NSK DIE GELBE KARTE Mehr als ein Verwaltungsakt
NÖSK DIE GELBE KARTE Mehr als ein Verwaltungsakt Erstellt: Michael Hameter & Günther Fuchs Folie 1
NÖSK Der Daumen war der Vorläufer Ein Blick auf das Foto rechts ist auch ein Blick in die „Vor-Karten-Zeit“. Im Rahmen der WM 1966 wurde mittels erhobenem linken Daumen die Verwarnung signalisiert. „Noch einmal, dann fliegen Sie raus!“ Im Jahr 1970 wurde diese von den zitierten Worten begleitete Geste durch die viel deutlichere und für alle Spieler der Welt verständliche Gelbe Karte ersetzt. 40 Jahre später gehört die Gelbe Karte so selbstverständlich zum Fußball wie die Rote Karte. Einleitung Erstellt: Michael Hameter & Günther Fuchs Folie 2
NÖSK Die „Gelbe“ als konkrete Warnung • Dabei vergessen viele Spieler leider zu oft, dass die Farbe „Gelb“ als konkrete Warnung zu sehen ist. • Sie soll dem Spieler signalisieren, dass er bei der nächsten gravierenden Regelübertretung mit „Rot“ zu rechnen hat. • Dies wird in der Ansprache durch den amtierenden Schiedsrichter häufig jedoch nicht erkennbar genug dokumentiert, der Unparteiische wirkt nicht überzeugend. Einleitung Erstellt: Michael Hameter & Günther Fuchs Folie 3
NÖSK So möglichst nicht ! „Ich muss mal Spannung abbauen!“ „Ich muss mich mal größer machen als ich bin. “ Zweiflerisch: Muss ich zeigen, tut mir aber leid. Unbeteiligt: Weswegen bin ich noch mal hier? Beim Zeigen der Gelben Karte verraten Gestik und Körpersprache viel über den momentanen mentalen Zustand des Schiedsrichters. Einleitung Erstellt: Michael Hameter & Günther Fuchs Folie 4
NÖSK Wichtig ist die richtige Anwendung der Machtmittel • • Energisch und bestimmt Isolierung des betroffenen Spielers „Aug‘ in Aug“-Position kein kniender, weggehender oder am Boden liegender Spieler! • Aber: nicht zu nahe beim Spieler („Intimzone“ beachten)! • Klare Signale seitens des Schiedsrichters, um den Aktiven und seinem Umfeld die Sanktion bewusst zu machen • Die Auswirkung muss stimmen, sollen doch auch die Funktionäre und Zuschauer wissen: Dieser Spieler ist verwarnt! Einleitung Nahe am Ideal: Der Schiedsrichter wirkt entschlossen, dabei vollkommen unaufgeregt. Er hält die Karte in der richtigen Höhe und spricht dazu ein paar passende Worte, so dass dem Spieler nicht nur optisch, sondern auch akustisch deutlich gemacht wird, dass er verwarnt ist. Erstellt: Michael Hameter & Günther Fuchs Folie 5
NÖSK Wichtig ist die richtige Anwendung der Machtmittel • So darf eine Verwarnung niemals zu einem rein formalen, emotionslosen Vorgang werden. • Die Sprache des Schiedsrichters, seine Gestik und Mimik müssen eindeutig sein. • Der Schiedsrichter hat allen am Spiel Beteiligten klar zu machen: „Ich dulde ein solches Verhalten nicht, gleich von welchem Spieler und von welcher Mannschaft. Diese Gelbe Karte ist eine Strafe!“ • Eben nicht nur ein Verwaltungsakt, der sich aus den Vorschriften der Fußballregeln ergibt. • Das bedeutet gleichzeitig, dass die psychologischen Zusammenhänge beim Zeigen der Gelben und Roten Karten zunehmend im Fokus der Schiedsrichterausbildung zu stehen haben. • Die Körpersprache der Schiedsrichter und eine dazu passende Rhetorik sind regelmäßig zu trainieren. Einleitung Erstellt: Michael Hameter & Günther Fuchs Folie 6
NÖSK Die „richtige“ Präsentation der Disziplinarkarte H SC L A F Richtige Präsentation Erstellt: Michael Hameter & Günther Fuchs Folie 7
NÖSK DISTANZ HALTUNG AM BODEN LIEGENDER SPIELER Die persönliche Strafe ist erst auszusprechen, wenn der Spieler wieder auf den Beinen steht. Muss ein verletzter Spieler abtransportiert werden, so ist eine erforderliche Verwarnung dem Spieler am Spielfeldrand mitzuteilen und zusätzlich ist der Spielführer zu informieren. Richtige Präsentation Erstellt: Michael Hameter & Günther Fuchs Folie 8
NÖSK BLICKKONTAKT SPIELERTRAUBE IN DEN RÜCKEN Richtige Präsentation Erstellt: Michael Hameter & Günther Fuchs Folie 9
NÖSK Spielstrafen und Persönliche Strafen Das Regelwerk sieht für Verstöße gegen die Spielregeln, – gleich ob sie formaler Art sind – oder ob sie sich aus Aktionen im Einsatz gegen den Gegner, gegen den Mitspieler, das Schiedsrichter-Team oder gegen Dritte richten, zwei Arten von Strafen vor: • Spielstrafen: – direkter Freistoß, – indirekter Freistoß, – Strafstoß • Persönlichen Strafen: – Verwarnung (Gelbe Karte) – Feldverweis mit „Gelb/Rot“ und „Rot“ – Eine Ermahnung kennt das Regelwerk nicht, es ist keine formale Strafe. Die Ermahnung wird jedoch in der Praxis im Vorfeld einer Persönlichen Strafen ausgesprochen. Spielstrafen und Persönliche Strafe Erstellt: Michael Hameter & Günther Fuchs Folie 10
NÖSK Disziplinarstrafen können ausgesprochen werden gegen: • Spieler • Ersatzspieler • Ausgewechselte Spieler • Spielertrainer Disziplinarstrafen können nicht ausgesprochen werden gegen: • Ausgeschlossene Spieler • Zuseher • Trainer, Funktionäre (Teamoffizielle) Disziplinarstrafen können auch außerhalb des Spielfeldes ausgesprochen werden (z. B. in der Halbzeitpause). Disziplinarstrafen Erstellt: Michael Hameter & Günther Fuchs Folie 11
NÖSK Disziplinarstrafen Ja, Karte zeigen Nein, Karte nicht zeigen Spieler Ausgeschlossener Spieler Ersatzspieler Trainer Ausgewechselter Spieler Funktionär (Teamoffiziellen) Spielertrainer Zuseher Disziplinarstrafen Erstellt: Michael Hameter & Günther Fuchs Folie 12
NÖSK Exkurs: Strafgewalt des Schiedsrichters Beginn: Mit Betreten des Spielfeldes durch den SR vor Spielbeginn d. h. wenn die Aufstellung zum Einlaufen erfolgt und der SR das Feld betreten hat. Ohne Bedeutung ist, ob sich die Spieler bereits am Feld befinden Bsp: Beleidigung vor Betreten des Feldes: Spieler darf spielen, Meldung an Verband. Bsp: Beleidigung nach Betreten Feld aber vor korrekt durchgeführtem Anstoß: Teilnahmeverweigerung (RK), Anzeige an Verband. Spieler darf durch Ersatzspieler ersetzt werden. Wann dieser eintritt ist ohne Bedeutung. Austauschkontingent wird hierdurch nicht belastet. Keine Änderung des Ersatzspielerkontingents möglich. Ende: Wenn der SR das Spielfeld nach dem Schlusspfiff verlässt Bsp: - Tätlichkeit nach Schlusspfiff und SR ist noch am Spielfeld – Karte zeigen. - SR nicht mehr am Spielfeld – Anzeige an Verband Strafgewalt des Schiedsrichters Erstellt: Michael Hameter & Günther Fuchs Folie 13
NÖSK Der Schiedsrichter darf seine Entscheidung auf Hinweis seines Assistenten ändern, oder wenn er festgestellt hat, dass sie falsch war: • bis das Spiel fortgesetzt ist • bis das Spiel abgepfiffen ist Ausnahme: Der Schiedsrichter-Assistent zeigt ein Vergehen vor dem Schlusspfiff an. Der Schiedsrichter erkennt das Fahnenzeichen erst nach dem Schlusspfiff. Rote Karte ist zu zeigen!!! Auch wenn das Vergehen bereits vor dem Schlusspfiff erfolgte, ist eine persönliche Strafe auszusprechen. Strafgewalt des Schiedsrichters Erstellt: Michael Hameter & Günther Fuchs Folie 14
NÖSK Exkurs: Anzeige Vergehen durch Assistent Der Assistent zeigt eine Tätlichkeit, Beleidigung, etc. an und der SR erkennt das Zeichen nicht sofort: • Wurde das Spiel nach einer Unterbrechung bereits wieder fortgesetzt, so ist keine Spielstrafe, wohl aber eine persönliche Strafe möglich. • Die persönliche Strafe kann nur unmittelbar nach der erfolgten Spielfortsetzung ausgesprochen werden: zwischen dem Vergehen und der persönlichen Strafe darf das Spiel nur einmal fortgesetzt worden sein. Wurde das Spiel mehrmals fortgesetzt, so ist auch keine persönliche Strafe mehr möglich. Anzeige Vergehen durch Assistent Erstellt: Michael Hameter & Günther Fuchs Folie 15
NÖSK Disziplinarstrafen Disziplinarmaßnahmen können nur in einer Spielunterbrechung ausgesprochen werden! Disziplinarstrafen darf der Schiedsrichter vom Betreten des Spielfeldes bis zum Verlassen des Feldes nach dem Schlusspfiff aussprechen. Bei Vorteilspiel und anschließendem Nachreichen der Karte: unbedingt Rückennummer des Spielers merken! Wiederaufnahme des Spiels ist durch SR mit Pfiff freizugeben! Disziplinarstrafen Erstellt: Michael Hameter & Günther Fuchs Folie 16
NÖSK Die Ermahnung • eines der wichtigsten Machtmittel des SR, wenn sie – zeitgerecht – mit Nachdruck und Energie – der richtigen Gestik und den richtigen Worten vorgetragen wird • Eine gute Ermahnung zur rechten Zeit wirkt lenkend auf das Spiel und hilft eine große Zahl an (kaum wirkenden) Disziplinarkarten zu vermeiden. • Auch wenn bereits Karten gezeigt wurden, soll die Ermahnung weiterhin eingesetzt werden (aber nicht beim bereits verwarnten Spieler!) Ermahnung Erstellt: Michael Hameter & Günther Fuchs Folie 17
NÖSK Die Ermahnung • Richtig dosiert, • im richtigen Moment, • mit den richtigen Worten, . . . • Zu spät, • anstatt einer Gelben Karte, • mit derben Worten, . . . kann eine Ermahnung für den weiteren Spielablauf ein großer Nutzen sein (Persönlichkeit & Psychologie)! . . . kann eine Ermahnung den Spielverlauf für den Schiri wesentlich erschweren! Doppelter Zeigefinger: da ist die Verständigung so gut wie ausgeschlossen Ermahnung Erstellt: Michael Hameter & Günther Fuchs Folie 18
NÖSK Die Ermahnung • Die Ermahnung ist gewissermaßen eine Vorbeugungsmaßnahme (zählt nicht zu den persönlichen Strafen). • Sie darf nie als Ersatz für die persönliche Strafe gelten. Beispiel • Sie setzt beim Schiedsrichter Einfühlungsvermögen, beim Spieler Einsicht voraus. • Wo diese Einsicht beim Spieler nicht mehr vorhanden ist, ist auch die Ermahnung überflüssig! ü ü ü Ermahnung energisch und Handbewegung nur einmal nicht überstrapazieren nicht „her zitieren“ oder „oberlehrerhaft“ auf keinen Fall mit ausgestrecktem Finger zeigen Heftigkeit, je nach Vergehen kurz und prägnant Erstellt: Michael Hameter & Günther Fuchs Folie 19
NÖSK Die Verwarnung Grundlage für die Verwarnung sind die in Regel 12 unter „Verwarnungswürdige Vergehen“ angeführten Vorgaben: Wenn Spieler Ersatzspieler oder ausgewechselter Spieler • sich unsportlich verhält, • durch Worte oder Handlungen seine Ablehnung zu erkennen gibt wiederholt gegen die des Spielregeln • die Wiederaufnahme Spieles verstößt verzögert • die Wiederaufnahme des Spieles verzögert • beim Eckstoß, Freistoß oder Einwurf den vorgeschriebenen Abstand nicht einhält • ohne Genehmigung des Schiedsrichters das Spielfeld betritt • das Spielfeld unberechtigt verlässt. Verwarnung Erstellt: Michael Hameter & Günther Fuchs Folie 20
NÖSK Die Verwarnung Nachstehend einige Beispiele für Vergehen bei denen es für das Zeigen einer Gelben Karte durch den Schiedsrichter keine Alternative, kein Ermessen gibt. Hier ist die Verwarnung zwingend vorgeschrieben: • Das absichtliche Verlassen des Spielfeldes ohne Erlaubnis durch den Schiedsrichter. • Das Betreten des Spielfeldes ohne Erlaubnis durch den Schiedsrichter. • Nach einem Torerfolg einen Zaun erklettern. • Das Trikot nach einem Torerfolg über den Kopf ziehen. • Torwarttausch ohne Zustimmung des Schiedsrichters. Verwarnung Erstellt: Michael Hameter & Günther Fuchs Folie 21
NÖSK Die Verwarnung Bei den folgenden Regelübertretungen kommt es oft zu Konflikten, liegt es hier doch im Ermessen des Schiedsrichters, ob er diese für verwarnungswürdig hält: • Unsportliches Betragen (u. a. Simulieren eines Fouls durch einen Gegner, Fordern einer persönlichen Strafe für einen Gegner, einen Gegner durch Zuruf täuschen) • Protestieren/Reklamieren durch Worte oder Handlungen • Wiederholtes Verstoßen gegen die Spielregeln (Regel 12) • Taktische Fouls entsprechend der Regel 12 • Absichtliches „unsportliches“ Handspiel • Ignorieren des vorgeschriebenen Abstands beim Eckstoß, Freistoß oder Einwurf • Verzögern der Wiederaufnahme des Spiels (u. a. vor einem Freistoß gegen seine Mannschaft den Ball mitnehmen, den liegenden Ball wegspielen) Verwarnung Erstellt: Michael Hameter & Günther Fuchs Folie 22
NÖSK Unsportliches. Verstoßen Verhalten gegen die Spielregeln Wiederholtes • • Wenn ein Spieler „Taktisches“ Foul bewusst und wiederholt gegen die Spielregeln verstößt. Halten (Die Anzahl der Vergehen liegt im Ermessen des SR) Unsportliches absichtliches Handspiel Versuch, durch Handspiel ein Tor zu verhindern (Achtung bei Ersatzspieler kein Vorteil möglich – Torraub ROT) • Simulieren – „Schwalbe“ • Positionswechsel zwischen Spieler + TM ohne Zustimmung des SR • Unerlaubte Markierungen anbringen • Gegner verbal ablenken • Den Ball spielt, nachdem er die Erlaubnis erhielt, das Spielfeld zu Ablehnung gegen SR verlassen • Wenn ein Spieler durch Worte, Handlungen oder seiner Gestik dem SR oder einen Assistenten seine Ablehnung zu erkennen gibt! Verwarnung Erstellt: Michael Hameter & Günther Fuchs Folie 23
NÖSK Verzögerung des Spiels Meldevergehen • Ball Betreten wegschießen des Spielfeldes bzw. wegtragen ohne Zustimmung nach Pfiffdes des. SR SR– beachte: verletzten Spieler, • Disziplinarmaßnahme „Freistoß absichtlich anfür einer falschen Stelle Ersatzspieler bzw. nicht mitund dem Ergänzungsspieler istdem GELB Fuß ausführt (zwingt SR zur Wiederholung) Ø Unterschied hingegen bestehtwird bei der Ball Spielstrafe!!! • Einwurf wird vorbereitet – danach einem Mitspieler überlassendes Spielfeldes ohne Zustimmung des SR – kein • Verlassen – jedoch der Spieler verwarnt • Selbstausschluss Bei einer Auswechslung daswird Spielfeld übermäßig langsam verlässt • Einwurf oder Freistoß übermäßig verzögert Behinderung der Spielfortsetzung • Vor den Ball stellen bei einem Freistoß bzw. Eckstoß (Distanz 9, 15 m) • Behinderung eines Einwurfes (Distanz 2 m) Verwarnung Erstellt: Michael Hameter & Günther Fuchs Folie 24
NÖSK Taktisches Verhalten • Beweget sich ein Spieler vom Tatort weg, diesem den Weg abschneiden um eine Maßnahme zu setzen: SR Tatort/Spieler • Maßnahme kann rasch gesetzt werden • „Herholen“ des Spielers entfällt Taktisches Verhalten Erstellt: Michael Hameter & Günther Fuchs Beispiel Folie 25
NÖSK Der „maßvolle“ Umgang mit der Gelben Karte Die Schiedsrichter sollten mit den Gelben Karten maßvoll umgehen. Dies bedeutet in der Praxis, dass a) für Kleinigkeiten keine Gelben Karten gezeigt werden sollen b) es falsch ist, Verwarnungen auszusprechen, weil man aufgrund der Spielpaarung befürchtet, dass es zu Problemen und Schwierigkeiten kommen könnte und c) es nicht richtig sein kann, Persönliche Strafen für nach den Regeln nicht verwarnungswürdige Vergehen auszusprechen, weil man den Beobachter aus früheren Spielleitungen kennt und um dessen Vorliebe für die Gelbe Karte weiß. Ermahnung Erstellt: Michael Hameter & Günther Fuchs Folie 26
NÖSK Der „maßvolle“ Umgang mit der Gelben Karte • • • Es wird erwartet, dass beim Aussprechen von Persönlichen Strafen eine klare Linie erkennbar ist. Der Spielleiter muss berechenbar sein. Zeigt der Schiedsrichter für Kleinigkeiten „Gelb“, so muss er, wenn er glaubhaft bleiben will, im weiteren Spielverlauf für gleiche Vergehen ebenfalls Verwarnungen aussprechen. Dies führt: – meist zu einer Flut von Gelben Karten, die dem Spielcharakter nicht entsprechen und – zu folgenschweren Konsequenzen, da mit „Gelb“ belastete Spieler bei weiteren Vergehen dieser Art und gleicher Anwendung der Regeln mit „Gelb/Rot“ vom Platz gestellt werden müssen. Ermahnung Erstellt: Michael Hameter & Günther Fuchs Folie 27
NÖSK Der „maßvolle“ Umgang mit der Gelben Karte • • Der Schiedsrichter muss ein gutes Gespür für den Gesamtspielverlauf entwickeln, das Verhalten der Spieler zueinander sowie gegenüber den Regelbestimmungen richtig einschätzen, um dann das erforderliche Maß der Persönlichen Strafen zu finden. Das Aussprechen von Verwarnungen zum richtigen Zeitpunkt führt meist zu einem reibungslosen Spielverlauf. Ermahnung Erstellt: Michael Hameter & Günther Fuchs Folie 28
NÖSK Erstellt: Michael Hameter & Günther Fuchs Folie 29
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