Oberstufeninfo G 8 ABI 2019 ABI 2021 G
Oberstufeninfo G 8 ABI 2019 ABI 2021 G 9 Infos zur Oberstufenverordnung G 9 Klasse 10: Abschluss Sek. I und Übergänge in die Oberstufe Klasse 11: Einführungsphase G 9 Beginn 2018/19 Klasse 12/13: Qualifikationsphase G 9 Beginn 2019/20 Kurswahlen ABI 2021 … Zusammengestellt nach Materialien des Kultusministeriums und des Philologenverbandes AEG, Bm-Ha-Wo 09/2017
Abschlüsse und Berechtigungen und Oberstufeninfo Nachweis bestimmter Leistungen in der Abiturprüfung Nachweis bestimmter Leistungen in den vier Schulhalbjahren der Qualifikationsphase Nachweis bestimmter Leistungen in zwei zeitlich aufeinander folgenden Schulhalbjahren der Qualifikationsphase Abgeschlossene Berufsausbildung oder Einjährig: berufsbezogenes Praktikum oder Einjährig: soziales oder ökologisches Jahr, Wehr-/Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst
Oberstufeninfo Link Tabelle
Oberstufeninfo G 9 1 2 3
Oberstufeninfo Grundlage KMK-Vereinbarung zur gymnasialen Oberstufe – Zweijährige Qualifikationsphase, – Fachdifferenzierung auf zwei Anforderungsebenen, – Schulhalbjahrsbezogene Unterrichtssequenzen, – Fachkurssystem statt Schulzweige, – 265 Gesamtwochenstunden in den Schuljahrgängen 5 bis 13, darunter bis zu fünf Wahlstunden. Gesetzliche Grundlage zur Verordnung über die Gymnasiale Oberstufe nach § 11 NSch. G mit folgenden Vorgaben: – Die Gymnasiale Oberstufe besteht unter G 9 aus der einjährigen Einführungsphase (Klasse 11) und der zweijährigen Qualifikationsphase (Klassen 12/13) – Schwerpunktbildung – Facheinteilung nach Kern-, Schwerpunkt-, Ergänzungs-, Wahlfächern 1972_07_07 -Vereinbarung-Gestaltung-Sek 2. pdf
Berufsbildende Schulen Oberstufeninfo (vgl. : http: //www. mk. niedersachsen. de) Die Berufsausbildung in Deutschland erfolgt überwiegend im Dualen System. Dieser Begriff bedeutet Ausbildung in einem Betrieb, in der Verwaltung oder in Praxen eines freien Berufs einerseits und in der Berufsschule andererseits, also an zwei Lernorten: im Betrieb und in der Berufsschule In der Berufsschule werden die Schülerinnen und Schüler der einzelnen Ausbildungsberufe in der Regel in eigenen Fachklassen unterrichtet. Diese neue Schulform umfasst das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) und die Berufseinstiegsklasse (BEK). Im BVJ steht die individuelle Förderung mit einzelfallbezogener Zielsetzung im Vordergrund, in der BEK ist das gemeinsame Ziel der Hauptschulabschluss bzw. die Verbesserung der Ausbildungsreife. Neben der Ausbildung im dualen System kann ein Beruf teilweise oder auch vollständig in einer beruflichen Vollzeitschule, der Berufsfachschule, erlernt werden. Infot ag: S a. Die Berufseinstiegsschule Berufsfachschulen (BFS) Die Fachoberschule (FOS) 03. 02. 2018 Die Fachoberschule vermittelt den Schülerinnen und Schülern eine erweiterte und vertiefte fachpraktische und fachtheoretische Bildung. Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird die Fachhochschulreife und die Berechtigung zum Besuch der Fachhochschule erworben. Die Berufsoberschule (BOS) Berufsoberschulen sind zweijährige vollzeitschulische Bildungsgänge (Klasse 12 und Klasse 13), in denen die fachgebundene Hochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife erworben werden kann. Das Berufliche Gymnasium Berufliche Gymnasien sind dreijährige vollzeitschulische Bildungsgänge, die zum Abitur führen und die Allgemeine Hochschulreife vermitteln. Die Fachschule (FS) Die Fachschule ist eine wesentliche Säule der beruflichen Weiterbildung. Die Ausbildungsgänge und Abschlüsse sind auf den beruflichen Aufstieg ausgerichtet.
Klasse 10 Oberstufeninfo • Der Jahrgang 10 bildet den Abschluss der Sekundarstufe I. • Am AEG wird nach einer angepassten Stundentafeln 1 unterrichtet. • Ein geplanter Auslandsaufenthalt sollte in Klasse 11 erfolgen. • … Merkblatt Ausland: Link zur Homepage Mögliche Abschlüsse 1. Erweiterter Sekundarabschluss 1 bei Versetzung in die Einführungsphase. 2. Sekundarabschluss I: Realschulabschluss Versetzung wäre mit nur einer Fremdsprache möglich. 3. Sekundarabschluss I: Hauptschulabschluss maximal drei nicht ausreichende Leistungen. 4. Bei einem Abgang aus Jg. 10 Gleichstellung mit dem Hauptschulabschluss.
Versetzung 10. und 11. Klasse Oberstufeninfo Klassenkonferenz Entscheidet nach schulrechtlichen Bestimmungen sowie pädagogischen und fachlichen Gesichtspunkten Kriterium Kann eine erfolgreiche Mitarbeit in der nächsten Klasse erwartet werden ? Grundlage Alle Fächer des Pflichtunterrichts Anforderungen an Ausgleichsfächer Deutsch, Fremdsprache, Mathematik können nur untereinander ausgeglichen werden
Versetzung Oberstufeninfo 10. Klasse in allen Fächern mindestens ausreichend in einem Fach mangelhaft in zwei Fächern mangelhaft in einem Fach ungenügend In allen anderen Fächern mindestens ausreichend möglicher Ausgleich 2 Ausgleichsfächer mit mindestens befriedigend 1 Ausgleichsfach mit mindestens gut oder 2 Ausgleichsfächer mit mindestens befriedigend Konferenzentscheidung im Einzelfall Versetzung Nichtversetzung
11. Klasse und 12. /13. Klasse Oberstufeninfo Aufbau der gymnasialen Oberstufe 11. 1 11. 2 12. 1 Einführungsphase Pflichtunterricht und Wahlunterricht Vorbereitung und Grundlage für die Arbeit in der Qualifikationsphase 13. 1 13. 2 Qualifikationsphase Angebot von Schwerpunkten Thematisch bestimmte Halbjahresabschnitte Versetzung Klassenverband und klassenübergreifende Lerngruppen 12. 2 Abiturprüfung (Zentralabitur) Unterricht in Kernfächern Schwerpunktfächern Ergänzungsfächern Wahlfächern Seminarfach Erwerb einer Gesamtqualifikation durch Leistungen in der Qualifikationsphase und in der Abiturprüfung
Klasse 11: Aufnahmeverfahren Oberstufeninfo Aufnahmeverfahren für externe Schüler/innen: (aus VO-GO+EB § 2) … 2. 4 Antragsverfahren zur Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe 2. 4. 1 Schülerinnen und Schüler, die in die gymnasiale Oberstufe aufgenommen werden wollen, ohne die betreffenden Schule besucht zu haben, beantragen die Aufnahme schriftlich bis zum 20. Februar des Jahres bei der gewünschten Schule. 2. 4. 2 Dem Antrag sind beizufügen: a) das Halbjahreszeugnis aus dem letzten Schuljahr des Sekundarbereichs I oder das Zeugnis über die Berechtigung zum Besuch der Einführungs- oder Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe, sofern letzteres bereits vorliegt, b) eine Erklärung, dass die Aufnahme ausschließlich an der betreffenden Schule beantragt wird, c) eine Erklärung, ob die gymnasiale Oberstufe bereits an einer anderen Schule besucht worden ist. 2. 4. 3 Die Schulen informieren die Schülerinnen und Schüler über die Organisation der gymnasialen Oberstufe und planen die Aufnahme ein. Die Aufnahme selber erfolgt erst nach Vorlage des Zeugnisses über die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. 2. 4. 4 Die Schulen teilen dem Schulträger bis zum 15. April die Zahl der vorliegenden Aufnahmeanträge mit. Falls die Aufnahmekapazität überschritten wird, führt der Schulträger in Absprache mit den Schulen einen Ausgleich herbei. Ist der Ausgleich im Bereich des Schulträgers nicht möglich, so unterrichtet dieser die Landesschulbehörde, die einen Ausgleich unter den Schulen ihres Zuständigkeitsbereichs herbeiführt. … Formular Aufnahme Kl. 11
Einführungsphase: 11. Klasse Bereich Oberstufeninfo Aufgabenfeld Fach Wochenstunden Deutsch 1. Fremdsprache 2. Fremdsprache Pflichtunterricht 1) 2) • 3 • 3 1)3) A Musik 4) und Kunst 4) • 2 Jeweils ½ Jahr Darstellendes Spiel 4) B C Geschichte Erdkunde Politik-Wirtschaft 5) Religion, Werte u. Normen, Philosophie • 2 • 1 • 3 5) • 2 Mathematik Biologie 6) Chemie 6) Physik 6) • • 3 2 2 2 Informatik 6) Sport Wahlunterricht • 2 Sport Wahlfremdsprachen 7); neue , für die gymnasiale Oberstufe zugelassene Fächer; Sporttheorie 8), Förderunterricht, Arbeitsgemeinschaften Schülerpflichtstundenzahl: + 30 + Info Beruf/Studium nur 3 Std.
Oberstufeninfo Punktesystem Leistungsbewertung in der gymnasialen Oberstufe Zusammenfassende Leistungen in den Klausuren bzw. in der Facharbeit Bewertung am Ende eines Halbjahres mit den Mitarbeit im Unterricht Noten 1 bis 6 mündliche Beiträge (Beteiligung am Unterrichtsgespräch, Referate, u. a. ) schriftliche Beiträge (Tests, Datensammlungen, Protokolle, Schülerbetriebspraktika u. a. ) Umsetzung der Noten experimentelle, gestalterische und praktische Leistungen + 1 15 14 13 in Punkte Das Punktesystem + 2 - + 3 - + 4 12 11 10 09 08 07 06 05 04 + 5 - 6 03 02 01 00
Klasse 11: Was ist noch neu? Oberstufeninfo • Die 11. Klassen werden neu zusammengestellt Kriterien: Pädagogische • Erwägungen, Leistung, Geschlecht, … Schriftliche Arbeiten heißen dann Klausuren, Noten werden als Punkte vergeben In der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe werden in allen Fächern, außer im Fach Sport, Klausuren geschrieben und zwar werden in Deutsch, in den Fremdsprachen und Mathematik drei oder vier Klausuren und in den übrigen Fächern, die in der Einführungsphase durchgängig unterrichtet werden, je nach Anlage des Unterrichts zwei oder drei Klausuren im Schuljahr, in Fächern, die nur ein Schulhalbjahr unterrichtet werden, je nach Anlage des Unterrichts eine Klausur oder zwei Klausuren geschrieben. Die Dauer soll zwei Unterrichtsstunden nicht überschreiten. … Wenn bei mehr als der Hälfte der Klausuren in einer Lerngruppe das Ergebnis unter fünf Punkten liegt, wird die Klausur in der Regel nicht bewertet. Ausnahmen sind mit Zustimmung der Schulleiterin oder des Schulleiters zulässig. … • Jede Schülerin und jeder Schüler führt in der gymnasialen Oberstufe ein Studienbuch, in das die Unterrichtsfächer und die Leistungsbewertungen für die Schulhalbjahre einzutragen sind. … In der Einführungsphase wird die Richtigkeit der Eintragungen durch die Unterschrift der Klassenlehrerin oder des Klassenlehrers, in der Qualifikationsphase durch die Unterschrift der Tutorin oder des Tutors bestätigt. Am Ende eines jeden Schulhalbjahres muss das Studienbuch von der Schulleiterin oder dem Schulleiter oder von der Vertreterin oder dem Vertreter unterschrieben werden. Unter „Bemerkungen“ ist am Ende der Einführungsphase ein Vermerk über die Versetzung oder Nichtversetzung aufzunehmen. … Die Erziehungsberechtigten oder die volljährige Schülerin oder volljährige Schüler bestätigen durch Unterschrift • … Hat die Schülerin oder Schüler aus einem selbst zu vertretenden Grund Unterricht versäumt und kann deshalb die Leistung in einem Fach nicht bewertet werden, so gilt der Unterricht als mit der Note „ungenügend“ abgeschlossen. Ist der Grund nicht selbst zu vertreten, so steht die fehlende Möglichkeit der Bewertung in der Einführungsphase der Versetzung nicht entgegen, wenn die Konferenz eine erfolgreiche Mitarbeit im nächst höheren Schuljahrgang erwartet; in der Qualifikationsphase wird der Unterricht als „nicht teilgenommen“ gewertet.
11. Klasse und 12. /13. Klasse Oberstufeninfo Aufbau der gymnasialen Oberstufe 11. 1 11. 2 12. 1 Einführungsphase Pflichtunterricht und Wahlunterricht Vorbereitung und Grundlage für die Arbeit in der Qualifikationsphase 13. 1 13. 2 Qualifikationsphase Angebot von Schwerpunkten Thematisch bestimmte Halbjahresabschnitte Versetzung Klassenverband und klassenübergreifende Lerngruppen 12. 2 Abiturprüfung (Zentralabitur) Unterricht in Kernfächern Schwerpunktfächern Ergänzungsfächern Wahlfächern Seminarfach Erwerb einer Gesamtqualifikation durch Leistungen in der Qualifikationsphase und in der Abiturprüfung
Oberstufeninfo Versetzung in die Qualifikationsphase in allen (Wahl-) Pflichtfächern mindestens 5 Punkte in einem Fach 1, 2, 3 oder 4 Punkte in zwei Fächern 1, 2, 3 oder 4 Punkte in einem Fach 0 Punkte in allen anderen Fächern mindestens 5 Punkte möglicher Ausgleich 2 Ausgleichsfächer mindestens jeweils Durchschnitt 5 Punkte 1 Ausgleichsfach mit mindestens 10 Punkten oder 2 Ausgleichsfächer mit 8 oder 9 Punkten Konferenzentscheidung im Einzelfall Versetzung Nichtversetzung
11. Klasse und 12. /13. Klasse Oberstufeninfo Ziele der gymnasialen Oberstufe Die Schüler sollen Allgemeinbildung eine breite und vertiefte erreichen wichtige inhaltliche und methodische Voraussetzungen für die allgemeine Studierfähigkeit erwerben ihren Bildungsweg auch berufsbezogen fortsetzen können Das besondere Ziel: Stärkung des selbständigen Lernens und wissenschaftspropädeutische Grundbildung mit Vertiefung in Schwerpunktbereichen
Oberstufeninfo Aufgabenfelder sprachliterarischkünstlerisch A Deutsch Englisch Französisch Latein Spanisch B gesellschaftswissenschaftlich Politik-Wirtschaft Geschichte Erdkunde Kunst Musik Darstellendes Spiel C Mathematischnaturwissensch. technisch Mathematik Physik Chemie Biologie Informatik Philosophie Religion Werte und Normen Sport Seminarfach
Oberstufeninfo Prüfungsfächer Jeder Schüler hat fünf Prüfungsfächer (P 1, P 2 und P 3: fünfstündig – P 4 und P 5 dreistündig) 2 Fächer auf erhöhtem Niveau (P 1, P 2) schriftliche Abiturprüfung *) 3 x LK (die beiden Schwerpunktfächer, doppelte Wertung) 1 Fach auf erhöhtem Niveau (P 3) schriftliche Abiturprüfung *) (einfache Wertung) gk 1 Fach auf grundlegendem Niveau (P 4) schriftliche Abiturprüfung *) 1) 1 Fach auf grundlegendem Niveau (P 5) mündliche Abiturprüfung *) Eine zusätzliche mündliche Prüfung ist möglich. 1) Auf Wunsch besondere Lernleistung möglich gk
Oberstufeninfo Wahl der Prüfungsfächer Voraussetzung für eine Wahl: • mindestens halbjährige Teilnahme am Unterricht in der Einführungsphase Bedingungen für die Wahl der fünf Prüfungsfächer: DREI schriftliche Prüfungsfächer mit erhöhtem Anforderungsniveau 3 ZWEI der drei Fächer Deutsch, Fremdsprache 2 Mindestens 1), Mathematik EIN Prüfungsfach aus jedem Aufgabenfeld. Mit 00 Punkten können Belegungsverpflichtungen nicht erfüllt werden. Von themengleichen Halbjahren kann nur eines auf die Belegungsverpflichtung angerechnet werden. 1 00
Profile Schwerpunkte Profile Deutsch Fremdsprache 1)2) Politik-Wirtschaft ( Erdk. ) Religion/WN/Philosophie 5) Prüfungsfach aus B 9) Mathematik Naturwissenschaft 1) Seminarfach 7) Geschichte Kunst/Musik/Darstell. Spiel 4) Musik bzw. Kunst 4) Kunst bzw. Musik, oder DS 4) weitere Fremdsprache 1)3) weitere Naturwissenschaft 1)6) weitere Fremdspr. /Naturw. 8) Summe der Hj. E Weitere Hj. E (z. B. PF Ek, Sp, FS, Ku, Mu, DS, Ge, Po, Rel/WN, NW, Inf. ) Hj. E insgesamt möglich Oberstufeninfo NW 1/NW 2 GE/PW FS 1/ FS 2 oder DE/FS oder MA/NW oder GE/EK KU/DE oder KU/MA sprachl. naturw. gesells. künstl. 4 4 4 4 2 2 2 2 +2 +2 4 4 4 4 2 2 2 4 2 4 4 2 32 4 36 36 Kurswahl 2019_G 9. exe
Kurswahlen Abi 2021 Oberstufeninfo Kurswahl 2019_G 9. exe
Oberstufeninfo Fachhochschulreife AVO § 1. . . (3) Die Fachhochschulreife wird erworben durch bestimmte Leistungen in zwei zeitlich aufeinander folgenden Schulhalbjahren der Qualifikationsphase der Gymnasialen Oberstufe, . . . und zwar 1. der schulische Teil nach Maßgabe des § 17 und 2. 2. der berufsbezogene Teil a) durch eine erfolgreich abgeschlossene, durch Bundes- oder Landesrecht geregelte Berufsausbildung, b) durch ein mindestens einjähriges geleitetes berufsbezogenes Praktikum oder c) durch Ableistung eines einjährigen sozialen oder ökologischen Jahres, eines einjährigen Wehr- oder Zivildienstes oder eines einjährigen Bundesfreiwilligendienstes.
Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife Voraussetzungen: Oberstufeninfo ► je 2 Halbjahresergebnisse im 1. und 2. Prüfungsfach in zweifacher Wertung P 1/P 2: - zusammen mindestens 40 Punkte im Schnitt 05 - höchstens zwei Unterkurse Punkte ► 11 Halbjahresergebnisse in einfacher Wertung - zusammen mindestens 55 Punkte 11 weitere Kurse ►insgesamt höchstens vier Unterkurse von den 11+4 Ergebnissen Einbringungsverpflichtungen: - Deutsch (2) eine Fremdsprache (2) 1) Geschichte oder anderes B-Fach, wenn Prüfungsfach (2) Mathematik (2) eine Naturwissenschaft (2) 1) Weitere Bedingungen: ► sämtliche Halbjahresergebnisse in zwei aufeinanderfolgenden belegt und bewertet ► in einem Fach nicht mehr als 2 Halbjahresergebnisse ► kein mit 00 Punkten bewertetes Halbjahresergebnis ► keine themengleichen Halbjahresergebnisse ► P 3 -Fach muss mit 2 Halbjahresergebnissen berücksichtigt werden Halbjahren
Oberstufeninfo Schade, schon zu Ende
Oberstufeninfo Fächerarten in der Qualifikationsphase Kernfächer Deutsch, Fremdsprache, Mathematik (4 Wo. -Std. ) 2 Schwerpunktfächer Je nach gewähltem Schwerpunkt (4 Wo. -Std. ) Ergänzungs- und Wahlfächer Weitere Pflicht- und Wahlfächer (4 bzw. 2 Wo. -Std. ) Seminarfach es wird eine Facharbeit geschrieben (2 Wo. -Std. )
Oberstufeninfo Anzahl der Schulhalbjahresergebnisse Einbringungsverpflichtungen I Deutsch 4 Fremdsprache 1)2) 4 Kunst oder Musik 4) oder DS 2 Politik-Wirtschaft 2 Geschichte 2 Religion o. Werte/Normen 5) o. Philos. 2 Mathematik 4 Naturwissenschaft 1) 4 Seminarfach 2 Summe für alle Profile 26 26 Kurswahl 2019_G 9. exe
Oberstufeninfo Einbringungsverpflichtungen II zusätzlich im A-Profil: sprachlich +4 (weitere FS) +2 (PF aus dem B-Aufgabenfeld) +6 -------------------32 festgelegte Schulhalbjahresergebnisse noch maximal vier freie Wahlen zusätzlich im B-Profil: gesellschaftswissenschaftlich zusätzlich im C-Profil: mathematisch-naturwissenschaftlich +2 (GE ist PF 1) +2 (PW ist PF 3) oder +2 (EK ist PF 3 keine pw-Auflage) +2 (Auflage FSP/NW/INF) -------------------32 festgelegte Schulhalbjahresergebnisse noch maximal vier freie Wahlen +4 (weitere NW) +2 (PF aus dem B-Aufgabenfeld) -------------------32 festgelegte Schulhalbjahresergebnisse noch maximal vier freie Wahlen zusätzlich im künstlerisch K-Profil: +2 (KU ist PF 1) +2 (Auflage MU/DS) +2 (PF aus dem B-Aufgabenfeld) -------------------32 festgelegte Schulhalbjahresergebnisse noch maximal vier freie Wahlen
Profile Oberstufeninfo oder Mathematik
Oberstufeninfo Gesamtqualifikation ab ABI 2021 Schulhalb -jahr SP 1 SP 2 SP 3 PF 4 PF 5 Block I 12. 1 XX XX XX X X 32 bis 36 Kurse: 12. 2 XX XX XX X X 13. 1 XX XX XX X X 13. 2 XX XX XX X X 12 x SP 1, SP 2, P 3 (doppelt) 8 x P 4, P 5 12 bis 16 x Auflagen 44 bis 48 Ergebnisse= 32 PF-Ergebnisse +Auflagen-Ergebnisse +Wahl-Ergebnisse In KMK-Punkte 240 x 40/48=200 Punkte 235 x 40/47=200 Punkte 230 x 40/46=200 Punkte 225 x 40/45=200 Punkte 220 x 40/44=200 Punkte Block II 5 Prüfungsfächer (vierfach): 20 Ergebnisse >100 Punkte + 12 bis 16 weitere Ergebnisse gemäß Einbringungsverpflichtung darunter mit weniger als 05 Punkten: bei 32, 33, 34 Ergebnissen höchstens 6 Wertungen bei 35 und 36 Ergebnissen höchstens 7 Wertungen höchstens 3 Unterkurse im SP 1, SP 2 und SP 3 Abiturprüfung XXXX XXXX höchstens 2 „Unterkurse“ Ha, 09/17
Oberstufeninfo Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe Regelfall: 3 Jahre Mindestzeit: 2 Jahre Höchstzeit: 4 Jahre Überschreitung der Regelzeit 1. 2. 3. 4. Rücktritt nach dem 1. Halbjahr der Qualifikationsphase oder Rücktritt nach dem 2. Halbjahr der Qualifikationsphase oder Rücktritt nach dem 3. Halbjahr der Qualifikationsphase oder Rücktritt nach dem 4. Halbjahr der Qualifikationsphase Keine Meldung zur Abiturprüfung Rücktritt vor Beginn der Abiturprüfung Nichtzulassung zur Abiturprüfung Zusätzlich möglich: Härtefall sowie Wiederholung nach Nichtbestehen 11. 1 11. 2 12. 1 Einführungsphase 1 13. 2 Rücktritt 3 Rücktritt 13. 1 Qualifikationsphase 2 mit Versetzung in die Qualifikationsphase 12. 2 Rücktritt 4 4 4 Keine Meldung Rücktritt vor Prüfung Nichtzulassung
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