O V AM 5 Unterweisung Verwendung eines Arbeitsmittels
O V - AM 5 § Unterweisung Verwendung eines Arbeitsmittels Gefahr für Sicherheit und Gesundheit angemessene Unterweisung der AN Sicherheit am Arbeitsplatz Unterweisung Beleuchtung Ing. Markus Pruckner / Arbeitssicherheit
Verhalten am Arbeitsplatz Die Anweisungen des Dienstgebers sind zu beachten Das ausgefasste Werkzeug ist sorgsam zu behandeln Während der gesamten Arbeitszeit herrscht Alkoholverbot (auch in den Pausen) Im gesamten Gebäude herrscht Rauchverbot Die Arbeitszeit ist pünktlich einzuhalten Sicherheit am Arbeitsplatz Unterweisung Beleuchtung Ing. Markus Pruckner / Arbeitssicherheit
Präventivdienste Arbeitsmedizinerin Dr. Elisabeth Szedenik DW 2420 Mo Mi Do Fr 12: 00 – 14: 30 Uhr 9: 00 – 12: 00 Uhr 11: 30 – 14: 30 Uhr 12: 00 – 14: 30 Uhr Sicherheitsfachkraft Ing. Markus Pruckner DW 2068 Sicherheit am Arbeitsplatz Unterweisung Beleuchtung Ing. Markus Pruckner / Arbeitssicherheit
O V - AM 2 § Sicherheit am Arbeitsplatz Gefahrenbereich Unterweisung Beleuchtung Ing. Markus Pruckner / Arbeitssicherheit
Sicherheit am Arbeitsplatz 1) Gefährdung durch Arbeitsplatz (Absturzgefahren) 2) Gefährdung durch Arbeitsmittel (Maschinen, Geräte, . . ) 3) Gefährdung durch Arbeitsstoffe (Materialien, Staub, Dämpfe, . . ) 4) Gefährdung durch Unachtsamkeit Sicherheit am Arbeitsplatz Unterweisung Beleuchtung Ing. Markus Pruckner / Arbeitssicherheit
V t AS 14 § Information der AN Alle Arbeitnehmer/innen 2 415 • Einrichtungen zur Brandbekämpfung Standorte Handhabung • Einrichtungen zur Erste-Hilfe-Leistung Standorte Sicherheit am Arbeitsplatz Unterweisung Beleuchtung Ing. Markus Pruckner / Arbeitssicherheit
h. G c AS 30 § Nichtraucherschutz Im gesamten Gebäude gilt absolutes Rauchverbot Ausnahme nur in bezeichneten Raucherinseln Sicherheit am Arbeitsplatz Unterweisung Beleuchtung Ing. Markus Pruckner / Arbeitssicherheit
Alkohol am Arbeitsplatz Während der gesamten Arbeitszeit gilt absolutes Alkoholverbot Sicherheit am Arbeitsplatz Unterweisung Beleuchtung Ing. Markus Pruckner / Arbeitssicherheit
O V - AM 2 § Schutzeinrichtungen Technische Vorkehrungen • • Zugang zu Gefahrenbereich verhindern Hineinlangen verhindern Absturz verhindern andere geeignete Schutzfunktion bewirken Sicherheit am Arbeitsplatz Unterweisung Beleuchtung Ing. Markus Pruckner / Arbeitssicherheit
7 7. 1 Persönliche Schutzausrüstung Grundlagen § 69 ASch. G, §§ 66 bis 71 AAV Persönliche Schutzausrüstung - Arten n Ist mit Verletzungen oder mit gesundheitlichen Schäden von Arbeitnehmern zu rechnen, so sind vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen: • Kopfschutz, • Fußschutz, • Augen- und Gesichtsschutz, • Atemschutz, • Körperschutz. n Die Vorschriften über erforderliche Gesundheitsüberwachung sind unabhängig von der Benutzung persönlicher Schutzausrüstung anzuwenden. Sicherheit am Arbeitsplatz Unterweisung Beleuchtung Ing. Markus Pruckner / Arbeitssicherheit
O V M A 37 § Stehleitern keine Widerlager oberhalb der Gelenke geeignete Sicherung gegen Auseinandergleiten gegen Wegrutschen und Umfallen sichern Sicherheit am Arbeitsplatz tragfähige Standfläche Unterweisung Beleuchtung Ing. Markus Pruckner / Arbeitssicherheit
O V M A 34 § Leitern Aufstellung • • gegen Umfallen und Wegrutschen gesichert auf tragfähiger Standfläche erforderlichenfalls lastverteilende Unterlage gegen Anstoßen sichern im Verkehrsbereich von Fahrzeugen im Öffnungsbereich von Fenstern, Türen • bei schlechter Sicht Warnbeleuchtung Sicherheit am Arbeitsplatz Unterweisung Beleuchtung Ing. Markus Pruckner / Arbeitssicherheit
O V M A 34 § Leitern Verwendung • • als waagrechte Gerüstträger als Unterlagen für Gerüstbeläge als Laufgänge, Lauftreppen, Laufbrücken von Gerüstleitern und Dachleitern als Aufstiegsleitern Sicherheit am Arbeitsplatz Unterweisung Beleuchtung Ing. Markus Pruckner / Arbeitssicherheit
3 3. 5 Arbeitsmittel Leitern Sicheres Benutzen von Leitern n Nur geeignete Leitern benutzen. Schadhafte Leitern nicht benutzen und Mängel melden. n Leitern nur auf tragfähigem und ebenem Untergrund aufstellen. n Sicherung der Leiter gegen Wegrutschen bzw. Umfallen z. B. durch Leiterfüße, vornehmen. n Leitern, im Verkehrsbereich von Fahrzeugen, Hebezeugen, im Öffnungsbereich von Fenstern, Türen: • Vorkehrungen gegen Anstoßen (z. B. : Absperrungen, Warnposten). • Bei schlechter Sicht, Dunkelheit: deutlich sichtbare Warnbeleuchtung. n Der Beschäftigte muss bei Arbeiten mit beiden Beinen auf der Leitersprosse stehen. n Beim Benutzen von Leitern ist geeignetes Schuhwerk zu tragen. Sicherheit am Arbeitsplatz Unterweisung Beleuchtung Ing. Markus Pruckner / Arbeitssicherheit
3 3. 5 § 37 AM-VO Arbeitsmittel Leitern Stehleitern dürfen benutzt werden, wenn diese • eine fest angebrachte Spreizsicherung haben, • oberhalb der Gelenke keine Widerlager bilden können. n Stehleitern dürfen als Anlegeleitern nur verwendet werden, wenn sie aufgrund konstruktiver Einrichtungen hiefür geeignet sind. n Ein Übersteigen von Stehleitern auf andere Standplätze oder Einrichtungen ist nicht zulässig, sofern die Leiter nicht gegen Kippen und Wegrutschen gesichert ist. n Vorhandene Spreizsicherungen an Stehleitern müssen benutzt werden. n Verfahrbare Stehleitern müssen gegen unbeabsichtigtes Verschieben gesichert sein. Sicherheit am Arbeitsplatz Unterweisung Beleuchtung Ing. Markus Pruckner / Arbeitssicherheit
O V M A 47 § Standplätze, Aufstiege Vorübergehend benötigte Standplätze • aufgeschichtete Ziegel • aufeinandergestellte Fässer, Kisten, Eimer ie d u r z ü f e eg ch i u t s a b A gilt d n u Auf. Sicherheit am Arbeitsplatz Unterweisung Beleuchtung n e s e di Ing. Markus Pruckner / Arbeitssicherheit
Heben und Tragen 1) Mit steil aufgerichtetem Oberkörper aus der Hocke heben. 2) Das Verdrehen der Wirbelsäule beim Heben und Ablegen von Lasten vermeiden. 3) Lasten eng am Körper heben und tragen. Sicherheit am Arbeitsplatz Unterweisung Beleuchtung Ing. Markus Pruckner / Arbeitssicherheit
Der Rücken beim Heben von Lasten Sicherheit am Arbeitsplatz Unterweisung Beleuchtung Ing. Markus Pruckner / Arbeitssicherheit
5 5. 1 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Grundlagen Wann fließt Strom durch den Körper? n Der elektrische Strom fließt nur in einem geschlossenen Stromkreis. ÖVE-EN 1, nach BGI 548 (ÖVE-E 8001 -1) • Stromfluss über die Erde Sicherheit am Arbeitsplatz Unterweisung Beleuchtung Ing. Markus Pruckner / Arbeitssicherheit
5 5. 1 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Grundlagen ESV Elektroschutz n Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen in sicherem Zustand erhalten werden. n Die für den Arbeitnehmerschutz relevanten ÖVE-Vorschriften bei • Errichtung, • Betrieb und • Wartung von Starkstromanlagen sind durch die Elektroschutzverordnung verbindlich. n Wichtige ÖVE-Vorschriften: • • ÖVE-E 5 Teil 1/1989 (Betrieb von Starkstromanlagen - Grundsätze) ÖVE-E 5 Teil 9/1982 (Betrieb von Starkstromanlagen - in explosionsgefährdeten Betriebsstätten) ÖVE-EN 1 Teil 1/1989 (Schutzmaßnahmen) ÖVE-EN 1 Teil 2/1993 -04 (elektrische Betriebsmittel) ÖVE-EN 1, Teil 3 (Beschaffenheit, Bemessung und Verlegung von Leitungen und Kabeln) ÖVE-EN 1, Teil 4 (Anlagen besonderer Art, z. B feuchte Räume, Garagen, Provisorien) ÖVE-EX 65/1981, ÖVE-EX 65 a/1985 (elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen) ÖVE-T 5/1990 (Bahnanlagen) Sicherheit am Arbeitsplatz Unterweisung Beleuchtung Ing. Markus Pruckner / Arbeitssicherheit
5 5. 2 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Schutzmaßnahmen Benutzen von elektrischen Betriebsmitteln Elektrische Anlagen und Betriebsmittel n dürfen nur benutzt werden, wenn • eine ggf. erforderliche Beauftragung erteilt wurde und • eine entsprechende Unterweisung erfolgt ist, §§ 15, 35 ASch. G, § 1 ESV ÖVE-E 5 Teil 1/1989 (ÖVE-EN 50110 -1) n dürfen nur bestimmungsgemäß benutzt werden, n sind vor dem Benutzen auf betriebssicheren Zustand zu überprüfen, n dürfen nur entsprechend der elektrotechnischen Regeln betrieben werden, n mit sicherheitstechnischen Mängeln • dürfen nicht mehr benutzt werden bzw. müssen abgeschaltet werden und • sind dem Vorgesetzten unverzüglich zu melden. Sicherheit am Arbeitsplatz Unterweisung Beleuchtung Ing. Markus Pruckner / Arbeitssicherheit
5 5. 1 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Grundlagen Physiologische Wirkungen von Strom auf den Menschen nach ZH 1/95 IEC-Pub. 479 P. 1 Zone 1: Keinerlei Auswirkungen und Reaktionen. Zone 2: Keine schädlichen physiologischen Auswirkungen. Zone 3: Keine Organschäden zu erwarten. Reversible Störungen der Reizbildung und Reizleitung im Herzen, Muskelkontraktion und Atemschwierigkeiten wahrscheinlich. Zone 4: Herzkammerflimmern wahrscheinlich. Zunehmende Stromstärke und Einwirkdauer führt zu Herzstillstand, Atemstillstand und schweren Verbrennungen. Ab 500 m. A kann jede kurzzeitige Einwirkung tödlich sein. Sicherheit am Arbeitsplatz Unterweisung Beleuchtung Ing. Markus Pruckner / Arbeitssicherheit
5 5. 1 nach BGI 548 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Grundlagen Lichtbogenwirkung n Lichtbögen entstehen beim Trennen oder Verbinden elektrischer Leiter mit unterschiedlichen Potentialen oder durch Isolationsfehler: • an Schaltern, die eine elektrische Last ein- oder ausschalten (Einschaltstrom) bzw Kurzschließen (Kurzschlussstrom), • durch elektrostatische Entladungen, z. B Blitzeinwirkung, • durch Isolationsfehler infolge von Feuchtigkeit oder Werkstoffermüdung, • durch Kurzschluss infolge der Verwendung ungeeigneten Werkzeuges. n Gefahren für den Menschen durch Lichtbögen: • Thermische Strahlung Verbrennungen • UV-Strahlung Verblitzen der Augen • Wärmeeinwirkung durch verdampfende Metallteilchen Verbrennungen und Erschrecken Sicherheit am Arbeitsplatz Unterweisung Beleuchtung Ing. Markus Pruckner / Arbeitssicherheit
5 5. 2 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Schutzmaßnahmen Störungen bei elektrischen Anlagen § 2 ESV ÖVE-E 5 Teil 1/1989 (ÖVE-EN 50110 -1) n Beim Auftreten von Störungen sind die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auszuschalten. n Keine eigenmächtigen Veränderungen vornehmen. n Defekte Sicherungen nur durch Sicherungseinsätze gleichen Typs und Nennwertes ersetzen. n Die Instandsetzung elektrischer Anlagen dürfen nur durch Personen, die erforderliche Fachkunde besitzen erfolgen. Sicherheit am Arbeitsplatz Elektroverteilerkasten mit FI-Schutzschalter und Sicherungsautomaten Unterweisung Beleuchtung Ing. Markus Pruckner / Arbeitssicherheit
5 5. 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Arbeiten an elektrischen Anlagen § 2 ESV ÖVE-E 5 Teil 1/1989 (ÖVE-E 50110 -1) Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln n Vor Beginn der Arbeiten an aktiven Teilen muss der spannungsfreie Zustand hergestellt und während der Arbeiten sichergestellt werden. n Die 5 Sicherheitsregeln sind bei Arbeiten an Starkstromanlagen grundsätzlich einzuhalten. Vor Beginn der Arbeiten sind folgende Maßnahmen zu treffen: 5 Sicherheitsregeln • • • Allpolig und allseitig abschalten, Gegen Wiedereinschalten sichern, Auf Spannungsfreiheit prüfen, Erden und kurzschließen, Gegen benachbarte unter Spannung stehende Teile schützen (abdecken, eingrenzen). n Das Einhalten der 5 Sicherheitsregeln ist bei Arbeiten an elektrischen Anlagen lebenswichtig! Sicherheit am Arbeitsplatz Unterweisung Beleuchtung Ing. Markus Pruckner / Arbeitssicherheit
5 5. 5 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Erste Hilfe und Brandbekämpfung nach ÖVE-E 34 und DIN VDE 0134 Erste Hilfe bei Stromunfällen n Beim Berühren von unter Spannung stehenden Teilen besteht LEBENSGEFAHR ! Reihenfolge beachten! 1. Strom unterbrechen durch: • Ausschalten, Stecker ziehen • Sicherung herausnehmen oder • Sich selbst isoliert aufstellen (z. B. trockenes Brett, trockene Kleidung, dicke trockene Zeitung, trockene Plastiktüte) und nichts berühren. • Verunglückten mit nichtleitendem Gegenstand (z. B. trockene Holzlatte) von den unter Spannung stehenden Teilen trennen oder an seinen Kleidern wegziehen. 2. Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten: • Rettungsdienst oder Notarzt rufen! Notruf: (144) • Ansprechbarkeit überprüfen, Atmung und Puls kontrollieren, • Erste Hilfe je nach Verletzung durchführen, • Verunfallten nicht allein lassen! (Eine Vorsorgeuntersuchung auf Herzrhythmus. Störungen sollte immer durchgeführt werden). Sicherheit am Arbeitsplatz Unterweisung Beleuchtung Ing. Markus Pruckner / Arbeitssicherheit
5 5. 5 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Erste Hilfe und Brandbekämpfung nach ÖVE-E 34 und VDE 0134 nach BGI 510 Erste Hilfe - Hochspannungsanlagen über 1 k. V Beim Berühren von unter Spannung stehenden Teilen besteht LEBENSGEFAHR! Ruhe bewahren! Reihenfolge beachten! ( 2415 Notruf: Hochspannungsunfall Rettungsmaßnahmen durch Fachkundige einleiten Nur Fachkundige haben ausreichende Fachkenntnisse. Nur Fachkundige dürfen Anlagen spannungsfrei schalten bzw die Rettung bei unter Spannung stehenden Teilen ermöglichen. Verunfallten erst dann retten, wenn Spannungsfreiheit hergestellt ist! Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten: • • Ansprechbarkeit überprüfen, Atmung und Puls kontrollieren, lebensrettende Maßnahmen durchführen, Verunfallten nicht allein lassen! Sicherheit am Arbeitsplatz Unterweisung Beleuchtung Ing. Markus Pruckner / Arbeitssicherheit
5 5. 5 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Erste Hilfe und Brandbekämpfung nach BGI 510 Erste Hilfe Sicherheit am Arbeitsplatz Unterweisung Beleuchtung Ing. Markus Pruckner / Arbeitssicherheit
5 5. 5 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Erste Hilfe und Brandbekämpfung nach BGI 510 Erste Hilfe Bei Kreislaufstillstand: Herz-Lungen. Wiederbelebung Mit 2 Atemspenden beginnen. Herz-Lungen-Wiederbelebung durchführen bis beim Verletzten die Atmung und der Kreislauf einsetzen oder bis ein Arzt übernimmt. 1 x Atemspende 5 x Herzdruckmassage 2 x Atemspende 15 x Herzdruckmassage Sicherheit am Arbeitsplatz Unterweisung Beleuchtung Ing. Markus Pruckner / Arbeitssicherheit
Take 2 / Nimm 2 Nimm dir 2 Sekunden oder 2 Minuten Zeit bevor du etwas tust, damit du versteckte Gefahren vor, während und nach der Erledigung der Arbeit erkennen und beheben kannst! Sicherheit am Arbeitsplatz Unterweisung Beleuchtung Ing. Markus Pruckner / Arbeitssicherheit
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