Neues kommunales Finanzmanagement Handlungsrahmen und Zeitperspektiven Johannes Winkel
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Neues kommunales Finanzmanagement Handlungsrahmen und Zeitperspektiven Johannes Winkel, Leiter der Abteilung „Kommunale Angelegenheiten“ im Innenministerium NRW NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10. /11. Juni 2005 in Springe 1
1. Von der Praxis zur Theorie – Das Modellprojekt „Doppischer Kommunalhaushalt in NRW“ 2. Gesetz über ein Neues kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-Gesetz) – Ziele, Inhalte und Zeitplan der Reform 3. Von der Theorie zur Praxis – Das NKF-Netzwerk NRW NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10. /11. Juni 2005 in Springe 2
1. Von der Praxis zur Theorie – Das Modellprojekt „Doppischer Kommunalhaushalt in NRW NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10. /11. Juni 2005 in Springe 3
Ausgangslage: Diskussion um „Neue Steuerung“ Ziel des Reformprojektes Ø Entwicklung eines Konzeptes für ein doppisch orientiertes kommunales Haushaltswesen Ø Erarbeitung eines Vorschlags zur Reform des Gemeindehaushaltsrecht NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10. /11. Juni 2005 in Springe 4
Die Mitglieder des Modellprojektes: Innenministerium Nordrhein-Westfalen Stadt Brühl Stadt Dortmund Landeshauptstadt Kreis Gütersloh Düsseldorf Mummert Consulting AG Gemeinde Hiddenhausen Stadt Moers Stadt Münster NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10. /11. Juni 2005 in Springe 5
Von der Praxis zur Theorie: Projektphase I Ø Entwicklung einer betriebswirtschaftlichen Konzeption für ein doppisches Haushaltswesen Ø Düsseldorf, Dortmund, Münster, Moers und Brühl Ø Zeitraum: Juli 1999 – Juni 2000 NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10. /11. Juni 2005 in Springe 6
Von der Praxis zur Theorie: Projektphase II Ø Umstellung des Haushaltswesens in einzelnen Pilotämtern auf der Basis von Ausnahmegenehmigungen nach § 126 GO (Experimentierklausel) Ø Erweiterung des Projektteams um Gemeinde Hiddenhausen und Kreis Gütersloh Ø Zeitraum: Juli 2000 – Juni 2003 NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10. /11. Juni 2005 in Springe 7
Von der Praxis zur Theorie: Ergebnis Abschlussbericht mit der Empfehlung an den Gesetzgeber Ziele und Rahmenbedingungen der Reform des Haushaltsrechts Innenministerium NRW: Neues Kommunales Finanzmanagement - Abschlussbericht des Modellprojekts "Doppischer Kommunalhaushalt in NRW" 1999 - 2003 Haufe Mediengruppe, Freiburg 2003, 198 Seiten, mit CD-ROM, ISBN 3 -44805768 -1, Euro 39, 90; Bestell-Hotline des Haufe-Verlags: 0761/8988 -543, Bestell-Fax: 0761/8988 -222 Der Abschlussbericht enthält die Empfehlungen der Modellkommunen an den Gesetzgeber einschließlich des Vorschlags eines Regelungstextes für ein neues Gemeindehaushaltsrecht. In einer Materialsammlung finden sich die Zwischenergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung des Modellprojekts, eine Stellungnahme der Kommunalaufsichten sowie das Umsetzungstagebuch (welches zusätzlich auch elektronisch auf einer CD-ROM dem Buch beigefügt ist). NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10. /11. Juni 2005 in Springe 8
2. Gesetz über ein Neues kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-Gesetz) – Ziele, Inhalte und Zeitplan der Reform NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10. /11. Juni 2005 in Springe 9
Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement in Nordrhein-Westfalen (NKFG NRW) vom 16. 11. 2004 Grundlagen für das NKF-Gesetz: Ø Modellprojekt Doppischer Kommunalhaushalt Ø Leittexte Doppik Innenministerkonferenz Ø Kaufmännisches Rechnungswesen als Referenzmodell, Abweichungen bei kommunalen Besonderheiten Ø Regierungsprogramm Ø Koalitionsvereinbarung NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10. /11. Juni 2005 in Springe 10
Ziele Reformziele: Ø Darstellung des vollständigen Ressourcenaufkommens und Ressourcenverbrauchs Ø Darstellung des vollständigen Vermögensbestands, Ø Integration der Beteiligungen und Vereinheitlichung des Rechnungswesens im “Konzern Kommune”, Ø Produktorientierung, Ø Steuerung über Ziele, Ø Unterstützung von Kosten- und Leistungsrechnung und Controlling. NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10. /11. Juni 2005 in Springe 11
Ziele Umsetzungsziele: Ø praktikables und vollständiges Konzept mit leistbarem Aufwand, Ø Berücksichtigung kommunaler Besonderheiten, Ø betriebswirtschaftliche Standardsoftware nutzbar machen. NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10. /11. Juni 2005 in Springe 12
Das Drei-Komponenten-System: Die Ergebnisrechnung Die Finanzrechnung – Die Bilanz Finanzrechnung Aktiva Einzahlungen. /. Auszahlungen Vermögen Passiva Eigenkapital (A. IV) Liquide Mittel Liquiditätssaldo Ergebnisrechnung Erträge. /. Aufwendungen Fremdkapital (C. IV) Ergebnissaldo NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10. /11. Juni 2005 in Springe 13
Die kommunale Bilanz Kommunale Bilanz Aktiva A. Aufwendungen für die Erweiterung des Geschäftsbetriebs B. Anlagevermögen: • Sachanlagen • Finanzanlagen C. Umlaufvermögen: • Forderungen • Finanzmittel Passiva A. Eigenkapital: • Rücklagen • Jahresüberschuss / -fehlbetrag B. Sonderposten C. Rückstellungen D. Verbindlichkeiten E. Rechnungsabgrenzungsposten D. Rechnungsabgrenzungsposten E. Abgrenzungsposten für latente Steuern F. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10. /11. Juni 2005 in Springe 14
Bestandteile des Haushaltsplan Haushaltssatzung Ergebnisplan Finanzplan Anlagen Gesamtergebnisplan ØErträge ØAufwendungen Gesamtfinanzplan ØEinzahlungen ØAuszahlungen 1. Vorbericht 17 Teilergebnispläne 17 Teilfinanzpläne Produktbereich n ØErträge ØAufwendungen Produktbereich n ØInvestitionen Einzahlungen Auszahlungen (n = 1, . . . , 17) Ø Erhebliche Investitionsmaßnahmen 2. Stellenplan 3. Bilanz Vorvorjahr 4. Entwicklung des Eigenkapitals 5. VE 6. Verbindlichkeiten 7. Zuwendungen an Fraktionen. 8. Wirtschaftspläne Sondervermögen 9. Jahresabschlüsse komm. Untern. Haushaltsangaben Bewirtschaftungsregeln NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10. /11. Juni 2005 in Springe 15
Mindestgliederung des neuen Haushalts Ø Mindestgliederung vorgegeben durch die normierten 17 Produktbereiche des Produktrahmens (z. B. Schulträgeraufgaben, Soziale Hilfen, etc. ) • Die freiwillige Mindest. Unterglied Die weitere Produktbereich (z. B. 010 Innere Verwaltung) gliederung Untergliederung ist Haushalt muss zu der Kommune der freigestellt, der Mindestgli Produktrahmen ist kommunal. Produktgruppe ederung Produktgruppe insoweit nur eine. . . spezifische (01 Politische (02 Verwaltungs(03 Gleichdes Empfehlung Gremien) führung) Darstellung Haushaltsstellung) aggregier bar sein. • Die „Außengre nzen“ der normierten Blöcke müssen deutlich sein. NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10. /11. Juni 2005 in Springe • Auf diese 16
Produktbereiche im Produktrahmen 11 12 21 25 31 36 41 42 51 Innere Verwaltung Sicherheit und Ordnung Schulträgeraufgaben Kultur und Wissenschaft Soziale Hilfen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Gesundheitsdienste Sportförderung Räumliche Planung und Entwicklung 52 53 54 55 56 57 61 71 Bauen und Wohnen Ver- und Entsorgung Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV Natur- und Landschaftspflege Umweltschutz Wirtschaft und Tourismus Allgemeine Finanzwirtschaft Stiftungen NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10. /11. Juni 2005 in Springe 17
Haushaltsausgleich Das Konzept des Haushaltsausgleichs im NKF berücksichtigt 2 Komponenten: 1. Der Haushalt ist ausgeglichen, wenn der Ergebnisplan ausgeglichen ist: Ertrag ≥ Aufwand 2. Das Eigenkapital darf nicht negativ sein. Eigenkapital ≥ 0 Der Haushalt „ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder übersteigt. “ (§ 75 Abs. 2 S. 2 GO) „Die Gemeinde darf sich nicht überschulden. Sie ist überschuldet, wenn nach der Haushaltsplanung das Eigenkapital aufgebraucht wird. “ (§ 75 Abs. 7 GO) NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10. /11. Juni 2005 in Springe 18
Ausgleichsrücklage Ø Ausgleichsrücklage = Teil des Eigenkapitals Ø Ansatz in der Eröffnungsbilanz bis zu 1/3 des Eigenkapitals, max. jedoch 1/3 der Höhe der durchschnittl. jährlichen Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen Ø Inanspruchnahme bei Fehlbedarf ⇒ Fiktion des Haushaltsausgleichs Ø Wiederauffüllen durch Zuführung von Jahresüberschüssen möglich, bis der in der Eröffnungsbilanz angesetzte Betrag erreicht ist Der Haushalt gilt als ausgeglichen, „wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan und der Fehlbedarf in der Ergebnisrechnung durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann. “ (§ 75 Abs. 2 S. 3 GO) NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10. /11. Juni 2005 in Springe 19
Nicht ausgeglichener Haushalt Der Haushalt ist nicht ausgeglichen, wenn das Eigenkapital (in Planung oder Rechnung) über die Ausgleichsrücklage hinaus verringert wird. Ø d. h. technisch: Verringerung der „Rücklage“ (Restposten Eigenkapital) Ø Folge: Genehmigungspflicht der Haushaltssatzung, Genehmigung unter Bedingungen und mit Auflagen möglich NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10. /11. Juni 2005 in Springe 20
Haushaltssicherungskonzept Voraussetzungen für ein HSK (§ 76 Abs. 1 GO): Ø Ø Ø Die allgemeine Rücklage (Eigenkapital abzüglich Ausgleichsrücklage) verringert sich innerhalb eines Jahres um mehr als 1/4 oder In zwei aufeinanderfolgenden Jahren wird eine Verringerung der allgemeinen Rücklage um mehr als jeweils 5 % geplant oder Innerhalb des Zeitraums der Haushaltsplanung wird das Eigenkapital aufgebraucht Ø Folge: Genehmigungspflicht des HSK, Genehmigung unter Bedingungen und mit Auflagen möglich Ø Genehmigung nur, wenn der Haushaltsausgleich spätestens im letzten Jahr der Haushaltsplanung erreicht wird (§ 76 Abs. 2 GO) NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10. /11. Juni 2005 in Springe 21
Kreditaufnahme Bisherige Regelung: Kreditaufnahme nur im Vermögenshaushalt, nur für Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen und zur Umschuldung Regelungsvorschlag der Modellkommunen: Keine Begrenzung der Kreditaufnahme auf Investitionen! Bedenken: Ø Art. 115 GG Ø Einheitlichkeit der Länder Ø Bisherige Regelung verhinderte übermäßiges Ansteigen der Kreditaufnahme NKF-Gesetz: Ø Kreditaufnahme nur für Investitionen (inkl. Investitionsfördermaßnahmen) und zur Umschuldung NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10. /11. Juni 2005 in Springe 22
Kredite zur Liquiditätssicherung Bisherige Regelung: Konstrukt der Kassenkredite Regelungsvorschlag der Modellkommunen: Keine haushaltsrechtliche Unterscheidung mehr von Investitions- und Kassenkrediten (überflüssig, da Kreditaufnahme ohne Begrenzung auf Investitionen) NKF-Gesetz: Ø Umbenennung der Kassenkredite in Kredite zur Liquiditätssicherung ØAufrechterhaltung des Konzepts wg. Begrenzung der Kreditaufnahme auf Investitionen notwendig (Art. 115 GG!) NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10. /11. Juni 2005 in Springe 23
Bewertung 1 Hohe Bedeutung, da Beeinflussung des Ressourcenverbrauchs für die folgenden Jahre ØEröffnungsbilanz: § Einmalige Neubewertung des Vermögens zu „vorsichtig geschätzten Zeitwerten“ § Verfahren zur Vereinfachung der Erstbewertung (z. B. bei kostenrechnenden Einrichtungen, Infrastrukturvermögen) Ø Anschließend: § Bewertung zu Anschaffungs-/Herstellungskosten NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10. /11. Juni 2005 in Springe 24
Bewertung 2 Die kommunalspezifischen Bewertungsvorschriften nach § 55 Gem. HVO wurden zusammen mit kommunalen Gutachterausschüssen, zwei NKF-Modellprojekten und dem IDW entwickelt Ø Bewertungsvereinfachungen (NHK) bei kommunalnutzungsorientierten Gebäuden (§ 55 Abs. 1 Gem. HVO: Sachwert – statt Ertragswertverfahren Ø Grund Boden des Infrastrukturvermögens nach festem Prozentsatz abgeleiteter gebietstypischer Werte und Bodenrichtwerte (§ 55 Abs. 2 Gem. HVO) Ø Bewertungsvereinfachungen für Kunstgegenstände, Baudenkmäler und Beteiligungen an Unternehmen (§ 55 Abs. 3, 4 und 6 Gem. HVO: Versicherungs-/Erinnerungswert, anteiliger Wert des Eigenkapitals, Ertragswert- oder Substanzwertverfahren) NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10. /11. Juni 2005 in Springe 25
Angaben im Jahresabschluss § 285 Nr. 10 HGB: Pflichtangaben im Anhang (Jahresabschluss): Anzugeben sind u. a. Ø alle Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und eines Aufsichtsrats (. . . ) § mit dem Familien- und (. . . ) Vornamen § einschließlich des ausgeübten Berufs § und bei börsennotierten Gesellschaften auch der Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i. S. d. § 125 I 3 Akt. G. NKF-Gesetz (§ 95 Abs. 2): Ø Pflichtangaben von Verwaltungsvorstand und Ratsmitgliedern: § Familien- und Vorname § ausgeübter Beruf § Mitgliedschaft in Aufsichtsräten § Mitgliedschaft in Organen von Unternehmen und Einrichtungen NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10. /11. Juni 2005 in Springe 26
Konzernrechnungslegung 1. Gesamtergebnisrechnung Gesamtabschluss § Gesamtgewinn des „Konzerns“ Kommune 3. Anhang 2. Gesamtbilanz § Gesamtvermögen, Gesamtschulden § Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden § Kapitalflussrechnung Beizufügen sind: Gesamtlagebericht § Geschäftsablauf, Gesamtlage, vorauss. Gesamtentwicklung Beteiligungsbericht § Beteiligungsverhältnisse, Leistungen der Beteiligungen etc. NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10. /11. Juni 2005 in Springe 27
Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses NKF-Einführungsgesetz (§ 2 Abs. 1): Ø Pflicht für alle Kommunen, keine Befreiungstatbestände Ø Sofern verselbständigte Bereiche von untergeordneter Bedeutung sind, brauchen sie nicht in den Gesamtabschluss nicht einbezogen werden (Anlehnung an das HGB). Ø Pflicht zur Erstellung des ersten Gesamtabschlusses zum dritten Abschlussstichtag nach dem Eröffnungsbilanzstichtag (31. 12. 2010) NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10. /11. Juni 2005 in Springe 28
Übergangsregeln, Befristung NKF-Gesetz: Ø Vierjährige Übergangsfrist für die Umstellung des Kernhaushalts bis 31. 12. 2008 (Vorschlag Modellkommunen: fünfjährige Übergangsfrist, Vorschlag Gesetzentwurf: 3 Jahre) Ø Kein einheitlicher Eröffnungsbilanzstichtag für alle Kommunen (01. 2005, 2006, 2007, 2008 spätestens aber zum 01. 2009) Ø Gesamtabschluss spätestens zum 31. 12. 2010 (§ 2 NKFEG (01. 2008, 2009, 2010 oder 2011) (Vorschlag Modellkommunen: fünf Jahre) Ø Keine Befristung der Neuregelungen, aber Ø Überprüfung der Auswirkungen der Einführung des NKF nach vier Jahren (§ 10 NKFEG) NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10. /11. Juni 2005 in Springe 29
3. Von der Theorie zur Praxis – Das NKF-Netzwerk NRW NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10. /11. Juni 2005 in Springe 30
Das NKF-Netzwerk NRW Hotline Modellkommunen beraten Tel. : 0211/3854678080 Modellkommunen helfen Kommunen Regionale Themenworkshops für Experten Erfahrungsberichte Kommunen helfen Kommunen Fachgespräche von Kämmerern newsletter Newsletter Internet www. neues-kommunales-finanzmanagement. de NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10. /11. Juni 2005 in Springe 31
Das NKF-Netzwerk 2005 Ø Ø Ø Hotline: 02 11/38 54 67 80 80 Fragen und Antworten Umsetzungstagebuch Erfahrungsberichte Newsletter Netzwerk-Veranstaltungen (Themen/Termine) NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10. /11. Juni 2005 in Springe 32
Informationsangebot des Innenministeriums Ø Beschlüsse der Innenministerkonferenz vom 21. November 2003 zur Doppik Ø IMK-Produktrahmen Ø NKF-Produktrahmen. pdf) Ø Überleitungstabelle der NKF – zu den IMK Produktgruppen Ø IMK-Kontenrahmen Ø NKF-Kontenplan Ø NKF-Abschreibungstabelle Ø Befragung des Städte- und Gemeindebunds Ø Auswertung einer Befragung aller Kommunen in NRW Ø Infobroschüre Aus- und Fortbildung NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10. /11. Juni 2005 in Springe 33
Qualifizierung für das NKF Ø Qualifizierungsangebote für unterschiedliche Zielgruppen durch die Studieninstitute in NRW Ø Entwicklung eines E—Learning-Programms zum NKF in Form des Web-Based-Training (WBT) www. elearning-kommunal. de Ø Zugang von dort aus auch zu den Präsenz-Seminarangeboten NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10. /11. Juni 2005 in Springe 34
Aus vier verschiedenen Perspektiven kann man sich dem Thema NKF nähern: NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10. /11. Juni 2005 in Springe 35
Einführung der Doppik – Stand der Reformprozesse in den Ländern bis 2006: Hamburg bis 2007: . /. bis 2008: Nordrhein-Westfalen, Bremen bis 2009 und später: Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Thüringen Wahlrecht: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10. /11. Juni 2005 in Springe 36
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Johannes Winkel Innenministerium NRW 40190 Düsseldorf : 0211/871 -2450 : 0211/871 -3093 : winkel@im. nrw. de NKF-Tagung der Bundes-SGK am 10. /11. Juni 2005 in Springe 37
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