Persnliches Budget Von der gesetzlichen Vorgabe zur praktischen
Persönliches Budget Von der gesetzlichen Vorgabe, zur praktischen Umsetzung Fachstelle für Eingliederungshilfe Fachdienst Soziales
Werner Lukas-Nülle Leiter der Fachstelle für Eingliederungshilfe des Landkreises Osnabrück Ich befürworte das Persönliche Fachstelle für Eingliederungshilfe Budget! Fachdienst Soziales 2
Persönliches Budget Grundsätze 1. Pers. Budget 2. Eckpfeiler 3. Ziele 4. Zeit • Keine neue (zusätzliche) Leistung • Unveränderte Gewährungsbedingungen • unabhängig von der Art der Behinderung • Grds. (Reha-) trägerübergreifend Fachstelle für Eingliederungshilfe • Ziel- nicht maßnahmenorientiert Fachdienst Soziales 3
Persönliches Budget Systemwechsel 1. Pers. Budget Klient 2. Eckpfeiler 3. Ziele 4. Zeit Kosten. Leistung. Fachstelle für Eingliederungshilfe Fachdienst Soziales 4
Persönliches Budget Systemwechsel 1. Pers. Budget Klient 2. Eckpfeiler 3. Ziele 4. Zeit Kosten. Leistung. Fachstelle für Eingliederungshilfe Fachdienst Soziales 5
Persönliches Budget Vorteile 1. Pers. Budget 2. Eckpfeiler 3. Ziele 4. Zeit • Selbstbestimmung • Bündelung (Beauftragter SGB IX) • Individualisierung der Leistung Fachstelle für Eingliederungshilfe Fachdienst Soziales 6
Persönliches Budget Verfahren 1. Pers. Budget 2. Eckpfeiler 3. Ziele 4. Zeit • Antrag auf Leistung + Auszahlung als PB • Beauftragter holt Stellungnahmen ein • Bedarfsklärung • Zielvereinbarung • Qualitäts- und Nachweisvereinbarung Fachstelle für Eingliederungshilfe Fachdienst Soziales 7
Persönliches Budget in Niedersachsen 1. Pers. Budget • Modellversuch = Erprobung 2. Eckpfeiler • vom Einfachem zum Schwierigem 3. Ziele • keine neue Leistung = 4. Zeit Ø was kann Ø wie Ø in Geld umgewandelt werden. Fachstelle für Eingliederungshilfe Fachdienst Soziales 8
Persönliches Budget in Niedersachsen • ambulante Leistungen (analog der ambulanten Betreuung) 1. Pers. Budget 2. Eckpfeiler 3. Ziele 4. Zeit • grundsätzlich trägerübergreifend • grundsätzlich alle Arten der Behinderung • Fachleistungsstunden (35€) • Umfang (Stundenzahl) laut Hilfeplan • Steuerung durch Zielvereinbarung Fachstelle für Eingliederungshilfe • 23 Klienten, 54 Hilfepläne, 500 € mtl. , (160 – 900), 12 Monate Fachdienst Soziales 9
Basis der Hilfeplanung 1. Pers. Budget • Selbstbestimmung 2. Eckpfeiler 3. Ziele • Vereinbarung 4. Zeit • Unterstützungsbedarf und Ressourcen Fachstelle für Eingliederungshilfe • Transparenz Fachdienst Soziales 10
Basis der Hilfeplanung 1. Pers. Budget 2. Eckpfeiler 3. Ziele 4. Zeit Rechtliches: Die Entscheidung über eine im Einzelfall angezeigte Hilfeart, ist das Ergebnis eines kooperativen pädagogischen Prozess, der nicht den Anspruch auf objektive Richtigkeit erhebt, sondern eine angemessene Lösung zur Bewältigung der Belastungssituation enthält. vergl. BVerw. Ge 109, 155 zu Entscheidungen SGB VIII Fachstelle für Eingliederungshilfe Fachdienst Soziales 11
Hilfebedarfsermittlung Eine für alle am Prozess beteiligten Personen transparente, einvernehmliche Entscheidung über den benötigten Eingliederungsbedarf des Klienten. Fachstelle für Eingliederungshilfe Fachdienst Soziales 12
Ziele in der Hilfeplanung 1. Pers. Budget 2. Eckpfeiler 3. Ziele 4. Zeit Fachstelle für Eingliederungshilfe Fachdienst Soziales 13
Ziele in der Hilfeplanung 1. Pers. Budget 2. Eckpfeiler 3. Ziele 4. Zeit Globalziel Schwerpunktziele (ca. drei; auf dem Hintergrund des Bedarfes ausgerichtet) Fachstelle für Eingliederungshilfe Fachdienst Soziales 14
Ziele ausgerichtet auf den Bedarf 1. Pers. Budget 2. Eckpfeiler 3. Ziele 4. Zeit Unterstützungsbedarf und Ressourcen in den Bereichen: • Alltägliche Lebensführung • Individuelle Basisversorgung • Gestaltung sozialer Beziehungen • Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben • Kommunikation und Orientierung Fachstelle für Eingliederungshilfe Fachdienst Soziales • Emotionale und psychische Entwicklung • Gesundheitsförderung und -erhaltung 15
Vereinbarung der Fachleistungsstunden 1. Pers. Budget 2. Eckpfeiler 3. Ziele 4. Zeit Fachstelle für Eingliederungshilfe Fachdienst Soziales • nicht rechnen • nicht gutachterlich festsetzen • nicht allein durch Maßnahmen bestimmen Die zeitliche Dimension des Hilfebedarfes wird gemeinsam festgelegt. Dabei sind folgende Faktoren ausschlaggebend: • der erläuterte Bedarf, • die Hinweise auf mögliche Hilfen, • die in den Hilfearten festgelegte Art und Weise der Hilfen, • die Schwerpunktplanung. 16
Hilfebedarfsermittlung Eine für alle am Prozess beteiligten Personen transparente, einvernehmliche Entscheidung über den benötigten Eingliederungsbedarf des Klienten. Fachstelle für Eingliederungshilfe Fachdienst Soziales 17
Persönliches Budget Von der gesetzlichen Vorgabe, zur praktischen Umsetzung Fachstelle für Eingliederungshilfe Fachdienst Soziales
- Slides: 18