NSK Sinnvolle Anwendung der Vorteilsbestimmung Inhalt Martin Heller
NÖSK Sinnvolle Anwendung der Vorteilsbestimmung Inhalt: Martin Heller / Layout: Günther Fuchs Folie 1
NÖSK Zeichen des Schiedsrichters Der Schiedsrichter soll die Anwendung der Vorteilsbestimmung durch den Zuruf „Vorteil“ ausdrücken, wobei er zusätzlich mit beiden Armen den Zuruf begleitet. Handzeichen nicht übertreiben! Dabei bietet sich in den unteren Spielklassen eher der Ruf als Signal an, denn die Spieler sind oft so mit dem Spiel beschäftigt, dass sie das Handzeichen nicht wahrnehmen. Vorteilsbestimmung Inhalt: Martin Heller / Layout: Günther Fuchs Folie 2
NÖSK Grundlagen im Regelwerk In Regel 5 geht das Regelwerk auf die » Vorteilbestimmung « ein: Der Schiedsrichter hat von einer Spielunterbrechung abzusehen, wenn dies von Vorteil für diejenige Mannschaft ist, gegen die eine Regelübertretung begangen wurde, und den ursprünglichen Verstoß zu bestrafen, wenn dieser Vorteil in der erwarteten Zeit nicht eingetroffen ist. Vorteilsbestimmung Inhalt: Martin Heller / Layout: Günther Fuchs Folie 3
NÖSK Grundlagen im Regelwerk • Der Schiedsrichter hat also die Möglichkeit, nach dem Regelverstoß einen kurzen Moment zu warten, wie sich die Situation entwickelt (verzögerter Pfiff). • Die Entscheidung zur Ahndung des ursprünglichen Vergehens ist innerhalb der nächsten paar Sekunden zu treffen. Vorteilsbestimmung Inhalt: Martin Heller / Layout: Günther Fuchs Folie 4
NÖSK Vorteilsanwendung • Dennoch muss die Entscheidung, ob Vorteil gewährt wird oder nicht deutlich und für alle nachvollziehbar in unmittelbarem Zusammenhang zur Situation stehen. Vorteilsbestimmung Inhalt: Martin Heller / Layout: Günther Fuchs Folie 5
NÖSK Vorteilsanwendung Der Schiedsrichter kann bei vielen Vergehen auf Vorteil entscheiden. Bei der Anwendung hat er jedoch folgende Aspekte zu berücksichtigen: • Schwere des Vergehen • Ort des Vergehens • Erfolgsaussicht eines schnellen, gefährlichen Angriffes • Atmosphäre des Spieles Vorteilsbestimmung Inhalt: Martin Heller / Layout: Günther Fuchs Folie 6
NÖSK Schwere des Vergehens Zieht das Vergehen eine Feldverweis nach sich ist die Anwendung der Vorteilsbestimmung meist nicht sinnvoll. Hier sollte der Schiedsrichter das Spiel unterbrechen und den Spieler mit der roten Karte des Feldes verweisen. Ausnahme: Eine offensichtliche Torchance!! Bei Foulspielen jedoch eine übertriebene Anwendung vermeiden – ständiges Foulspielen führt zu Revancheakten. Vorteilsbestimmung Inhalt: Martin Heller / Layout: Günther Fuchs Folie 7
NÖSK Ort des Vergehens • Die Anwendung muss auf den Ort des Geschehens abgestimmt werden. • Je näher das Vergehen dem gegnerischen Tor, desto größer ist der Vorteil. • Verstöße der verteidigenden Mannschaft im eigenen Strafraum dürfen nur dann nicht bestraft werden, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit eine ganz sichere Einschussmöglichkeit bestehen bleibt – Der Strafstoß ist meistens der größere Vorteil. • Die Vorteilsanwendung im Mittelfeld kann großzügiger erfolgen. • Vergehen der angreifenden Mannschaft an die verteidigende Mannschaft in der Tornähe sollten immer gepfiffen werden. Vorteilsbestimmung Inhalt: Martin Heller / Layout: Günther Fuchs Folie 8
NÖSK Disziplinarstrafen Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Vorgehensweise beim Aussprechen einer persönlichen Strafe im Anschluss an einen Vorteil. Zieht das Vergehen eine Verwarnung nach sich, so wird der Spieler bei der nächsten Spielunterbrechung verwarnt. Erfolgt die Verwarnung nicht bei der nächstes Spielunterbrechung, kann sie auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt ausgesprochen werden. Vorteilsbestimmung Inhalt: Martin Heller / Layout: Günther Fuchs Folie 9
NÖSK Keine Anwendung der Vorteilsbestimmung Der Schiedsrichter muss zugleich beachten, dass es regeltechnische Vorgaben gibt, die den » Vorteil « ausschließen. So darf diese Bestimmung zum Beispiel nicht angewendet werden, wenn. . . • • der Ball nicht korrekt ins Spiel gebracht wurde der Ball das Spielfeld für einen Augenblick verlassen hat wenn der Schiedsrichter das Spiel unterbrochen hat ein Ersatzspieler / ausgetauschter Spieler das Spielfeld betritt und Ball oder Spieler berührt. • ein Teamoffizieller oder eine Drittperson das Spielfeld betritt und Ball oder Spieler berührt. Vorteilsbestimmung Inhalt: Martin Heller / Layout: Günther Fuchs Folie 10
NÖSK Qualität des Schiedsrichters Schließlich bleibt die Feststellung, dass eine gekonnte Anwendung der Vorteilbestimmung als Qualitätsmerkmal für einen sehr guten Schiedsrichter anzusehen ist. Diese Entscheidung, ein Spiel laufen zu lassen darf jedoch auf keinen Fall als Alternative zu einer unpopulären Entscheidung getroffen werden. Besteht zudem die Gefahr, dass aus einem vermuteten Vorteil für die betroffene Mannschaft eher ein Nachteil wird, so sollte der Schiedsrichter besser das Spiel unterbrechen und den fälligen Freistoß oder gar Strafstoß verhängen. Vorteilsbestimmung Inhalt: Martin Heller / Layout: Günther Fuchs Folie 11
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