Neuausrichtung der Heilverfahren 3 0 Antrittsvorlesung von Prof
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„Neuausrichtung der Heilverfahren 3. 0“ Antrittsvorlesung von Prof. Dr. Thomas Auhuber
© Oberender & Partner © DGUV Akademie 20 Jahre Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung 3
Heilverfahrenssteuerung – ein Weg zur „Gesundheit“ • Behandlung von versicherten Personen nach Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen und Berufskrankheiten „aus einer Hand“ vom Unfall bis zur beruflichen und sozialen Wiedereingliederung. • Institutionelles Alleinstellungsmerkmal der gesetzlichen Unfallversicherung als intersektorale Versorgungsform. • Beteiligung ausgewählter und besonders qualifizierter Ärzt. Innen, Therapeut. Innen, Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen und anderer Leistungsanbieter im Gesundheitswesen. • Kategorisierung zum differenzierten Fall- / Rehamanagement (Weller -Datenbank, Verletzungsartenverzeichnis usw. ) © DGUV Akademie 20 Jahre Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung 4
Ziele der aktuellen Neuausrichtung • Steigerung von Effektivität und Effizienz der Behandlung • Anpassen des Heilverfahrens an die Verletzungsschwere („der richtige Fall in die richtige Klinik“) • Umfassende und vernetzte Versorgung (Akut- und Rehamedizin) • Anhebung der Versorgungsqualität und Implementierung qualitätssichernder Elemente 2 -stufiges Verfahren Durchgangsarztverfahren (DAV) Verletzungsartenverfahren (VAV) 3 -stufiges Verfahren Umstellung zum 01. 2013 bzw. 01. 2014 Durchgangsarztverfahren (DAV) © DGUV Akademie Verletzungsartenverfahren (VAV) Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) 20 Jahre Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung 5
Standardisierung der (Schwer)Verletztenversorgung • Weißbuch Schwerverletztenversorgung (2. Auflage 2012) • Empfehlungen zur Struktur, Organisation, Ausstattung • sowie Förderung von Qualität und Sicherheit • Prävention – Intensivbehandlung - Rehabilitation • S 3 – Leitlinie zur Schwerverletztenversorgung 01. 07. 2011 • Präklinik – Schockraum – Erste OP-Phase • Verletzungsartenverfahren (VAV) der DGUV • Definition Klinikanforderungen / Verletzungsschwere • Trauma. Netzwerk DGU® • Koordination der strukturellen Patientenversorgung • Zertifizierung Lokale, (Über)Regionale Traumazentren • Trauma. Register DGU® • Begleitforschung - Qualitätssicherung © DGUV Akademie 20 Jahre Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung 6
Arbeits-, Schul-, Wegeunfall Liegt eine VAVVerletzung vor? Hausarzt D-Arzt (ambulant) (Praxis oder Krankenhaus) Einleitung bes. Heilbehandlung nein ja Stationäres Durchgangsarztverfahren Verletzungsartenverfahren Einleitung allg. Heilbehandlung D-Arzt Hausarzt Nachschau DAV-Krankenhaus VAV-Krankenhaus SAV-Krankenhaus Verlegungspflicht • bei Verletzungen nach dem Verletzungsartenverfahren • bei Revisions- oder komplexer Folgechirurgie © eigene Darstellung modifiziert nach Rybak / Lenz / Ehlers © DGUV Akademie 20 Jahre Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung 7
Schwere Akutbehandlung stationär SAV Schwerstverletzungsartenverfahren VAV Verletzungsartenverfahren DAV Stationäres Durchgangsarztverfahren Rehabilitation KSR BGSW ABMR Komplexe stationäre Rehabilitation Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung Arbeitsplatzbezogene muskuloskelettale Rehabilitation BGSW Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung ABMR Arbeitsplatzbezogene muskuloskelettale Rehabilitation Nachsorge Pflege Physiotherapie Nachsorge EAP Pflege Erweiterte ambulante Physiotherapie Zeit DAV Durchgangsarztverfahren Physiotherapie Nachsorge EAP Pflege Erweiterte ambulante Physiotherapie Akutbehandlung ambulant BG-KLINIKEN • • • Rehabilitation © eigene Darstellung modifiziert nach Oberscheven / Kranig / Bühren Behandlung und Reha von Schwerbrand-, Rückenmarkverletzten, Schwer-Schädel-Hirnverletzten, schweren Hand- und Fußverletzungen, Polytraumen Revisions – und komplexe Folgechirurgie Reha-Komplett-Angebot mit KSR, BGSW, EAP, ABMR, Schmerztherapie, Klinische Psychologie, Hilfsmittelversorgung, Prothetische Versorgung, Schuhversorgung, Reha-Sport, Neurologische Reha der Phasen A-F
Verteilung von Traumazentren, SAV- und BGKliniken © AUC © DGUV Akademie © Ideker 20 Jahre Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung © KUV 9
Heterogenität der realen Krankenhausstruktur • Wie viele SAV- / VAV-Kliniken gibt es am Ende der Umstrukturierung? • Wie viele SAV- / VAV-Kliniken braucht man für die optimale Versorgungsstruktur? • Können die Auflagen in der Zulassung erfüllt werden? • Orientieren sich die Kriterien auch an der regionalen Versorgungsstruktur? • Ist die Mindestfallzahl ein Problem? © DGUV Akademie 20 Jahre Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung 10
IVENA e. HEalth © DGUV Akademie 20 Jahre Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung 11
Verletzungsartenverzeichnis – Findet man alles? © nach Schweigkofler © DGUV Akademie 20 Jahre Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung 12
Verletzungsartenverfahren BGU Frankfurt (Q 4/2014) © Kern © Dickler © Wank © DGUV Akademie 20 Jahre Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung 13
Schwer(st)e Verletzung oder medizinische Komplikation? © Schweigkofler © DGUV Akademie 20 Jahre Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung 14
Was sind Komplikationen? Folgezustände / Defektzustände / Funktionsbehinderungen? z. B. • verzögerte Frakturheilung, Pseudarthrose • Bewegungseinschränkungen • CRPS • Phlegmone • Arthrose …? DEFINITION? WANN WIRD GESTEUERT? WANN BEGINNT DAS REHAMANAGEMENT? © Jürgen Vogel WER HAT WELCHE BEHANDLUNGSKOMPETENZ? © DGUV Akademie 20 Jahre Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung 15
Komplikations- / Revisionsfall? Komplexe Folgechirurgie? © Vetter © DGUV Akademie 20 Jahre Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung 16
Was sind Komplikationen? – auch Behandlungsfehler? • Wer behandelt weiter. . © Sylvia-Verena Michel / pixelio. de • Wo möchte der Patient weiterbehandelt werden … © DGUV Akademie 20 Jahre Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung 17
Komplexität Heilverfahren und Vergütungsstrukturen • Wer legt definitiv die VAV / SAV-Einstufung fest? Steuert der Arzt / Sachbearbeiter / Rehamanager? • Wann tritt die Verlegungspflicht genau ein? Führt die Verlegungspflicht zu einer unnötigen Kostensteigerung (z. B. durch „künstliche Falltrennung“ in einem fallpauschalierten System)? • Ist Vergütung (Rechnungsstelle) und Heilverfahrenssteuerung (Sachbearbeitung / Rehamanagement) kongruent? • Sind Fallpauschalen insbesondere bei individuellen und inhomogenen Verletzungsmustern und der Versorgung „mit allen geeigneten Mitteln“ sachgerecht? • Sind die Qualitätsanforderungen ausreichend finanziert (z. B. bei SAV in GKVKliniken)? © DGUV Akademie 20 Jahre Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung 18
Heilverfahren … 2. 0 Die Neuausrichtung der Heilverfahren ist für die Versorgung unfallversicherter Patienten ein bewährter Prozess in der Organisation von Gesundheit. 3. 0 Medizinökonomische Effizienzsteigerung durch • Entwicklung eines Steuerungstools bei Revisionen und Komplikationen • Weiterentwicklung von Behandlungsstandards und der Heilverfahrenssteuerung • Anpassung der Vergütungsstrukturen und Etablierung von Versorgungsforschung • weitere Konzentration auf qualitätsgeprüfte Netzwerkpartner, Etablierung von Trauma-Reha. Zentren • … © DGUV Akademie 20 Jahre Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung 19
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