Pflegereform 2017 Der neue Pflegebedrftigkeitsbegriff Das neue NBA
Pflegereform 2017 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Das neue NBA (Begutachtungsassessment)
Neuerungen § Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff § Einführung des neuen NBA (Neue Begutachtungsassessment) § 5 Pflegegrade § Bestandschutz § Ausweitung der Beratung § Beitragsanhebung
Definition der Pflegebedürftigkeit Personen: . § Der Pflegebedürftigkeitsbegriff wird daran orientieren, was die Pflegebedürftigen können und über welchen Grad der „Selbständigkeit“ sie verfügen § Das sind Personen, die körperlich, kognitiv oder psychische Belastungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht mehr selbständig kompensieren oder bewältigen können. „Alle Pflegebedürftigen im jeweiligen Pflegegrad haben Anspruch auf Leistungen – egal ob sie körperlich, demenziell oder psychisch beeinträchtigt sind!“
Übergangspflege für Menschen OHNE Pflegeeinstufung Seit 1. Januar 2016 Übergangspflege als neue Leistung der Krankenkasse. (SGB V) – sofern keine Pflegebedürftigkeit nach SGB XI vorliegt. Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege Anspruch auf 4 Wochen in begründeten Ausnahmefällen auch länger (§ 37 Abs. 1 a SGB V) Befinden sich Kinder im Haushalt, die bei Beginn der Leistung jünger als 12 Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen sind, kann bis zu 26 Wochen verlängert werden (§ 38 Abs. 1 SGB V) Reichen die oben genannten Leistungen nicht aus, besteht Anspruch auf Aufnahme in eine Kurzzeit -Pflegeeinrichtung bis zu 8 Wochen je Kalenderjahr. (1. 612 € - § 39 c SGB V) 5
Pflegestufe → Pflegegrade ALT NEU Hilfebedarf Grad der Selbständigkeit 3 Pflegestufen 5 Pflegegrade Berechnung in Minuten Gewichtung nach Punkten Pflegeminuten Grad der Selbständigkeit Härtefall Besondere Bedarfskonstellation Erfassung in Minuten Berechnung von Punkten
Pflegebegutachtung ab 2017 • Ab 2017 gilt ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff. Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff sind auch Veränderungen bei der Pflege-Begutachtung verbunden. • Bisher mussten die Gutachterinnen und Gutachter den Hilfebedarf von Pflege. Antragsstellern bei einzelnen Verrichtungen - etwa beim Aufstehen, Waschen, Anziehen oder beim Essen - in Minuten ermitteln. • Ab dem Jahr 2017 wird der Grad der Selbstständigkeit eines Menschen zum zentralen Kriterium für Pflegebedürftigkeit und nicht mehr sein Hilfebedarf in Minuten bei einzelnen Verrichtungen. 03. 11. 2020
. Wie hoch sind die Leistungen in den einzelnen Pflegegraden (PG) ab 1. Januar 2017? Die Hauptleistungsbeträge sind wie folgt (in Euro): PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5 * 316 545 728 901 * 689 1. 298 1. 612 1. 995 Entlastungsbetrag ambulant (zweckgebunden) 125 125 125 Leistungsbetrag stationär 125 770 1. 262 1. 775 2. 005 P G 1 Geldleistung ambulant Sachleistung ambulant pro Monat. € pro Monat € * Pflegebedürftige in PG 1 erhalten u. a. Pflegeberatung, Beratung in eigener Häuslichkeit, Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, Zuschüsse zur 03. 11. 2020 Verbesserung des Wohnumfeldes
Ablauf/MDK-Besuch
Noch Fragen ? 03. 11. 2020
Klassifikation der Selbständigkeit 0 = selbständig v. Die Person kann die Aktivität in der Regel selbst durchführen. 1 = überwiegend selbständig v. Die Person kann den größten Teil der Aktivität selbständig durchführen. 2 = überwiegend unselbständig v. Die Person kann die Aktivität nur zu einem geringen Teil selbständig durchführen. 3 = unselbständig v. Die Person kann die Aktivität in der Regel nicht selbständig durchführen bzw. steuern, auch nicht teilweise.
1. Mobilität Bewertung der Module Bewertung der Selbständigkeit bei den motorischen Funktionen und Aktivitäten 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Bewertung der Kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Bewertung der Häufigkeit des Auftretens mit personellen Unterstützungsbedarf 4. Selbstversorgung Bewertung der Selbständigkeit bei der praktischen Durchführung 5. Umgang mit krankheits-oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen Bewertung der Selbständigkeit bei der praktischen Durchführung und der Häufigkeit der personellen Unterstützung bei ärztlich angeordneten Maßnahmen 6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte Bewertung der Selbstständigkeit bei der praktischen Durchführung
Familie sein, Familie bleiben - Pflegende
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