Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte NAP Generalversammlung des
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Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) Generalversammlung des Forums Nachhaltiges Palmöl, Berlin, 27. September 2017
Übersicht 1. 2. 3. Hintergrund/Einordnung des Nationalen Aktionsplans Inhalt des Nationalen Aktionsplans Gegenseitiges Lernen Nationaler Aktionsplan - FONAP
Hintergrund/Einordnung • Zunehmende Erwartungshaltung in Bezug auf Nachhaltige Lieferketten • UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte • Nationale Umsetzung
Inhalt des Nationalen Aktionsplans • Drei Säulen der UN-Leitprinzipien aufgenommen • Verantwortung von Unternehmen - Fünf Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht
Inhalt des NAP - Fünf Kernelemente • • • Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte Verfahren zur Ermittlung Menschenrechtsrisiken Maßnahmen zur Abwendung von Menschenrechtsrisiken Berichterstattung Beschwerdemechanismus
Inhalt des NAP - Monitoring • Umsetzung menschenrechtliche Sorgfaltspflicht wird überprüft ab 2018 • Prüfung erfasst Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten • Weitergehende Schritte im nächsten NAP bei Nichtumsetzung von mehr als 50 % der geprüften Unternehmen
Inhalt des NAP Unterstützungsinstrumente • Infoportal www. wirtschaft-menschenrechte. de • Branchenspezifische Handlungsanleitungen („Branchendialoge“)
Elemente von NAP-Branchendialogen 2020 1 Auswahl von Risikobranchen „Zur Identifikation von besonders relevanten Risikobranchen und -regionen in den Liefer- und Wertschöpfungsketten der deutschen Wirtschaft wird die Bundesregierung eine entsprechende Studie veröffentlichen. 2 Partizipative Branchendialoge Auf Basis der Studie werden, unter Moderation der Bundesregierung, in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Wirtschaftsverbänden und mit Hilfe entsprechender Multi-Stakeholder-Foren … Stakeholdertag, Nachfrage von Branchen, Risikostudie) Praxisorientiertes Ergebnis … branchenspezifische Handlungsanleitungen und Best -Practice Beispiele zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten erarbeitet. “ Branchendialog unter Moderation der Bundesregierung ! Zusammenarbeit mit Wirtschaftsverbänden der jeweiligen Branche Auswahl von Risikobranchen (u. a. 3 Einbindung Fachexpertise (z. B. MSI, Gewerksch. , NGO, Wissensch. , Unt. ) Sicherstellung Konformität mit NAP-Anforderungen Klärung übergreifender Fragen (z. B. Kartellrecht) Selbstverpflichtung der Bundesregierung bis 2020 tbd branchenspezifische Handlungsanleitungen & Best-Practice Follow-Up Prozess nach 2020
Gegenseitiges Lernen NAP - FONAP • Gemeinsames Ziel: nachhaltigere Produktionsbedingungen/Lieferketten • FONAP-Erfahrungen in Umsetzung NAP einbeziehen, insb. NAP-Branchendialogen, d. h. Beteiligung FONAP in Konzeptionierung NAP-Branchendialoge • FONAP zeigt sich offen für Thema menschenrechtliche Sorgfaltspflicht
Kontakt: Benedikt Bünker, Referat VIb 3 CSR - Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen Taubenstraße 4 -6 11017 Berlin benedikt. buenker@bmas. bund. de Tel. : 030 -18 -527 6914