie) Fähigkeiten/ Wünsche/ Gewohnheiten/ Besonderheiten/ Probleme eindeutig definiert Ziele eindeutig definiert und erreichbar Maßnahmen eindeutig definiert Maßnahmen entsprechen den Zielen VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 53
Pflegeprozessplanung - Regelmäßige Evaluierung der Ziele Durchgeführte Maßnahmen entsprechen den geplanten Maßnahmen Handzeichen vorhanden Standards einbezogen und individualisiert Tagesstruktur aktualisiert VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 54
Pflegebericht - Sind Wirkungen der Maßnahmen nachvollziehbar Pflegerische Interventionen auf Veränderungen Psychosoziale Befindlichkeiten VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 55
Hilfsmittel - Ess-Trinkhilfen Mobilitäts- und Gehhilfen (Rollator, Prothese, Toilettensitzerhöhung, Hebe- und Wannenlifter) Pflegebett Spezielle Matratze Hilfsmittel vorhanden bei PEG, Dauerkatheter, Anus Prater VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 56
Kundenzufriedenheit - Fühlen Sie sich wohl Werden ihr Wünsche/ Bedürfnisse, Gewohnheiten beachtet Werden sie höflich behandelt Erläutern die PK die Pflegemaßnahmen Sind sie mit der Qualität zufrieden Haben sie Anregungen/ Beschwerden Nehmen sie an kulturellen/ begleitenden Angeboten teil VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 57
Pflegekräfte - Pflegeprozess wird umgesetzt Berücksichtigung der individuellen Situation des Bewohners/ Kunden Aktivierende Pflege VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 58
Rehabilitative und/oder soziale Maßnahmen n n n n Krankengymnastik Logopädie Ergotherapie/Tagesbetreuung/Tagespflege Häusliche Krankenpflege Beratung zu Pflegehilfsmitteln Heimunterbringung/Kurzzeitpflege Anschlußheilbehandlung/Kur/Geriatrie Psychologische Beratung/Betreuung VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 59
Merke: Die Durchführung der Pflegevisite erfordert Sensibilität und Taktgefühl von allen Durchführenden um nicht über den Kopf des Bewohners/ Kunden hinweg zu sprechen. Durch eine undiplomatische Vorgehensweise kann das Vertrauen in das Instrument „Pflegevisite“ zerstört werden VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 60
n Durchführung einer Pflegevisite VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 61
Durchführung Während der Pflegevisite darauf achten, mit dem Bewohner/ Kunden eine gemeinsame Kommunikationsbasis zu schaffen. Fachbegriffe sollten während der Visite so weit wie möglich vermieden werden. VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 62
Durchführung Dokumentation des Verfahrens Bearbeiten der Checklisten oder Pflegevisitenprotokolle Ø innerhalb der Visiten (auch unter dem Aspekt „Optimierung der MDKEinstufung“ und der Anwendung der optimalen Modulkombinationen (ambulant) Ø VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 63
Durchführung Ø Eintragung der Durchführung ins Pflegeplanungsblatt (mit Datum, Handzeichen, ggf. Querverweis zum Pflegeberichtsblatt bzw. zum Pflegeprotokoll in der Ablage Ø Vermerk im Pflegebericht als Kurznotiz (aktuelle Empfehlung) Ø Übertragen der Ergebnisse der Pflegevisite in konkrete Zielvereinbarungen VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 64
Durchführung In der Pflegevisite werden gemeinsam mit dem Patienten/Bewohner auf Grundlage der wichtigsten und aktuellen Pflegeprobleme sowie der Wünsche des Bewohners/ Kunden die Pflegeziele und die zum Erreichen der Ziele notwendigen oder möglichen Maßnahmen besprochen. Bei bereits erstellter Pflegeplanung werden die bereits formulierten Ziele und Maßnahmen kontrolliert und gegebenenfalls korrigiert. VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 65
Durchführung Ein standardisiertes Instrument ist Voraussetzung für eine objektive, nachvollziehbare Erhebung der Pflegevisite. Individuelle Ergänzungen sind hierbei jederzeit möglich. Die zuständige Pflegekraft erhält ein Ergebnisprotokoll, in dem erforderliche Maßnahmen aufgeführt werden. Das Protokoll enthält einen festgelegten Zeitraum, innerhalb dessen die Maßnahmen erledigt sein müssen VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 66
Fragenkatalog Pflegevisite 1. Wer führt die Pflegevisite durch? Pflegedienstleitung Wohnbereichsleitung Mitarbeiter VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 67
Fragenkatalog Pflegevisite 2. Wer ist der Kunde in der Pflegevisite? Leistungsbezieher im Pflegeheim Leistungsbezieher im betreuten Wohnen Kunde in der eigenen Häuslichkeit Mitarbeiter VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 68
Fragenkatalog Pflegevisite Welches Ziel wird verfolgt? fachliche Überprüfung des Pflegebedarfs fachliche Überprüfung der ausgeführten Pflegeleistung fachliche Überprüfung der Abläufe und ggf. Optimierungsmöglichkeiten fachliche Überprüfung der Ergebnisqualität fachliche Ermittlung der Mitarbeiterförderung VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 69
Fragenkatalog Pflegevisite Welche Module werden benötigt? Analyse Kundengespräch Analyse Dokumentationsinhalte und Leistungsplanung Analyse Pflegeplanung und Pflegebericht Analyse ausgeführte Pflegemaßnahme Analyse Umgebungsbereich (bezogen auf Pflege) Analyse Evaluations-Bogen VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 70
n Nachbereitung einer Pflegevisite VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 71
Nachbereitung Wer koordiniert die Nachbesprechung? (Die Kombination Nachbesprechung Pflegevisite und Mitarbeiterfördergespräch bietet sich an) n Wer kontrolliert die Erfüllung der erforderlichen Maßnahmen? n VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 72
Nachbereitung und Dokumentation n Die wesentlichen Inhalte der Pflegevisite können im Pflegeverlauf (Berichtsblatt) dokumentiert, die Konsequenzen für die Pflegeplanung auf dem entsprechenden Formular. n Die Ergebnisse der Pflegevisite werden in der Dienstübergabe kurz vorgestellt. n In der ambulanten Pflege ist ein gesondertes Formular sinnvoll, weil hier die Pflegevisite seltener durchgeführt wird. VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 73
Standard und Protokoll VDAB - Arbeitshilfen: n n Standard zur Durchführung von Pflegevisitenprotokoll ambulant und stationär Unter: www. vdab. de Arbeitshilfen VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 74
Das war`s …………… Noch Fragen ? ? ? ? Hilde Ott-Meyer Examinierte Krankenschwester VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden Tel: 0611 - 53 16 70 11 Hilde. Ott-Meyer@vdab. de VDAB Geschäftsstelle Wiesbaden 75
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