Neue Formen der Leistungsbeurteilung rechtliche Aspekte Roland Hcker
Neue Formen der Leistungsbeurteilung – rechtliche Aspekte Roland Häcker Seminar Stuttgart I Stand: Dezember 2004
Notendiskussionsprobleme Ø Objektivität der Maßstäbe Ø Messung an Standards Ø Beurteilungsspiel- und -freiraum Ø gerecht sein vs. gerecht werden Ø individuelle vs. Gruppenleistung Ø Prozess- oder Produktbeurteilung
Notenbildungsverordnung § 7, (1) Grundlage der Leistungsbewertung: Ø „alle“ Leistungen (keine Auswahl) Ø vom Schüler (individuell) erbracht Ø im Zusammenhang mit dem Unterricht Ø die schriftlichen, mündlichen und. . . Ø praktischen (Sozialverhalten? ) Ø Gewichtung „vorher“ bekannt geben!
Notenbildungsverordnung § 7, (2) Bildung der Note: Ø pädagogische und fachliche Ø Gesamtwertung (keine Automatik) Ø der messbaren Leistungen, Ø die im Beurteilungszeitraum Ø tatsächlich erbracht wurden, Ø (nicht vermutet, nicht „geklaut“).
Notenbildungsverordnung § 7, (3) Maßgebende Kriterien: Ø Transparenzgebot (nicht: -erlass) Ø Bindung an ein Fach Ø Bekanntgabe in geeigneter Form Ø den Schülern: ohne Aufforderung Ø den Eltern: auf Befragen. Ø Ziel: Klarheit (Nachvollziehbarkeit)
Notenbildungsverordnung § 7, (4) Stand der Leistungen: Ø Mitteilungspflicht der Lehrenden Ø Mitteilungsrecht der Lernenden Ø Zwischenstand: auf Befragen Ø besondere Prüfung: unaufgefordert Ø Prinzip Offenheit Ø Verzicht auf „Herrschaftswissen“
Notenbildungsverordnung § 8, (1) Klassenarbeiten: Ø Erfolg des Unterrichts, Kenntnisstand Ø Hinweis auf Fördermaßnahmen Ø Termin: „in der Regel“… Ø … nach den Phasen der. . . Ø Erarbeitung und Vertiefung, Ø Übung und Anwendung.
Notenbildungsverordnung § 8, (4) Versäumnis einer Arbeit: Ø Bei (fristgerechter) Entschuldigung: Ø Ermessensentscheidung des Lehrers Ø ob nachträgliche Anfertigung Ø einer entsprechenden Arbeit. Ø Terminabsprache ist sinnvoll. Ø Entscheidung klar begründen.
Notenbildungsverordnung § 8, (5) Weigerung des Schülers: Ø Bei Leistungsverweigerung oder Ø unentschuldigtem Versäumen: Ø kein Ermessen des Fachlehrers! Ø Note „ungenügend“ obligatorisch. Ø Zweifelsfälle: Nachschreibetermin Ø Termin nicht eingehalten = Weigerung?
Notenbildungsverordnung § 8, (6) Täuschung: Ø Bei Täuschungshandlung oder Ø Täuschungsversuch (Fremdleistung) Ø Ermessen des Fachlehrers Ø entweder Notenabzug Ø oder Anordnung des Nachschreibens Ø oder Bewertung mit „ungenügend“.
Notenbildungsverordnung § 9, (6) Gleichwertige Feststellung GFS: Ø Möglichkeit des Fachlehrers Ø zusätzlich zu den 4 Pflichtarbeiten Ø in den Kernfächern: Ø eine gleichwertige Feststellung Ø von (gleichwertigen) Leistungen Ø der (= aller) Schüler der Klasse.
Notenbildungsverordnung § 9, (6) Gleichwertige Feststellung GFS: Ø Pflicht jedes Schülers ab Klasse 7 Ø zusätzlich zu den Pflichtarbeiten Ø Wahlrecht: in allen Fächern möglich Ø Wählbar auch GFS des Fachlehrers Ø Gewichtung: zwar fachbezogen, Ø aber fächerübergreifend vergleichbar.
Notenbildungsverordnung § 9, (6) Gleichwertige Feststellung GFS: Ø „Insbesondere“ (Liste unvollständig): Ø schriftliche Hausarbeiten, Ø Jahresarbeiten, Projekte, Freiarbeit Ø Referate oder andere Präsentationen, Ø möglich auch in mündlicher Form Ø und außerhalb des Unterrichts
Notenbildungsverordnung § 9, (6) Gleichwertige Feststellung GFS: Ø Klassenlehrer koordiniert Ø (hat damit quasi Weisungsbefugnis!) Ø Klassenkonferenz: Unterstützung Ø Absprachen treffen, Beschlüsse fassen Ø Terminplan: Kollegen, Schüler, Eltern Ø vgl. auch GFS in der Kursstufe
Kritische Punkte der GFS v Chancengleichheit v Gleichwertigkeit v Kriterien v Einzelleistung und Gruppe v Bewertung des Sozialverhaltens v Fachbezug v Unterrichtsbezug
Chancengleichheit bei GFS Ø Personaler Orientierungsrahmen Ø Alle Menschen. . . vor dem Gesetz gleich Ø Grundlage pflichtgemäßen Ermessens Ø Realisierung durch Gleichwertigkeit Ø. . . der Beobachtungskriterien Ø. . . der Aufgabenverteilung (Gruppe) Ø. . . der Leistungsbewertung
Gleichwertigkeit der GFS Ø Fachlicher Orientierungsrahmen Ø Ø Ø Ermessensspielraum bleibt erhalten Bewertung „als“ eine Klassenarbeit: schriftliche oder mündliche Leistung Schüler: Aufwand und Anforderungen Lehrer: Vorbereitung und Korrektur Thema für die Klassenpflegschaft
Kriterien bei GFS-Bewertung Ø Überschaubarkeit, keine Rasterorgie Ø Ø Ø Ausgewogenheit (Form und Inhalt) Einführung, Anwendung im Unterricht Streben nach Objektivität Verwendung geeigneter Messgrößen Verwendung der üblichen Notenwerte Bekanntgabe (Transparenzgebot)
Kriterienkatalog Referat (Beispiel) Form (40%): Aufbau, Gliederung Mediale Unterstützung (Tafel, Papier, PC) Rhetorik: verständliche Sprache, freie Rede Adressatenorientierung Inhalt (60%): Didaktische Reduktion (Aufbereitung) Sachliche Richtigkeit und Relevanz Vertiefung im Gespräch
Einzelleistung - Gruppe Ø Ø Ø Ø Gruppen-Note: ungerecht, rechtswidrig Einzelleistung (vorab) definieren: Leistung innerhalb der Gruppe Anteil an der Präsentation Beobachtung nach Kriterien Rückmeldung durch Kurzgutachten Täuschung: Verbote, erster Anschein
Bewertung von Sozialverhalten Ø Ø Ø Ø Schlüsselqualifikation Teamfähigkeit eines der Ziele von GFS Beobachtung (vgl. Sport und Kunst) Beurteilung des Beobachteten Bewertung? Ja – Benotung? Vorschlag: verbal im Kurzgutachten Grenzen der Messbarkeit
Fachbezug der GFS Ø Siehe: Notenverordnung § 7, (3) Ø Ø Ø Benotung der Fachleistung (> Zeugnis) Fach als Beobachtungsfilter Präsentationsleistung einbeziehen Sozialverhalten in Verhaltensnote (? ) Nötig: Gespräch mit Fachkollegen Nötig: Schüler- und Elterninformation!
Unterrichtsbezug der GFS Ø Ø Ø Ø Der Unterricht ist die Basis der Prüfung Eigenverantwortlichkeit einüben Beispiel Präsentation: Beginn 5. Klasse Die Phasen jeder UE gelten auch hier: Erarbeiten, vertiefen, üben, anwenden Die Prüfung steht am Ende! Sie ist eine bekannte Situation!
Fazit 1 Ø Die GFS ist nichts grundsätzlich Neues Ø Sie eröffnet neue Möglichkeiten Ø Das Recht schafft Sicherheit: Ø Gestaltungs- und Bewertungsfreiraum Ø Transparenz – das A und O Ø Nötig: Entwicklung von Kriterien… Ø … für Unterricht und Prüfung
Fazit 2 Ø Information: Schüler, Lehrer, Eltern Ø Schulcurriculum, nicht Einzelaktion Ø Absprachen und Beschlüsse Ø Planung der Abläufe Ø Verlässlichkeit bei der Umsetzung Ø Bewertung ist mehr als Benotung Ø Unterricht ist mehr als Bewertung
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